Salzlandkreis, Eigenbetrieb Kreiswirtschaftsbetrieb, Lieferung von 2 Pressmüllfahrzeugen
Salzlandkreis
Lieferung von 2 Pressmüllfahrzeugen zur Sammlung von Hausmüll. Diese müssen für die Aufnahme und Entleerung von MGB nach DIN EN 840 ausgerüstet sein.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-24.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-04-24 | Auftragsbekanntmachung |
| 2013-12-03 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2013-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Müllfahrzeuge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllfahrzeuge 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.salzlandkreis.de 🌏
E-Mail: zvs@kreis-slk.de 📧
Telefon: +49 34716840 📞
Fax: +49 34716842822 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 082-137754
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Poselke
Internetadresse: www.salzlandkreis.de 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10.70.2/076/2013
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 34555140 📞
Fax: +49 3455151115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 082-137754 (2013-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Müllfahrzeuge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllfahrzeuge 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.salzlandkreis.de 🌏
E-Mail: zvs@kreis-slk.de 📧
Telefon: +49 34716840 📞
Fax: +49 34716842822 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 082-137754
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
Nach § 107 Abs. 3 Satz1 GWB ist ein Antrag zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vegabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird daruf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 107 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben.Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrenbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Der Salzlandkreis ist als Vergabestlle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dzu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stllen (§ 110 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
Nach § 128 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Pressmüllfahrzeugen zur Sammlung von Hausmüll. Diese müssen für die Aufnahme und Entleerung von MGB nach DIN EN 840 ausgerüstet sein.
Referenznummer: 10.70.2/076/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schönebeck, Magdeburger Straße 252.
Die Lieferung soll nach Auftragserteilung erfolgen. Voraussichtlicher Liefertermim Ende 2013/Anfang 2014.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, dass:
a) über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
b) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) die Vertreter des Unternehmens nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) die im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zutreffend sind,
f) das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
g) keine rechtskräftige Verurteilung von Verantwortlichen des Unternehmens wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vorliegt:
- § 129 des Strafgesetzbuches - StGB - (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strrafrechtänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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- § 2 Artikel 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechnung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Der Bieter hat als Nachweis
- einen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, der nicht älter als 6 Monate ist, zu erbringen und als Anlage beizufügen.
Bieter aus EU-Mitgliedstaaten, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und zu allen Unterlagen eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gem. § 7 Abs. 13 VOL/A EG ein Ermessen hat, ob er vom Bieter fehlende Erklärungen und Nachweise nachfordert.
Übersicht über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, Referenzen, Nachweis Betriebshaftpflicht,
Auzug Handelregister/Handwerkskammer/Handelskarte, Nachweis Berufsgenossenschaft
Bieter aus EU-Mitgliedstaaten, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und zu allen Unterlagen eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gem. § 7 Abs. 13 VOL/A EG ein Ermessen hat, ob er vom Bieter fehlende Erklärungen und Nachweise nachfordert.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen sind per Fax oder E-Mail und Ihrer Anschrift sowie unter Angabe des Verwendungszweckes und der Kopie des Überweisungsbeleges beim Salzlandkreis, Zentrale Vergabestelle, abzufordern.
Der Unkostenbeitrag ist auf das Konto bei der Salzlandsparkasse, Kontonummer 220 000 069, Bankleitzahl 800 555 00, Verwendungszweck 04.22.00762013, zu überweisen.
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Poselke
Internetadresse: www.salzlandkreis.de 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10.70.2/076/2013
Zusätzliche Informationen
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
Nach § 107 Abs. 3 Satz1 GWB ist ein Antrag zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vegabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird daruf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 107 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben.Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrenbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
Mehr anzeigen
Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Der Salzlandkreis ist als Vergabestlle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dzu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stllen (§ 110 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
Nach § 128 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 34555140 📞
Fax: +49 3455151115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. insebsondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Telefon: +49 34716841291 📞
Fax: +49 34716842828 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 236-409881
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 82-137754
ABl. S-Ausgabe: 236
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 10.70.2/076/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schönbeck, Magdeburger Straße 252.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-20 📅
Name: Gruber Nutzfahrzeuge GmbH
Postanschrift: Dessauer Straße 17-19
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernste-Kamieth-Str. 2
Quelle: OJS 2013/S 236-409881 (2013-12-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Telefon: +49 34716841291 📞
Fax: +49 34716842828 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 236-409881
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 82-137754
ABl. S-Ausgabe: 236
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 10.70.2/076/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schönbeck, Magdeburger Straße 252.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-20 📅
Name: Gruber Nutzfahrzeuge GmbH
Postanschrift: Dessauer Straße 17-19
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernste-Kamieth-Str. 2
Quelle: OJS 2013/S 236-409881 (2013-12-03)
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