Gegenstand dieser Ausschreibung ist die gesamte reisetechnische/logistische Organisation von jährlich bis zu 2 Studienreisen nach Mittel- und Osteuropa für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Die Reisen der bpb mit jeweils ca. 25 Teilnehmenden (Multiplikatoren, Meinungsführer, Experten u.ä.) dauern ca. 9 Tage und führen voraussichtlich in jeweils ein Zielland, in dem dann mindestens 2 Städte besucht werden. Die inhaltliche Ausgestaltung der Reiseprogramme und die Einladung von Referenten/Kontaktpersonen im jeweiligen Zielland ist nicht Teil dieser Leistung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Organisation von Pauschalreisen
Menge oder Umfang:
Organisation von bis zu 2 Studienreisen nach Mittel- und OsteuropaVertragslaufzeit vom 1.3.2014 bis 28.2.2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Organisation von Pauschalreisen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de🌏
E-Mail: gabriele.staschiok-krause@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 22899610📞
Fax: +49 2289910610 📠
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote §22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Bekanntmachungszusatz
Sie haben die Möglichkeit, die Vorteile der elektronischen Angebotsabgabe zu nutzen. Voraussetzung
hierfür ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die gesamte reisetechnische/logistische Organisation von jährlich bis zu 2 Studienreisen nach Mittel- und Osteuropa für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Die Reisen der bpb mit jeweils ca. 25 Teilnehmenden (Multiplikatoren, Meinungsführer, Experten u.ä.) dauern ca. 9 Tage und führen voraussichtlich in jeweils ein Zielland, in dem dann mindestens 2 Städte besucht werden. Die inhaltliche Ausgestaltung der Reiseprogramme und die Einladung von Referenten/Kontaktpersonen im jeweiligen Zielland ist nicht Teil dieser Leistung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die gesamte reisetechnische/logistische Organisation von jährlich bis zu 2 Studienreisen nach Mittel- und Osteuropa für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Die Reisen der bpb mit jeweils ca. 25 Teilnehmenden (Multiplikatoren, Meinungsführer, Experten u.ä.) dauern ca. 9 Tage und führen voraussichtlich in jeweils ein Zielland, in dem dann mindestens 2 Städte besucht werden. Die inhaltliche Ausgestaltung der Reiseprogramme und die Einladung von Referenten/Kontaktpersonen im jeweiligen Zielland ist nicht Teil dieser Leistung.
Menge oder Umfang:
Organisation von bis zu 2 Studienreisen nach Mittel- und Osteuropa
Vertragslaufzeit vom 1.3.2014 bis 28.2.2015.
Beschreibung der Optionen:
Durchführung der Buchungen für ein Vorbereitungsseminar.
Erledigung der erforderlichen Visa-Angelegenheiten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: B 13.19 - 9218/13/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mittel- und Osteuropa.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (vordruck) liegt den Vergabeunterlagen bei bzw. steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Sie ist nicht gesondert zu unterschreiben/zu signieren, da sich Ihre Unterschrift/Signatur unter dem Angebotsformular uneingeschränkt auch auf diese Erklärung erstreckt.
Eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (vordruck) liegt den Vergabeunterlagen bei bzw. steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Sie ist nicht gesondert zu unterschreiben/zu signieren, da sich Ihre Unterschrift/Signatur unter dem Angebotsformular uneingeschränkt auch auf diese Erklärung erstreckt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei geplanter Übertragung aller oder wesentlicher Teile der ausgeschriebenen Leistungen auf Subunternehmen ist für jedes Subunternehmen bereits mit dem Angebot eine Erklärung über Art und Umfang der zu übertragenden Leistungsteile einzureichen. Spätestens bis zur beabsichtigten Zuschlagserteilung sind auch für die Subunternehmen jeweils eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck), die unter Punkt III.2.3 genannten Nachweise sowie ein Nachweis, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel des Subunternehmers zur Verfügung stehen werden, einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei geplanter Übertragung aller oder wesentlicher Teile der ausgeschriebenen Leistungen auf Subunternehmen ist für jedes Subunternehmen bereits mit dem Angebot eine Erklärung über Art und Umfang der zu übertragenden Leistungsteile einzureichen. Spätestens bis zur beabsichtigten Zuschlagserteilung sind auch für die Subunternehmen jeweils eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck), die unter Punkt III.2.3 genannten Nachweise sowie ein Nachweis, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel des Subunternehmers zur Verfügung stehen werden, einzureichen.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied mit dem Angebot eine Erklärung über Art und Umfang der zu übertragenden Leistungsteile und eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck) einzureichen. Weiterhin sind die unter Punkt III.2.3 genannten Nachweise einzureichen, die für die Bietergemeinschaft in Summe die erforderliche Eignung belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bildung von Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied mit dem Angebot eine Erklärung über Art und Umfang der zu übertragenden Leistungsteile und eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck) einzureichen. Weiterhin sind die unter Punkt III.2.3 genannten Nachweise einzureichen, die für die Bietergemeinschaft in Summe die erforderliche Eignung belegen.
Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie eine formlose, von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind, in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist und in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie eine formlose, von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind, in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist und in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
„Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: ReferatB 13
Gabriele Staschiok-Krause
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de🌏
Name: Beschaffungsamt des BMI
Kontaktperson: Koordinierungsstelle
B 13.19 - 9218/13/VV : 1
URL der Dokumente: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de🌏
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
URL der Teilnahme: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-03-01 📅
Datum des Endes: 2015-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 13.19 - 9218/13/VV : 1
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote §22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Bekanntmachungszusatz
Sie haben die Möglichkeit, die Vorteile der elektronischen Angebotsabgabe zu nutzen. Voraussetzung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Quelle: OJS 2013/S 204-353507 (2013-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Bekanntmachungszusatz.
Sie haben die Möglichkeit, die Vorteile der elektronischen Angebotsabgabe zu nutzen. Voraussetzung hierfür ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Bekanntmachungszusatz.
Sie haben die Möglichkeit, die Vorteile der elektronischen Angebotsabgabe zu nutzen. Voraussetzung hierfür ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen