Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz in Aufsichtsverfahren über Kernkraftwerke und Zwischenlager gemäß Anlagen 1, 4 und 5 der AtSMV in Baden-Württemberg

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

LOS 1
- Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken KKP 1, KKP 2, GKN I, GKN II und KWO sowie in der WAK (insgesamt jährlich ca. 10 - 40) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen. (Teilauftrag 1/ siehe Leistungsbeschreibung 1)
- Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen
Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein. (Teilauftrag 2/ siehe Leistungsbeschreibung 2)
- Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung (Teilauftrag 3/ siehe Leistungsbeschreibung 3)
LOS 2
- Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke (Leistungsbeschreibung 4)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-30 Auftragsbekanntmachung
2013-10-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kontroll- und Überwachungsleistungen
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang für beide Lose ist in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit Bewerbungsbedingungen I, Punkt 12 Zuschlagskriterien) ausgewiesen. Die Angabe des Aufwandes beruht auf Schätzungen auf der Basis der Abrechnungen der letzten drei Jahre. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.Weitere Angaben über den geschätzten Umfang der einzelnen Teilaufträge sind in den beiden Leistungsbeschreibungen der Vergabeunterlagen enthalten.
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Gesamtwert des Auftrags: 6 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 9
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.um.baden-wuerttemberg.de 🌏
E-Mail: klaus.wiesner@um.bwl.de 📧
Telefon: +49 1262574 📞
Fax: +49 1262885 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 087-148171
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können kostenlos nach Anforderung der Zugangsdaten (User, Passwort) bei der Vergabestelle unter http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/100595/ abgerufen werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
LOS 1
- Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken KKP 1, KKP 2, GKN I, GKN II und KWO sowie in der WAK (insgesamt jährlich ca. 10 - 40) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen. (Teilauftrag 1/ siehe Leistungsbeschreibung 1)
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- Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen
Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein. (Teilauftrag 2/ siehe Leistungsbeschreibung 2)
- Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung (Teilauftrag 3/ siehe Leistungsbeschreibung 3)
LOS 2
- Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke (Leistungsbeschreibung 4)
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz in Aufsichtsverfahren über Kernkraftwerke sowie Bewertung Meldepflichtiger Ereignisse gemäß Anlagen 1 und 4 der AtSMV in Baden-Württemberg, (Teilaufträge 1, 2, 3).
Kurze Beschreibung:
- Teilauftrag1: Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken KKP 1, KKP 2, GKN I, GKN II und KWO sowie in der WAK (insgesamt jährlich ca. 10 - 40) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere
Anlagen.- Teilauftrag 2: Umfassende Inspektion im Rahmen von AnlagenbegehungenDurch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein.- Teilauftrag 3: Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung
Anlagen.
- Teilauftrag 2: Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen
Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein.
- Teilauftrag 3: Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätsmanagement-Überwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Einzelheiten zum Los 1 finden sich in den Leistungsbeschreibungen der Teilaufträge (siehe Leistungsbeschreibung 1-3).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke (Teilauftrag 4)
Kurze Beschreibung:
- Atomrechtliche Sachverständigenleistungen betreffend den Betrieb, meldepflichtiger Ereignisse (nach Anlage 5 der AtSMV) und nicht wesentliche Änderungen bei den Zwischenlagern für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten Neckarwestheim in
Philippsburg.- Die Begutachtung von Meldepflichtigen Ereignissen nach Anlage 5 der AtSMV umfasst im Einzelnen:a. Prüfung der sicherheitstechnischen Bedeutung eines meldepflichtigen Ereignisses, dabei sind MTO-Aspekte zu berücksichtigenb. Prüfung und Bewertung der Analysen zu Ablauf und Ursachen des meldepflichtigen Ereignisses sowie Bewertung eventueller Auswirkungen (Radiologie und Strahlenschutz, Anlagentechnik)c. Prüfung und Empfehlung von Maßnahmen zur Wiederherstellung des genehmigten Zustandesd. Prüfung und Bewertung der vom Genehmigungsinhaber vorgesehenen Maßnahmen gegen Wiederholung des meldepflichtigen Ereignisses ggf. Empfehlung weiterer Maßnahmene. Prüfung und Bewertung der Konsequenzen aus dem meldepflichtigen Ereignis für andere Systeme, für die schriftlichen betrieblichen Regelungenf. Prüfung der Übertragbarkeit des meldepflichtigen Ereignisses auf (andere) Zwischenlager in Baden-Württembergg. Unterstützung des Auftraggebers in Gremien (z.B. RSK) und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit meldepflichtigen Ereignissen.
Philippsburg.
- Die Begutachtung von Meldepflichtigen Ereignissen nach Anlage 5 der AtSMV umfasst im Einzelnen:
a. Prüfung der sicherheitstechnischen Bedeutung eines meldepflichtigen Ereignisses, dabei sind MTO-Aspekte zu berücksichtigen
b. Prüfung und Bewertung der Analysen zu Ablauf und Ursachen des meldepflichtigen Ereignisses sowie Bewertung eventueller Auswirkungen (Radiologie und Strahlenschutz, Anlagentechnik)
c. Prüfung und Empfehlung von Maßnahmen zur Wiederherstellung des genehmigten Zustandes
d. Prüfung und Bewertung der vom Genehmigungsinhaber vorgesehenen Maßnahmen gegen Wiederholung des meldepflichtigen Ereignisses ggf. Empfehlung weiterer Maßnahmen
e. Prüfung und Bewertung der Konsequenzen aus dem meldepflichtigen Ereignis für andere Systeme, für die schriftlichen betrieblichen Regelungen
f. Prüfung der Übertragbarkeit des meldepflichtigen Ereignisses auf (andere) Zwischenlager in Baden-Württemberg
g. Unterstützung des Auftraggebers in Gremien (z.B. RSK) und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit meldepflichtigen Ereignissen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Falls während der Vertragslaufzeit ein Zwischenlager am Standort Obrigheim errichtet wird, kann der Auftrag entsprechend erweitert
werden.Einzelheiten zum Los 2 finden sich in der Leistungsbeschreibung 4.
werden.
Einzelheiten zum Los 2 finden sich in der Leistungsbeschreibung 4.
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang für beide Lose ist in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit Bewerbungsbedingungen I, Punkt 12 Zuschlagskriterien) ausgewiesen. Die Angabe des Aufwandes beruht auf Schätzungen auf der Basis der Abrechnungen der letzten drei Jahre. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.
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Weitere Angaben über den geschätzten Umfang der einzelnen Teilaufträge sind in den beiden Leistungsbeschreibungen der Vergabeunterlagen enthalten.
Beschreibung der Optionen:
Nur Los 2: Falls während der Vertragslaufzeit ein Zwischenlager am Standort Obrigheim errichtet wird, kann der Auftrag entsprechend erweitert werden.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 3-4636.00/32
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
- EnBW Kernkraft GmbH
Kernkraftwerk Neckarwestheim
Im Steinbruch
74380 Neckarwestheim
Kernkraftwerk Philippsburg
Rheinschanzinsel
76661 Philippsburg
Kernkraftwerk Obrigheim GmbH
Kraftwerkstraße 1
74847 Obrigheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
a) Ggf. Verpflichtungserklärung einer Bietergemeinschaft nach näheren Vorgaben in den Vergabeunterlagen;
b) ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche;
c) Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses;
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A. Die Vergabestelle behält sich insoweit vor, Nachweise i.S.v. § 7 EG Abs. 7 VOL/A nachzufordern;
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.4 VOL/A.
Hinweise: Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
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Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
f) Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als sechs Monate;
g) Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuer- und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als drei Monate; sofern Bestätigungen der Krankenversicherungen gefordert werden, müssen sich diese auf mehr als 50 % der Mitarbeiter des Bieters beziehen;
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h) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
Die Nachweise b) bis e) sind auch für vom Bieter im Angebot benannte Unterauftragnehmer vorzulegen, die Nachweise f) – h) auf Verlangen der Vergabestelle. Dies gilt nicht für Mitglieder des zu gründenden Beirats.
Hinweis:
Die Vergabestelle wird bei Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise i.S.v. § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A maximal eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie die entsprechenden Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in Bezug auf Leistungen auf dem Gebiet von Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG oder vergleichbare Leistungen jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
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b) Erklärung, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über 2,5 Mio. EUR abzuschließen.
Hinweise:
Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
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Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
c) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 7 EG Abs. 2 lit. c) VOL/A;
Nachweis a bis c sind auch für vom Bieter im Angebot benannten Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Hinweis:
Die Vergabestelle wird bei Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise i.S.v. § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A maximal eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie die entsprechenden Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. in amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
Los-Nr.: 1
A 1) Referenzen von Sachverständigentätigkeit nach §20 AtG oder vergleichbar zum Nachweis allgemeiner Anlagenkenntnisse und Erfahrungen in der Begutachtung und Prüfung im Rahmen der Aufsicht über Kernkraftwerke sind anzugeben.
B 1) Nachweis einer ausreichenden Qualifikation und Zahl der genannten Mitarbeiter, besondere Fachkunde als SV nach § 20 AtG
Fachgebiete:
- Verfahrenstechnik
- Maschinentechnik
- Werkstoffkunde
- E-Technik
- Leittechnik
- Systemtechnik und Systemanalyse
- Reaktorphysik
- Strahlenschutz
Verantwortlichen Personen bis zur Ebene der Projektleiter und deren Qualifikation sowie die Zahl und Qualifikation der Sachverständigen sind zu benennen.
