Es ist ein Angebot für ca. 320 fabrikneue Tower PC inklusive der Anlieferung dieser Systeme an das RZF NRW abzugeben. Die Tower PC werden zur Ausstattung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung der Landesfinanzverwaltung eingesetzt und dazu entsprechend konfiguriert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-13.
Auftragsbekanntmachung (2013-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Gesamtwert des Auftrags: 247 520 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Roßstraße 131
Postleitzahl: 40476
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rzf.de🌏
E-Mail: v-vergabe@rzf.fin-nrw.de📧
Telefon: +49 21145721720📞
“Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort...”
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüberhinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen. Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind bis zum 11.7.2013, 12 Uhr ausschließlich über den Vergabemarktplatz an das RZF NRW zu richten. Fragen und Antworten werden im Vergabemarktplatz zur Einsicht für alle Bieter bereitgestellt. Hinweise zur Stellung eines Nachprüfungsantrags: Zur Überprüfung der Entscheidungen des Öffentlichen Auftraggebers kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer gestellt werden. Vor Antragstellung muss der Bieter nach Erkenntnis eines Fehlverhaltens des Auftraggebers diesen Fehler dem Auftraggeber unverzüglich(je nach den Umständen des Einzelfalls
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Quelle: OJS 2013/S 116-197413 (2013-06-13)