Schlüsselfertige Errichtung eines Seniorenpflegeheims mit ca. 196 Pflegeplätzen und ca. 36 Wohnappartements mit Service und einer Beschützten Abteilung für ca. 25 Bewohner mit Service; einschließlich Verkauf und Verschaffung des Eigentums am Baugrund

MÜNCHENSTIFT GmbH

Gegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige Errichtung eines Seniorenpflegeheims (nachfolgend (1)) und der Verkauf und die Verschaffung des Eigentums am Baugrund (nachfolgend (2)).
(1) Schlüsselfertige Errichtung eines Seniorenpflegeheims durch den Auftragnehmer mit ca. 196 Pflegeplätzen, ca. 36 Wohnappartements mit Service, einer Beschützten Abteilung für ca. 25 Bewohner im Erdgeschoss mit großzügigem, abtrennbaren und ruhig gelegenen Gartenteil sowie einer Großküche, Cafeteria, Kellerräumen und Außenanlagen auf der Basis eines Raumbuchs, Leitdetails und Betriebsbeschreibung. Die Leistung umfasst auch Planungsleistungen.
(2) Verschaffung des Eigentums an dem Baugrundstück: Der Auftragnehmer hat das Grundstück, auf dem von ihm das Pflegeheim errichtet wird, zu stellen und dem Auftraggeber zu übereignen oder – soweit es im Eigentum eines Dritten steht – dem Auftraggeber den gesicherten Eigentumserwerb zu vermitteln. Das Grundstück muss:
— für die Umsetzung der unter (1) genannten Anforderungen geeignet sein;
— eine Grundstücksfläche von 8 500 m² bis 9 500 m² aufweisen;
— im Stadtbezirk 23 (Allach-Untermenzing) der Landeshauptstadt München liegen;
— nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 2 BayBO erschlossen sein;
— in einem Radius von höchstens 1,5 km von einer S-Bahn-Station und höchstens 500 m von einer Bushaltstelle gelegen sein.
Es muss gesichert sein, dass der Auftraggeber das Eigentum an dem Grundstück nebst Pflegeheim frei von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten oder Kampfmitteln sowie in Abteilung III des Grundbuchs lastenfrei und in Abteilung II des Grundbuchs und auch im Übrigen frei von Rechten Dritter erwirbt, die der Bebauung, Nutzung oder Verwertung durch den Auftraggeber entgegenstehen oder diese wesentlich beeinträchtigen können.
Auf dem Grundstück ist die erforderliche Zahl von Stellplätzen zu errichten.
Hinweis zum Verfahrensablauf: Die für die Verhandlungsphase ausgewählten Bewerber haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen insbesondere zunächst eine Vorplanung und später einen Planungsentwurf einzureichen und nachzuweisen, dass dieser die unter II.1.5)(1) genannten Anforderungen erfüllt und nach den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB und den Regelungen anwendbarer örtlicher Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 Abs. 1 BayBO zulässig ist.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-27.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-27 Auftragsbekanntmachung
2015-02-24 Ergänzende Angaben