S 222 Ortsumgehung Falkenbach - örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung und Dokumentation für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke

LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH

Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung (Lph. 8) und Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 9) für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Schutzplanken, Markierung und Beschilderung) und Ingenieurbauwerke (Brücken, Regenrückhaltebecken) sowie die Überwachung der Verkehrssicherung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI Anlage 2 Pkt. 2.9 und 2.8.8, HOAI §§ 46, 42 Lph. 8 und Lph. 9, HVA F-StB TVB-Bauüberwachung sowie HVA F-StB Mustertexte 6.50 und 6.10. Jeweils in der aktuellen Fassung. Für die Bearbeitung der oben stehenden Leistungen ist die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Angaben, Nachweise und Referenzen beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-13 Auftragsbekanntmachung
2014-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Menge oder Umfang:
Länge des Bauvorhabens ca. 2,87 km einbahnige Staatsstraße mit 5 Brücken, 1 Lärmschutzwand, 4 Regenrückhaltebecken, 3 Knotenpunkte, Regelquerschnitt RQ 10,5bzw. RQ 10,5 + ZFS, Bauklasse II und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz. Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8,573 Mio. EUR
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Postanschrift: Seminarstraße 4
Postleitzahl: 09306
Postort: Rochlitz
Kontakt
E-Mail: katja.ebner@list.smwa.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3737784609 📞
Fax: +49 3514511784699 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 121-207594
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bauwerk 1: über den Hambach, geplant als Wellstahlrohr (Mauerprofil MF 13), Länge 27,40 m, Lichte Weite 5,60 m, Lichte Höhe 2,25 m, Überschüttung i.M. 2,90 m; Bauwerk 2: über Ortsverbindungsstraße Falkenbach-Schönbrunn, schlaff bewehrte Vollplatte, Brückenbreite 15,50 m, Lichte Weite 8,93 m, Lichte Höhe 4,83 m; Bauwerk 3: Rampe über die neue Ortsumgehungsstraße, Spannbetonplattenbalken, Brückenbreite 11,00 m, Lichte Weite 18,50 m, Lichte Höhe 4,70 m; Bauwerk 4: Rampe über den Hambach, Stahlbetonvollrahmen, Brückenbreite 13,25 m, Lichte Weite 4,50 m, Lichte Höhe 2,40 m, Überschüttung i.M. 1,00 m; Bauwerk 5: Rampe über den Hambach, Stahlbetonvollrahmen, Brückenbreite 30,10 m, Lichte Weite 4,50 m, Lichte Höhe 2,40 m, Überschüttung i.M. 6,00 m; 4 Regenrückhaltebecken als offene Erdbecken (Trockenbecken, kein ständiger Zufluss). Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung. Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk. Im Übrigen bleibt § 4 (6), (7), (8) und (9) VOF unberührt. In den Bewerbungsunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen der Bewerber bzw. Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-d, § 4 (2), § 5 (5) h, §§ 5 (4) a + c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung (Lph. 8) und Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 9) für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Schutzplanken, Markierung und Beschilderung) und Ingenieurbauwerke (Brücken, Regenrückhaltebecken) sowie die Überwachung der Verkehrssicherung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI Anlage 2 Pkt. 2.9 und 2.8.8, HOAI §§ 46, 42 Lph. 8 und Lph. 9, HVA F-StB TVB-Bauüberwachung sowie HVA F-StB Mustertexte 6.50 und 6.10. Jeweils in der aktuellen Fassung. Für die Bearbeitung der oben stehenden Leistungen ist die Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Angaben, Nachweise und Referenzen beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer.
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Menge oder Umfang:
Länge des Bauvorhabens ca. 2,87 km einbahnige Staatsstraße mit 5 Brücken, 1 Lärmschutzwand, 4 Regenrückhaltebecken, 3 Knotenpunkte, Regelquerschnitt RQ 10,5
bzw. RQ 10,5 + ZFS, Bauklasse II und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz. Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8,573 Mio. EUR
Dauer: 15 Monate
Referenznummer: VOF-1-13
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09429 Wolkenstein OT Falkenbach in Sachsen im Erzgebirgskreis.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber soll seine Eignung zur Erbringung der Leistung durch Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung, Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit belegen. Diese, nachstehend bis Pkt. III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen, sind für den Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) zwingend in der im Pkt. VI.3) aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Das Nichtvorliegen eines der geforderten Nachweise oder einer Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, gemäß Pkt. III.2.3) und Pkt. IV.1.2). Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF nicht Gebrauch. Der Teilnahmeantrag ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es ist vom Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) a-g VOF und nach § 4 (9) a-d VOF vorliegen. Der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) muss Auskunft über die wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (Benennung) und die angedachte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 (2) VOF) erteilen. Angabe des Auftragsteiles, für den der Bewerber (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt (§ 5 (5) h VOF). Im Falle der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern ist für alle Unterauftragnehmer zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) a-g VOF und nach § 4 (9) a-d VOF vorliegen. Das Nichtvorliegen einer Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, gemäß Pkt. III.2.3) und Pkt.IV.1.2).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.1). - Kriterium 1 - aufgabenbezogene Umsätze des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen getrennt für die Leistungen: örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke; Bauoberleitung (Lph. 8) Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke; Objektbetreuung und Dokumentation (Lph. 9) Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke von 2010 bis heute anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kriterium 2 - Für die örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung sind zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Unterkriterium 2.1: Geforderte Angaben zu den Leistungen des vorgesehenen Personals und der Verantwortlichen gegenüber dem Auftraggeber und deren Vertreter für die örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s: Name, berufliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses), Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Das Nichtvorliegen der geforderten Angaben oder Nachweise gemäß dem Unterkriterium 2.1 für die
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Verantwortlichen gegenüber dem Auftraggeber oder deren Vertreter für die örtliche Bauüberwachung oder Bauoberleitung für Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerke führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Unterkriterium 2.2: Projektbezogene Fortbildungen für das vorgesehene Personal örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s mit Qualifikationsnachweisen der Jahre 2010 bis heute sowie Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung (MVAS-Nachweis oder gleichwertig; in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF). Das Nichtvorliegen der geforderten Nachweise des Personals für die Überwachung der Verkehrssicherung gemäß dem Unterkriterium 2.2 führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. - Kriterium 3 - Spezifische Angaben zu den Verkehrsanlagen sind dem Pkt.
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II.2.1) sowie die Bauart und Abmessungen der geplanten Brückenbauwerke sind dem Pkt. VI.3) zu entnehmen. Unterkriterium 3.1: Tabellarische Referenzliste über Projekte an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landstraßen mit vergleichbaren Leistungen der Jahre 2010 bis heute, aus denen die besondere Erfahrung in der örtlichen Bauüberwachung und der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Brückenbauwerken des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s hervorgeht. Folgende Angaben sind mindestens erforderlich: genaue Projektbezeichnung; Nennung der Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnr.; Baukosten; Angabe der durchgeführten Leistungen; Einsatz und Umfang von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern; Bearbeitungszeitraum; kurze Beschreibung des Bauvorhabens mit den folgenden Angaben zu Verkehrsanlagen: Neu-/Ausbau, Länge des Bauvorhabens, Regelquerschnitt und den folgenden Angaben zu Brückenbauwerken: Neubau/Ersatzneubau, Angaben zur Bauart, Anzahl und Weite der Stützen, Breite zwischen den Geländern (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF). Es werden nur Referenzen für Verkehrsanlagen und Brückenbauwerke gewertet. Mindestanforderung an Referenzen für Verkehrsanlagen: Neu- oder Ausbau von min. 500 m Bundesautobahn, Bundes- oder Staats-/Landstraße. Mindestanforderung an Referenzen für Brückenbauwerke: Neu- oder Ersatzneubau an Bundesautobahn, Bundes- oder
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Staats-/Landstraße. Referenzen, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Werden nicht alle Angaben zu den Referenzen gem. Unterkriterium 3.1 gemacht, werden die entsprechenden Referenzen nicht gewertet. Das Nichtvorliegen der geforderten Referenzen für die örtliche Bauüberwachung oder die Bauoberleitung für Verkehrsanlagen oder Brückenbauwerke gemäß dem Unterkriterium 3.1 führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Unterkriterium 3.2: Darstellung der Erfahrung des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten (z. B. Kommunen, Zweckverbände, Medienträger) in den Jahren 2010 bis heute, für das vorgesehene Personal anhand entsprechender Referenzprojekte mit Benennung der
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durchgeführten Leistungen (in Anlehnung an § 5 (5) b VOF). - Kriterium 4 - Angaben zur technischen Leitung des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt einschließlich der Benennung der Vertreterregelung (in Anlehnung an § 5 (5) c). - Kriterium 5 - Angaben über die personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s für die örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken: Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der Jahre 2010 bis heute (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF). - Kriterium 6 - Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen der Bewerber bzw. die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der Unterauftragnehmer verfügen. Der Datenaustausch .dxf, REB gerechte Bauabrechnung in Datenart 11, grafischer oder sonst.
