Der Hauptbahnhof Stuttgart wird vom bestehenden 16-gleisigen Kopfbahnhof in einen 8-gleisigen, tiefer liegenden Durchgangsbahnhof für den Fern- und Regionalverkehr umgewandelt. Hierzu sind Sicherungsleistungen u. a. für Restleistungen zur Schaffung der Baufreiheit durch den Umbau des Gleisvorfeldes, Leistungen zum Umbau der S-Bahn sowie zur Erstellung der Logistikflächen und Baustraßen erforderlich. Es fallen ca. 4 600 h Sicherungsaufsicht, ca. 10 200 h Sicherungsposten, ca. 2 400 h Bahnerdungsberechtigter und ca. 2 400 h Schaltantragsteller sowie 3 500 m Feste Absperrung an. Des Weiteren werden Leistungen zur Stellung Helfer im Bahnbetrieb und zur Signalisierung erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Inspektionen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Inspektionen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Projket Stuttgart-Ulm GmbH
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Der Hauptbahnhof Stuttgart wird vom bestehenden 16-gleisigen Kopfbahnhof in einen 8-gleisigen, tiefer liegenden Durchgangsbahnhof für den Fern- und Regionalverkehr umgewandelt. Hierzu sind Sicherungsleistungen u. a. für Restleistungen zur Schaffung der Baufreiheit durch den Umbau des Gleisvorfeldes, Leistungen zum Umbau der S-Bahn sowie zur Erstellung der Logistikflächen und Baustraßen erforderlich.
Der Hauptbahnhof Stuttgart wird vom bestehenden 16-gleisigen Kopfbahnhof in einen 8-gleisigen, tiefer liegenden Durchgangsbahnhof für den Fern- und Regionalverkehr umgewandelt. Hierzu sind Sicherungsleistungen u. a. für Restleistungen zur Schaffung der Baufreiheit durch den Umbau des Gleisvorfeldes, Leistungen zum Umbau der S-Bahn sowie zur Erstellung der Logistikflächen und Baustraßen erforderlich.
Es fallen ca. 4 600 h Sicherungsaufsicht, ca. 10 200 h Sicherungsposten, ca. 2 400 h Bahnerdungsberechtigter und ca. 2 400 h Schaltantragsteller sowie 3 500 m Feste Absperrung an. Des Weiteren werden Leistungen zur Stellung Helfer im Bahnbetrieb und zur Signalisierung erforderlich.
Es fallen ca. 4 600 h Sicherungsaufsicht, ca. 10 200 h Sicherungsposten, ca. 2 400 h Bahnerdungsberechtigter und ca. 2 400 h Schaltantragsteller sowie 3 500 m Feste Absperrung an. Des Weiteren werden Leistungen zur Stellung Helfer im Bahnbetrieb und zur Signalisierung erforderlich.
Beschreibung der Optionen: Option 1: 1.1.2015 – 31.12.2015.
Referenznummer: 13TEI07084
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Großprojekt Stuttgart-Ulm.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 70191 Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Anlage 1: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— Anlage 2: Erklärung, dass für den Zeitraum der letzen fünf abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen (z. B. Korruption oder andere schwerwiegende im Geschäftsverkehr begangenen Straftaten) der für ihn handelnden Personen vorliegen,
— Anlage 2: Erklärung, dass für den Zeitraum der letzen fünf abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen (z. B. Korruption oder andere schwerwiegende im Geschäftsverkehr begangenen Straftaten) der für ihn handelnden Personen vorliegen,
— Anlage 3: Erklärung, dass der Bieter nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist und dass ihm bekannt ist, dass eventuelle Unrichtigkeiten dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Anlage 3: Erklärung, dass der Bieter nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist und dass ihm bekannt ist, dass eventuelle Unrichtigkeiten dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Anlage 4: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Anlage 5: Der Bieter hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Anlage 6: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufgruppen,
— Anlage 7: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-12-03 📅
Öffnungsort: Stuttgart, Räpplenstraße 17.
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart, Räpplenstraße 17.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: TEI3 – Beschaffung Infrastruktur Großprojekt Stuttgart-Ulm
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 218-380158 (2013-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 705 468,95 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com🌏
Fax: +49 6926521939 📠