Angaben zu den Ingenieurbauwerken: Bauwerk 1 Spannbetonbrücke als zweistegiger Plattenbalken über 10 Felder, Gründung teilweise auf Bohrpfählen, Gesamtstützweite 254 m, Regelstützweite (Felder 2-8) 27,00 m, kleinste lichte Höhe ≥ 4,70 m, Breite zw. den Geländern 11,60 m, Brückenfläche 2 946 m², schwimmend gelagert; Bauwerk 2 Stahlverbundbrücke über 6 Felder, Gründung teilweise auf Bohrpfählen, Gesamtstützweite 179 m, Regelstützweite (Felder 2-5) 32,00 m, kleinste lichte Höhe ≥ 4,70 m, Breite zw. den Geländern 11,60 m, Brückenfläche 2 076,40 m², schwimmend gelagert; Bauwerk 3 einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, Stützweite 3,15 m, lichte Weite 2,50 m, kleinste lichte Höhe 1,70 m, Breite zw. den Geländern min. 11,44 m, Brückenfläche 43 m²; Bauwerk 4 einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, Stützweite 10,20 m, lichte Weite 9,50 m, kleinste lichte Höhe ≥ 4,50 m, Breite zw. den Geländern 15,60 m, Brückenfläche 161,1 m²; Bauwerk 5 einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, Stützweite 10,70 m, lichte Weite 10 m, kleinste lichte Höhe ≥ 4,50 m, Breite zw. den Geländern 15,60 m, Brückenfläche 166,9 m²; Bauwerk 6 Grünbrücke über die S 282 als Stahlbetonbogen, Flachgründung, Stützweite 26,57 m, lichte Weite < 24,28 m, kleinste lichte Höhe 5 m, Breite zw. den Geländern 79,50 m, Brückenfläche 2.241 m²; Bauwerk 7 einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, Stützweite 6,30 m, lichte Weite 5,50 m, kleinste lichte Höhe ≥ 4,50 m, Breite zw. den Geländern 15,60 m, Brückenfläche 98,28 m²; Bauwerk 8 einfeldrige Stahlbetonrahmenbrücke, Flachgründung, Stützweite 24,11 m, lichte Weite ≥ 22,00 m, kleinste lichte Höhe ≥ 4,70 m, Breite zw. den Geländern 5 m, Brückenfläche 120,6 m²; Stützwand als einhäuptiges Gemischtmauerwerk aus Naturstein, max. Höhe ca. 2,60 m sichtbare Höhe, Länge 44,00 m; Lärmschutzwände 1 bis 3 mit Pfosten aus Stahlwalzträgern mit Betonsockelelementen und straßenseitig hochabsorbierenden Wandelementen, Gründung mit Bohrpfählen, Länge 160 m + 134 m + 180 m, Höhe 3,50 m bis 4,50 m; Lärmschutzwände 4 und 5 auf dem Bauwerk 1 mit transparenter Füllung und Stahlpfosten als Sonderkonstruktion, abschnittsweise mit straßenseitig hochabsorbierenden Wandelementen, Länge (transparent) 170 m + 165 m, Länge (hochabsorbierend) 40 m, Höhe 2 m; Regenrückhaltebecken 1 bis 4 als offene Erdbecken mit vorgeschalteten Absetzbecken im Dauerstau und mit Tauchwand; Versickerbecken 1 und 2 als offene Erdbecken mit vorgeschalteten Absetzbecken im Dauerstau und mit Tauchwand. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung. Teilnahmeanträge, die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk. Im Übrigen bleibt § 4 (6), (7), (8) und (9) VOF unberührt. In den Bewerbungsunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen der Bewerber bzw. Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft und der/des Unterauftragnehmer/s übersichtlich und in der folgenden Reihenfolge geheftet vorzulegen: § 4 (6) a-g, § 4 (9) a-d, § 4 (2), § 5 (5) h, § 5 (4) a + c, § 5 (5) a, b, c, f, d, e VOF.