In den Gemeinden des Landkreises Regensburg werden die anfallenden Altpapiermengen im Wesentlichen durch ein haushaltsnahes Holsystem (Papiertonne) erfasst. Zusätzlich hat der Bürger die Möglichkeit, Altpapier auch auf den Wertstoffhöfen im Landkreisgebiet abzugeben (Bringsystem). Die Leistungen zur Sammlung und Verwertung der Altpapiermengen werden in 2 Losen ausgeschrieben: Los 1: Sammlung von Altpapier: - Sammlung und Abfuhr der Altpapiermengen im Hol- und Bringsystem. - Beschaffung von Papiersammelsäcken. - Lieferung von MGB-240 und MGB-1100 Sammelbehältern. - Gestellung der Sammelbehälter für Altpapier an den Wertstoffhöfen. Los 2: Verwertung der Altpapiermengen aus Hol- und Bringsystem: - Einrichtung und Betrieb einer Umschlagstelle für Altpapier. - Vorbereitung der Vermarktung des Altpapiers. - Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Los 1:Sammlung von Altpapier:- Sammlung und Abfuhr der Altpapiermengen im Hol- und Bringsystem (ca. 16 750 Mg/a).- Beschaffung von Papiersammelsäcken (ca. 2 800 Stück/a).- Lieferung von MGB-240 und MGB-1100 Sammelbehältern (ca. 750 Stück/a MGB-240 und ca. 30 Stück/a MGB-1100).- Gestellung der Sammelbehälter für Altpapier an den Wertstoffhöfen (ca. 63 Stück; Spezifikation siehe Leistungsbeschreibung).Los 2:Verwertung der Altpapiermengen aus Hol- und Bringsystem:- Einrichtung und Betrieb einer Umschlagstelle für Altpapier.- Vorbereitung der Vermarktung des Altpapiers (ca. 16 750 Mg/a).- Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen (ca. 16 750 Mg/a).Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Los 1:Sammlung von Altpapier:- Sammlung und Abfuhr der Altpapiermengen im Hol- und Bringsystem (ca. 16 750 Mg/a).- Beschaffung von Papiersammelsäcken (ca. 2 800 Stück/a).- Lieferung von MGB-240 und MGB-1100 Sammelbehältern (ca. 750 Stück/a MGB-240 und ca. 30 Stück/a MGB-1100).- Gestellung der Sammelbehälter für Altpapier an den Wertstoffhöfen (ca. 63 Stück; Spezifikation siehe Leistungsbeschreibung).Los 2:Verwertung der Altpapiermengen aus Hol- und Bringsystem:- Einrichtung und Betrieb einer Umschlagstelle für Altpapier.- Vorbereitung der Vermarktung des Altpapiers (ca. 16 750 Mg/a).- Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen (ca. 16 750 Mg/a).Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Regensburg
Postanschrift: Altmühlstraße 3
Postleitzahl: 93059
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-regensburg.de🌏
E-Mail: vergabe@landratsamt-regensburg.de📧
Telefon: +49 9414009273📞
Fax: +49 9414009422 📠
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 30.4.2013 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kurze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden.
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse zu prüfen und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit zu verschaffen.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 30.4.2013 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kurze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden.
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse zu prüfen und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit zu verschaffen.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den Gemeinden des Landkreises Regensburg werden die anfallenden Altpapiermengen im Wesentlichen durch ein haushaltsnahes Holsystem (Papiertonne) erfasst. Zusätzlich hat der Bürger die Möglichkeit, Altpapier auch auf den Wertstoffhöfen im Landkreisgebiet abzugeben (Bringsystem).
In den Gemeinden des Landkreises Regensburg werden die anfallenden Altpapiermengen im Wesentlichen durch ein haushaltsnahes Holsystem (Papiertonne) erfasst. Zusätzlich hat der Bürger die Möglichkeit, Altpapier auch auf den Wertstoffhöfen im Landkreisgebiet abzugeben (Bringsystem).
Die Leistungen zur Sammlung und Verwertung der Altpapiermengen werden in 2 Losen ausgeschrieben:
Los 1:
Sammlung von Altpapier:
- Sammlung und Abfuhr der Altpapiermengen im Hol- und Bringsystem.
- Beschaffung von Papiersammelsäcken.
- Lieferung von MGB-240 und MGB-1100 Sammelbehältern.
- Gestellung der Sammelbehälter für Altpapier an den Wertstoffhöfen.
Los 2:
Verwertung der Altpapiermengen aus Hol- und Bringsystem:
- Einrichtung und Betrieb einer Umschlagstelle für Altpapier.
- Vorbereitung der Vermarktung des Altpapiers.
- Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Altpapier
Kurze Beschreibung:
Los1: Sammlung von Altpapier- Sammlung und Abfuhr der Altpapiermengen im Hol- und Bringsystem- Beschaffung von Papiersammelsäcken- Lieferung von MGB-240 und MGB-1100 Sammelbehältern- Gestellung der Sammelbehälter für Altpapier an den Wertstoffhöfen
Los1: Sammlung von Altpapier
- Sammlung und Abfuhr der Altpapiermengen im Hol- und Bringsystem
- Beschaffung von Papiersammelsäcken
- Lieferung von MGB-240 und MGB-1100 Sammelbehältern
- Gestellung der Sammelbehälter für Altpapier an den Wertstoffhöfen
Menge oder Umfang: Los1: Sammlung von Altpapier- Sammlung und Abfuhr der Altpapiermengen im Hol- und Bringsystem (ca. 16 750 Mg/a)- Beschaffung von Papiersammelsäcken (ca. 2 800 Stk./a)- Lieferung von MGB-240 und MGB-1100 Sammelbehältern (ca. 750 Stk./a MGB-240 und ca. 30 Stk./a MGB-1100)- Gestellung der Sammelbehälter für Altpapier an den Wertstoffhöfen (ca. 63 Stk.; Spezifikation siehe Leistungsbeschreibung)
Los1: Sammlung von Altpapier
- Sammlung und Abfuhr der Altpapiermengen im Hol- und Bringsystem (ca. 16 750 Mg/a)
- Beschaffung von Papiersammelsäcken (ca. 2 800 Stk./a)
- Lieferung von MGB-240 und MGB-1100 Sammelbehältern (ca. 750 Stk./a MGB-240 und ca. 30 Stk./a MGB-1100)
- Gestellung der Sammelbehälter für Altpapier an den Wertstoffhöfen (ca. 63 Stk.; Spezifikation siehe Leistungsbeschreibung)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verwertung der Altpapiermengen aus Hol- und Bringsystem
Kurze Beschreibung:
Los 2: Verwertung der Altpapiermengen aus Hol- und…
… Bringsystem:- Einrichtung und Betrieb einer Umschlagstelle für Altpapier.- Vorbereitung der Vermarktung des Altpapiers.- Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen.
… Bringsystem:
Menge oder Umfang: Los 2: Verwertung der Altpapiermengen aus Hol- und Bringsystem:- Einrichtung und Betrieb einer Umschlagstelle für Altpapier.- Vorbereitung der Vermarktung des Altpapiers (ca. 16 750 Mg/a).- Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen (ca. 16 750 Mg/a).
Los 2: Verwertung der Altpapiermengen aus Hol- und Bringsystem:
- Einrichtung und Betrieb einer Umschlagstelle für Altpapier.
- Vorbereitung der Vermarktung des Altpapiers (ca. 16 750 Mg/a).
- Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen (ca. 16 750 Mg/a).
Los 1:
Sammlung von Altpapier:
- Sammlung und Abfuhr der Altpapiermengen im Hol- und Bringsystem (ca. 16 750 Mg/a).
- Beschaffung von Papiersammelsäcken (ca. 2 800 Stück/a).
- Lieferung von MGB-240 und MGB-1100 Sammelbehältern (ca. 750 Stück/a MGB-240 und ca. 30 Stück/a MGB-1100).
- Gestellung der Sammelbehälter für Altpapier an den Wertstoffhöfen (ca. 63 Stück; Spezifikation siehe Leistungsbeschreibung).
Los 2:
Verwertung der Altpapiermengen aus Hol- und Bringsystem:
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option um 3 mal 1 Jahr verlängert werden, sofern der abzuschließende Vertrag nicht spätestens 10 Monate vor dem jeweiligen Ablauf vom Auftragnehmer oder Auftraggeber gekündigt wird. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
Die Vertragsdauer kann als Option um 3 mal 1 Jahr verlängert werden, sofern der abzuschließende Vertrag nicht spätestens 10 Monate vor dem jeweiligen Ablauf vom Auftragnehmer oder Auftraggeber gekündigt wird. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
Referenznummer: L12-PPK-2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Regensburg, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
- Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
- Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B.
- rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
o Geldwäsche (261 StGB),
o Bestechung (§ 334 StGB),
o Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
o Diebstahl (§ 242 StGB),
o Unterschlagung (§ 246 StGB),
o Erpressung (§ 253 StGB),
o Betrug (§ 263 StGB),
o Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
o Kreditbetrug (§ 265b StGB),
o Untreue (§ 266 StGB),
o Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
o Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
o Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
o Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
o Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
o Brandstiftung (§ 306 StGB),
o Baugefährdung (§ 319 StGB),
o Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
o unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht
- § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
- Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
- Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
- Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A §7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A §7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebots-erklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/ der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebots-erklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/ der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob…
… ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (VOL/A § 6 (6a) EG, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
… sich das Unternehmen in Liquidation befindet (VOL/A § 6 (6b) EG (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen)
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1 - Sammlung von Altpapier
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass…
… er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… er sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes).(Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen)
… für die Sammlung und Transport von Altpapier vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… er für die Sammlung und Transport von Altpapier ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
- Angabe einer Liste von mindestens einem Referenzprojekt im Zeitraum von 2010 bis 2012 bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
- Angabe einer Liste von mindestens einem Referenzprojekt im Zeitraum von 2010 bis 2012 bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
- Firmendarstellung der/des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
- Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
o Holsystem:
- Allgemeine Durchführung der Sammlung.
- Abfuhr in den schwerzugänglichen Straßen, Wegen, Einzelbebauungen und Stichstraßen (mit und ohne Wendehammer).
- Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter.
o Übernahme an den Wertstoffhöfen
- Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen, die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
- Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen, die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
Diese Angaben bilden die Grundlage für die Überprüfungen/Kontrollen, sofern der AN/Bieter die Zahlung von Tariflöhnen erklärt.
Los 2 - Verwertung von Altpapier
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass…
… für Transport, Lagerung und Behandlung von Altpapier vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… er für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
o Benennung und Beschreibung des Standortes für die Umschlagstelle inkl. Darstellung der Genehmigungssituation
o Benennung und Beschreibung des Standorts/der Standorte (Genehmigungssituation) für die Verwiegung
o Beschreibung der Aufbereitungsschritte/Vorbereitung des Altpapiers zur Vermarktung
o Beschreibung des Vermarktungskonzeptes für Altpapier
- Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer). Diese bemisst sich aus der Summe der Kosten und Erlöse über die gesamte Vertragslaufzeit. Hierbei sind die Kosten und Erlöse nicht miteinander zu verrechnen, sondern die Beträge ohne Berücksichtigung des Vorzeichens zu addieren.
Sicherheitsleistung gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer). Diese bemisst sich aus der Summe der Kosten und Erlöse über die gesamte Vertragslaufzeit. Hierbei sind die Kosten und Erlöse nicht miteinander zu verrechnen, sondern die Beträge ohne Berücksichtigung des Vorzeichens zu addieren.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt. Die zu zahlenden Entgelte werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt. Die zu zahlenden Entgelte werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Ange-botsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Ange-botsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach- bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach- bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Bar, Scheck oder Überweisung auf das Konto Nr. 2014 bei der Sparkasse
Regensburg, BLZ 750 500 00, BIC BYLADEM1RBG, IBAN DE 66750500000000002014. Eine Kopie des Belegs
ist der Bewerbung beizulegen.
Bitte beachten:
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in Dateiform auf CD versandt.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-22 📅
Öffnungsort: Landratsamt Regensburg, Kleiner Sitzungssaal, Zimmer 129, I. Stock
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Regensburg, Kleiner Sitzungssaal, Zimmer 129, I. Stock
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Los 1 - Sammlung von Altpapier (Angebotspreis) (90)
2. Los 1 - Sammlung von Altpapier (Bezahlung Tariflohn) (10)
3. Los 2 - Verwertung von Altpapier (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: L12-PPK-2013
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 30.4.2013 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kurze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden.
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 30.4.2013 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kurze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden.
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse zu prüfen und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit zu verschaffen.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse zu prüfen und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit zu verschaffen.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0981-530📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), zuletzt geändert am 05.12.2012, insbesondere:
- § 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
- §101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen §101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen §101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
- § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 070-116558 (2013-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 30.04.2013 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kurze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Dem Auftragnehmer wird empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse zu prüfen und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit zu verschaffen.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 30.04.2013 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kurze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Dem Auftragnehmer wird empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse zu prüfen und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit zu verschaffen.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Regensburg.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-17 📅
Name: Meindl Entsorgungsservice GmbH
Postort: Lappersdorf
Postleitzahl: 93138
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Zellner Recycling GmbH
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93055
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 981530📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), zuletzt geändert am 5.12.2012, insbesondere:
— § 101a Informations- und Wartepflicht:
— §101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe