Sanierung BWPV

Stadt Bad Homburg vor der Höhe - Der Magistrat - Fachbereich Recht - Vergabestelle -

Baureinigung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-11 Auftragsbekanntmachung
2014-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
4 100 m² Bodenbeläge,1 400 m² Fliesen- und Natursteinbeläge,290 m² Bodenbeschichtungen,200 Stück Innentüren,170 m² NGF Sanitäranlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Homburg vor der Höhe - Der Magistrat - Fachbereich Recht - Vergabestelle -
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 61348
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-homburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bad-homburg.de 📧
Telefon: +49 61721003030 📞
Fax: +49 61721003099 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2013-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 200-346220
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref. : 494/676 nachr. V-Nr/AKZ : HG-2013-0025/30 3 02

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Baureinigung.
Menge oder Umfang:
4 100 m² Bodenbeläge,
1 400 m² Fliesen- und Natursteinbeläge,
290 m² Bodenbeschichtungen,
200 Stück Innentüren,
170 m² NGF Sanitäranlagen.
Referenznummer: HG-2013-0025/30 3 02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofstraße 16-18, 61352 Bad Homburg vor der Höhe.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber behält sich vor, von Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen gleicher Art und gleichen Umfangs für die Stadt Bad Homburg vor der Höhe noch nicht ausgeführt haben, Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 3 a, d, VOL/A anzufordern. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Erklärungen können zunächst auch als Eigenerklärung abgeben werden (gem. § 7 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A). Im Einzelfall sind sie durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, von Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen gleicher Art und gleichen Umfangs für die Stadt Bad Homburg vor der Höhe noch nicht ausgeführt haben, Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 2 VOL/A anzufordern. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Erklärungen können zunächst auch als Eigenerklärung abgeben werden (gem. § 7 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A). Im Einzelfall sind sie durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftraggeber behält sich vor, von Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen gleicher Art und gleichen Umfangs für die Stadt Bad Homburg vor der Höhe noch nicht ausgeführt haben, Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 7 EG Abs. 3 b, c, e, f, g VOL/A anzufordern. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 4 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Erklärungen können zunächst auch als Eigenerklärung abgeben werden (gem. § 7 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A). Im Einzelfall sind sie durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Erstattung: nein. Die Vergabeunterlagen werden nur versandt oder herausgegeben, wenn der Nachweis über die Einzahlung beigefügt ist bzw. vorgelegt wird. Nach Abschluss eines Zugangs stehen die Vergabeunterlagen unter www.vergabe24.de zur Ansicht und zum Download zur Verfügung (jeweils kostenpflichtig).
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Zahlungsweise: Überweisung/Verrechnungsscheck
Girokonto Nr. 001014005, BLZ 512 500 00,
Geldinstitut: Taunus-Sparkasse
Angabe Kassenzeichen: FAD 138211
[zusätzlich bei EU-Ausschreibungen:]
IBAN: DE58 5125 0000 0001 0140 05
BIC-Code: HELADEF1TSK
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-27 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-05-16 📅
Datum des Endes: 2014-05-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HG-2013-0025/30 3 02
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref. : 494/676
nachr. V-Nr/AKZ : HG-2013-0025/30 3 02

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816/6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 200-346220 (2013-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Homburg v. d. Höhe – Der Magistrat – Fachbereich Recht – Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 020-031663
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 200-346220
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 494/692. Nachr. V-Nr/AKZ: HG-2013-0025/30 3 02.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofstraße 16-18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-24 📅
Name: Mamaco Facility Services GmbH
Postanschrift: Neustadter Straße 39
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 020-031663 (2014-01-27)