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Daten in digitaler Form muss gewährleistet werden (in Anlehnung an § 5 (5) e VOF). - Kriterium 7 - Angaben zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der auszuführenden Leistungen des Bewerbers (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern) benennen und beschreiben (in Anlehnung an §
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5 (5) f).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung für Personenschäden mit 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mit 1,5 Mio. EUR sowie eine Maximierung der Ersatzleistungen, um das 2-fache der Versicherungssumme, Nachweis gemäß § 5 (4) a VOF. Im Falle von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern einzeln zu erbringen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
HOAI, HVA F-StB, Abschlags- und Schlusszahlungen nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING). Jeweils in der aktuellen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: TVB Bauüberwachung, aktuelle Fassung, Pkt. 2.3 und Pkt. 3.3
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
- Ausschlussverfahren: Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Bewerber bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.2.1)): §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-d, § 4 (2) und § 5 (5) h VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Bewerber bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.1.1) und Pkt. III.2.2)): §§ 5 (4) a + c VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe. Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung (Bewerber bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s gemäß Pkt. III.2.3)): § 4 (3), §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe. Für die örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung sind zwingend verschiedene Mitarbeiter vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Vorlage der Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung
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(MVAS-Nachweis oder gleichwertig), Ausschluss bei Nichtabgabe.
- Auswahlverfahren: Die Wichtung erfolgt für die gemäß Pkt. III.2.2) und III.2.3) benannten Auswahlkriterien mit: Kriterium 1: mit 10 %; Kriterium 2: Unterkriterium 2.1 mit 15 %, Unterkriterium 2.2 mit 5 %; Kriterium 3: Unterkriterium 3.1 mit 30 %, Unterkriterium 3.2 mit 5 %; Kriterium 4: mit 5 %; Kriterium 5: mit 15 %; Kriterium 6: mit 5 %; Kriterium 7: mit 10 %. Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 5 Punkten. Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden aufgrund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Folgenden werden die Mindeststandards mit der Bewertung 1 Punkt der Auswahlkriterien benannt: Kriterium 1: im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2010-2012) 247.000 ? ; Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: der Verantwortliche der örtlichen Bauüberwachung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gegenüber dem Auftraggeber (AG) und sein Vertreter müssen über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule mit 3 Berufsjahren (BJ) verfügen; und der Verantwortliche der
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Bauoberleitung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gegenüber dem AG und sein Vertreter müssen über eine abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität oder Fachhochschule mit 3 BJ verfügen. Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: projektbezogene Fortbildungen für das vorgesehene Personal örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Qualifikationsnachweise. Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: 3 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für Verkehrsanlagen an Bundesautobahnen, Bundes-, Staats-/Landstraßen; und 3 Referenzen für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für Brückenbauwerke an Bundesautobahnen, Bundes-, Staats-/Landstraßen; und 3 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) für Verkehrsanlagen an Bundesautobahnen, Bundes-, Staats-/Landstraßen; und 3 Referenzen für Leistungen der Bauoberleitung für Brückenbauwerke an Bundesautobahnen, Bundes-, Staats-/ Landstraßen; Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.1 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen; im Rahmen des Verfahrens behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen der 3 bis 6 zur Angebotsabgabe vorgesehenen Teilnehmer beim jeweiligen Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen. Erfolgt die Bestätigung nicht aufgrund der Nichteinhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsziele durch den Auftragnehmer, erfolgt keine Berücksichtigung der jeweiligen Referenz. Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten für das vorgesehene Personal aufgezeigt, aber ohne entsprechende Referenzprojekte und ohne Benennung der durchgeführten Leistungen. Kriterium 4: Angaben zur technischen
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Leitung des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals ohne Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung; oder Angaben zur technischen Leitung des Bewerbers bzw. der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s nicht in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals ohne Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung. Kriterium 5: 4 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die örtliche Bauüberwachung und
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Bauoberleitung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Kriterium 6: allgemeine Beschreibung der Ausstattung, Geräte, techn. Ausrüstungen, Gewährleistung Datenaustausch (.dxf, REB gerechte Bauabrechnung in Datenart 11, graf. od. sonst. Daten in digitaler Form). Kriterium 7: reine verbale Aussage, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung durchgeführt werden. Erfüllen mehr als 6 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 (3) VOF durch Los getroffen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: LISt GmbH
Frau Ebner

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF-1-13
Zusätzliche Informationen
Bauwerk 1: über den Hambach, geplant als Wellstahlrohr (Mauerprofil MF 13), Länge 27,40 m, Lichte Weite 5,60 m, Lichte Höhe 2,25 m, Überschüttung i.M. 2,90 m; Bauwerk 2: über Ortsverbindungsstraße Falkenbach-Schönbrunn, schlaff bewehrte Vollplatte, Brückenbreite 15,50 m, Lichte Weite 8,93 m, Lichte Höhe 4,83 m; Bauwerk 3: Rampe über die neue Ortsumgehungsstraße, Spannbetonplattenbalken, Brückenbreite 11,00 m, Lichte Weite 18,50 m, Lichte Höhe 4,70 m; Bauwerk 4: Rampe über den Hambach, Stahlbetonvollrahmen, Brückenbreite 13,25 m, Lichte Weite 4,50 m, Lichte Höhe 2,40 m, Überschüttung i.M. 1,00 m; Bauwerk 5: Rampe über den Hambach, Stahlbetonvollrahmen, Brückenbreite 30,10 m, Lichte Weite 4,50 m, Lichte Höhe 2,40 m, Überschüttung i.M. 6,00 m; 4 Regenrückhaltebecken als offene Erdbecken (Trockenbecken, kein ständiger Zufluss). Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw.
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Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung. Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk. Im Übrigen bleibt § 4 (6), (7), (8) und (9) VOF unberührt. In den Bewerbungsunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen der Bewerber bzw. Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s
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übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-d, § 4 (2), § 5 (5) h, §§ 5 (4) a + c, §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2013/S 121-207594 (2013-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz
Postanschrift: Hans-Link-Straße 4
Postleitzahl: 09131
Postort: Chemnitz
Kontakt
E-Mail: michael.moebius@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3714660310 📞
Fax: +49 3714660199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 107-188844
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 121-207594
ABl. S-Ausgabe: 107

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis / Honorar Grundleistungen (10 %)
2. Preis / Honorar Besondere Leistungen (40 %)
3. Preis / Honorar Stundensätze (5 %)
4. Preis / Honorar Nebenkosten (5 %)
5. Qualität (10 %)
6. Fachlicher und technischer Wert (25 %)
7. Leistungszeitraum oder -fristen (5 %)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-15 📅
Name: Arbeitsgemeinschaft ITP Ingenieurbüro Tiefbauplanung GmbH/ Ingenieurbüro Schulze & Rank GmbH
Postanschrift: Brückenstraße 10
Postort: Lichtenstein
Postleitzahl: 09350
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@itp-lichtenstein.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Möbius

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2014/S 107-188844 (2014-05-26)