Sammlung, Transport und Verwertung von an den Wertstoffhöfen und Wertstoffinseln in Depotcontainern erfassten Alttextilien

Abfallwirtschaftsverband Starnberg

Vom Leistungsspektrum des Auftrags ist umfasst:
— die Leerung der an den Wertstoffinseln vom Auftraggeber gestellten Depotcontainer (Sammelbehälter mit Schubbefüllung) einerseits und der auf den Wertstoffhöfen gleichfalls vom Auftraggeber gestellten Depotcontainer andererseits und die Erfassung der dortigen Alttextilien sowie
— deren Transport zur Wiederverwendung oder zur weiteren Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen einschließlich etwaiger Sortier- und Umschlagleistungen;
— die Wiederverwendung und/oder die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung;
— ggf. die Gestellung der Wechselcontainerbrücke auf einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Fläche (z. B. Wertstoffhof Andechs Rothenfeld, Kompostierungsanlage Starnberg, Hadorf).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-13 Auftragsbekanntmachung
2014-03-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: ca. 355 Mg/a
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsverband Starnberg
Postanschrift: Moosstraße 5
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.awista-starnberg.de 🌏
E-Mail: peter.wiedemann@awista-starnberg.de 📧
Telefon: +49 8151272611 📞
Fax: +49 815127263711 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 244-424876
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Für die unter III.2 abgefragten Nachweise und Erklärungen ist Folgendes zu beachten: Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 EG Abs. 9 VOL/A – auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. Bei diesen handelt es sich um solche Unternehmen, die dem Bieter zwar nicht als Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, ihm aber auf andere Weise ihre Fähigkeiten oder Ausrüstung zur Verfügung stellen. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen. Die abgeforderten Nachweise und eine Verpflichtungserklärung werden grundsätzlich auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten. Z. B. zur Alttextilienverwertung als Unterauftragnehmer eingesetzten Unternehmen gelten die Anforderungen zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen nur in modifizierter Form (s. dazu folgende Ausführungen). Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Beim Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung vorzulegen, der sich folgende Aussagen entnehmen lassen müssen: — der Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds und — dessen Bevollmächtigung sowie Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen (für die Mitglieder der Bietergemeinschaft) sowie — Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen. Auf Nachfrage der Vergabestelle ist die Vertretungsbefugnis desjenigen, der das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft vertritt bzw. für dieses unterzeichnet, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Zuverlässigkeit und der Nachweis der Eintragung ins Handelsregister gemäß Nr. III.2.1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit (z. B. über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb und das Konzept zur Erbringung der Leistung) gem. Nr. III.2.3 müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die tatsächlich Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu – für seinen Leistungsteil - Angaben zu machen. Diese werden jedoch in der Summe bewertet. Nachweise des ausreichenden Versicherungsschutzes gem. Nr. III.2.2 sowie zu Umsätzen (zu letzteren nur auf Aufforderung) sind für jedes Mitglied vorzulegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er möglichst bereits bei der Einreichung des Angebots Angaben dazu zu machen, welche Leistungsanteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern die Unterauftragnehmer bereits feststehen, soll der Bieter bereits im Angebot angeben, welches Unternehmen für welche (Teil-)Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Benennt der Bieter bereits im Angebot die für die Auftragsausführung vorgesehenen Unterauftragnehmer, soll er entsprechende Eignungsnachweise und eine Verpflichtungserklärung für die Unterauftragnehmer bereits dem Angebot beifügen. Dies gilt insbesondere für die dortigen Transportleistungen. Die Vergabestelle geht davon aus, dass einige Bieter für die Leistung der Verwertung Dritte einsetzen werden. Grundsätzlich werden diese dann als Unterauftragnehmer tätig. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die diesbezüglichen Behandlungsanlagen (nebst Betreiber und Standort) im Rahmen des Konzeptes zu benennen. Belege zum Nachweis der Eignung dieser Unterauftragnehmer sind jedoch nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Dasselbe gilt für die Verpflichtungserklärungen(s.o.). Für die Anforderungen an den Beleg eines Versicherungsschutzes wird auf III.1.4 verwiesen. Mit seinem Angebot hat der Bieter dem Auftraggeber nachvollziehbare Berechnungen seiner Preisermittlung(Urkalkulation) für die vertragliche Leistung je Preisposition zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Urkalkulation kann durch den Auftraggeber schon im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Prüfung der Angemessenheit der Preise nach § 19 EG Abs. 6 und 7 VOL/A sowie nach Zuschlagserteilung vor allem zur Prüfung von Vertragsanpassungsverlangen (insbesondere Preisanpassung) geöffnet werden. Von ihrem Aufbau her soll die Urkalkulation pro gebotenem Preis den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts, insbesondere § 8 der VO PR 30/53 (= Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953, BAnz Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 der VO vom 25.11.2003,BGBl. I., S. 2304) i. V. m. LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten als Anhange zur VOPR 30/53) entsprechen und jedenfalls Positionen zu den dortigen Kalkulationsposten enthalten. Die Kostenermittlung des Auftragnehmers muss für jede Preisposition mit Hilfe der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Dafür müssen sich der Urkalkulation mindestens Angaben zum Umfang des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals (Anzahl der für die jeweiligen Teilleistungen benötigten Mitarbeiter) und der entsprechenden Ausstattung (Betriebsstätte, Fahrzeuge), jeweils unter Zuordnung zu den Teilleistungen und unter Ausweisung der hierfür angesetzten Kosten einschließlich Löhnen sowie Angaben zu den sonstigen Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, aber auch kalkulatorische Kosten) je Position entnehmen lassen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Urkalkulation nachzufordern, wenn sie dem Angebot nicht beigefügt war und für den Fall, dass sich die Kalkulation nicht ausreichend transparent entnehmen lässt, eine weitere Aufgliederung zu fordern. Für nähere Ausführungen zu den Zuschlagskriterien wird auf IV.2. verwiesen. Nachfragen sind per Telekopie (Fax) an die Vergabestelle (siehe I.1) zurichten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vom Leistungsspektrum des Auftrags ist umfasst:
— die Leerung der an den Wertstoffinseln vom Auftraggeber gestellten Depotcontainer (Sammelbehälter mit Schubbefüllung) einerseits und der auf den Wertstoffhöfen gleichfalls vom Auftraggeber gestellten Depotcontainer andererseits und die Erfassung der dortigen Alttextilien sowie
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— deren Transport zur Wiederverwendung oder zur weiteren Verwertung in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und zu benennenden Anlagen einschließlich etwaiger Sortier- und Umschlagleistungen;
— die Wiederverwendung und/oder die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung;
— ggf. die Gestellung der Wechselcontainerbrücke auf einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Fläche (z. B. Wertstoffhof Andechs Rothenfeld, Kompostierungsanlage Starnberg, Hadorf).
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB24
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Starnberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gemäß § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A. Der Bieter hat zu versichern, dass
— über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— er sich nicht in Liquidation befindet;
— er nicht eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Die Vertreter des Bieters haben ferner eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass sie nicht wegen der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführten Straftaten bzw. entsprechender Straftaten in einem anderen Staat rechtskräftig verurteilt worden sind.
Nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle sind Fremdnachweise zur Bestätigung der Erklärungen vorzulegen (z. B. Bundeszentralregisterauszug, Bestätigung der Sozialversicherungsträger).
Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister, d. h. nicht älter als sechs Monate, bei Unternehmen aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung (zum erforderlichen Versicherungsumfang bzw. den erforderlichen Deckungssummen vgl. Ausführungen zu III.1.1) durch Vorlage:
— einer Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in gefordertem Umfang oder
— der Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens, eine Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe im Auftragsfall abzuschließen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für die mindestens zu belegenden bzw. in Aussicht zu stellenden Deckungssummen wird auf Nr. III.1.1 verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über die von der Vergabestelle als notwendig erachteten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt.
Zum Beleg der fachlich/technischen Leistungsfähigkeit wird eine Beschreibung der vorgesehenen Umsetzung der Leistungsanforderungen (Konzept) mit mindestens folgenden Angaben verlangt:
— Ausführungen zur Organisation der Abholung und des Transports der Alttextilien einschließlich Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen (insbesondere Anzahl, Fahrzeugtyp, Hersteller, zulässiges Gesamtgewicht, Angaben zur Euro-Norm – bitte beachten: Einhaltung Euro-4-Norm als Mindestbedingung) und deren personeller Besatzung,
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— Angabe des Ausgangspunktes der Transporte und des Standortes/der Betriebsstätte, an dem/der die Fahrzeuge abgestellt werden,
— Angaben, in welchem Umfang eingesammelte Alttextilien für die Wiederverwendung vorbereitet oder einer stofflichen (z. B. Putzlappen, Reißrohstoffe) oder energetischen Verwertung zugeführt werden durch Angabe von prozentualen Anteilen und Benennung der entsprechenden Anlagen bzw. Wiederverwendungswege,
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— Benennung der genehmigten und in Betrieb befindlichen vorgesehenen Vorbehandlungs- und Verwertungsanlagen bzw. -wege für die erfassten Alttextilien, jeweils einschließlich Standort und Betreiber sowie Datum der Inbetriebnahme und Beschreibung des Behandlungsverfahrens.
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— Auf Nachfrage sind für die jeweiligen vorgesehenen Verwertungsanlagen und Annahmestellen Genehmigungen vorzulegen. Auf Nachfrage ist zudem nachzuweisen, dass die Standorte über entsprechende, freie Kapazitäten verfügen. Muss nicht ohnehin eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, ist zudem darzulegen, dass die Anlage auch tatsächlich zur Verfügung steht (z. B. durch entsprechende Erklärung des Betreibers).
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Zudem wird zum Beleg der fachlichen/technischen Leistungsfähigkeit die Vorlage der Kopie eines gültigen EfbV-Zertifikates über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertiger Beleg) für die Tätigkeit der Sammlung, des Transportes von Alttextilien sowie auf Aufforderung über deren Verwertung gefordert. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer müssen bis spätestens sechs Monate nach Leistungsbeginn als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein oder über ein gleichwertiges Zertifikat verfügen. Dieses Zertifikat ist bis zum Vertragsende aufrecht zu erhalten.
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Mindeststandards:
Referenzen (Eigenerklärung bzw. -auflistung) über die in mindestens zwei der letzten vier Jahre erbrachten Leistungen des Transports und der Verwertung von 500 Mg Alttextilien pro Jahr unter Angabe
— der erbrachten Leistung (Sammlung und Verwertung bzw. Wiederverwendung von Alttextilien);
— der jährlich transportierten und verwerteten Mengen;
— der für den Auftrag eingesetzten Unternehmen;
— des Leistungszeitraumes;
— des kommunalen Auftraggebers einschließlich des dortigen Ansprechpartners.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung jeweils eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen und § 18 VOL/B zu stellen (Höhe: 5 % der Bruttoauftragssumme nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen). Soweit auch die Erbringung von Verwertungsleistungen erfasst ist, für die vom Bieter Erlöse angeboten werden, berechnet sich die Sicherheitsleistung allein auf der Grundlage der gebotenen Entgelte ohne Berücksichtigung der Erlöse.
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Es ist eine den Jahren der Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit) entsprechende Anzahl an Bürgschaftserklärungen, jeweils über einen entsprechenden Teilbetrag der insgesamt abgesicherten Summe vorzulegen, vgl. im Einzelnen die jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Besondere Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Haftpflichtversicherung:
Der Bieter hat das Bestehen oder den zugesicherten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer angemessenen Deckungssumme nachzuweisen und diesen Versicherungsschutz über die Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten. Die Vergabestelle hält dabei folgende Deckungssummen für angemessen:
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— 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 300.000 EUR für Vermögensschäden
— oder 2,3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
— je Schadensfall und für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr
— oder pauschal 4,6 Mio. EUR pro Jahr.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Bestehen entsprechende Versicherungen oder Maximierungen noch nicht, kann der Nachweis auch durch Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherungspolice erbracht werden. Der Abschluss der Versicherung ist in diesem Fall zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
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Sofern Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer jeweils nur Teilleistungen der ausgeschriebenen Leistung erbringen, genügt für diese jeweils der Nachweis eines entsprechend geringeren Versicherungsschutzes bzw. Deckungsumfanges der Versicherung.