C 1) Ständige Erreichbarkeit für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber
Die Einrichtung einer 24- Stunden- Rufbereitschaft ist nachzuweisen (Beschreibung der Sicherstellung der Rufbereitschaft).
D 1) Einhaltung der in den Spezifikationen genannten Reaktionszeiten
Mit dem Angebot ist nachvollziehbar darzulegen, wie die Anforderung innerhalb von 4 Stunden mit den erforderlichen Sachverständigen vor Ort zu sein erfüllt werden kann.
E 1) Nachweis eines nach ISO-9000 zertifizierten QS-System oder vergleichbar
F 1) Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b AtG ohne Bedenken für jede eingesetzte Person bzw. Erklärung, eine solche nach Vertragsschluss durchzuführen.
G 1) Keine Tätigkeit des Bieters oder des Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder eines Unterauftragnehmers des Bieters als Generalgutachter für die baden-württembergischen Kernkraftwerke
Los-Nr.: 2
A 2) Referenzen von Sachverständigentätigkeit nach §20 AtG oder vergleichbar zum Nachweis allgemeiner Anlagenkenntnisse und Erfahrungen in der Begutachtung und Prüfung im Rahmen der Aufsicht über Kernkraftwerke sind anzugeben.
B 2) Nachweis einer ausreichenden Qualifikation und Zahl der genannten Mitarbeiter, besondere Fachkunde als SV nach § 20 AtG
- Brandschutz, Arbeitsschutz
- Bautechnik
C 2) Ständige Erreichbarkeit für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber (Beschreibung der Sicherstellung der Rufbereitschaft).
D 2) Einhaltung der in den Leistungsbeschreibung genannten Reaktionszeiten
E 2) nach ISO-9000 zertifiziertes QS-System oder vergleichbar
F 2) Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b AtG ohne Bedenken für jede eingesetzte Person bzw. Erklärung, eine solche nach Vertragsschluss durchzuführen.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter, auch für benannte Unterauftragnehmer erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zu den im Angebot angegebenen Referenzen.
Hinweise: Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Bieter, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit!) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundene Unternehmen, vorlegen, müssen mit Abgabe des Angebots den Nachweis führen, dass die Erfahrung und Mittel dieser dritten Unternehmen für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
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Mindeststandards:
A 1) Der Anbieter muss zurzeit oder in den letzten
zwei Jahren als Sachverständiger nach § 20 AtG bei laufenden Kernkraftwerken tätig gewesen sein.
B 1) Der Anbieter verfügt über für die genannten Fachgebiete und Qualifikationen Personen in der erforderlichen Redundanz (mindestens zwei Personen je Fachgebiet)
C 1) Der Anbieter muss für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber ständig erreichbar sein (24- Stunden- Rufbereitschaft)
D 1) Der Anbieter muss auf Anforderung innerhalb von 4 Stunden mit den erforderlichen Sachverständigen vor Ort sein. (gilt für den Teilauftrag 1: Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen)
E 1) Der Anbieter muss ein nach ISO-9000 zertifiziertes QS-System oder ein vergleichbares Zertifikat nachweisen.
A 2) Der Anbieter muss zurzeit oder in den letzten
zwei Jahren als Sachverständiger nach § 20 AtG bei Zwischenlagern tätig gewesen sein.
B 2) Der Anbieter verfügt über für die genannten Fachgebiete und Qualifikationen Personen in der erforderlichen Redundanz (mindestens zwei Personen je Fachgebiet)
C 2) Der Anbieter muss für den Auftraggeber sowie den/die Anlagenbetreiber ständig erreichbar sein (24- Stunden- Rufbereitschaft)
D 2) Bei meldepflichtigen Ereignissen (nach Anlage 5 der AtSMV) sind die in der Leistungsbeschreibung 4 genannten Fristen für die Vorlage einer ersten Stellungnahme einzuhalten.
E 2) Der Anbieter muss ein nach ISO-9000 zertifiziertes QS-System oder ein vergleichbares Zertifikat nachweisen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, müssen sie im Angebot jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen und sich verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 32
Herrn Wiesner
URL der Dokumente: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/100595/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3-4636.00/32

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 7 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoß bei der Vergabestelle eingeht. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2013/S 087-148171 (2013-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 208-360866
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 87-148171
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Auftrag wurde an ein Konsortium mit Unterauftragnehmer vergeben.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart.
— EnBW Kernkraft GmbH, Kernkraftwerk Neckarwestheim, Im Steinbruch, 74380 Neckarwestheim.
— EnBW Kernkraft GmbH, Kernkraftwerk Philippsburg, Rheinschanzinsel, 76661 Philippsburg.
— EnBW Kernkraft GmbH, Kernkraftwerk Obrigheim GmbH, Kraftwerkstraße 1, 74847 Obrigheim.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis und Kostenfaktoren (200)
2. Qualität (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-19 📅

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2013/S 208-360866 (2013-10-24)