Das Sanierungsmanagement soll die bisherigen Strategien, Aktivitäten und Akteure der Vorbereitenden Untersuchung sowie der Rahmenplanung mit folgenden Inhalten weiterentwickeln: Mieter- und Eigentümerberatung als Quartiersarchitekt/in (40 %) — Wohnungs- und hausbezogene Eigentümerberatung — Erarbeitung von Modernisierungs- oder Sanierungsideen für private Immobilieneigentümer (Erstberatung / - skizzen) — Information über Förderprogramme und Finanzierungsmodelle — Motivation der Mieter und Eigentümer zur Beteiligung am Sanierungsprozess Bürger- und Akteursbeteiligung (20 %) — Vorortpräsens im Sanierungsbüro mit mindestens 3 Stunden/Woche — Information und Einbeziehung der lokalen Akteure — Moderation von Beteiligungsprozessen — Anleitung und Unterstützung von Projektträgern bei der Projektentwicklung sowie — Aufbau einer Imagekampagne Unterstützung der Stadt Wolfsburg (30 %) — Mitbetreuung von Workshops und Wettbewerben unter Beteiligung der Eigentümer — Mitwirkung in der verwaltungsinternen Projektgruppe — Geschäftsführung des Sanierungsbeirats — Öffentlichkeitsarbeit im Binnen- und Außenmarketing — Mitwirkung bei der Erstellung sanierungsrechtlicher Stellungnahmen — Mitwirkung bei der Berichterstattung Mitwirkung bei Wettbewerbsbeiträgen Projektentwicklung (10 %) — Mitwirkung bei Entwicklung neuer Projekte, z.B. der Aufwertung Stadtteileingänge, Initiierung innovativer und urbaner Wohnformen — Aktualisierung und Weiterentwicklung des vorhandenen Maßnahmenplanes — Aufbau und Mitwirkung an der Verfahrensevaluation Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Die Vertragslaufzeit wird bis zum 31.12.2014 begrenzt. Danach kann der Auftrag durch die Inanspruchnahme jährlicher Option (geplanter Projektzeitraum ca. 8 Jahre) von der Stadt Wolfsburg verlängert werden. Dies geschieht immer unter dem Vorbehalt notwendiger Ratsbeschlüsse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Menge oder Umfang: siehe II.1.5
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Porschestraße 49
Postleitzahl: 38440
Postort: Wolfsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wolfsburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungsstelle@stadt.wolfsburg.de📧
Telefon: +49 5361282475📞
Fax: +49 5361282057 📠
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschliessend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch bei der im Anhang A.I genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0363 VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der im Anhang A.I genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg - “ per Telefax an +49 531 2273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/vof_smh/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Die im Zusammenhang mit der Sanierung des Handwerkerviertel bereits erstellten Gutachten/Unterlagen stehen im Internet (http://www.wolfsburg.de , Stichwort: Handwerkerviertel) zur Verfügung.
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschliessend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch bei der im Anhang A.I genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0363 VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der im Anhang A.I genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg - “ per Telefax an +49 531 2273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/vof_smh/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Die im Zusammenhang mit der Sanierung des Handwerkerviertel bereits erstellten Gutachten/Unterlagen stehen im Internet (http://www.wolfsburg.de , Stichwort: Handwerkerviertel) zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Sanierungsmanagement soll die bisherigen Strategien, Aktivitäten und Akteure der Vorbereitenden Untersuchung sowie der Rahmenplanung mit folgenden Inhalten weiterentwickeln:
Mieter- und Eigentümerberatung als Quartiersarchitekt/in (40 %)
— Wohnungs- und hausbezogene Eigentümerberatung
— Erarbeitung von Modernisierungs- oder Sanierungsideen für private Immobilieneigentümer (Erstberatung / - skizzen)
— Information über Förderprogramme und Finanzierungsmodelle
— Motivation der Mieter und Eigentümer zur Beteiligung am Sanierungsprozess
Bürger- und Akteursbeteiligung (20 %)
— Vorortpräsens im Sanierungsbüro mit mindestens 3 Stunden/Woche
— Information und Einbeziehung der lokalen Akteure
— Moderation von Beteiligungsprozessen
— Anleitung und Unterstützung von Projektträgern bei der Projektentwicklung sowie
— Aufbau einer Imagekampagne
Unterstützung der Stadt Wolfsburg (30 %)
— Mitbetreuung von Workshops und Wettbewerben unter Beteiligung der Eigentümer
— Mitwirkung in der verwaltungsinternen Projektgruppe
— Geschäftsführung des Sanierungsbeirats
— Öffentlichkeitsarbeit im Binnen- und Außenmarketing
— Mitwirkung bei der Erstellung sanierungsrechtlicher Stellungnahmen
— Mitwirkung bei der Berichterstattung
Mitwirkung bei Wettbewerbsbeiträgen Projektentwicklung (10 %)
— Mitwirkung bei Entwicklung neuer Projekte, z.B. der Aufwertung Stadtteileingänge, Initiierung innovativer und urbaner Wohnformen
— Aktualisierung und Weiterentwicklung des vorhandenen Maßnahmenplanes
— Aufbau und Mitwirkung an der Verfahrensevaluation
Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Die Vertragslaufzeit wird bis zum 31.12.2014 begrenzt. Danach kann der Auftrag durch die Inanspruchnahme jährlicher Option (geplanter Projektzeitraum ca. 8 Jahre) von der Stadt Wolfsburg verlängert werden. Dies geschieht immer unter dem Vorbehalt notwendiger Ratsbeschlüsse.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Die Vertragslaufzeit wird bis zum 31.12.2014 begrenzt. Danach kann der Auftrag durch die Inanspruchnahme jährlicher Option (geplanter Projektzeitraum ca. 8 Jahre) von der Stadt Wolfsburg verlängert werden. Dies geschieht immer unter dem Vorbehalt notwendiger Ratsbeschlüsse.
Beschreibung der Optionen:
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Mit dem Abschluss des Vertrages wird lediglich die Projektstufe 2 - Planung - in den Handlungsfeldern A bis E beauftragt (Stufe 1), soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt und beinhalten:
Mit dem Abschluss des Vertrages wird lediglich die Projektstufe 2 - Planung - in den Handlungsfeldern A bis E beauftragt (Stufe 1), soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt und beinhalten:
2. Stufe: Projektstufe 3 - Ausführungsvorbereitung, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist;
3. Stufe: Projektstufe 4 - Ausführung, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist;
4. Stufe: Projektstufe 5 - Projektabschluss, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist.
Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung ist die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie der Objektbeschluss (Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Wolfsburg).
Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung ist die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie der Objektbeschluss (Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Wolfsburg).
Dauer: 37 Monate
Referenznummer: 13-0363
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Wolfsburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das unter www.wbw.carstenmeier.com anzufordernde und vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das unter www.wbw.carstenmeier.com anzufordernde und vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag).
Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
Anlage 1: Erklärung / Vollmacht der Bewerber-/Bietergemeinschaft
Anlagen 5, 6: Ggfs. Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung)
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmen einzureichen.
Nachunternehmer dürfen jedoch nur die Referenzen in Anlage 4 angeben, die Art und Umfang der Teilleistungen entsprechen, die der Nachunternehmer ausführen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Anlage 2: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF, soweit sie Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen.
Mindeststandards: Keine
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Erklärungen - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
— Anlage 3: Durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiter einschl. freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und Hilfskräfte)sowie der Mitarbeiter aus planenden Berufen mit mind. Bachelor-oder Diplomabschluss (oder gleichwertig) gem. § 5 Abs. 5d VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren.
— Anlage 3: Durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiter einschl. freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und Hilfskräfte)sowie der Mitarbeiter aus planenden Berufen mit mind. Bachelor-oder Diplomabschluss (oder gleichwertig) gem. § 5 Abs. 5d VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren.
— Mindestanforderung: keine.
— Darstellung der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte)
— Anlage 8: Darstellung der fachlichen Qualifikation des Personals - Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen des vorgesehenen Personals durch Vorlage des Lebenslaufs mit Angaben zu folgenden Bereichen: Architektur und Stadtplanung, Projektentwicklung und -steuerung, Moderations- und Kommunikationskenntnisse in Planungsverfahren, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kenntnisse im Planungs- und Baurecht, Verwaltungserfahrung
— Anlage 8: Darstellung der fachlichen Qualifikation des Personals - Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen des vorgesehenen Personals durch Vorlage des Lebenslaufs mit Angaben zu folgenden Bereichen: Architektur und Stadtplanung, Projektentwicklung und -steuerung, Moderations- und Kommunikationskenntnisse in Planungsverfahren, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kenntnisse im Planungs- und Baurecht, Verwaltungserfahrung
— Anlage 4: Nachweis von genau einer Referenz bezogen auf das Unternehmen/Büro und die Schlüsselpersonen (= Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie 2 Teilprojektleitungen). Folgende Referenzen werden gewertet:
Referenzen zu vergleichbaren Projekten, insbesondere im Bereich Stadterneuerung und als Quartiersarchitekt. Bitte nennen Sie auch Ansprechpartner bei den Referenzauftraggebern. Nicht nachprüfbare Referenzen können nicht anerkannt werden. Referenzen zur Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung, zur Akquisition von staatlichen und privaten Fördermitteln vorrangig in der Städtebauförderung; Referenzen zu Moderations- und Kommunikationskenntnissen, Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Referenzen zu Kenntnissen in Planungs- und Baurecht. Das Referenzprojekt sollte mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und das Projektende möglichst nicht älter als 5 Jahre sein. Diese Referenz ist auf dem abzurufenden Formblatt nachzuweisen.
Referenzen zu vergleichbaren Projekten, insbesondere im Bereich Stadterneuerung und als Quartiersarchitekt. Bitte nennen Sie auch Ansprechpartner bei den Referenzauftraggebern. Nicht nachprüfbare Referenzen können nicht anerkannt werden. Referenzen zur Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung, zur Akquisition von staatlichen und privaten Fördermitteln vorrangig in der Städtebauförderung; Referenzen zu Moderations- und Kommunikationskenntnissen, Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Referenzen zu Kenntnissen in Planungs- und Baurecht. Das Referenzprojekt sollte mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und das Projektende möglichst nicht älter als 5 Jahre sein. Diese Referenz ist auf dem abzurufenden Formblatt nachzuweisen.
Mindeststandards:
Das Unternehmen muss genau eine Referenz im Bereich der jeweiligen Leistungen vorweisen können. Gleiches gilt jeweils für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung. Dies kann auch dasselbe Projekt sein, sofern die Bearbeitung bereits zusammen stattgefunden hat.
Das Unternehmen muss genau eine Referenz im Bereich der jeweiligen Leistungen vorweisen können. Gleiches gilt jeweils für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung. Dies kann auch dasselbe Projekt sein, sofern die Bearbeitung bereits zusammen stattgefunden hat.
- Darstellung zur technischen Ausstattung im Hard- und Softwarebereich
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Wolfsburg. (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Festlegungen des AG: für Architektenleistungen die HOAI 2013, §35, jeweils Mindestsatz.
Die Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt mehrmals jährlich auf der Basis der angebotenen Stun- den und des Stundensatzes und schließt alle Nebenkosten und -leistungen ein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt). Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt). Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Die örtliche Präsenz in Wolfsburg ist zwingend sicherzustellen.
Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen. Ein personeller Wechsel innerhalb der Vertragslaufzeit ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Für den Aufgabenbereich des Quartiersarchitekten sind natürliche Personen, die entsprechend den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu tragen, sind zur Teilnahme am Verfahren zugelassen. Dies gilt jedoch nur für den Quartiersarchitekten (im Rahmen einer Arge bspw.)
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Für den Aufgabenbereich des Quartiersarchitekten sind natürliche Personen, die entsprechend den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu tragen, sind zur Teilnahme am Verfahren zugelassen. Dies gilt jedoch nur für den Quartiersarchitekten (im Rahmen einer Arge bspw.)
