Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung möchte die bestehende Software (SAGE) zur Unterstützung der administrativen Kernprozesse und des Managements auf SAP umstellen. Hierbei sind die als Standards an Leibniz-Einrichtungen gestellten Anforderungen der Rechnungslegung einzuhalten. Ziel ist die Umstellung des Finanz- und Rechnungswesens auf vollständige kaufmännische Buchführung (nach HGB) einschließlich Anlagenbuchhaltung, Controlling, Einkauf und Materialwirtschaft sowie die parallele Führung einer Einnahmen-Ausgabenrechnung zur Erstellung der Verwendungsnachweise für die Zuwendungsgeber. Basis der Implementierung soll die SAP-Branchenlösung HER (Higher Education and Research) oder Nachfolgeversionen sein. SAP-Lizenzen sind vorhanden, ausgeschrieben sind Implementierung, Schulung und IT-Betrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Menge oder Umfang:
Umstellung der bei der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung bestehenden Software (SAGE) auf SAP zur Unterstützung der administrativen Kernprozesse und des Managements. Hierbei sind die als Standards an Leibniz-Einrichtungen gestellten Anforderungen der Rechnungslegung einzuhalten. Ziel ist die Umstellung des Finanz- und Rechnungswesens auf vollständige kaufmännische Buchführung (nach HGB) einschließlich Anlagenbuchhaltung, Controlling, Einkauf und Materialwirtschaft sowie die parallele Führung einer Einnahmen-Ausgabenrechnung zur Erstellung der Verwendungsnachweise für die Zuwendungsgeber.
Umstellung der bei der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung bestehenden Software (SAGE) auf SAP zur Unterstützung der administrativen Kernprozesse und des Managements. Hierbei sind die als Standards an Leibniz-Einrichtungen gestellten Anforderungen der Rechnungslegung einzuhalten. Ziel ist die Umstellung des Finanz- und Rechnungswesens auf vollständige kaufmännische Buchführung (nach HGB) einschließlich Anlagenbuchhaltung, Controlling, Einkauf und Materialwirtschaft sowie die parallele Führung einer Einnahmen-Ausgabenrechnung zur Erstellung der Verwendungsnachweise für die Zuwendungsgeber.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung
Postanschrift: Senckenberganlage 25
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.senckenberg.de🌏
E-Mail: a.zipoll@heuking.de📧
Telefon: +49 4035528086📞
Fax: +49 4035528080 📠
Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung möchte die bestehende Software (SAGE) zur Unterstützung der administrativen Kernprozesse und des Managements auf SAP umstellen. Hierbei sind die als Standards an Leibniz-Einrichtungen gestellten Anforderungen der Rechnungslegung einzuhalten. Ziel ist die Umstellung des Finanz- und Rechnungswesens auf vollständige kaufmännische Buchführung (nach HGB) einschließlich Anlagenbuchhaltung, Controlling, Einkauf und Materialwirtschaft sowie die parallele Führung einer Einnahmen-Ausgabenrechnung zur Erstellung der Verwendungsnachweise für die Zuwendungsgeber. Basis der Implementierung soll die SAP-Branchenlösung HER (Higher Education and Research) oder Nachfolgeversionen sein. SAP-Lizenzen sind vorhanden, ausgeschrieben sind Implementierung, Schulung und IT-Betrieb.
Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung möchte die bestehende Software (SAGE) zur Unterstützung der administrativen Kernprozesse und des Managements auf SAP umstellen. Hierbei sind die als Standards an Leibniz-Einrichtungen gestellten Anforderungen der Rechnungslegung einzuhalten. Ziel ist die Umstellung des Finanz- und Rechnungswesens auf vollständige kaufmännische Buchführung (nach HGB) einschließlich Anlagenbuchhaltung, Controlling, Einkauf und Materialwirtschaft sowie die parallele Führung einer Einnahmen-Ausgabenrechnung zur Erstellung der Verwendungsnachweise für die Zuwendungsgeber. Basis der Implementierung soll die SAP-Branchenlösung HER (Higher Education and Research) oder Nachfolgeversionen sein. SAP-Lizenzen sind vorhanden, ausgeschrieben sind Implementierung, Schulung und IT-Betrieb.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Integritätserklärung, Erklärungen gemäß III.2.2) und III.2.3) sowie Unternehmensdarstellung mit Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug. Das entsprechende Formular ist über die E-Mail-Adresse „a.zipoll@heuking.de“ erhältlich.
2) Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag adressiert an Heuking Kühn Lüer Wojtek, z. Hd. Frau Anja Zipoll mit dem Vermerk „nicht öffnen, Vergabeunterlagen SAP Implementierungsleistungen“ einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über die Umsätze innerhalb der letzten 3 Jahre: Siehe Formular unter III.2.1).
Mindeststandards: Mindestumsatz durchschnittlich 15 Mio. EUR p. a. in den letzten 3 Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die Durchführung von mindestens 5 SAP-Einführungsprojekten, davon mindestens 2 bei öffentlich geförderten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Geringer Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bei gleicher Qualifikation entscheidet die Erfahrung in außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg
Frau Anja Zipoll
Internetadresse: www.senckenberg.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden kann,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 172-297770 (2013-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 575 300 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-02 📅
Name: CSC Deutschland Solutions GmbH
Postanschrift: Abraham-Lincoln-Park 1
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sherber@csc.com📧
Internetadresse: www.csc.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden kann, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden kann, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird.