Restabfall- und Bioabfallabfuhr mit Behälteränderungsdienst sowie Sperrmüllabholung auf Abruf mit anschließender Verwertung getrennt erfasster Fraktionen im Landkreis Fürth ab 1.7.2014

Landkreis Fürth

Ausgeschrieben werden die in den weiteren Unterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung (Teil II der Vergabeunterlagen) näher beschriebenen Leistungen
- der behältergestützten Sammlung von Restabfall und Bioabfällen und deren Transport zu vom Auftraggeber benannten Übergabestellen,
- des Betriebs eines Behälteridentifikationssystems für Restabfall und Bioabfall,
- des Behälteränderungsdienstes und des Austauschs des Behälterbestands für Bioabfälle in den ersten beiden Vertragsjahren (unter Gestellung von fabrikneuen Behältern mit Transpondern/Chips) sowie
- der Abholung von Sperrmüll auf Abruf,
- mit anschließender Verwertung getrennt erfasster Fraktionen.
Hinsichtlich der Sperrmüllsammlung und -verwertung werden vom Bieter eine Grund- und eine Alternativposition abgefragt, welche in den Vergabeunterlagen ausführlich beschrieben sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-16 Auftragsbekanntmachung
2014-07-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fürth
Postanschrift: Im Pinderpark 2
Postleitzahl: 90513
Postort: Zirndorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-fuerth.de 🌏
Telefon: +49 91197731424 📞
Fax: +49 91197731442 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 096-164011
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Für die Vorlage der unter Ziffern III.2 abgefragten Erklärungen und Nachweise sind folgende allgemeinen Hinweise zu beachten: Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Im Angebotsvordruck (Teil III der Vergabeunterlagen) ist vom Bieter anzugeben, für welche Erklärungen/Nachweise dies gilt. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Hierfür können die Formulare im Anhang zum Angebotsvordruck (Teil III der Vergabeunterlagen) verwendet werden. Alle Formularerklärungen (unter Einsatz der Teil III. beigefügten Formularvordrucke) sollen dokumentenecht unterschrieben vorgelegt werden. Der Bieter kann hierfür (insbesondere für den Fall, dass er mehrere Exemplare eines Formulars vorlegt, z.B. bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von mehreren Unterauftragnehmern) von den Formularen für die verschiedenen Erklärungen Kopien anfertigen, die jeweils dokumentenecht unterschrieben werden. Für die Vorlage von Fremdnachweisen außerhalb von Erklärungen des Bieters oder von Dritten nach Maßgabe der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Formulare wie z.B. des EfbV-Zertifikats erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich die Abforderung von Originalen (z.B. im Fall der Unleserlichkeit der Kopie) vor. Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen anderer Stellen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Das Entsorgungsfachbetriebe(EfbV)-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange es bei Angebotsabgabe noch gültig ist. Bietergemeinschaften haben zudem eine Erklärung ihrer Mitglieder nach Maßgabe des vorgegebenen Formulars vorzulegen, aus der - die Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds und - dessen Bevollmächtigung sowie Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen (für die Mitglieder der Bietergemeinschaft) sowie - die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung und - die Beteiligung der Mitglieder an der Leistungserbringung hervorgehen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise nach Ziffer III.2.1 werden für jedes Mitglied gesondert beurteilt. Dies unter Ziffer III.2.2 abgefragten Angaben werden dagegen in Summe für die Bietergemeinschaft beurteilt. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit aus Ziffer III.2.3 (z. B. über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die einschlägigen Sammelleistungen sowie Referenzen hierüber) müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die entsprechenden Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu - für seinen Leistungsteil - Angaben zu machen, diese werden jedoch in der Summe bewertet. Das Konzept zur Erbringung der Leistung ist einheitlich für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Die Urkalkulation muss ebenfalls nur von der Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG - auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn diese Unterstützungsleistungen erbringen (Zurverfügungstellung von Fahrzeugen und anderer Ausrüstungen), ohne dass sie für die eigenständige Erbringung von Teilleistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen sind. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nach dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Formular einzureichen. Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig: Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im Angebot anzugeben, welche Leistungsanteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern die Unterauftragnehmer bereits feststehen, soll der Bieter bereits im Angebot im vorgesehenen Formular angeben, welches Unternehmen für welche (Teil-)Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Auch Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Benennt der Bieter bereits im Angebot die für die Auftragsausführung vorgesehenen Unterauftragnehmer, soll er entsprechende Eignungsnachweise für diese Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot beifügen, soweit solche nach Ziffern III.2.1, III.2.2 und III.2.3 ausdrücklich für Unterauftragnehmer verlangt werden. Zudem sind für die Unterauftragnehmer Verpflichtungserklärungen nach dem dafür vorgesehenen Formular einzureichen. Für die zur Erbringung der Leistungen der Verwertung einzelner Fraktionen aus dem Sperrmüll (siehe dazu im Einzelnen die Vergabeunterlagen) vorgesehenen Unterauftragnehmer gelten folgende Besonderheiten: Soweit der Bieter hierfür Dritte einsetzt, werden diese als seine Unterauftragnehmer tätig. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe diese Unternehmen und deren Behandlungsanlagen (nebst Betreiber und Standort) im Rahmen der Darstellung des Konzeptes und im Unterauftragnehmerverzeichnis zu benennen. Belege zum Nachweis der Eignung dieser Unterauftragnehmer sind jedoch nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Dies gilt auch für die Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Besondere Vertragsbedingungen/Entsorgungsvertrag) und die Urkalkulation. Sie behält sich zudem vor, die vorgesehene(n) Betriebsstätte(n) und weitere benannte Anlagen vor Ort im Rahmen der Angebotsauswertung in Augenschein zu nehmen und die für die Sammlung vorgesehene Fahrzeugtechnik inklusive Reservefahrzeuge einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen. Das gilt sowohl für eigene Anlagen und Technik des Bieters als auch für Anlagen und Technik Dritter, deren sich der Bieter bedienen will. Der Bieter erklärt sich mit der Angebotsabgabe mit entsprechenden Besichtigungen einverstanden. Kommt es nicht zu diesen Besuchen aus Gründen, die der Bieter oder ein von ihm beauftragter Dritter zu verantworten haben, und ist dem Auftraggeber deshalb eine ausreichende Beurteilungsprognose der Leistungsfähigkeit nicht möglich, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die in den weiteren Unterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung (Teil II der Vergabeunterlagen) näher beschriebenen Leistungen
- der behältergestützten Sammlung von Restabfall und Bioabfällen und deren Transport zu vom Auftraggeber benannten Übergabestellen,
- des Betriebs eines Behälteridentifikationssystems für Restabfall und Bioabfall,
- des Behälteränderungsdienstes und des Austauschs des Behälterbestands für Bioabfälle in den ersten beiden Vertragsjahren (unter Gestellung von fabrikneuen Behältern mit Transpondern/Chips) sowie
- der Abholung von Sperrmüll auf Abruf,
- mit anschließender Verwertung getrennt erfasster Fraktionen.
Hinsichtlich der Sperrmüllsammlung und -verwertung werden vom Bieter eine Grund- und eine Alternativposition abgefragt, welche in den Vergabeunterlagen ausführlich beschrieben sind.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Fürth.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärungen gemäß § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG:
Der Bieter (gilt ebenso für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer) hat zu versichern, dass
- über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
- er sich nicht in Liquidation befindet;
- er nicht eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
- er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Die Vertreter des Bieters (ebenso der Mitglieder einer Bietergemeinschaft und der Unterauftragnehmer) haben ferner eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass sie nicht wegen der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG aufgeführten Straftaten bzw. entsprechender Straftaten in einem anderen Staat rechtskräftig verurteilt worden sind. Für diese Erklärungen nach § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG ist den Vergabeunterlagen ein Formular beigefügt.
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Nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle sind Fremdnachweise zur Bestätigung der Erklärungen vorzulegen (z. B. Bundeszentralregisterauszug, Bestätigung der Sozialversicherungsträger, etc.).
— Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer, bei Unternehmen aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern mit amtlich anerkannter Übersetzung.
— Eigenerklärung der Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer
über die Mitgliedschaft in einer Berufgenossenschaft und über die regelmäßige Entrichtung von Beiträgen.
zur Einhaltung der Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn sowie Erklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren belegt wurden oder dass ein solches Verfahren anhängig ist.
— Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Gewerbezentralregister für den / die Geschäftsführer des Unternehmens des Bieters, der Mitglieder einer Bietergemeinschaft und der Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000,00 EUR für Vermögensschäden, oder aber 3,5 Mio. EUR pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden; sofern Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer jeweils nur Teilleistungen der ausgeschriebenen Leistung erbringen, genügt für diese jeweils der Nachweis eines entsprechend geringeren Versicherungsschutzes bzw. Deckungsumfanges der Versicherung) durch Vorlage:
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- einer Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in gefordertem Umfang oder
- der Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens, eine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe im Auftragsfall abzuschließen.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, der Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer und den Umsatz bezogen auf das Leistungsspektrum Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Sperrabfall in den letzten drei Geschäftsjahren.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG bzw. § 57 KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Landes) für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer über die Leistungen Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Sperrmüll, soweit sie diese Leistungen erbringen.
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— Referenzen, d.h. Erklärung des Bieters, der Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie der Unterauftragnehmer über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wie folgt:
- Referenzen über die Sammlung von Restabfällen und Bioabfällen
- Referenzen über die Sammlung von sperrigen Abfällen im Abrufsystem
- Erfahrung in der behältergestützten Erfassung von Abfällen (unabhängig von der Abfallart) unter Einsatz eines Identifikationssystems.
Es ist jeweils der Auftrag (erbrachte Sammeltätigkeit und erfasste Mengen, Einsatz eines Identsystems, Abrufsystem und Leistungszeitraum) zu umschreiben. Zudem sind der Auftraggeber sowie ein dortiger Ansprechpartner zu benennen.
— Referenzen über Verwertungsleistungen für Altmetall (und für die Verwertung von Altholz bei Angebot der Alternativposition) der letzten drei Jahre sind nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
— Konzept/ Darstellung der Erbringung der Leistung unter Angabe
- der Lage der vorgesehenen Betriebsstätte, von der aus die Leistungen erbracht werden sollen, einschließlich Beschreibung ihrer Ausstattung (bitte beachten: Die Niederlassung/Betriebsstätte des Auftragnehmers muss über zwei PC, die den Systemvoraussetzungen der Leistungsbeschreibung entsprechen, mit Internetanschluss (DSL) und fester IP-Adresse verfügen),
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- der vorgesehenen Fahrzeuge einschließlich Angaben zur Anzahl je Fahrzeugtyp (sowie Angabe, ob Seitenlader oder Hecklader, bitte beachten Sie, dass nach der Leistungsbeschreibung neben dem Einsatz dreiachsiger Sammelfahrzeuge auch der Einsatz eines zweiachsigen Sammelfahrzeuges vorzusehen ist), zum Hersteller und der vom jeweiligen Fahrzeugtyp eingehaltenen Euro-Norm (bitte beachten: mindestens sind Fahrzeugtypen der Euro-Norm V bzw. 5 einzusetzen) sowie der vorgesehenen personellen Besatzung der Fahrzeuge,
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- Beschreibung der vorgesehenen Identtechnik mit Erklärung zur Manipulationssicherheit vom Leerungsvorgang bis zur Datenübertragung an den Auftraggeber sowie Vorlage der BSI-Prüfungs-Zertifizierung des eingesetzten Transpondersystems zur Behälteridentifikation;
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- Beschreibung des Vorgehens zum vollständigen flächendeckenden Austausch der stehenden Bioabfallbehälter durch fabrikneue, mit Transpondern/Chips ausgestattete Behälter im Rahmen der ersten beiden Jahre der Vertragslaufzeit (bitte beachten Sie hierzu die besonderen Anforderungen der Leistungsbeschreibung),
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- Beschreibung der für den Behälteränderungsdienst und den Behälteraustausch vorgesehenen Restabfall- und Bioabfallbehälter, jeweils unter Angaben zur Einhaltung der Anforderungen an die Behälter nach der Leistungsbeschreibung (Teil II der Vergabeunterlagen)
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- Beschreibung der Verwertungswege für Metallgegenstände sowie für Altholz (für den Fall der Beauftragung der entsprechenden Alternativposition) aus dem Sperrmüll mit Benennung der jeweils vorgesehenen Aufbereitungs- und Verwertungsbetriebe.
— Nur auf Aufforderung: Vorlage der für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen geltenden Genehmigungen.
— Nur auf Aufforderung: Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG bzw. § 57 KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Landes) über die Leistungen der Verwertung von Metall bzw. Altholz.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung bis zum 30.03.2014 eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen in Teil IV und § 18 VOL/B zu stellen (Höhe: 5 % des für die Wertung ermittelten Brutto-Gesamtwertungspreises ohne Berücksichtigung der angegebenen Verwertungserlöse). Es sind entsprechend der regulären Vertragslaufzeit von sechs Jahren bis zum 30.06.2020 sechs Bürgschaften jeweils über einen Teilbetrag von einem Sechstel einzureichen, die vom Landkreis sukzessive zurückgegeben werden (vgl. die für Einreichung, Bemessung und Rückgabe geltenden Bestimmungen in den Besonderen Vertragsbedingungen/Entsorgungsvertrag - Teil IV der Vergabeunterlagen).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Diese lassen sich den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen/Entsorgungsvertrag - Teil IV der Vergabeunterlagen entnehmen.
Der Bieter hat seine Urkalkulation über die Berechnung der Preise und Erlöse grundsätzlich schon mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich jedoch nach den Bewerbungsbedingungen eine Nachforderung entsprechend § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die eingesetzten Sammelfahrzeuge müssen mindestens die Anforderungen der Euro-Norm-5 bzw. V erfüllen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Mit der Abforderung der Unterlagen ist ein Verrechnungsscheck über den Betrag von 40,00 EUR zu übermitteln. Unterlagen werden nur an Interessenten versandt, deren Abforderung ein Verrechnungsscheck beigefügt war.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-07-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Fürth – Kreisabfallwirtschaft
Herrn Beer/Frau Geier-Orgeldinger
Internetadresse: www.landkreis-fuerth.de 🌏
Name: Landratsamt Fürth - Kreisrechnungsprüfungsamt

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Für die Vorlage der unter Ziffern III.2 abgefragten Erklärungen und Nachweise sind folgende allgemeinen Hinweise zu beachten:
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Im Angebotsvordruck (Teil III der Vergabeunterlagen) ist vom Bieter anzugeben, für welche Erklärungen/Nachweise dies gilt.
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Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Hierfür können die Formulare im Anhang zum Angebotsvordruck (Teil III der Vergabeunterlagen) verwendet werden.
Alle Formularerklärungen (unter Einsatz der Teil III. beigefügten Formularvordrucke) sollen dokumentenecht unterschrieben vorgelegt werden. Der Bieter kann hierfür (insbesondere für den Fall, dass er mehrere Exemplare eines Formulars vorlegt, z.B. bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von mehreren Unterauftragnehmern) von den Formularen für die verschiedenen Erklärungen Kopien anfertigen, die jeweils dokumentenecht unterschrieben werden.
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Für die Vorlage von Fremdnachweisen außerhalb von Erklärungen des Bieters oder von Dritten nach Maßgabe der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Formulare wie z.B. des EfbV-Zertifikats erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich die Abforderung von Originalen (z.B. im Fall der Unleserlichkeit der Kopie) vor.
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Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen anderer Stellen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Das Entsorgungsfachbetriebe(EfbV)-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange es bei Angebotsabgabe noch gültig ist.
