Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um ein Ärztehaus mit ca. 9 350 m2 BGF. Es handelt sich umkleinteilige, raumweise bzw. abschnittsweise Arbeiten. Alle Arbeiten finden in genutzten Räumen statt. Hauptsächlich sind Arztpraxen und Behandlungsräume im Gebäude vorhanden. Es sind im wesentlichen folgende Leistunen zu erbringen: — Estricharbeiten sowie Erneuerung des Betonwerksteinbodens im UG, — Fliesenarbeiten in den WC's, einschl. Schutzmaßnahmen — Estricharbeiten ca. 240 m² — Erneuerung Betonwerksteinbodenbelag ca. 240 m² — Grundfläche der WC's ca. 50 m² Es handelt sich um Bauen bei laufendem Betrieb. Das gesamte Gebäude befindet sich in Nutzung. Der Zugang für Mitarbeiter sowie für den Kunden- und Besucherverkehr muss jederzeit gewährleistet sein. Der laufende Betrieb des AG's (der Betrieb in den angrenzenden Gebäudeteilen) darf nicht gestört werden. Der AN hat insbesondere Sorge zu tragen, dass für das angrenzende Gebäude: — Störungen vermieden werden, — Gerätschaften und mögliche Installationen (Elektrokabel etc.) entsprechend der UVV sicher aufgestellt werden, — Verschmutzungen vermieden werden und regelmäßige Zwischenreinigungen selbstständig durchgeführt werden, — die unbehinderte Zugänglichkeit der Gebäudeteile jederzeit gewährleistet ist, — eine emissionsarme Arbeitsweise zu erfolgen hat (hier insbesondere Maßnahmen gegen die Staub- und Lärmentwicklung etc.), — der laufende Betrieb im Zweifelsfall Vorrang vor dem Baustellenbetrieb hat. Im Vorfeld können bauvorbereitende Maßnahmen erforderlich werden. Nachfolgende Reinigungsarbeiten müssen täglich nach Abschluss der Arbeiten selbstständig ausgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-02.
Auftragsbekanntmachung (2013-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Menge oder Umfang:
— Estricharbeiten sowie Erneuerung des Betonwerksteinbodens im UG,— Fliesenarbeiten in den WC's, einschl. Schutzmaßnahmen— Estricharbeiten ca. 240 m²— Erneuerung Betonwerksteinbodenbelag ca. 240 m²— Grundfläche der WC's ca. 50 m²96 300
Gesamtwert des Auftrags: 96 300 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
1. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der AOK Nordost durch.
Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Michalak, Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam, Deutschland.
2. Die Bewerber können die erforderlichen Vergabeunteragen sowie die Formblätter bei der genannten Kontaktstelle schriftlich anfordern.
3. Ortsbesichtigung
Für die Abgabe eines Angebotes wird von Seiten der Auftraggeberin eine Ortsbesichtigung eindringlich
empfohlen. Für die Besichtigung können folgende Termine im AOK-Ärztehaus, Prerower Platz 4 in 13051 Berlinwahrgenommen werden:
26.8. bis 30.8.2013 – Die Uhrzeit wird mit dem Bewerber abgestimmt. Die Bieter werden gebeten, sich spätestens eine Woche vor dem Ortsbesichtigungstermin per Fax bei Herrn Seiffert (ECOPLAN GmbH) Fax.:+49 30200091010 anzumelden. Die Terminbestätigung erfolgt umgehend.
4. Hinweise für Bietergemeinschaften:
Die in Ziffer III.2 der Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie fachlich technischen Leistungsfähigkeit können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
5. Hinweise für Nachunternehmer: Will sich der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Nachunternehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.der Vergabebekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit diese wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Fehlen diese Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kann der Auftraggeber den Bieter spätestens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung auffordern, die entsprechenden Dokumente innerhalb einer Frist von 6 Tagen nachzureichen. Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form (Formblatt VHB 236) und die Vereinbarung zwischen dem Bieter und dem Nachunternehmer zum BbgVergG (Sicherstellung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) beizubringen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt,ist das Angebot auszuschließen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Nachunternehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Nachunternehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Nachunternehmereinschaltung vorgesehen ist.
1. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der AOK Nordost durch.
Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Michalak, Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam, Deutschland.
2. Die Bewerber können die erforderlichen Vergabeunteragen sowie die Formblätter bei der genannten Kontaktstelle schriftlich anfordern.
