Das Schulzentrum südwestlich der Altstadt von Schongau umfasst die städtische Grundschule, die städtische Mittelschule, die staatliche Pfaffenwinkel-Realschule und das staatliche Welfen-Gymnasium.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Menge oder Umfang:
“Gegenstand des Auftrages:— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.Mit den Leistungen ist voraussichtlich Ende...”
Menge oder Umfang
Gegenstand des Auftrages:— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.Mit den Leistungen ist voraussichtlich Ende März 2014 zu beginnen.Zunächst werden die Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung, Vorplanung) stufenweise beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen nach Vorliegen der finanziellen Absicherung zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auslobergemeinschaft Landkreis Weilheim-Schongau und Stadt Schongau
Postanschrift: Postfach 1353
Postleitzahl: 82360
Postort: Weilheim in Oberbayern
Kontakt
Internetadresse: http://www.weilheim-schongau.de🌏
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
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Quelle: OJS 2018/S 144-330692 (2018-07-26)