Das Schulzentrum südwestlich der Altstadt von Schongau umfasst die städtische Grundschule, die städtische Mittelschule, die staatliche Pfaffenwinkel-Realschule und das staatliche Welfen-Gymnasium. Angesichts des akuten Sanierungs- und Erweiterungsbedarfs haben die beiden Sachaufwandsträger (Landkreis Weilheim-Schongau und die Stadt Schongau) beschlossen, ein gemeinsames Konzept zur Weiterentwicklung des Schulzentrums Schongau entwickeln zu lassen. In diesem Zusammenhang wurde ein nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW durchgeführt. Auftragsgegenstand ist vorwiegend die Erweiterung von Grundschule und Mittelschule (insgesamt ca. 3 800 qm NF neu zu planen und umzunutzen) sowie die Erweiterung von Gymnasium und Realschule (insgesamt ca. 3 500 qm NF neu zu planen). Der Sanierungsaufwand in den Bestandsgebäuden wird derzeitig als untergeordnet erachtet. Die Baukosten der Maßnahme (KG 200-700, DIN 276) betragen nach derzeitigem Kenntnisstand rund 16 Mio. EUR brutto für das Gymnasium und Realschule sowie 13 Mio. EUR brutto für die Grund- und Mittelschule. Die vier Teil-Maßnahmen (Grundschule, Mittelschule, Realschue und Gymnasium) werden durch die Auslobergemeinschaft, dass heißt von 2 Auftraggebern (Landkreis Wilheim-Schongau und Stadt Schongau) betreut.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrages:— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.Mit den Leistungen ist voraussichtlich Ende März 2014 zu beginnen.Zunächst werden die Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung, Vorplanung) stufenweise beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen nach Vorliegen der finanziellen Absicherung zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Gegenstand des Auftrages:— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.Mit den Leistungen ist voraussichtlich Ende März 2014 zu beginnen.Zunächst werden die Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung, Vorplanung) stufenweise beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen nach Vorliegen der finanziellen Absicherung zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auslobergemeinschaft Landkreis Weilheim-Schongau und Stadt Schongau
Postanschrift: Postfach 1353
Postleitzahl: 82360
Postort: Weilheim in Oberbayern
Kontakt
Internetadresse: http://www.weilheim-schongau.de🌏
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Schulzentrum südwestlich der Altstadt von Schongau umfasst die städtische Grundschule, die städtische Mittelschule, die staatliche Pfaffenwinkel-Realschule und das staatliche Welfen-Gymnasium. Angesichts des akuten Sanierungs- und Erweiterungsbedarfs haben die beiden Sachaufwandsträger (Landkreis Weilheim-Schongau und die Stadt Schongau) beschlossen, ein gemeinsames Konzept zur Weiterentwicklung des Schulzentrums Schongau entwickeln zu lassen. In diesem Zusammenhang wurde ein nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW durchgeführt. Auftragsgegenstand ist vorwiegend die Erweiterung von Grundschule und Mittelschule (insgesamt ca. 3 800 qm NF neu zu planen und umzunutzen) sowie die Erweiterung von Gymnasium und Realschule (insgesamt ca. 3 500 qm NF neu zu planen). Der Sanierungsaufwand in den Bestandsgebäuden wird derzeitig als untergeordnet erachtet. Die Baukosten der Maßnahme (KG 200-700, DIN 276) betragen nach derzeitigem Kenntnisstand rund 16 Mio. EUR brutto für das Gymnasium und Realschule sowie 13 Mio. EUR brutto für die Grund- und Mittelschule. Die vier Teil-Maßnahmen (Grundschule, Mittelschule, Realschue und Gymnasium) werden durch die Auslobergemeinschaft, dass heißt von 2 Auftraggebern (Landkreis Wilheim-Schongau und Stadt Schongau) betreut.
Das Schulzentrum südwestlich der Altstadt von Schongau umfasst die städtische Grundschule, die städtische Mittelschule, die staatliche Pfaffenwinkel-Realschule und das staatliche Welfen-Gymnasium. Angesichts des akuten Sanierungs- und Erweiterungsbedarfs haben die beiden Sachaufwandsträger (Landkreis Weilheim-Schongau und die Stadt Schongau) beschlossen, ein gemeinsames Konzept zur Weiterentwicklung des Schulzentrums Schongau entwickeln zu lassen. In diesem Zusammenhang wurde ein nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW durchgeführt. Auftragsgegenstand ist vorwiegend die Erweiterung von Grundschule und Mittelschule (insgesamt ca. 3 800 qm NF neu zu planen und umzunutzen) sowie die Erweiterung von Gymnasium und Realschule (insgesamt ca. 3 500 qm NF neu zu planen). Der Sanierungsaufwand in den Bestandsgebäuden wird derzeitig als untergeordnet erachtet. Die Baukosten der Maßnahme (KG 200-700, DIN 276) betragen nach derzeitigem Kenntnisstand rund 16 Mio. EUR brutto für das Gymnasium und Realschule sowie 13 Mio. EUR brutto für die Grund- und Mittelschule. Die vier Teil-Maßnahmen (Grundschule, Mittelschule, Realschue und Gymnasium) werden durch die Auslobergemeinschaft, dass heißt von 2 Auftraggebern (Landkreis Wilheim-Schongau und Stadt Schongau) betreut.
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrages:
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Mit den Leistungen ist voraussichtlich Ende März 2014 zu beginnen.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung, Vorplanung) stufenweise beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen nach Vorliegen der finanziellen Absicherung zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zunächst werden die Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung, Vorplanung) stufenweise beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen nach Vorliegen der finanziellen Absicherung zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Beschreibung der Optionen: — Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 55 HOAI.
Referenznummer: Schulzentrum Schongau – TA Anl.gr. 1/2/3/7/8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schongau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
für Personenschäden: 1.500.000 EUR,
für sonstige Schäden: 1.500.000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 4 Referenzprojekten für die ausgeschriebene Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2008 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2008 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Darstellung von maximal 4 Referenzprojekten für die ausgeschriebene Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2008 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2008 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Schulneubau, Schulerweiterung o. ä.),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar (Baukosten (Kgr. 200-700, DIN 276 > 8,0 Mio. EUR brutto),
— dem Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß § 53 HOAI beauftragt,
— bei dem Referenzprojekt wurden dem Bewerber mindestens die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung (gem. § 55 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 oder ist abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 4 Referenzprojekte benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es können für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte besteht nicht.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es können für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— das Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters ist hinsichtlich der Größenordnung mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar (Baukosten (Kgr. 200-700, DIN 276 > 8,0 Mio. EUR brutto),
— durch den Projektleiter wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht
— bei dem Referenzprojekt wurden durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter mindestens die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung (gem. § 55 HOAI) begleitet.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä..
Abgabe eines Organigramms des Projektteams mit Angabe der Kompetenzen innerhalb des Teams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung
für Personenschäden: 1.500.000 EUR,
für sonstige Schäden: 1.500.000 EUR
bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:- Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 15 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (4 Referenzprojekte x max. 15 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Schulneubau / Schulsanierung o.ä.)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. (General-)Sanierung Schulgebäude) werden 1,5 Punkte vergeben.- Ist das Referenzprojekt hinsichtlich der Größenordnung mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (8,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Baukosten als 8,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Baukosten in Höhe von 4,0 Mio. EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 4 Mio. EUR / 8 Mio. EUR x 3,0 Punkte).- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß § 51 HOAI beauftragt? Wenn die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeremBeauftragungsumfang hinsichtlich der Anlagengruppen werden die tatsächlich beauftragten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppengegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2 und 3 beauftragt. Hier werden 1,8 Punktevergeben. Berechnungsmethode: 3 Anlagengruppen / 5 Anlagengruppen x 3,0 Punkte).- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,61 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 52 v. H. / 97 v. H. x 3,0 Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Schulneubau / Schulsanierung o.ä.)? Wenn ja, werden 2,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. (General-)Sanierung Schulgebäude) werden 1,25 Punkte vergeben.- Ist das Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters hinsichtlich der Größenordnung mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (8,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Baukosten als 8,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Baukosten in Höhe von 4,0 Mio. EUR werden 1,25 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 4 Mio. EUR / 8 Mio. EUR x 2,5 Punkte).- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter mindestens die Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht? Wenn die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht wurden, werden 2,5 Punkte vergeben. Wurden weniger Anlagengruppen erbracht, werden die tatsächlich erbrachten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Anlagengruppen 1-3 erbracht. Hier werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 Anlagengruppen / 5 Anlagengruppen x 2,5 Punkte).- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) begleitet? Wenn die Leistungsphasen 2-8 durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter begleitet wurden, werden 2,5 Punkte vergeben. Bei geringerem Leistungsumfang werden die tatsächlich begleiteten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-5 begleitet. Hier werden 1,34 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 52 v. H. / 97 v. H. x 2,5 Punkte).Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:- Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 15 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (4 Referenzprojekte x max. 15 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Schulneubau / Schulsanierung o.ä.)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. (General-)Sanierung Schulgebäude) werden 1,5 Punkte vergeben.- Ist das Referenzprojekt hinsichtlich der Größenordnung mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (8,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Baukosten als 8,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Baukosten in Höhe von 4,0 Mio. EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 4 Mio. EUR / 8 Mio. EUR x 3,0 Punkte).- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß § 51 HOAI beauftragt? Wenn die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeremBeauftragungsumfang hinsichtlich der Anlagengruppen werden die tatsächlich beauftragten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppengegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2 und 3 beauftragt. Hier werden 1,8 Punktevergeben. Berechnungsmethode: 3 Anlagengruppen / 5 Anlagengruppen x 3,0 Punkte).- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,61 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 52 v. H. / 97 v. H. x 3,0 Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Schulneubau / Schulsanierung o.ä.)? Wenn ja, werden 2,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. (General-)Sanierung Schulgebäude) werden 1,25 Punkte vergeben.- Ist das Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters hinsichtlich der Größenordnung mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (8,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Baukosten als 8,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Baukosten in Höhe von 4,0 Mio. EUR werden 1,25 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 4 Mio. EUR / 8 Mio. EUR x 2,5 Punkte).- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter mindestens die Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht? Wenn die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht wurden, werden 2,5 Punkte vergeben. Wurden weniger Anlagengruppen erbracht, werden die tatsächlich erbrachten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Anlagengruppen 1-3 erbracht. Hier werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 Anlagengruppen / 5 Anlagengruppen x 2,5 Punkte).- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) begleitet? Wenn die Leistungsphasen 2-8 durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter begleitet wurden, werden 2,5 Punkte vergeben. Bei geringerem Leistungsumfang werden die tatsächlich begleiteten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-5 begleitet. Hier werden 1,34 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 52 v. H. / 97 v. H. x 2,5 Punkte).Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Schulzentrum Schongau – TA Anl.gr. 1/2/3/7/8
Zusätzliche Informationen
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu rügen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Weilheim-Schongau
Postanschrift: Pütrichstraße 8
Postort: Weilheim in Oberbayern
Postleitzahl: 82362
Quelle: OJS 2013/S 243-423013 (2013-12-12)
Ergänzende Angaben (2013-12-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schongau
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Personelle Besetzung (25)
2. Fachtechnische Lösungsansätze (30)
3. Strukturelle Herangehensweise an das Projekt (25)
4. Honorarangebot (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-11 📅
Name: L & P Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Feldkirchener Straße 35
Postort: Haar
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Quelle: OJS 2018/S 144-330694 (2018-07-26)