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser des Verfahrensbeitrags muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Teilnahmehindernisse sind wie folgt geregelt: Ausgeschlossen von der Teilnahme am Verfahren sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Ausschreibung oder Durchführung des Verfahrens bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung der Auswahlkommission nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser des Verfahrensbeitrags muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Teilnahmehindernisse sind wie folgt geregelt: Ausgeschlossen von der Teilnahme am Verfahren sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Ausschreibung oder Durchführung des Verfahrens bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung der Auswahlkommission nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die in den Bewerbungsunterlagen genannt sind.Auswahlkriterien anhand der Bewerbungsunterlagen mit Gewichtung: 1. Referenz Projekt (Anlage 04 mit städtebaulichem Sanierungsprojekt 35 %, Quartiersarchitekt 35 %, Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen und Städtebauförderung 30 %) mit 40 % 2. Referenzen Schlüsselpersonen (Anlage 08 mit städtebaulichem Sanierungsprojekt 35%, Quartiersarchitekt 35 %, Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen und Städtebauförderung 30 %) mit 40 % 3. Technische Leistungsfähigkeit (Anlage 03) mit 10 % 4. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Anlage 02) mit 10 % Wird die Anzahl der Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die in den Bewerbungsunterlagen genannt sind.Auswahlkriterien anhand der Bewerbungsunterlagen mit Gewichtung: 1. Referenz Projekt (Anlage 04 mit städtebaulichem Sanierungsprojekt 35 %, Quartiersarchitekt 35 %, Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen und Städtebauförderung 30 %) mit 40 % 2. Referenzen Schlüsselpersonen (Anlage 08 mit städtebaulichem Sanierungsprojekt 35%, Quartiersarchitekt 35 %, Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen und Städtebauförderung 30 %) mit 40 % 3. Technische Leistungsfähigkeit (Anlage 03) mit 10 % 4. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Anlage 02) mit 10 % Wird die Anzahl der Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des vorgestellten Konzepts für den Quartiersarchitekten beim Verhandlungsgespräch (30)
2. Projektleitung (eigener Erfahrungshintergrund und persönliches Auftreten) (20)
3. Diskursive Qualität und Ideen zur Weiterentwicklung des Sanierungsgebiets (25)
4. Honorar und Kosten (15)
5. Präsentation der Referenzen (5)
6. Gesamteindruck (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Dübner
Name: carsten meier architekten stadtplaner
Postanschrift: Kastanienallee 40
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Kontaktperson: carsten meier architekten stadtplaner
Telefon: +49 5312273438📞
E-Mail: vof@carstenmeier.com📧
Fax: +49 5312273439 📠
URL für weitere Informationen: www.carstenmeier.com🌏
Kontaktperson: Carsten Meier
URL der Dokumente: www.carstenmeier.com🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-0363
Zusätzliche Informationen
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschliessend heruntergeladen werden können.
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschliessend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch bei der im Anhang A.I genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Die Formblätter können auch bei der im Anhang A.I genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0363 VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0363 VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der im Anhang A.I genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg - “ per Telefax an +49 531 2273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/vof_smh/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Die im Zusammenhang mit der Sanierung des Handwerkerviertel bereits erstellten Gutachten/Unterlagen stehen im Internet (http://www.wolfsburg.de , Stichwort: Handwerkerviertel) zur Verfügung.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der im Anhang A.I genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg - “ per Telefax an +49 531 2273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/vof_smh/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Die im Zusammenhang mit der Sanierung des Handwerkerviertel bereits erstellten Gutachten/Unterlagen stehen im Internet (http://www.wolfsburg.de , Stichwort: Handwerkerviertel) zur Verfügung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wolfsburg Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Porschestraße 49
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Telefon: +49 5361282475📞
Internetadresse: http://www.wolfsburg.de🌏
Fax: +49 5361282057 📠
Quelle: OJS 2013/S 165-287432 (2013-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 33 320 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschliessend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch bei der im Anhang A.I genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „ANGEBOT 13-0363 VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der im Anhang A.I genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg - “ per Telefax an +49 5312273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/vof_smh/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Die im Zusammenhang mit der Sanierung des Handwerkerviertel bereits erstellten Gutachten/Unterlagen stehen im Internet (http://www.wolfsburg.de , Stichwort: Handwerkerviertel) zur Verfügung.
Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschliessend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch bei der im Anhang A.I genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „ANGEBOT 13-0363 VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der im Anhang A.I genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg - “ per Telefax an +49 5312273439 oder per E-Mail an vof@carstenmeier.com zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/vof_smh/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Die im Zusammenhang mit der Sanierung des Handwerkerviertel bereits erstellten Gutachten/Unterlagen stehen im Internet (http://www.wolfsburg.de , Stichwort: Handwerkerviertel) zur Verfügung.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Wolfsburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-10 📅
Name: STERN Gesellschaft für behutsame Stadterneuerung mbh
Postanschrift: Schwedter Str. 263
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Quelle: OJS 2014/S 058-097946 (2014-03-19)