3. Ortsbesichtigung
Für die Abgabe eines Angebotes wird von Seiten der Auftraggeberin eine Ortsbesichtigung eindringlich
empfohlen. Für die Besichtigung können folgende Termine im AOK-Ärztehaus, Prerower Platz 4 in 13051 Berlinwahrgenommen werden:
26.8. bis 30.8.2013 – Die Uhrzeit wird mit dem Bewerber abgestimmt. Die Bieter werden gebeten, sich spätestens eine Woche vor dem Ortsbesichtigungstermin per Fax bei Herrn Seiffert (ECOPLAN GmbH) Fax.:+49 30200091010 anzumelden. Die Terminbestätigung erfolgt umgehend.
4. Hinweise für Bietergemeinschaften:
Die in Ziffer III.2 der Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie fachlich technischen Leistungsfähigkeit können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
5. Hinweise für Nachunternehmer: Will sich der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Nachunternehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.der Vergabebekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit diese wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Fehlen diese Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kann der Auftraggeber den Bieter spätestens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung auffordern, die entsprechenden Dokumente innerhalb einer Frist von 6 Tagen nachzureichen. Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form (Formblatt VHB 236) und die Vereinbarung zwischen dem Bieter und dem Nachunternehmer zum BbgVergG (Sicherstellung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) beizubringen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt,ist das Angebot auszuschließen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Nachunternehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Nachunternehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Nachunternehmereinschaltung vorgesehen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um ein Ärztehaus mit ca. 9 350 m2 BGF. Es handelt sich umkleinteilige, raumweise bzw. abschnittsweise Arbeiten. Alle Arbeiten finden in genutzten Räumen statt. Hauptsächlich sind Arztpraxen und Behandlungsräume im Gebäude vorhanden. Es sind im wesentlichen folgende Leistunen zu erbringen:
Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um ein Ärztehaus mit ca. 9 350 m2 BGF. Es handelt sich umkleinteilige, raumweise bzw. abschnittsweise Arbeiten. Alle Arbeiten finden in genutzten Räumen statt. Hauptsächlich sind Arztpraxen und Behandlungsräume im Gebäude vorhanden. Es sind im wesentlichen folgende Leistunen zu erbringen:
— Estricharbeiten sowie Erneuerung des Betonwerksteinbodens im UG,
— Fliesenarbeiten in den WC's, einschl. Schutzmaßnahmen
— Estricharbeiten ca. 240 m²
— Erneuerung Betonwerksteinbodenbelag ca. 240 m²
— Grundfläche der WC's ca. 50 m²
Es handelt sich um Bauen bei laufendem Betrieb. Das gesamte Gebäude befindet sich in
Nutzung. Der Zugang für Mitarbeiter sowie für den Kunden- und Besucherverkehr muss jederzeit gewährleistet sein. Der laufende Betrieb des AG's (der Betrieb in den angrenzenden Gebäudeteilen) darf nicht gestört werden. Der AN hat insbesondere Sorge zu tragen, dass für das angrenzende Gebäude:
Nutzung. Der Zugang für Mitarbeiter sowie für den Kunden- und Besucherverkehr muss jederzeit gewährleistet sein. Der laufende Betrieb des AG's (der Betrieb in den angrenzenden Gebäudeteilen) darf nicht gestört werden. Der AN hat insbesondere Sorge zu tragen, dass für das angrenzende Gebäude:
— Störungen vermieden werden,
— Gerätschaften und mögliche Installationen (Elektrokabel etc.)
entsprechend der UVV sicher aufgestellt werden,
— Verschmutzungen vermieden werden und regelmäßige Zwischenreinigungen selbstständig durchgeführt werden,
— die unbehinderte Zugänglichkeit der Gebäudeteile jederzeit gewährleistet ist,
— eine emissionsarme Arbeitsweise zu erfolgen hat (hier insbesondere Maßnahmen gegen die Staub- und Lärmentwicklung etc.),
— der laufende Betrieb im Zweifelsfall Vorrang vor dem Baustellenbetrieb hat.
Im Vorfeld können bauvorbereitende Maßnahmen erforderlich werden. Nachfolgende Reinigungsarbeiten müssen täglich nach Abschluss der Arbeiten selbstständig ausgeführt werden.
Menge oder Umfang:
— Estricharbeiten sowie Erneuerung des Betonwerksteinbodens im UG,
— Fliesenarbeiten in den WC's, einschl. Schutzmaßnahmen
— Estricharbeiten ca. 240 m²
— Erneuerung Betonwerksteinbodenbelag ca. 240 m²
— Grundfläche der WC's ca. 50 m²
Referenznummer: 282500/14/04
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt (VHB) 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt (VHB) 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt (VHB) 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt(VHB) 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Vergabeunterlagen.
(1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt (VHB) 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt (VHB) 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt (VHB) 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt(VHB) 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Vergabeunterlagen.
(2) Erklärung über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BrbVergG), insbesondere Abgabe der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt (VHB) 124 (Eigenerklärungen zurEignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt (VHB) 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt (VHB) 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt(VHB) 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt (VHB) 124 (Eigenerklärungen zurEignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt (VHB) 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt (VHB) 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt(VHB) 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Vergabeunterlagen.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt (VHB) 124 (Eigenerklärungen zurEignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,sind die im Formblatt (VHB) 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäßdem Formblatt (VHB) 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt (VHB) 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Vergabeunterlagen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt (VHB) 124 (Eigenerklärungen zurEignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,sind die im Formblatt (VHB) 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäßdem Formblatt (VHB) 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt (VHB) 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Vergabeunterlagen.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 % der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Weitere Informationen: siehe Vergabeunterlagen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 % der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Weitere Informationen: siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-17 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, Projektraum P1
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, Projektraum P1
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-11-11 📅
Datum des Endes: 2014-06-12 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 282500/14/04
Zusätzliche Informationen
1. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der AOK Nordost durch.
Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Michalak, Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam, Deutschland.
2. Die Bewerber können die erforderlichen Vergabeunteragen sowie die Formblätter bei der genannten Kontaktstelle schriftlich anfordern.
3. Ortsbesichtigung
Für die Abgabe eines Angebotes wird von Seiten der Auftraggeberin eine Ortsbesichtigung eindringlich
empfohlen. Für die Besichtigung können folgende Termine im AOK-Ärztehaus, Prerower Platz 4 in 13051 Berlinwahrgenommen werden:
26.8. bis 30.8.2013 – Die Uhrzeit wird mit dem Bewerber abgestimmt. Die Bieter werden gebeten, sich spätestens eine Woche vor dem Ortsbesichtigungstermin per Fax bei Herrn Seiffert (ECOPLAN GmbH) Fax.:+49 30200091010 anzumelden. Die Terminbestätigung erfolgt umgehend.
26.8. bis 30.8.2013 – Die Uhrzeit wird mit dem Bewerber abgestimmt. Die Bieter werden gebeten, sich spätestens eine Woche vor dem Ortsbesichtigungstermin per Fax bei Herrn Seiffert (ECOPLAN GmbH) Fax.:+49 30200091010 anzumelden. Die Terminbestätigung erfolgt umgehend.
4. Hinweise für Bietergemeinschaften:
Die in Ziffer III.2 der Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie fachlich technischen Leistungsfähigkeit können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
Die in Ziffer III.2 der Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie fachlich technischen Leistungsfähigkeit können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
5. Hinweise für Nachunternehmer: Will sich der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Nachunternehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.der Vergabebekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit diese wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Fehlen diese Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kann der Auftraggeber den Bieter spätestens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung auffordern, die entsprechenden Dokumente innerhalb einer Frist von 6 Tagen nachzureichen. Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form (Formblatt VHB 236) und die Vereinbarung zwischen dem Bieter und dem Nachunternehmer zum BbgVergG (Sicherstellung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) beizubringen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt,ist das Angebot auszuschließen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
5. Hinweise für Nachunternehmer: Will sich der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Nachunternehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.der Vergabebekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit diese wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Fehlen diese Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kann der Auftraggeber den Bieter spätestens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung auffordern, die entsprechenden Dokumente innerhalb einer Frist von 6 Tagen nachzureichen. Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form (Formblatt VHB 236) und die Vereinbarung zwischen dem Bieter und dem Nachunternehmer zum BbgVergG (Sicherstellung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) beizubringen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt,ist das Angebot auszuschließen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Nachunternehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Nachunternehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Nachunternehmereinschaltung vorgesehen ist.
Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Nachunternehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Nachunternehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Nachunternehmereinschaltung vorgesehen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf folgende Regelungen des GWB hingewiesen:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich inTextform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich inTextform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
Es wird der folgende, weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende, weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 152-263927 (2013-08-02)
Ergänzende Angaben (2013-10-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben