Der Auftraggeber vergibt für das Entsorgungsgebiet der Stadt Flörsheim am Main den Auftrag in Los 1 zur: Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Bioabfall, Altpapier und Alt-Elektrogroßgeräten inkl. Elektrokleingeräten als Beistellungen. Der Auftraggeber vergibt für das Entsorgungsgebiet der Stadt Flörsheim am Main den Auftrag in Los 2 zur: Verwertung von Altpapier, inkl. der Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht weiter als 40 km Sitz der Stadtwerke Flörsheim, Pfarrer-Münch-Straße 4 in 65439 Flörsheim am Main, entfernt befinden darf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Los 1: Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 2 775 Mg Restabfall, ca. 2 000 Mg Bioabfall, ca. 700 Mg Sperrabfall, ca. 1 500 Mg Altpapier (PPK) und ca. 1 550 Stück Alt-Elektrogroßgeräten (Elektroschrott) inkl. Beistellungen von jährlich ca. 10 Mg Elektrokleingeräten. Das Los 1 beinhaltet die Gestellung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) einschließlich der Behälterbewirtschaftung und der Reinigung der Behälter für Restabfall und Bioabfall (einmal jährlich).Los 2: Verwertung des kommunalen Anteils an Altpapier (PPK) von jährlich ca. 1 255 Mg.Los 2 beinhaltet Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht weiter als 40 km vom Sitz der Stadtwerke Flörsheim am Main (Pfarrer-Münch-Straße 4 in 65439 Flörsheim am Main).
Los 1: Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 2 775 Mg Restabfall, ca. 2 000 Mg Bioabfall, ca. 700 Mg Sperrabfall, ca. 1 500 Mg Altpapier (PPK) und ca. 1 550 Stück Alt-Elektrogroßgeräten (Elektroschrott) inkl. Beistellungen von jährlich ca. 10 Mg Elektrokleingeräten. Das Los 1 beinhaltet die Gestellung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) einschließlich der Behälterbewirtschaftung und der Reinigung der Behälter für Restabfall und Bioabfall (einmal jährlich).Los 2: Verwertung des kommunalen Anteils an Altpapier (PPK) von jährlich ca. 1 255 Mg.Los 2 beinhaltet Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht weiter als 40 km vom Sitz der Stadtwerke Flörsheim am Main (Pfarrer-Münch-Straße 4 in 65439 Flörsheim am Main).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Flörsheim am Main - Eigenbetrieb Stadtwerke
Postanschrift: Pfarrer-Münch-Straße 4
Postleitzahl: 65439
Postort: Flörsheim am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-floersheim.de🌏
E-Mail: heike.schiller@floersheim-main.de📧
Telefon: +49 6145955420📞
Fax: +49 6145955499 📠
Der Auftraggeber vergibt für das Entsorgungsgebiet der Stadt Flörsheim am Main den Auftrag in Los 1 zur:
Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Bioabfall, Altpapier und Alt-Elektrogroßgeräten inkl. Elektrokleingeräten als Beistellungen.
Der Auftraggeber vergibt für das Entsorgungsgebiet der Stadt Flörsheim am Main den Auftrag in Los 2 zur:
Verwertung von Altpapier, inkl. der Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht weiter als 40 km Sitz der Stadtwerke Flörsheim, Pfarrer-Münch-Straße 4 in 65439 Flörsheim am Main, entfernt befinden darf.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Bioabfall, Altpapier und Alt-Elektrogroßgeräten inkl. Elektrokleingeräten als Beilstellungen. Das Los 1 beinhaltet die Gestellung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) einschließlich der Behälterbewirtschaftung und der Reinigung der Behälter für Restabfall und Bioabfall (einmal jährlich).
Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sperrabfall, Bioabfall, Altpapier und Alt-Elektrogroßgeräten inkl. Elektrokleingeräten als Beilstellungen. Das Los 1 beinhaltet die Gestellung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) einschließlich der Behälterbewirtschaftung und der Reinigung der Behälter für Restabfall und Bioabfall (einmal jährlich).
Menge oder Umfang: Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 2 775 Mg Restabfall, ca. 2 000 Mg Bioabfall, ca. 700 Mg Sperrabfall, ca. 1 500 Mg Altpapier (PPK) und ca. 1 550 Stück Alt-Elektrogroßgeräten (Elektroschrott) inkl. Beistellungen von jährlich ca. 10 Mg Elektrokleingeräten.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, 1-malig die Laufzeit des Vertrags um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK)
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Altpapier (PPK), inkl. der Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht weiter als 40 km Sitz der Stadtwerke Flörsheim, Pfarrer-Münch-Straße 4 in 65439 Flörsheim am Main, entfernt befinden darf.
Menge oder Umfang: Verwertung des kommunalen Anteils an Altpapier (PPK) von jährlich ca. 1 255 Mg.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, 1-malig die Laufzeit des Vertrags um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2014 ausgeübt werden.
Menge oder Umfang:
Los 1: Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 2 775 Mg Restabfall, ca. 2 000 Mg Bioabfall, ca. 700 Mg Sperrabfall, ca. 1 500 Mg Altpapier (PPK) und ca. 1 550 Stück Alt-Elektrogroßgeräten (Elektroschrott) inkl. Beistellungen von jährlich ca. 10 Mg Elektrokleingeräten. Das Los 1 beinhaltet die Gestellung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) einschließlich der Behälterbewirtschaftung und der Reinigung der Behälter für Restabfall und Bioabfall (einmal jährlich).
