S 177 Ortsumgehung Wünschendorf/Eschdorf - Objektplanung Verkehrsanlagen HOAI Teil 3 Abschnitt 4 § 46 Lph. 5, 6, 8, 9 und Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI Teil 3 Abschnitt 3 § 42 Lph. 8, 9 und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen

Erarbeitung Ausführungsplanung (Lph. 5), Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6), Bauoberleitung (Lph. 8), Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 9), örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Schutzplanken, Markierung und Beschilderung) und Bauoberleitung (Lph. 8), Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 9), örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke (Brückenbauwerke, Regenrückhaltebecken) und Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktion einschl. Schweißtechnik und Korrosionsschutz im Fertigungswerk und auf der Baustelle (Brückenbauwerke) und Überwachung der Verkehrssicherung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI § 46 Lph. 5, 6, 8, 9 und HOAI § 42 Lph. 8, 9 und HOAI Anlage 2 Pkt. 2.9 und 2.8.8, sowie HVA F-StB TVB-Straßen, HVA F-StB TVB-Bauüberwachung, HVA F-StB Mustertexte 6.10 und 6.50, HVA B-StB Teil 1.4. Jeweils in der aktuellen Fassung. Für die Bearbeitung der oben stehenden Leistungen ist die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Angaben, Nachweise und Referenzen beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-19 Auftragsbekanntmachung
2015-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Menge oder Umfang:
— Länge des Bauvorhabens ca. 5,63 km, — Neubau einbahnige Staatsstraße, ca. 0,8 km, — Neubau S 161 und ca. 1,3 km S 177 alt, — 12 Brückenbauwerke, — 6 Regenrückhaltebecken, — 2 planfreie Knotenpunkte, — Regelquerschnitt (RQ) 15,5 m, Bauklasse II und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz; — geschätzter Wert ohne MwSt.: 17,292 Mio. EUR.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen
Postanschrift: Heinrich-Heine-Straße 23c
Postleitzahl: 01662
Postort: Meißen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 147-256037
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
ca. 8 Monaten Bearbeitungszeit für Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) der Verkehrsanlagen; ca. 36 Monate Bauzeit für die Verkehrsanlagen und die Ingenieurbauwerke; Angaben zu den Ingenieurbauwerken: Brückenbauwerk 1: parabolisches Bogensprengwerk aus Stahlbeton, Flachgründung, Gesamtstützweite 52,00 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,50 m, Breite zw. den Geländern 4,50 m; Brückenbauwerk 2: schiefer Stahlbetonrahmen, Flachgründung, schiefe Stützweite 12,45 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 7,50 m, Breite zw. den Geländern 16,25 m; Brückenbauwerk 2.1: einfeldriges Bauwerk aus Ortbeton, Stützweite 6,50 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,50 m, Breite zw. den Geländern 16,25 m; Brückenbauwerk 3: überschüttetes Brückenbauwerk als Wellstahlmaulprofil, Stützweite 4,086 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 2,00 m, Überschüttung größer 9,60 m, Nutzbreite (Bauwerkslänge) 54,20 m; Brückenbauwerk 4: schiefer Stahlbetonrahmen, Tiefgründung, schiefe Stützweite 16,847 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,70 m, Breite zw. den Geländern 16,25 m; Brückenbauwerk 5: überschüttetes Brückenbauwerk als offenes Wellstahlkreisprofil, Bogenstützweite 8,70 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,50 m, Nutzbreite (Bauwerkslänge) 43,50 m; Brückenbauwerk 6: einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, Stützweite 14,00 m, kleinste lichte Höhe kleiner 2,40 m, Breite zw. den Geländern 17,10 m; Brückenbauwerk 7: einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, Stützweite 14,00 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 2,0 m, Breite zw. den Geländern 18,55 m; Brückenbauwerk 8: Rahmenbauwerk mit Stahlverbundfertigteilen, Tiefgründung, Stützweite 32,00 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,70 m, Breite zw. den Geländern 10,50 m; Brückenbauwerk 9: einfeldrige Stahlbetonplatte mit Tiefgründung, Stützweite 15,00 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,50 m, Breite zw. den Geländern 16,25 m; Brückenbauwerk 10: Rahmenbauwerk mit Stahlverbundfertigteilen, Flachgründung, Stützweite 27,50 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,70 m, Breite zw. den Geländern 4,50 m; Brückenbauwerk 11: schiefe einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, schiefe Stützweite 18,498 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,70 m, Breite zw. den Geländern 16,50 m; sechs Regenrückhaltebecken (Erdbecken ohne Dauerstau) mit Absetzbecken (gedichtete Erdbecken mit Dauerstau). Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung. Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk. Im Übrigen bleibt §§ 4 (6), (7), (8) und (9) VOF unberührt. In den Bewerbungsunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen der Bewerber bzw. Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-d, § 4 (2), § 5 (5) h, §§ 5 (4) a + c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erarbeitung Ausführungsplanung (Lph. 5), Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6), Bauoberleitung (Lph. 8), Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 9), örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Schutzplanken, Markierung und Beschilderung) und Bauoberleitung (Lph. 8), Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 9), örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke (Brückenbauwerke, Regenrückhaltebecken) und Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktion einschl. Schweißtechnik und Korrosionsschutz im Fertigungswerk und auf der Baustelle (Brückenbauwerke) und Überwachung der Verkehrssicherung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI § 46 Lph. 5, 6, 8, 9 und HOAI § 42 Lph. 8, 9 und HOAI Anlage 2 Pkt. 2.9 und 2.8.8, sowie HVA F-StB TVB-Straßen, HVA F-StB TVB-Bauüberwachung, HVA F-StB Mustertexte 6.10 und 6.50, HVA B-StB Teil 1.4. Jeweils in der aktuellen Fassung. Für die Bearbeitung der oben stehenden Leistungen ist die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Angaben, Nachweise und Referenzen beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer.
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Menge oder Umfang:
— Länge des Bauvorhabens ca. 5,63 km,
— Neubau einbahnige Staatsstraße, ca. 0,8 km,
— Neubau S 161 und ca. 1,3 km S 177 alt,
— 12 Brückenbauwerke,
— 6 Regenrückhaltebecken,
— 2 planfreie Knotenpunkte,
— Regelquerschnitt (RQ) 15,5 m, Bauklasse II und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz;
— geschätzter Wert ohne MwSt.: 17,292 Mio. EUR.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach OT Wünschendorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber soll seine Eignung zur Erbringung der Leistung durch Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung, Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit belegen. Diese, nachstehend bis Pkt. III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen, sind für den Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) zwingend in der im Pkt. VI.3) aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Das Nichtvorliegen einer der geforderten Nachweise oder einer Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, gemäß Pkt. III.2.3) und Pkt. IV.1.2). Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF nicht Gebrauch. Der Teilnahmeantrag ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-d VOF vorliegen. Der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) muss Auskunft über die wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (Benennung) und die angedachte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 (2) VOF) erteilen. Angabe des Auftragsteiles, für den der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt (§ 5 (5) h VOF). Im Falle der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern ist für alle Unterauftragnehmer zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-d VOF vorliegen. Das Nichtvorliegen einer Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, gemäß Pkt. III.2.3) und Pkt. IV.1.2).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.1).
Kriterium 1:
— Unterkriterium 1.1: aufgabenbezogene Umsätze für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen für die Leistungen: Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen der letzten 3 Geschäftsjahre (2010-2012) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (5) c VOF).
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— Unterkriterium 1.2: aufgabenbezogene Umsätze für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen getrennt für die Leistungen: Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken; Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 9) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken; örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken; Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktion einschl. Schweißtechnik und Korrosionsschutz von Ingenieurbauwerken der letzten 3 Geschäftsjahre (2010-2012) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (5) c VOF).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterium 2: Für die Bauoberleitung (Lph. 8) und die örtliche Bauüberwachung sind zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
— Unterkriterium 2.1: Geforderte Angaben zu den Leistungen des vorgesehenen Personals und der Verantwortlichen gegenüber dem Auftraggeber für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s: Name, berufliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses), Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Das Nichtvorliegen der geforderten Angaben und Nachweise gemäß dem Unterkriterium 2.1 führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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— Unterkriterium 2.2: Geforderte Angaben zu den Leistungen des vorgesehenen Personals und der Verantwortlichen gegenüber dem Auftraggeber und deren Vertreter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktion einschl. Schweißtechnik und Korrosionsschutz von Ingenieurbauwerken des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s: Name, berufliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses), Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Das Nichtvorliegen der geforderten Angaben und Nachweise gemäß dem Unterkriterium 2.2 für die Verantwortlichen gegenüber dem Auftraggeber und deren Vertreter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für das vorgesehene Personal und deren Vertreter für die Fertigungsüberwachung der Stahlbaukonstruktion einschl. Schweißtechnik und Korrosionsschutz von Ingenieurbauwerken führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Das Nichtvorliegen der jeweiligen Nachweise der Schweißfachingenieure (SFI) für die Fertigungsüberwachung der Stahlbaukonstruktionen und das Nichtvorliegen der jeweiligen Nachweise der Beschichtungsinspektoren (BSI) oder eines gleichwertigen Abschlusses für den Korrosionsschutz führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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— Unterkriterium 2.3: Projektbezogene Fortbildungen für das vorgesehene Personal der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen mit Qualifikationsnachweisen der Jahre 2010 bis heute, in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
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— Unterkriterium 2.4: Projektbezogene Fortbildungen für das vorgesehene Personal der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken mit Qualifikationsnachweisen der Jahre 2010 bis heute sowie die Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung MVAS-Nachweis oder gleichwertig (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Das Nichtvorliegen der geforderten Nachweise des Personals für die Überwachung der Verkehrssicherung gemäß dem Unterkriterium 2.4 führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Kriterium 3: Spezifische Angaben zu den Verkehrsanlagen sind dem Pkt. II.2.1) sowie die Bauart und Abmessungen der geplanten Brückenbauwerke sind dem Pkt. VI.3) zu entnehmen.
— Unterkriterium 3.1: Für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s ist eine tabellarische Referenzliste über Projekte an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen mit vergleichbaren Leistungen der Jahre 2010 bis heute, aus denen die besondere Erfahrung in der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen hervorgeht, aufzustellen. Folgende Angaben sind mindestens erforderlich: genaue Projektbezeichnung; Nennung der Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnr.; Baukosten; Angabe der durchgeführten Leistungen; Einsatz und Umfang von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern; Bearbeitungszeitraum; kurze Beschreibung des Bauvorhabens mit den folgenden Angaben zu Verkehrsanlagen: Neu-/Ausbau, Länge des Bauvorhabens, Regelquerschnitt (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF). Es werden nur Referenzen von Verkehrsanlagen gewertet. Mindestanforderung an Referenzen von Verkehrsanlagen: Neu- oder Ausbau von mind. 500 m Bundesautobahn, Bundes- oder Staats-/Landstraße. Referenzen, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen werden nicht gewertet. Werden nicht alle Angaben zu den Referenzen gem. Unterkriterium 3.1 gemacht, werden die entsprechenden Referenzen nicht gewertet. Das Nichtvorliegen der geforderten Referenzen für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen oder die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen gemäß dem Unterkriterium 3.1 führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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— Unterkriterium 3.2: Für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s ist eine tabellarische Referenzliste über Projekte an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen mit vergleichbaren Leistungen der Jahre 2010 bis heute, aus denen die besondere Erfahrung der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Brückenbauwerken und der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Brückenbauwerken hervorgeht, aufzustellen. Folgende Angaben sind mindestens für die Referenzen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Brückenbauwerken und der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Brückenbauwerken erforderlich: genaue Projektbezeichnung; Nennung der Ansprechpartner des Auftragsgebers mit Telefonnr.; Baukosten; Angabe der durchgeführten Leistungen; Einsatz und Umfang von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern; Bearbeitungszeitraum; kurze Beschreibung des Bauvorhabens mit den folgenden spezifischen Angaben für Verkehrsanlagen: Neu-/Ausbau, Länge des Bauvorhabens, Regelquerschnitt und den folgenden spezifischen Angaben für Brückenbauwerke: Neubau/Ersatzneubau, Angaben zur Bauart (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF). Es werden für die Bauoberleitung (Lph. 8) und die örtliche Bauüberwachung nur Referenzen von Verkehrsanlagen und Brückenbauwerken gewertet. Mindestanforderungen für Referenzen von Verkehrsanlagen für die Bauoberleitung (Lph. 8) und die örtliche Bauüberwachung: Neu- oder Ausbau von mind. 500 m Bundesautobahn, Bundes- oder Staats-/Landstraße. Mindestanforderungen an Referenzen für Brückenbauwerke für die Bauoberleitung (Lph. 8) und die örtliche Bauüberwachung: Neuoder Ersatzneubau an Bundesautobahn, Bundes- oder Staats-/Landstraße. Referenzen, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Werden nicht alle Angaben zu den Referenzen gem. Unterkriterium 3.2 gemacht, werden die entsprechenden Referenzen nicht gewertet. Das Nichtvorliegen der geforderten Referenzen für die Bauoberleitung oder die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen oder Brückenbauwerken gemäß dem Unterkriterium 3.2 führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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— Unterkriterium 3.3: Für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s ist eine tabellarische Referenzliste über Projekte mit vergleichbaren Leistungen der Jahre 2010 bis heute, aus denen die besondere Erfahrung der Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktion einschließlich Schweißtechnik und Korrosionsschutz von Straßenoder Eisenbahnbrückenbauwerken hervorgeht aufzustellen. Folgende Angaben sind mindestens für die Referenzen der Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktion einschließlich Schweißtechnik und Korrosionsschutz von Straßenoder Eisenbahnbrückenbauwerken erforderlich: genaue Projektbezeichnung; Benennung Straßenbau- oder Eisenbahnvorhaben; Nennung der Ansprechpartner des Auftragsgebiets mit Telefonnr.; Baukosten; Angabe der durchgeführten Leistungen; Einsatz und Umfang von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern; Bearbeitungszeitraum; kurze Beschreibung des Bauvorhabens mit den folgenden spezifischen Angaben für Brückenbauwerke: Neubau/Ersatzneubau, Angaben zur Bauart (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF). Es werden für die Fertigungsüberwachung der Stahlbaukonstruktion einschließlich Schweißtechnik und Korrosionsschutz nur Referenzen von Straßen- oder Eisenbahnbrückenbauwerken gewertet. Mindestanforderungen an Referenzen für Brückenbauwerke für die Fertigungsüberwachung einschließlich Scheißtechnik und Korrosionsschutz: Neu- oder Ersatzneubau von Straßen- oder Eisenbahnbrückenbauwerken als Stahl- oder Stahlverbundbrücken. Referenzen, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Werden nicht alle Angaben zu den Referenzen gem. Unterkriterium 3.3 gemacht, werden die entsprechenden Referenzen nicht gewertet. Das Nichtvorliegen der geforderten Referenzen für die Fertigungsüberwachung der Stahlbaukonstruktion einschließlich Schweißtechnik und Korrosionsschutz gemäß dem Unterkriterium 3.3 führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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— Unterkriterium 3.4: Darstellung der Erfahrung für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und die Vorbereitung und Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten (z. B. Kommunen, Zweckverbände, Medienträger) des für die genannten Leistungen vorgesehenen Personals des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s in den Jahren 2010 bis heute anhand entsprechender Referenzprojekte mit Benennung der durchgeführten Leistungen (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF).
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— Unterkriterium 3.5: Darstellung der Erfahrung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten (z. B. Kommunen, Zweckverbände, Medienträger) des für die genannten Leistungen vorgesehenen Personals des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s in den Jahren 2010 bis heute anhand entsprechender Referenzobjekte mit Benennung der durchgeführten Leistungen (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF).
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Kriterium 4: Angaben zur technischen Leitung des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt einschließlich der Benennung der Vertreterregelung (in Anlehnung an § 5 (5) c).
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Kriterium 5:
— Unterkriterium 5.1: Angaben über die personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen: Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der Jahre 2010 bis heute (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
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— Unterkriterium 5.2: Angaben über die personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s für die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie der Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktion einschließlich Schweißtechnik und Korrosionsschutz von Ingenieurbauwerken: Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der Jahre 2010 bis heute (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
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Kriterium 6: Erklärung für die vorgesehenen Leistungsbereiche der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen, der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen, der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch .dxf, .dwg, GAEB, REB gerechte Bauabrechnung im Datenformat 11, grafischer (Corel-Draw-Format-kompatibel) und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel, MS-Projekt-kompatibel) in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber bzw. die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/die Unterauftragnehmer verfügen (in Anlehnung an § 5 (5) e VOF).
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Kriterium 7 - Angaben zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der auszuführenden Leistungen des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) benennen und beschreiben (in Anlehnung an § 5 (5) f VOF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung für Personenschäden mit 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden (Vermögens-und Sachschäden) mit 1,5 Mio. EUR sowie eine Maximierung der Ersatzleistungen um das 2-fache der Versicherungssumme, Nachweis gemäß § 5 (4) a VOF. Im Falle von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern einzeln zu erbringen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
HOAI, HVA F-StB, Abschlags- und Schlusszahlungen nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING), jeweils in der aktuellen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Betrifft nur die Leistungen Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung: TVB Bauüberwachung Pkt. 2.3 und Pkt. 3.3, aktuelle Fassung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Angaben des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.2.1)): §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-d, § 4 (2) und § 5 (5) h VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Angaben des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.1.1) und Pkt. III.2.2)): §§ 5 (4) a + c (Kriterium 1) VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe. Technische Leistungsfähigkeit/fachliche Eignung (Angaben des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.2.3)): § 4 (3), §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f (Kriterium 2 bis 7) VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe. Für die örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung sind zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Vorlage der Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal und deren Vertreter der Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktionen (SFI), des Korrosionsschutzes (Beschichtungsinspektor oder gleichwertig) und für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung (MVAS-Nachweis oder gleichwertig), Ausschluss bei Nichtabgabe. - Auswahlverfahren: Die Wichtung erfolgt für die gemäß Pkt. III.2.2) und III.2.3) benannten Auswahlkriterien mit:
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Kriterium 1: Unterkriterium 1.1 mit 5 %, Unterkriterium 1.2 mit 5 %;
Kriterium 2: Unterkriterium 2.1 mit 7,5 %, Unterkriterium 2.2 mit 7,5 %, Unterkriterium 2.3 mit 2,5 %, Unterkriterium 2.4 mit 2,5 %;
Kriterium 3: Unterkriterium 3.1 mit 15,0 %, Unterkriterium 3.2 mit 15,0 %, Unterkriterium 3.3. mit 5,0 %, Unterkriterium 3.4 mit 2,5 %, Unterkriterium 3.5 mit 2,5 %;
Kriterium 4: mit 5 %;
Kriterium 5: Unterkriterium 5.1 mit 7,5 %, Unterkriterium 5.2 mit 7,5 %;
Kriterium 6: mit 5 %;
Kriterium 7: mit 5,0 %.
Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 5 Punkten. Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden aufgrund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Folgenden werden die Mindeststandards mit der Bewertung 1 Punkt der Auswahlkriterien benannt: ; Kriterium 1, Unterkriterium 1.1: im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2010-2012) für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen: 162 000 EUR; Unterkriterium 1.2: im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2010-2012) für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und die Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 9) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und die Fertigungsüberwachung der Stahlbaukonstruktion einschließlich Schweißtechnik und Korrosionsschutz für Ingenieurbauwerke: 171 000 EUR; Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: der Verantwortliche der Ausführungsplanung (Lph. 5) Verkehrsanlagen gegenüber dem Auftraggeber (AG) muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule oder Berufsakademie und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und der Verantwortliche der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) Verkehrsanlagen gegenüber dem AG muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule oder Berufsakademie und über 3 BJ verfügen; und der vorgesehene Mitarbeiter der Ausführungsplanung (Lph. 5) Verkehrsanlagen muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule oder Berufsakademie und über kleiner 2 BJ verfügen; und der vorgesehene Mitarbeiter der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) Verkehrsanlagen muss über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule oder Berufsakademie und über kleiner 2 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals. Unterkriterium 2.2: der Verantwortliche der Bauoberleitung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken gegenüber dem AG und sein Vertreter müssen über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule und über 3 BJ verfügen; und der Verantwortliche der örtlichen Bauüberwachung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken gegenüber dem AG und sein Vertreter müssen über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule und über 3 BJ verfügen; und das vorgesehene Personal und deren Vertreter der Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktion einschließlich Schweißtechnik und Korrosionsschutz für Ingenieurbauwerke müssen über eine abgeschlossene Fachausbildung (Schweißfachingenieur und Beschichtungsinspektor oder gleichwertig) und über 3 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.2 ist die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals. Unterkriterium 2.3: projektbezogene Fortbildungen für das vorgesehene Personal Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Qualifikationsnachweise. Unterkriterium 2.4: projektbezogene Fortbildungen für das vorgesehene Personal der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Qualifikationsnachweise; Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: 3 Referenzen für Leistungen der Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen; und 3 Referenzen für Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.1 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen; im Rahmen des Verfahrens behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen der 3 bis 6 zur Angebotsabgabe vorgesehenen Teilnehmer beim jeweiligen Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen. Erfolgt die Bestätigung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der Termin-, Kosten und Qualitätsziele durch den Auftragnehmer, erfolgt keine Berücksichtigung der jeweiligen Referenz. Unterkriterium 3.2: 3 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen; und 3 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen, davon 1 Stahl- oder Stahlverbundbrücke; und 3 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen; und 3 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen, davon 1 Stahl- oder Stahlverbundbrücke. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.2 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen; im Rahmen des Verfahrens behält sich der AG vor, die Referenzen der 3 bis 6 zur Angebotsabgabe vorgesehenen Teilnehmer beim jeweiligen Auftragsgeber zur Bestätigung vorzulegen. Erfolgt die Bestätigung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele durch den Auftragnehmer, erfolgt keine Berücksichtigung der jeweiligen Referenz. Unterkriterium 3.3: 1 Referenz für Leistungen der Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktionen einschl. Schweißtechnik und Korrosionsschutz von Straßen- oder Eisenbahnbrückenbauwerken; im Rahmen des Verfahrens behält sich der AG vor, die Referenzen der 3 bis 6 zur Angebotsabgabe vorgesehenen Teilnehmer beim jeweiligen Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen. Erfolgt die Bestätigung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele durch den Auftragnehmer, erfolgt keine Berücksichtigung der jeweiligen Referenz. Unterkriterium 3.4: Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen für das vorgesehene Personal aufgezeigt, aber ohne entsprechende Referenzprojekte und ohne Benennung der durchgeführten Leistungen. Unterkriterium 3.5: Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken und für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken für das vorgesehene Personal aufzeigt, aber ohne entsprechende Referenzprojekte und ohne Benennung der durchgeführten Leistungen. Kriterium 4: Angaben zur technischen Leitung des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals ohne Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung; oder Angaben zur technischen Leitung des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s nicht in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals ohne Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung. Kriterium 5, Unterkriterium 5.1: 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Ausführungsplanung (Lph. 5) von Verkehrsanlagen und die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von Verkehrsanlagen. Unterkriterium 5.2: 3 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Bauoberleitung (Lph. 8) und örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie der Fertigungsüberwachung für die Stahlbaukonstruktion einschließlich Schweißtechnik und Korrosionsschutz von Ingenieurbauwerken. Kriterium 6: allgemeine Beschreibung der Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstungen (Datenaustausch .dxf, .dwg, GAEB, REB gerechte Bauabrechnung in Datenart 11, grafischer (Corel-Draw-Format-kompatibel) und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel, MS-Projekt-kompatibel) in digitaler Form muss gewährleistet werden). Kriterium 7: reine verbale Aussage, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung durchgeführt werden. Erfüllen mehr als 6 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 (3) VOF durch Los getroffen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: LISt GmbH
Postanschrift: Seminarstraße 4
Postort: Rochlitz
Postleitzahl: 09306
Kontaktperson: Frau Ebner
Telefon: +49 3737784609 📞
E-Mail: katja.ebner@list.smwa.sachsen.de 📧
Fax: +49 3514511784699 📠

Referenz
Zusätzliche Informationen
ca. 8 Monaten Bearbeitungszeit für Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) der Verkehrsanlagen; ca. 36 Monate Bauzeit für die Verkehrsanlagen und die Ingenieurbauwerke; Angaben zu den Ingenieurbauwerken: Brückenbauwerk 1: parabolisches Bogensprengwerk aus Stahlbeton, Flachgründung, Gesamtstützweite 52,00 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,50 m, Breite zw. den Geländern 4,50 m; Brückenbauwerk 2: schiefer Stahlbetonrahmen, Flachgründung, schiefe Stützweite 12,45 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 7,50 m, Breite zw. den Geländern 16,25 m; Brückenbauwerk 2.1: einfeldriges Bauwerk aus Ortbeton, Stützweite 6,50 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,50 m, Breite zw. den Geländern 16,25 m; Brückenbauwerk 3: überschüttetes Brückenbauwerk als Wellstahlmaulprofil, Stützweite 4,086 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 2,00 m, Überschüttung größer 9,60 m, Nutzbreite (Bauwerkslänge) 54,20 m; Brückenbauwerk 4: schiefer Stahlbetonrahmen, Tiefgründung, schiefe Stützweite 16,847 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,70 m, Breite zw. den Geländern 16,25 m; Brückenbauwerk 5: überschüttetes Brückenbauwerk als offenes Wellstahlkreisprofil, Bogenstützweite 8,70 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,50 m, Nutzbreite (Bauwerkslänge) 43,50 m; Brückenbauwerk 6: einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, Stützweite 14,00 m, kleinste lichte Höhe kleiner 2,40 m, Breite zw. den Geländern 17,10 m; Brückenbauwerk 7: einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, Stützweite 14,00 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 2,0 m, Breite zw. den Geländern 18,55 m; Brückenbauwerk 8: Rahmenbauwerk mit Stahlverbundfertigteilen, Tiefgründung, Stützweite 32,00 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,70 m, Breite zw. den
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Geländern 10,50 m; Brückenbauwerk 9: einfeldrige Stahlbetonplatte mit Tiefgründung, Stützweite 15,00 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,50 m, Breite zw. den Geländern 16,25 m; Brückenbauwerk 10: Rahmenbauwerk mit Stahlverbundfertigteilen, Flachgründung, Stützweite 27,50 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,70 m, Breite zw. den Geländern 4,50 m; Brückenbauwerk 11: schiefe einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, schiefe Stützweite 18,498 m, kleinste lichte Höhe größer gleich 4,70 m, Breite zw. den Geländern 16,50 m; sechs Regenrückhaltebecken (Erdbecken ohne Dauerstau) mit Absetzbecken (gedichtete Erdbecken mit Dauerstau). Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung. Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk. Im Übrigen bleibt §§ 4 (6), (7), (8) und (9) VOF unberührt. In den Bewerbungsunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen der Bewerber bzw. Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-d, § 4 (2), § 5 (5) h, §§ 5 (4) a + c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2013/S 147-256037 (2013-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 027-045752
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 147-256037
ABl. S-Ausgabe: 27

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2207 - 13 - 00
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, OT Wünschendorf.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis/Honorar Grundleistungen (2,5)
2. Preis/Honorar Besondere Leistungen (35)
3. Preis/Honorar Stundensätze (5)
4. Preis Honorar Nebenkosten Grundleistungen (5)
5. Preis/Honorar Nebenkosten Besondere Leistungen (2,5)
6. Qualität (20)
7. Fachlicher und technischer Wert (15)
8. Leistungszeitraum oder -fristen (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-25 📅
Name: Ingenieurgemeinschaft EIBS GmbH/IB mund, gille & partner GbR S 177
Postanschrift: Bernhardstraße 92
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: eibs@eibs.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2015/S 027-045752 (2015-01-27)