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Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben zum Mindestlohn:
Unabhängig vom Lohnniveau, dass der Bieter und seine Unterauftragnehmer ihren Arbeitnehmern zahlen, müssen sich die Bieter mit Abgabe des Angebots schriftlich verpflichten, alle ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zur Ausführung der Leistungen eingesetzt werden, im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu entlohnen.
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Es sind mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zu zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt sind.
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Die daraus resultierenden Verpflichtungen stellt der Bieter auch gegenüber seinen Unterauftragnehmern sicher.
Die Beauftragung von Unterauftragnehmern für alle weiteren Leistungen ist vom Grundsatz her möglich, bedarf jedoch nach Zuschlagserteilung der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages.
Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Auch Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen.
Der Bieter hat bei der Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sicherzustellen, dass
— die Anforderungen der Vergabeunterlagen an das Verfahren und die Art und Weise der Leistungserbringung eingehalten werden;
— bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge nach Gesichtspunkten des Wettbewerbs verfahren wird und dabei kleine und mittlere Unternehmen beteiligt werden. Die Vorgaben in § 97 Abs. 3 Satz 4 GWB bzw. § 11 EG Abs. 5 VOL/A sind entsprechend einzuhalten;
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— dem Unterauftragnehmer hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind;
— mit dem Unterauftragnehmer die VOL/B zum Vertragsgegenstand des Unterauftrages gemacht wird;
— der Unterauftragnehmer davon in Kenntnis gesetzt wird, dass seine Leistung der Erfüllung eines öffentlichen Auftrages dient und dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen.
Für den Fall, dass der Unterauftragnehmer eine Leistung nach Zuschlagserteilung an einen weiteren oder anderen Unterauftragnehmer vergeben möchte, bedarf dies ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers nach denselben Bedingungen.
Bitte beachten:
Die einzusetzenden Sammel- und Transportfahrzeuge müssen mindestens die Euro-4-Norm einhalten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-02-03 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. - Gesamtwertungspreis, (80)
2. - zur Wiederverwendung vorgesehener Anteil an den erfassten Alttextilien von mehr als 45 %, (10)
3. - die Einhaltung einer höheren EU-Abgasnorm als die Euro-4-Norm durch die einzusetzenden Fahrzeuge. (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wiedemann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Für die unter III.2 abgefragten Nachweise und Erklärungen ist Folgendes zu beachten:
Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 EG Abs. 9 VOL/A – auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen. Bei diesen handelt es sich um solche Unternehmen, die dem Bieter zwar nicht als Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, ihm aber auf andere Weise ihre Fähigkeiten oder Ausrüstung zur Verfügung stellen. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
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Die abgeforderten Nachweise und eine Verpflichtungserklärung werden grundsätzlich auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten.
Z. B. zur Alttextilienverwertung als Unterauftragnehmer eingesetzten Unternehmen gelten die Anforderungen zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen nur in modifizierter Form (s. dazu folgende Ausführungen).
Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.
Beim Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung vorzulegen, der sich folgende Aussagen entnehmen lassen müssen:
— der Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds und
— dessen Bevollmächtigung sowie Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen (für die Mitglieder der Bietergemeinschaft) sowie
— Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
Auf Nachfrage der Vergabestelle ist die Vertretungsbefugnis desjenigen, der das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft vertritt bzw. für dieses unterzeichnet, nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Zuverlässigkeit und der Nachweis der Eintragung ins Handelsregister gemäß Nr. III.2.1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit (z. B. über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb und das Konzept zur Erbringung der Leistung) gem. Nr. III.2.3 müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die tatsächlich Leistungen erbringen, nachgewiesen werden, d. h. von jedem entsprechenden Mitglied sind hierzu – für seinen Leistungsteil - Angaben zu machen. Diese werden jedoch in der Summe bewertet. Nachweise des ausreichenden Versicherungsschutzes gem. Nr. III.2.2 sowie zu Umsätzen (zu letzteren nur auf Aufforderung) sind für jedes Mitglied vorzulegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll.
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Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er möglichst bereits bei der Einreichung des Angebots Angaben dazu zu machen, welche Leistungsanteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern die Unterauftragnehmer bereits feststehen, soll der Bieter bereits im Angebot angeben, welches Unternehmen für welche (Teil-)Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist.
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Benennt der Bieter bereits im Angebot die für die Auftragsausführung vorgesehenen Unterauftragnehmer, soll er entsprechende Eignungsnachweise und eine Verpflichtungserklärung für die Unterauftragnehmer bereits dem Angebot beifügen. Dies gilt insbesondere für die dortigen Transportleistungen.
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Die Vergabestelle geht davon aus, dass einige Bieter für die Leistung der Verwertung Dritte einsetzen werden. Grundsätzlich werden diese dann als Unterauftragnehmer tätig. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die diesbezüglichen Behandlungsanlagen (nebst Betreiber und Standort) im Rahmen des Konzeptes zu benennen. Belege zum Nachweis der Eignung dieser Unterauftragnehmer sind jedoch nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Dasselbe gilt für die Verpflichtungserklärungen(s.o.).
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Für die Anforderungen an den Beleg eines Versicherungsschutzes wird auf III.1.4 verwiesen.
Mit seinem Angebot hat der Bieter dem Auftraggeber nachvollziehbare Berechnungen seiner Preisermittlung(Urkalkulation) für die vertragliche Leistung je Preisposition zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Urkalkulation kann durch den Auftraggeber schon im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Prüfung der Angemessenheit der Preise nach § 19 EG Abs. 6 und 7 VOL/A sowie nach Zuschlagserteilung vor allem zur Prüfung von Vertragsanpassungsverlangen (insbesondere Preisanpassung) geöffnet werden.
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Von ihrem Aufbau her soll die Urkalkulation pro gebotenem Preis den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts, insbesondere § 8 der VO PR 30/53 (= Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953, BAnz Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 der VO vom 25.11.2003,BGBl. I., S. 2304) i. V. m. LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten als Anhange zur VOPR 30/53) entsprechen und jedenfalls Positionen zu den dortigen Kalkulationsposten enthalten.
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Die Kostenermittlung des Auftragnehmers muss für jede Preisposition mit Hilfe der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Dafür müssen sich der Urkalkulation mindestens Angaben zum Umfang des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals (Anzahl der für die jeweiligen Teilleistungen benötigten Mitarbeiter) und der entsprechenden Ausstattung (Betriebsstätte, Fahrzeuge), jeweils unter Zuordnung zu den Teilleistungen und unter Ausweisung der hierfür angesetzten Kosten einschließlich Löhnen sowie Angaben zu den sonstigen Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, aber auch kalkulatorische Kosten) je Position entnehmen lassen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Urkalkulation nachzufordern, wenn sie dem Angebot nicht beigefügt war und für den Fall, dass sich die Kalkulation nicht ausreichend transparent entnehmen lässt, eine weitere Aufgliederung zu fordern. Für nähere Ausführungen zu den Zuschlagskriterien wird auf IV.2. verwiesen. Nachfragen sind per Telekopie (Fax) an die Vergabestelle (siehe I.1) zurichten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern des Freistaates Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760 📞
Fax: +49 8921762914 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
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— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Abfallwirtschaftsverband Starnberg -Awista-
Postanschrift: Moosstraße 5
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Telefon: +49 8151272611 📞
Internetadresse: http://awista-starnberg.de 🌏
Fax: +49 815127263711 📠
Quelle: OJS 2013/S 244-424876 (2013-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 055-092581
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 244-424876
ABl. S-Ausgabe: 55

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtwertungspreis (80)
2. Zur Wiederverwendung vorgesehener Anteil an den erfassten Alttextilien von mehr als 45 %, (10)
3. Die Einhaltung einer höheren EU Abgasnorm als die Euro-4-Norm durch die einzusetzenden Fahrzeuge (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-05 📅
Name: ReSales Textilhandels- und -erfassungs- GmbH
Postanschrift: Alemannenstraße 7-9
Postort: Denkendorf
Postleitzahl: 85095
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Einlegung von Rechtsbehelfen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Abfallwirtschaftsverband Starnberg - AWISTA -
Quelle: OJS 2014/S 055-092581 (2014-03-14)