Sektorale ökonomische Modellierung zur Integration in regionale Erdsystem-Modelierung

Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH

In Deutschland sind eine Reihe von Wirtschaftssektoren in verschiedenen Regionen vom Klimawandel betroffen.
Immer mehr Personen, Institute, Gruppen beschäftigen sich mit der Frage, welche Faktoren den Klimawandel beeinflussen und welche Auswirkungen aufgrund des Klimawandels hervorgerufen werden. Demzufolge ist es wünschenswert, dass Modelle in Bezug auf die Vernetzung regionaler Erdsystemmodelle mit sektoralen sozioökonomischen Gesichtspunkten erstellt werden.
In Deutschland befasst sich bereits ein Netzwerk zentraler Akteure mit unterschiedlichen Aspekten der Anpassung an den Klimawandel unter ökonomischen Gesichtspunkten.
Das Ziel dieses Projektes ist es, ökonomische Modellierung in regionale Erdsystemmodelle zu integrieren. Wesentlicher Untersuchungsgegenstand sind somit die Wechselwirkungen zwischen biophysikalische Reaktionen des Erdsystems auf den Klimawandel und den damit verbundenen sozioökonomischen Implikationen.
Die Bedeutung des Projektes ist damit begründet, dass regionale Ansätze unter der Einbeziehung der wirtschaftlichen Sektoren noch weitgehend unerforscht sind. In Deutschland gelten u. a. die Energiebranche, die Gesundheitsbranche oder auch die Automobilindustrie als wirtschaftlich starke Sektoren. Die dabei zu erwartenden Erkenntnisse eines Modells werden wiederum von den jeweiligen Entscheidungsträgern benötigt, um zukünftig auf zu erwartende Auswirkungen des Klimawandels besser reagieren zu können.
Notwendig wird es sein mit Hilfe einer transdisziplinären Herangehensweise regionales Wissen in die Modellierung zu integrieren und effektive forschungsbasierte Kooperationen zu regionalen Auswirkungen des Klimawandels zu etablieren, um letztlich Entscheidungsträger zu unterstützen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftsfolgenabschätzung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wirtschaftsfolgenabschätzung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Postleitzahl: 21502
Postort: Geesthacht
Kontakt
Internetadresse: http://www.hzg.de 🌏
E-Mail: einkauf@hzg.de 📧
Telefon: +49 4152871786 📞
Fax: +49 4152871750 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 192-331389
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
1. Das Eignungsformblatt und der Kennzettel sind von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: einkauf@hzg.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ. 2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen. 3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen. 4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten. 5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), we-sentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Un-terauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Ver-langen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eig-nungsprüfung einzutreten. 6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 24.10.2013, 14.00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Deutschland sind eine Reihe von Wirtschaftssektoren in verschiedenen Regionen vom Klimawandel betroffen.
Immer mehr Personen, Institute, Gruppen beschäftigen sich mit der Frage, welche Faktoren den Klimawandel beeinflussen und welche Auswirkungen aufgrund des Klimawandels hervorgerufen werden. Demzufolge ist es wünschenswert, dass Modelle in Bezug auf die Vernetzung regionaler Erdsystemmodelle mit sektoralen sozioökonomischen Gesichtspunkten erstellt werden.
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In Deutschland befasst sich bereits ein Netzwerk zentraler Akteure mit unterschiedlichen Aspekten der Anpassung an den Klimawandel unter ökonomischen Gesichtspunkten.
Das Ziel dieses Projektes ist es, ökonomische Modellierung in regionale Erdsystemmodelle zu integrieren. Wesentlicher Untersuchungsgegenstand sind somit die Wechselwirkungen zwischen biophysikalische Reaktionen des Erdsystems auf den Klimawandel und den damit verbundenen sozioökonomischen Implikationen.
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Die Bedeutung des Projektes ist damit begründet, dass regionale Ansätze unter der Einbeziehung der wirtschaftlichen Sektoren noch weitgehend unerforscht sind. In Deutschland gelten u. a. die Energiebranche, die Gesundheitsbranche oder auch die Automobilindustrie als wirtschaftlich starke Sektoren. Die dabei zu erwartenden Erkenntnisse eines Modells werden wiederum von den jeweiligen Entscheidungsträgern benötigt, um zukünftig auf zu erwartende Auswirkungen des Klimawandels besser reagieren zu können.
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Notwendig wird es sein mit Hilfe einer transdisziplinären Herangehensweise regionales Wissen in die Modellierung zu integrieren und effektive forschungsbasierte Kooperationen zu regionalen Auswirkungen des Klimawandels zu etablieren, um letztlich Entscheidungsträger zu unterstützen.
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Dauer: 5 Monate
Referenznummer: 10075669
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Handels- bzw. Berufsregister: Nachweis der über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichnung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
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2. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. a a-g VOL/A gennanten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt).
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c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Eignungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitglieschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Eignungsformblatt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z. B. Name, Anschrift, Rechnsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, etc. eingegangen werden.
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2. Qualifikation des zum Einsatz vorgesehenen Personals:
Nennung des für den Auftrag vorgesehnen Personals (siehe Eignungsformblatt) unter Darlegung der konkreten spezifischen Erfahrungen bei der Modelierung im Bereich Klimawandel und idealerweise im Bereich der ökonomischen Modelierung.
3. Unternehmensbezogene Referenzen: Nachweis von Referenzen, die von Art und Umfang her mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
4. Konzept zum Untersuchungsgegenstand:
Einreichnung eines Konzeptes über die Wechselwirkungen zwischen biophysikalische Reaktionen des Erdsystems auf den Klimawandel und den damit verbundenen sozioökonomischen Implikationen.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auftraggeberin prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:
a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen.
b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit.
c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggebetrin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die Qualifikation des zum Einsatz vorgesehenen Personals mit 70 %, die unternehmensbezogenen Referenzen mit 20 % und das Konzept mit 10 % bewerten. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktvergabe anwenden:
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0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung,
2 Punkte: Mangelhafte Darstellung/Leistungserwartung,
4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung/Leistungserwartung,
6 Punkte: Gute Darstellung/Leistungserwartung,
8 Punkte: Sehr gute Darstellung/Leistungserwartung,
10 Punkte: Hervorragende Darstellung/Leistungserwartung.
Erreicht ein Bewerber bei einer Einzelbewertung eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich die Auftraggeberin den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Masaru Urayama
Internetadresse: www.hzg.de 🌏
E-Mail: info@bundeskartelamt.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10075669
Zusätzliche Informationen
1. Das Eignungsformblatt und der Kennzettel sind von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: einkauf@hzg.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
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2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
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3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
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4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), we-sentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Un-terauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Ver-langen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eig-nungsprüfung einzutreten.
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6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 24.10.2013, 14.00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartelamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartelamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartelamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unterneh-men/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind“.
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berück-sichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB infor-mieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 192-331389 (2013-10-01)