Sanierung, Modernisierung und Attraktivierung des Freizeitzentrums Steinbach am Wald - Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9
Sanierung, Modernisierung und Attraktivierung des Freizeitzentrums Steinbach am Wald.
Das Freizeitzentrum Steinbach am Wald umfasst derzeitig folgende Räumlichkeiten im Bestand:
Im Erdgeschoss befinden sich ein Hallenbad mit Umkleide sowie eine verpachtete Gaststätte. Im Obergeschoss ist eine verpachtete physiotherapeutische Praxis untergebracht.
Das Kellergeschoss beherbergt eine verpachtete Kegelbahn sowie einen Gemeinschafts- / Tanzraum (ebenfalls verpachtet).
Das gesamte Gebäude ist sanierungsbedürftig, wobei der Sanierungsschwerpunkt auf dem Hallenbad und der Gastronomie liegt.
Zudem soll das Freizeitzentrum nach Möglichkeit eine Attraktivierung in Form einer Erweiterung des Angebotes um eine Sauna o. ä. erfahren.
Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Quantity or scope:
“Sanierung, Modernisierung und Attraktivierung des Freizeitzentrums Steinbach am Wald.Das Freizeitzentrum Steinbach am Wald umfasst derzeitig folgende...”
Quantity or scope
Sanierung, Modernisierung und Attraktivierung des Freizeitzentrums Steinbach am Wald.Das Freizeitzentrum Steinbach am Wald umfasst derzeitig folgende Räumlichkeiten im Bestand:Im Erdgeschoss befinden sich ein Hallenbad mit Umkleide sowie eine verpachtete Gaststätte. Im Obergeschoss ist eine verpachtete physiotherapeutische Praxis untergebracht.Das Kellergeschoss beherbergt eine verpachtete Kegelbahn sowie einen Gemeinschafts- / Tanzraum (ebenfalls verpachtet).Das gesamte Gebäude ist sanierungsbedürftig, wobei der Sanierungsschwerpunkt auf dem Hallenbad und der Gastronomie liegt.Zudem soll das Freizeitzentrum nach Möglichkeit eine Attraktivierung in Form einer Erweiterung des Angebotes um eine Sauna o. ä. erfahren.Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9.Derzeitige Kostenschätzung: ca. 4,40 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276).Stufenweise Beauftragung:Zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Steinbach a. Wald
Postanschrift: Ludwigsstädter Str. 2
Postleitzahl: 96361
Postort: Steinbach a. Wald
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 123-211297 (2013-06-25)