Es werden öffentliche Aufträge vergeben für die Entsorgungsgebiete der Städte Obertshausen und Heusenstamm: In Los 1 für das Entsorgungsgebiet der Stadt Obertshausen: - Gestellung und Bewirtschaftung von Behältern für die Sammlung von Restabfall und ab 2015 für Bioabfall - Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Altpapier (PPK), Grünabfall und Weihnachtsbäumen sowie ab 01.01.2015 Bioabfall - Containerdienst auf dem Bauhof - die Verwertung von Schrott aus der Erfassung am Bauhof - anteilige Verwertung von Sperrabfall In Los 2 für das Entsorgungsgebiet der Stadt Heusenstamm: - Gestellung und Bewirtschaftung von Großbehältern (ab 1.100 l) für die Sammlung von Restabfall und Altpapier (PPK) - Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Altpapier (PPK) und Grünabfall, Weihnachtsbäumen sowie Bioabfall zunächst in geringem Umfang und ab 01.01.2015 auf Basis einer Pflicht-Biotonne - anteilige Verwertung von Sperrabfall - Verwertung von Weihnachtsbäumen - Containerdienst auf dem Bauhof für Altpapier (PPK) In Los 3 für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm: - Verwertung von Altpapier (PPK) - Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht weiter als 20 km von folgender Adresse entfernt befinden darf: Frankfurter Straße 9, 63150 Heusenstamm. In Los 4 für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm: - Verwertung von Grüngut - Übernahme von Grüngut auf Flächen des Auftraggebers
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
In Los 1 für das Entsorgungsgebiet der Stadt Obertshausen:- Gestellung und Bewirtschaftung von ca. 6.700 MGB für die Sammlung von Restabfall und ab 2015 von ca. 6.000 MGB für die Sammlung von Bioabfall- Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 4.400 Mg Restabfall im Jahr 2014, ab 2015 ca. 3.600 Mg Restabfall, ca. 1.000 Mg Sperrabfall, ca. 1.800 Mg Altpapier (PPK), geringen Mengen an Grünabfall (Mobile Sammlung) und ca. 20 Mg Weihnachtsbäumen sowie ab 2015 ca. 2.000 Mg Bioabfall- Containerdienst inkl. Gestellung für insgesamt 7 Container auf dem Bauhof- die Verwertung von ca. 100 Mg Schrott aus der Erfassung am Bauhof und die anteilige Verwertung von ca. 780 Mg SperrabfallIn Los 2 für das Entsorgungsgebiet der Stadt Heusenstamm:- Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 3.200 Mg Restabfall im Jahr 2014, ab 2015 ca. 2.600 Mg Restabfall, ca. 85 Mg Bioabfall in 2014 und ab 2015 ca. 1.500 Mg Bioabfall, ca. 100 Mg Sperrabfall, ca. 1.550 Mg Altpapier (PPK), geringen Mengen an Grünabfall (Mobile Sammlung) sowie ca. 17 Mg Weihnachtsbäumen- Containerdienst inkl. Gestellung für 1 Presscontainer am Bauhof- die Verwertung von ca. 60 Mg Holz und Metall aus der Straßensammlung von SperrabfallIn Los 3 für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm:- Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 3.000 Mg kommunalem Altpapier (PPK)In Los 4 für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm:- Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 9.000 Mg Grüngut im Jahr 2014 und ca. 8.000 Mg ab dem Jahr 2015.
In Los 1 für das Entsorgungsgebiet der Stadt Obertshausen:- Gestellung und Bewirtschaftung von ca. 6.700 MGB für die Sammlung von Restabfall und ab 2015 von ca. 6.000 MGB für die Sammlung von Bioabfall- Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 4.400 Mg Restabfall im Jahr 2014, ab 2015 ca. 3.600 Mg Restabfall, ca. 1.000 Mg Sperrabfall, ca. 1.800 Mg Altpapier (PPK), geringen Mengen an Grünabfall (Mobile Sammlung) und ca. 20 Mg Weihnachtsbäumen sowie ab 2015 ca. 2.000 Mg Bioabfall- Containerdienst inkl. Gestellung für insgesamt 7 Container auf dem Bauhof- die Verwertung von ca. 100 Mg Schrott aus der Erfassung am Bauhof und die anteilige Verwertung von ca. 780 Mg SperrabfallIn Los 2 für das Entsorgungsgebiet der Stadt Heusenstamm:- Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 3.200 Mg Restabfall im Jahr 2014, ab 2015 ca. 2.600 Mg Restabfall, ca. 85 Mg Bioabfall in 2014 und ab 2015 ca. 1.500 Mg Bioabfall, ca. 100 Mg Sperrabfall, ca. 1.550 Mg Altpapier (PPK), geringen Mengen an Grünabfall (Mobile Sammlung) sowie ca. 17 Mg Weihnachtsbäumen- Containerdienst inkl. Gestellung für 1 Presscontainer am Bauhof- die Verwertung von ca. 60 Mg Holz und Metall aus der Straßensammlung von SperrabfallIn Los 3 für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm:- Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 3.000 Mg kommunalem Altpapier (PPK)In Los 4 für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm:- Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 9.000 Mg Grüngut im Jahr 2014 und ca. 8.000 Mg ab dem Jahr 2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städte Obertshausen und Heusenstamm
Postanschrift: Schubertstr. 11
Postleitzahl: 63179
Postort: Obertshausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.obertshausen.de , http://www.stadt-heusenstamm.de/🌏
E-Mail: bauamt@obertshausen.de📧
Telefon: +49 61047037101📞
Fax: +49 61047038700 📠
Es werden öffentliche Aufträge vergeben für die Entsorgungsgebiete der Städte Obertshausen und Heusenstamm:
In Los 1 für das Entsorgungsgebiet der Stadt Obertshausen:
- Gestellung und Bewirtschaftung von Behältern für die Sammlung von Restabfall und ab 2015 für Bioabfall
- Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Altpapier (PPK), Grünabfall und Weihnachtsbäumen sowie ab 01.01.2015 Bioabfall
- Containerdienst auf dem Bauhof
- die Verwertung von Schrott aus der Erfassung am Bauhof
- anteilige Verwertung von Sperrabfall
In Los 2 für das Entsorgungsgebiet der Stadt Heusenstamm:
- Gestellung und Bewirtschaftung von Großbehältern (ab 1.100 l) für die Sammlung von Restabfall und Altpapier (PPK)
- Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Altpapier (PPK) und Grünabfall, Weihnachtsbäumen sowie Bioabfall zunächst in geringem Umfang und ab 01.01.2015 auf Basis einer Pflicht-Biotonne
- Verwertung von Weihnachtsbäumen
- Containerdienst auf dem Bauhof für Altpapier (PPK)
In Los 3 für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm:
- Verwertung von Altpapier (PPK)
- Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht weiter als 20 km von folgender Adresse entfernt befinden darf: Frankfurter Straße 9, 63150 Heusenstamm.
In Los 4 für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm:
- Verwertung von Grüngut
- Übernahme von Grüngut auf Flächen des Auftraggebers
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen: Obertshausen
Kurze Beschreibung:
Für das Entsorgungsgebiet der Stadt Obertshausen:- Gestellung und Bewirtschaftung von Behältern für die Sammlung von Restabfall und ab 2015 für Bioabfall- Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Altpapier (PPK), Grünabfall und Weihnachtsbäumen sowie ab 01.01.2015 Bioabfall- Containerdienst auf dem Bauhof- die Verwertung von Schrott aus der Erfassung am Bauhof- anteilige Verwertung von Sperrabfall
Für das Entsorgungsgebiet der Stadt Obertshausen:- Gestellung und Bewirtschaftung von Behältern für die Sammlung von Restabfall und ab 2015 für Bioabfall- Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Altpapier (PPK), Grünabfall und Weihnachtsbäumen sowie ab 01.01.2015 Bioabfall- Containerdienst auf dem Bauhof- die Verwertung von Schrott aus der Erfassung am Bauhof- anteilige Verwertung von Sperrabfall
Für das Entsorgungsgebiet der Stadt Obertshausen:
Menge oder Umfang: - Gestellung und Bewirtschaftung von ca. 6.700 MGB für die Sammlung von Restabfall und ab 2015 von ca. 6.000 MGB für die Sammlung von Bioabfall- Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 4.400 Mg Restabfall im Jahr 2014, ab 2015 ca. 3.600 Mg Restabfall, ca. 1.000 Mg Sperrabfall, ca. 1.800 Mg Altpapier (PPK), geringen Mengen an Grünabfall (Mobile Sammlung) und ca. 20 Mg Weihnachtsbäumen sowie ab 2015 ca. 2.000 Mg Bioabfall- Containerdienst inkl. Gestellung für insgesamt 7 Container auf dem Bauhof- die Verwertung von ca. 100 Mg Schrott aus der Erfassung am Bauhof und die anteilige Verwertung von ca. 780 Mg Sperrabfall
- Gestellung und Bewirtschaftung von ca. 6.700 MGB für die Sammlung von Restabfall und ab 2015 von ca. 6.000 MGB für die Sammlung von Bioabfall
- Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 4.400 Mg Restabfall im Jahr 2014, ab 2015 ca. 3.600 Mg Restabfall, ca. 1.000 Mg Sperrabfall, ca. 1.800 Mg Altpapier (PPK), geringen Mengen an Grünabfall (Mobile Sammlung) und ca. 20 Mg Weihnachtsbäumen sowie ab 2015 ca. 2.000 Mg Bioabfall
- Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 4.400 Mg Restabfall im Jahr 2014, ab 2015 ca. 3.600 Mg Restabfall, ca. 1.000 Mg Sperrabfall, ca. 1.800 Mg Altpapier (PPK), geringen Mengen an Grünabfall (Mobile Sammlung) und ca. 20 Mg Weihnachtsbäumen sowie ab 2015 ca. 2.000 Mg Bioabfall
- Containerdienst inkl. Gestellung für insgesamt 7 Container auf dem Bauhof
- die Verwertung von ca. 100 Mg Schrott aus der Erfassung am Bauhof und die anteilige Verwertung von ca. 780 Mg Sperrabfall
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es besteht eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen: Heusenstamm
Kurze Beschreibung:
Für das Entsorgungsgebiet der Stadt Heusenstamm:- Gestellung und Bewirtschaftung von Großbehältern (ab 1.100 l) für die Sammlung von Restabfall und Altpapier (PPK)- Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Altpapier (PPK) und Grünabfall, Weihnachtsbäumen sowie Bioabfall zunächst in geringem Umfang und ab 01.01.2015 auf Basis einer Pflicht-Biotonne- anteilige Verwertung von Sperrabfall- Verwertung von Weihnachtsbäumen- Containerdienst auf dem Bauhof für Altpapier (PPK)
Für das Entsorgungsgebiet der Stadt Heusenstamm:- Gestellung und Bewirtschaftung von Großbehältern (ab 1.100 l) für die Sammlung von Restabfall und Altpapier (PPK)- Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Altpapier (PPK) und Grünabfall, Weihnachtsbäumen sowie Bioabfall zunächst in geringem Umfang und ab 01.01.2015 auf Basis einer Pflicht-Biotonne- anteilige Verwertung von Sperrabfall- Verwertung von Weihnachtsbäumen- Containerdienst auf dem Bauhof für Altpapier (PPK)
Für das Entsorgungsgebiet der Stadt Heusenstamm:
Menge oder Umfang: - Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 3.200 Mg Restabfall im Jahr 2014, ab 2015 ca. 2.600 Mg Restabfall, ca. 85 Mg Bioabfall in 2014 und ab 2015 ca. 1.500 Mg Bioabfall, ca. 100 Mg Sperrabfall, ca. 1.550 Mg Altpapier (PPK), geringen Mengen an Grünabfall (Mobile Sammlung) sowie ca. 17 Mg Weihnachtsbäumen- Containerdienst inkl. Gestellung für 1 Presscontainer am Bauhof- die Verwertung von ca. 60 Mg Holz und Metall aus der Straßensammlung von Sperrabfall
- Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 3.200 Mg Restabfall im Jahr 2014, ab 2015 ca. 2.600 Mg Restabfall, ca. 85 Mg Bioabfall in 2014 und ab 2015 ca. 1.500 Mg Bioabfall, ca. 100 Mg Sperrabfall, ca. 1.550 Mg Altpapier (PPK), geringen Mengen an Grünabfall (Mobile Sammlung) sowie ca. 17 Mg Weihnachtsbäumen
- Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 3.200 Mg Restabfall im Jahr 2014, ab 2015 ca. 2.600 Mg Restabfall, ca. 85 Mg Bioabfall in 2014 und ab 2015 ca. 1.500 Mg Bioabfall, ca. 100 Mg Sperrabfall, ca. 1.550 Mg Altpapier (PPK), geringen Mengen an Grünabfall (Mobile Sammlung) sowie ca. 17 Mg Weihnachtsbäumen
- Containerdienst inkl. Gestellung für 1 Presscontainer am Bauhof
- die Verwertung von ca. 60 Mg Holz und Metall aus der Straßensammlung von Sperrabfall
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK) aus beiden Städten
Kurze Beschreibung:
Für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und…
… Heusenstamm:- Verwertung von Altpapier (PPK)- Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht weiter als 20 km von folgender Adresse entfernt befinden darf: Frankfurter Straße 9, 63150 Heusenstamm.
… Heusenstamm:
Menge oder Umfang: Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 3.000 Mg kommunalem Altpapier (PPK)
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Jahr.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Grüngut aus beiden Städten
Kurze Beschreibung:
Für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm:- Verwertung von Grüngut- Übernahme von Grüngut auf Flächen des Auftraggebers
Menge oder Umfang: Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 9.000 Mg Grüngut im Jahr 2014 und ca. 8.000 Mg ab dem Jahr 2015.
In Los 1 für das Entsorgungsgebiet der Stadt Obertshausen:
In Los 2 für das Entsorgungsgebiet der Stadt Heusenstamm:
In Los 3 für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm:
- Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 3.000 Mg kommunalem Altpapier (PPK)
In Los 4 für das Entsorgungsgebiet der Städte Obertshausen und Heusenstamm:
- Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 9.000 Mg Grüngut im Jahr 2014 und ca. 8.000 Mg ab dem Jahr 2015.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 2013/1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Obertshausen und Heusenstamm
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
- Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
- dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Für alle Lose gemeinsam: Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Für alle Lose gemeinsam: Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Präqualifizierung:
Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Sämtliche Eigenerklärungen und andere Angaben (bspw. in Anlage F) sind unabhängig vom Präqualifizierungszertifikat zu leisten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Für alle Lose, jeweils getrennt nach Losen: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Für alle Lose, jeweils getrennt nach Losen: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Präqualifizierung:
Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Sämtliche Eigenerklärungen und andere Angaben (bspw. in Anlage F) sind unabhängig vom Präqualifizierungszertifikat zu leisten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
- dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG verfügt, das den jeweils für die Auftragsausführung des betreffenden Loses notwendigen Umfang hat bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
- dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG verfügt, das den jeweils für die Auftragsausführung des betreffenden Loses notwendigen Umfang hat bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
- Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
- Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Für alle Lose, jeweils getrennt nach Losen: Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes oder des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen
- Für alle Lose, jeweils getrennt nach Losen: Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes oder des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen
- Für Los 1 und Los 2, jeweils getrennt: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ und Alter der vorgesehenen Fahrzeuge sind anzugeben (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit)
- Für Los 1 und Los 2, jeweils getrennt: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ und Alter der vorgesehenen Fahrzeuge sind anzugeben (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit)
- Für Los 1 und Los 2, jeweils getrennt: Beförderungsziel für Weihnachtsbäume (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit)
- Für Los 1: Standort der Sortieranlage für Sperrabfall: Beförderungsziel (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit)
- Für Los 1 Beförderungsziel für Schrott (gemischtes Altmetall) (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit)
- Für Los 2: Beförderungsziel für verwertbare Anteile des Sperrabfalls (Holz und Metall) (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit)
- Für Los 3: Der Auftragnehmer hat vor Abschluss der Angebotswertung verbindlich zu erklären, welche Übernahmestelle für Altpapier er für die Vertragserfüllung einsetzen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Auftragsfall diese genannte Übernahmestelle zur Vertragserfüllung zu nutzen (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
- Für Los 3: Der Auftragnehmer hat vor Abschluss der Angebotswertung verbindlich zu erklären, welche Übernahmestelle für Altpapier er für die Vertragserfüllung einsetzen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Auftragsfall diese genannte Übernahmestelle zur Vertragserfüllung zu nutzen (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
- Für Los 3: Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge)
- Für Los 4: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ und Alter der vorgesehenen Fahrzeuge, des Schredders und sonstiger Maschinen oder Fahrzeuge (ggf. Radlader etc.) sind anzugeben (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
- Für Los 4: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ und Alter der vorgesehenen Fahrzeuge, des Schredders und sonstiger Maschinen oder Fahrzeuge (ggf. Radlader etc.) sind anzugeben (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
- Für Los 4: Beschreibung des Verwertungsweges für Grüngut. Es ist möglich, für Teilmengen unterschiedliche Verwertungswege zu wählen. Die Verwertung des Grüngutes hat der Auftragnehmer entweder a) als stoffliche Verwertung (Recycling) nach den Vorgaben der Bioabfallverordnung durchzuführen, oder b) als kombinierte energetische und stoffliche Verwertung mit Biogasgewinnung und stofflicher Verwertung der Gärrückstände, oder c) als kombinierte energetische und stoffliche Verwertung mit energetischer Nutzung der heizwertreichen Anteile und stofflicher Nutzung heizwertarmer Anteile. (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
- Für Los 4: Beschreibung des Verwertungsweges für Grüngut. Es ist möglich, für Teilmengen unterschiedliche Verwertungswege zu wählen. Die Verwertung des Grüngutes hat der Auftragnehmer entweder a) als stoffliche Verwertung (Recycling) nach den Vorgaben der Bioabfallverordnung durchzuführen, oder b) als kombinierte energetische und stoffliche Verwertung mit Biogasgewinnung und stofflicher Verwertung der Gärrückstände, oder c) als kombinierte energetische und stoffliche Verwertung mit energetischer Nutzung der heizwertreichen Anteile und stofflicher Nutzung heizwertarmer Anteile. (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
- Für Los 4: Benennung der Verwertungsanlage(n) für Grüngut mit Angabe der Adresse, der jährlichen Kapazität und der Verwertungstechnik. Diese Angaben sind erforderlich für a) Anlagen zur energetischen Verwertung aufbereiteter Grüngutfraktionen, wenn eine energetische Verwertung vorgesehen ist; b) Anlagen zur Vergärung von Grüngut(fraktionen), wenn eine Vergärung vorgesehen ist und c) Anlagen zur Kompostierung nicht energetisch zu verwertender Grüngutfraktionen und Gärresten (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit). Sofern es sich nicht um Anlagen des Bieters handelt, sind die Betreiber der Anlagen als Unterauftragnehmer zu benennen (Anlage D) und jeweils eine Verpflichtungserklärung (Anlage E) vorzulegen.
- Für Los 4: Benennung der Verwertungsanlage(n) für Grüngut mit Angabe der Adresse, der jährlichen Kapazität und der Verwertungstechnik. Diese Angaben sind erforderlich für a) Anlagen zur energetischen Verwertung aufbereiteter Grüngutfraktionen, wenn eine energetische Verwertung vorgesehen ist; b) Anlagen zur Vergärung von Grüngut(fraktionen), wenn eine Vergärung vorgesehen ist und c) Anlagen zur Kompostierung nicht energetisch zu verwertender Grüngutfraktionen und Gärresten (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit). Sofern es sich nicht um Anlagen des Bieters handelt, sind die Betreiber der Anlagen als Unterauftragnehmer zu benennen (Anlage D) und jeweils eine Verpflichtungserklärung (Anlage E) vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern, folgende Erklärung anzufordern:
- Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge) oder der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
- Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge) oder der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Präqualifizierung:
Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Sämtliche Eigenerklärungen und andere Angaben (bspw. in Anlage F) sind unabhängig vom Präqualifizierungszertifikat zu leisten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung (prozentualer Anteil der Netto-Auftragssumme) sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Kosten) und eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für PPK-Verwertung in Los 3) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit dem Mengengerüst(en) und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung (prozentualer Anteil der Netto-Auftragssumme) sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Kosten) und eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für PPK-Verwertung in Los 3) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit dem Mengengerüst(en) und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
- Für das Los 1 wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme gefordert. Die Vertragserfüllungssicherheit für das Los 1 wird vom Auftraggeber freigegeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen über einen Zeitraum von 6 Monaten im Wesentlichen beanstandungsfrei erbringt.
- Für das Los 1 wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme gefordert. Die Vertragserfüllungssicherheit für das Los 1 wird vom Auftraggeber freigegeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen über einen Zeitraum von 6 Monaten im Wesentlichen beanstandungsfrei erbringt.
- Für das Los 2 wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme gefordert. Die Vertragserfüllungssicherheit für das Los 2 wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
- Für das Los 2 wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme gefordert. Die Vertragserfüllungssicherheit für das Los 2 wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
- Für das Los 3 wird eine Sicherheit in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme gefordert. Die Vertragserfüllungssicherheit für das Los 3 wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
- Für das Los 3 wird eine Sicherheit in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme gefordert. Die Vertragserfüllungssicherheit für das Los 3 wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
- Für das Los 4 wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme gefordert. Die Vertragserfüllungssicherheit für das Los 4 wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
- Für das Los 4 wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme gefordert. Die Vertragserfüllungssicherheit für das Los 4 wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
- die Mitglieder sowie
- eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
- alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
- keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zwingende Einreichung der Urkalkulation: Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern. Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Zwingende Einreichung der Urkalkulation: Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern. Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt und bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung sowie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Auftragnehmer zur Prüfung sonstiger vertraglicher Ansprüche.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt und bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung sowie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Auftragnehmer zur Prüfung sonstiger vertraglicher Ansprüche.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation rechtzeitig vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation rechtzeitig vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Die letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z. B. Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Die letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z. B. Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen sind beim Auftraggeber gegen Zahlung von 40 EUR per Verrechnungsscheck zu erhalten. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
2014-12-31 📅
2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013/1
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref.: 4290/15
nachr. V-Nr/AKZ: 2013/1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 127-218226 (2013-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Obertshausen und Heusenstamm.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-07 📅
Name: Remondis GmbH & Co. KG Region Südwest
Postanschrift: Antwerpener Str. 24
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland 🇩🇪