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Bietergemeinschaften haben zudem eine Erklärung ihrer Mitglieder nach Maßgabe des vorgegebenen Formulars vorzulegen, aus der
- die Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds und
- dessen Bevollmächtigung sowie Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen (für die Mitglieder der Bietergemeinschaft) sowie
- die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung und
- die Beteiligung der Mitglieder an der Leistungserbringung hervorgehen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise nach Ziffer III.2.1 werden für jedes Mitglied gesondert beurteilt. Dies unter Ziffer III.2.2 abgefragten Angaben werden dagegen in Summe für die Bietergemeinschaft beurteilt. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit aus Ziffer III.2.3 (z. B. über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die einschlägigen Sammelleistungen sowie Referenzen hierüber) müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die entsprechenden Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu - für seinen Leistungsteil - Angaben zu machen, diese werden jedoch in der Summe bewertet. Das Konzept zur Erbringung der Leistung ist einheitlich für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Die Urkalkulation muss ebenfalls nur von der Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG - auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn diese Unterstützungsleistungen erbringen (Zurverfügungstellung von Fahrzeugen und anderer Ausrüstungen), ohne dass sie für die eigenständige Erbringung von Teilleistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen sind. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nach dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Formular einzureichen.
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Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig: Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im Angebot anzugeben, welche Leistungsanteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern die Unterauftragnehmer bereits feststehen, soll der Bieter bereits im Angebot im vorgesehenen Formular angeben, welches Unternehmen für welche (Teil-)Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist.
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Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Auch Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Benennt der Bieter bereits im Angebot die für die Auftragsausführung vorgesehenen Unterauftragnehmer, soll er entsprechende Eignungsnachweise für diese Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot beifügen, soweit solche nach Ziffern III.2.1, III.2.2 und III.2.3 ausdrücklich für Unterauftragnehmer verlangt werden. Zudem sind für die Unterauftragnehmer Verpflichtungserklärungen nach dem dafür vorgesehenen Formular einzureichen.
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Für die zur Erbringung der Leistungen der Verwertung einzelner Fraktionen aus dem Sperrmüll (siehe dazu im Einzelnen die Vergabeunterlagen) vorgesehenen Unterauftragnehmer gelten folgende Besonderheiten:
Soweit der Bieter hierfür Dritte einsetzt, werden diese als seine Unterauftragnehmer tätig. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe diese Unternehmen und deren Behandlungsanlagen (nebst Betreiber und Standort) im Rahmen der Darstellung des Konzeptes und im Unterauftragnehmerverzeichnis zu benennen. Belege zum Nachweis der Eignung dieser Unterauftragnehmer sind jedoch nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
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Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Dies gilt auch für die Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Besondere Vertragsbedingungen/Entsorgungsvertrag) und die Urkalkulation.
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Sie behält sich zudem vor, die vorgesehene(n) Betriebsstätte(n) und weitere benannte Anlagen vor Ort im Rahmen der Angebotsauswertung in Augenschein zu nehmen und die für die Sammlung vorgesehene Fahrzeugtechnik inklusive Reservefahrzeuge einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen. Das gilt sowohl für eigene Anlagen und Technik des Bieters als auch für Anlagen und Technik Dritter, deren sich der Bieter bedienen will. Der Bieter erklärt sich mit der Angebotsabgabe mit entsprechenden Besichtigungen einverstanden. Kommt es nicht zu diesen Besuchen aus Gründen, die der Bieter oder ein von ihm beauftragter Dritter zu verantworten haben, und ist dem Auftraggeber deshalb eine ausreichende Beurteilungsprognose der Leistungsfähigkeit nicht möglich, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
- dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
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- dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
- dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2013/S 096-164011 (2013-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 134-241169
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 96-164011
ABl. S-Ausgabe: 134

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-26 📅
Name: Umweltdienste Merkel GmbH
Postanschrift: Industriestraße 4+4a
Postort: Lauf an der Pegnitz
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Beer, Frau Geier-Orgeldinger

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des zwischen dem Landkreis Fürth und der Umweltdienste Merkel GmbH geschlossenen Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (Ausschlussfrist).
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Quelle: OJS 2014/S 134-241169 (2014-07-11)