Los 1: Sammlung und Beförderung von jeweils jährlich ca. 2 775 Mg Restabfall, ca. 2 000 Mg Bioabfall, ca. 700 Mg Sperrabfall, ca. 1 500 Mg Altpapier (PPK) und ca. 1 550 Stück Alt-Elektrogroßgeräten (Elektroschrott) inkl. Beistellungen von jährlich ca. 10 Mg Elektrokleingeräten. Das Los 1 beinhaltet die Gestellung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) einschließlich der Behälterbewirtschaftung und der Reinigung der Behälter für Restabfall und Bioabfall (einmal jährlich).
Los 2: Verwertung des kommunalen Anteils an Altpapier (PPK) von jährlich ca. 1 255 Mg.
Los 2 beinhaltet Übernahme des Altpapiers an einer Übernahmestelle, die sich nicht weiter als 40 km vom Sitz der Stadtwerke Flörsheim am Main (Pfarrer-Münch-Straße 4 in 65439 Flörsheim am Main).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist je Los berechtigt, einmalig die Laufzeit des jeweiligen Vertrags um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption, vgl. auch Angabe in Ziffer II.2.3 dieser Bekanntmachung). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6. des Jahres ausgeübt werden, in dem die reguläre Vertragslaufzeit des betreffenden Loses endet. Dies bedeutet:
Der Auftraggeber ist je Los berechtigt, einmalig die Laufzeit des jeweiligen Vertrags um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption, vgl. auch Angabe in Ziffer II.2.3 dieser Bekanntmachung). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6. des Jahres ausgeübt werden, in dem die reguläre Vertragslaufzeit des betreffenden Loses endet. Dies bedeutet:
- Für das Los 1: am 30.6.2019 um 1 Jahr bis zum 31.12.2020.
- Für das Los 2:am 30.6.2014 um 1 Jahr bis zum 31.12.2015.
Darüber hinaus besteht eine einseitige Kaufoption des Auftragnehmers für Behälter am Ende der Vertragslaufzeit.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 01/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flörsheim am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
- Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
- dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Sämtliche Eigenerklärungen und andere Angaben (bspw. in Anlage F) sind unabhängig vom Präqualifizierungszertifikat zu leisten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Getrennt nach Losen: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Getrennt nach Losen: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Sämtliche Eigenerklärungen und andere Angaben (bspw. in Anlage F) sind unabhängig vom Präqualifizierungszertifikat zu leisten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
- dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
- dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
- Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
- Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Getrennt nach Losen: Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes oder des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Getrennt nach Losen: Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes oder des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Für Los 1: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ und Alter der vorgesehenen Fahrzeuge sind hierbei anzugeben (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
- Für Los 2: Der Auftragnehmer hat vor Abschluss der Angebotswertung verbindlich zu erklären, welche Übernahmestelle er für die Vertragserfüllung einsetzen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Auftragsfall diese genannte Übernahmestelle zur Vertragserfüllung zu nutzen (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
- Für Los 2: Der Auftragnehmer hat vor Abschluss der Angebotswertung verbindlich zu erklären, welche Übernahmestelle er für die Vertragserfüllung einsetzen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Auftragsfall diese genannte Übernahmestelle zur Vertragserfüllung zu nutzen (Eignungskriterium: technische Leistungsfähigkeit).
- Für Los 2: Der Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) für Altpapier (PPK) ist anzugeben (Angabe zur Prüfung der fachlichen und rechnerischen Richtigkeit).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falles des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
- Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge) oder der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
- Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge) oder der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Sämtliche Eigenerklärungen und andere Angaben (bspw. in Anlage F) sind unabhängig vom Präqualifizierungszertifikat zu leisten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird – für jedes Los getrennt – eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen sind.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Kosten) und eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für PPK-Verwertung) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit dem Mengengerüst(en) und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Kosten) und eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für PPK-Verwertung) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit dem Mengengerüst(en) und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
Die Sicherheit ist durch Bürgschaft zu leisten. Der Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Sicherheit ist durch Bürgschaft zu leisten. Der Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
- die Mitglieder sowie
- eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
- alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
- keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zwingende Einreichung der Urkalkulation: Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern. Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen. Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung. Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Zwingende Einreichung der Urkalkulation: Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern. Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen. Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung. Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Die letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z. B. Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Die letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z. B. Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Präqualifizierung:
Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate (PQ-VOL). Das Zertifikat muss zum Zeitpunkte der Angebotseinreichung gültig sein. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Sämtliche Eigenerklärungen und andere Angaben (bspw. in Anlage F) sind unabhängig vom Präqualifizierungszertifikat zu leisten.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle des Auftraggebers auf schriftliche Anforderung und gegen Zahlung von 30,00 EUR per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks. Eine Rückerstattung des Betrags ist nicht möglich. Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss enthalten:
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle des Auftraggebers auf schriftliche Anforderung und gegen Zahlung von 30,00 EUR per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks. Eine Rückerstattung des Betrags ist nicht möglich. Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss enthalten:
- Name und Adresse des Interessenten (Versandadresse für die Vergabeunterlagen),
- Ansprechpartner,
- Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse des Ansprechpartners.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Heike Schiller
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
2014-12-31 📅
2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 01/2013
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref. : 4290/13
nachr. V-Nr/AKZ : 01/2013
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 615112-5816/6834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 108-184793 (2013-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge