Gegenstand des Auftrags sind Planungs- und Beratungsleistungen zur Objektplanung gemäß Teil 3 der HOAI, Abschnitt 1 „Gebäude und Innenräume“, Leistungsphasen 2 - 8 nach § 34 HOAI für das Bauprojekt Burgschule in Frechen. Das Projekt besteht aus 1) dem Umbau, Sanierung und Erweiterung einer bestehenden Grundschule mit 3 Klassenzügen (Burgschule, Bj. 1964, etwa 3 200 m² BGF, Grundstück ca. 12 400 m², Im Klarenpesch 12-14, Frechen. Die Grobterminplanung sieht vor, dass die Leistungsphase 2 der Burgschule und der Lindenschule parallel bearbeitet wird, und die Planung der Lindenschule und der Interimsschule direkt im Anschluss fortgeführt wird. Die Planung der Burgschule ab LP 3 wird daraufhin für die Bauzeit der Lindenschule (ca. 18 - 24 Monate) unterbrochen, und im Anschluss für die weitere Planung und Ausführung wieder aufgenommen. 2) Errichtung einer Interimsschule zur temporären Schulraumversorgung der Lindenschule und der Burgschule während der Bauzeiten der beiden Schulen auf dem Grundstück der Burgschule (Im Klarenpesch 12-14) inkl. Umzugslogistik. Anrechenbare Kosten aus Kostengruppe 300 u. KG 400, DIN 276-1, etwa 3 300 000 EUR zzgl. MwSt. Der genaue Leistungsumfang wird in den Vergabeunterlagen festgelegt, Abweichungen vom vorgenannten Text sind möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Hochbau - Architekturleistungen - Teil III § 34 HOAI - Leistungsphasen 2 - 8.Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Hochbau - Architekturleistungen - Teil III § 34 HOAI - Leistungsphasen 2 - 8.Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frechen
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Postleitzahl: 50226
Postort: Frechen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-frechen.de🌏
E-Mail: vergaben@stadt-frechen.de📧
Telefon: +49 2234501-391/360📞
Fax: +49 2234501514 📠
Der Bieter hat zur Erbringung der geforderten Nachweise/Erklärungen etc. gem. Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) das vom Auftraggeber hierfür erstellte Bewerbungsformular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Dieses ist bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle zu erhalten.
Das Bewerbungsformular ist schriftlich einzureichen. Eine Abgabe per Telefax, E-Mail oder elektronisch ist nicht gestattet.
Erklärungen, Darstellungen und Angaben, die nicht in diesem Formular vorgenommen werden können, sind auf einer gesonderten Anlage, mit diesem Formular, einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.
Der Bieter hat zur Erbringung der geforderten Nachweise/Erklärungen etc. gem. Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) das vom Auftraggeber hierfür erstellte Bewerbungsformular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Dieses ist bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle zu erhalten.
Das Bewerbungsformular ist schriftlich einzureichen. Eine Abgabe per Telefax, E-Mail oder elektronisch ist nicht gestattet.
Erklärungen, Darstellungen und Angaben, die nicht in diesem Formular vorgenommen werden können, sind auf einer gesonderten Anlage, mit diesem Formular, einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Planungs- und Beratungsleistungen zur Objektplanung gemäß Teil 3 der HOAI, Abschnitt 1 „Gebäude und Innenräume“, Leistungsphasen 2 - 8 nach § 34 HOAI für das Bauprojekt Burgschule in Frechen.
Das Projekt besteht aus
1) dem Umbau, Sanierung und Erweiterung einer bestehenden Grundschule mit 3 Klassenzügen (Burgschule, Bj. 1964, etwa 3 200 m² BGF, Grundstück ca. 12 400 m², Im Klarenpesch 12-14, Frechen. Die Grobterminplanung sieht vor, dass die Leistungsphase 2 der Burgschule und der Lindenschule parallel bearbeitet wird, und die Planung der Lindenschule und der Interimsschule direkt im Anschluss fortgeführt wird.
1) dem Umbau, Sanierung und Erweiterung einer bestehenden Grundschule mit 3 Klassenzügen (Burgschule, Bj. 1964, etwa 3 200 m² BGF, Grundstück ca. 12 400 m², Im Klarenpesch 12-14, Frechen. Die Grobterminplanung sieht vor, dass die Leistungsphase 2 der Burgschule und der Lindenschule parallel bearbeitet wird, und die Planung der Lindenschule und der Interimsschule direkt im Anschluss fortgeführt wird.
Die Planung der Burgschule ab LP 3 wird daraufhin für die Bauzeit der Lindenschule (ca. 18 - 24 Monate) unterbrochen, und im Anschluss für die weitere Planung und Ausführung wieder aufgenommen.
2) Errichtung einer Interimsschule zur temporären Schulraumversorgung der Lindenschule und der Burgschule während der Bauzeiten der beiden Schulen auf dem Grundstück der Burgschule (Im Klarenpesch 12-14) inkl. Umzugslogistik.
Anrechenbare Kosten aus Kostengruppe 300 u. KG 400, DIN 276-1, etwa 3 300 000 EUR zzgl. MwSt.
Der genaue Leistungsumfang wird in den Vergabeunterlagen festgelegt, Abweichungen vom vorgenannten Text sind möglich.
Menge oder Umfang:
Hochbau - Architekturleistungen - Teil III § 34 HOAI - Leistungsphasen 2 - 8.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: VOF 1-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 50226 Frechen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/ Bewerber hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass er:
a) den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
b) dass Ausschlussgründe nach § 4 (2) VOF (Verknüpfung, Zusammenarbeit) für den Bewerber nicht vorliegen;
c) dass Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF (Unzuverlässigkeit), für den Bewerber nicht vorliegen;
d) dass andere Ausschlussgründe aus Gesetzesverstößen z.B. gegen das GWB für den Bewerber nicht vorliegen;
e) dass er die Beschäftigten -soweit erforderlich- bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat;
f) dass über sein/ ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
g.) dass sein/ ihr Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
h.) dass er/ sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine/ ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
i.) dass er/ sie sich zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW verpflichtet sowie dass er/ sie die an den Bieter gestellten gesetzlichen Anforderungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW erfüllt,
i.) dass er/ sie sich zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW verpflichtet sowie dass er/ sie die an den Bieter gestellten gesetzlichen Anforderungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW erfüllt,
j.) dass er/ sie in diesem Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine/ ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
k) dass hinsichtlich seines/ ihres Unternehmens kein Eintrag im Korruptionsregister NRW oder eines entsprechenden Registers erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserklärung an sein/ ihr Unternehmen in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Er/ sie hat sich darüber zu erklären, dass ihr/ ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle des Auftraggebers noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse seines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Es ist weiter zu erklären, dass seitens der/ des Bieters/in keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des/ der Bewerbers/in von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen- oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
k) dass hinsichtlich seines/ ihres Unternehmens kein Eintrag im Korruptionsregister NRW oder eines entsprechenden Registers erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserklärung an sein/ ihr Unternehmen in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Er/ sie hat sich darüber zu erklären, dass ihr/ ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle des Auftraggebers noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse seines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Es ist weiter zu erklären, dass seitens der/ des Bieters/in keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des/ der Bewerbers/in von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen- oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ Bewerber hat zur Bewerbung das vom Auftraggeber erstellte Bewerbungsformular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Dieses ist bei der unter Ziffer I. 1) benannten Kontaktstelle zu erhalten.
Etwaige Erklärungen, Darstellungen und Angaben, die nicht in diesem Formular vorgenommen werden können, sind auf einer gesonderten Anlage, mit diesem Formular, einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, diesbezügliche Nachweise zu jedem Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens kurzfristig nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, zu jedem Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Der Auftraggeber behält sich vor, diesbezügliche Nachweise zu jedem Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens kurzfristig nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, zu jedem Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Bewirbt sich eine Bewerbergemeinschaft oder bewirbt sich ein Bewerber mit einem oder mehreren Nachunternehmern, muss die Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung nach § 5 (4) c, VOF über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Mindeststandard:
— Nachweis des Bestehens einer (Berufs-) Haftpflichtversicherung oder der Erklärung, dass eine solche Versicherung im Falle der Beauftragungabgeschlossen und vor Leistungsbeginn nachgewiesen wird. Die Deckungshöhe dieser Versicherung muss je Schadenfall mind. 2-fach maximiert betragen:
— Nachweis des Bestehens einer (Berufs-) Haftpflichtversicherung oder der Erklärung, dass eine solche Versicherung im Falle der Beauftragungabgeschlossen und vor Leistungsbeginn nachgewiesen wird. Die Deckungshöhe dieser Versicherung muss je Schadenfall mind. 2-fach maximiert betragen:
für Personenschäden: 2 000 000,00 EUR;
für Sach- und Vermögensschäden: 1 000 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich nicht um Mindestbedingungen.
— Erklärung über die Personalstärke/ Gesamtanzahl der im Unternehmen/ der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter inkl. Geschäftsführung und Inhaber(-in) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht:
für Sach- und Vermögensschäden (je Schadenfall) mind. 1 000 000 EUR
für Personenschäden (je Schadenfall) mind. 2 000 000 EUR
beide 2-fach maximiert für das Versicherungsjahr
Weitere Anforderungen bestehen gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet. Sofern sich mehrere Bewerber zu einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft zusammen schließen, hat die Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet. Sofern sich mehrere Bewerber zu einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft zusammen schließen, hat die Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags:
i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
ii) einen bevollmächtigten Vertreter als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber zu benennen,
iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht im Original als Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens bzw. Büros, sei es als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sei es als Nachunternehmer, stets der Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu beachten ist und dass Angebote bei einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden müssen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens bzw. Büros, sei es als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sei es als Nachunternehmer, stets der Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu beachten ist und dass Angebote bei einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden müssen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. §: Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zu Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Bewerber zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten/Ingenieur benennen. Der Bewerber muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. §: Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zu Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Bewerber zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten/Ingenieur benennen. Der Bewerber muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Nachweis der Qualifikation: Nachweis in Form einer Eigenerklärung über 5 Referenzprojekte des Bieters, diein den letzten 7 Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet wurden. Die Referenzprojekte müssen dabeibaulich fertiggestellt (Abschluss LPH 8 § 34 HOAI) sein. Die Projekte sollten mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sein. Folgende Kriterien werden mit entsprechenden Wichtungen gewertet: Kriterium A1 (Wichtung 25 %): Gesamtumsatz zu Personalstärke: Verhältnis des Gesamtumsatzes des Bewerbers (Durchschnitt der Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012) zur mittleren Personalstärke inkl. Geschäftsführung und Inhaber/in (Mittelwertüber die 3 Jahresmittelwerte der letzten 3 Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012) Kriterium B1 (Wichtung 50 %): Bewertung der Ähnlichkeit der Referenzprojekte zum ausgeschriebenen Projekt Ähnlichkeitskriterien sind - Art des Gebäudes - Investitionsvolumen der gewerteten Referenzen - Leistungsanteil an den HOAI-Phasen - Art der Maßnahmen - Art des Auftragggebers Kriterium B2 (Wichtung 20 %): Auftraggeberresonanz - Anzahl der Bewertungsschreiben der gewerteten Referenzprojekte, die neben der Durchführung der Leistungen die Einhaltung von Kosten und (/oder) Terminen bestätigen. Kriterium B3 (Wichtung 5 %): Qualitätsmanagement-System: Es ist ein Qualitätsmanagement-System nachzuweisen, die Wertung erfolgt nach Ausprägung und Zertifizierung.
Nachweis der Qualifikation: Nachweis in Form einer Eigenerklärung über 5 Referenzprojekte des Bieters, diein den letzten 7 Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet wurden. Die Referenzprojekte müssen dabeibaulich fertiggestellt (Abschluss LPH 8 § 34 HOAI) sein. Die Projekte sollten mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sein. Folgende Kriterien werden mit entsprechenden Wichtungen gewertet: Kriterium A1 (Wichtung 25 %): Gesamtumsatz zu Personalstärke: Verhältnis des Gesamtumsatzes des Bewerbers (Durchschnitt der Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012) zur mittleren Personalstärke inkl. Geschäftsführung und Inhaber/in (Mittelwertüber die 3 Jahresmittelwerte der letzten 3 Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012) Kriterium B1 (Wichtung 50 %): Bewertung der Ähnlichkeit der Referenzprojekte zum ausgeschriebenen Projekt Ähnlichkeitskriterien sind - Art des Gebäudes - Investitionsvolumen der gewerteten Referenzen - Leistungsanteil an den HOAI-Phasen - Art der Maßnahmen - Art des Auftragggebers Kriterium B2 (Wichtung 20 %): Auftraggeberresonanz - Anzahl der Bewertungsschreiben der gewerteten Referenzprojekte, die neben der Durchführung der Leistungen die Einhaltung von Kosten und (/oder) Terminen bestätigen. Kriterium B3 (Wichtung 5 %): Qualitätsmanagement-System: Es ist ein Qualitätsmanagement-System nachzuweisen, die Wertung erfolgt nach Ausprägung und Zertifizierung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Der Bieter hat zur Erbringung der geforderten Nachweise/Erklärungen etc. gem. Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) das vom Auftraggeber hierfür erstellte Bewerbungsformular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Dieses ist bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle zu erhalten.
Der Bieter hat zur Erbringung der geforderten Nachweise/Erklärungen etc. gem. Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) das vom Auftraggeber hierfür erstellte Bewerbungsformular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Dieses ist bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle zu erhalten.
Das Bewerbungsformular ist schriftlich einzureichen. Eine Abgabe per Telefax, E-Mail oder elektronisch ist nicht gestattet.
Erklärungen, Darstellungen und Angaben, die nicht in diesem Formular vorgenommen werden können, sind auf einer gesonderten Anlage, mit diesem Formular, einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln Vorsitzender Herr RD Glöckner
Postanschrift: Blumenthalstr. 33
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
E-Mail: roland.gloeckner@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2217740439📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2217740197 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte.
— gem. § 107 Abs. 3 Ziffer 2 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— gem. § 107 Abs. 3 Ziffer 2 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss,
— gem. § 107 Abs. 3 Ziffer 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— gem. § 107 Abs. 3 Ziffer 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss.
Der Bieter wird ferner darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte gem. § 107 Abs. 3 Ziffer 4 GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügen nicht abhelfen zu wollen, einleiten muss.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bieter wird ferner darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte gem. § 107 Abs. 3 Ziffer 4 GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügen nicht abhelfen zu wollen, einleiten muss.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Punkt VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 248-433241 (2013-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 480 999,32 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt