Serviceprovidervertrag Verkehrsüberwachung

Landratsamt Landkreis Leipzig, Haupt- und Personalamt, Sachgebiet Zentrale Dienste

Serviceprovidervertrag Verkehrsüberwachung - über die Zurverfügungstellung, Betriebsunterstützung und Instandhaltung von Überwachungsanlagen mit Datenaufbereitung zur amtlichen Kontrollauswertung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-29 Auftragsbekanntmachung
2013-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenübertragung
Menge oder Umfang: 3 440 000
Gesamtwert des Auftrags: 3 440 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenübertragung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Landkreis Leipzig, Haupt- und Personalamt, Sachgebiet Zentrale Dienste
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Postleitzahl: 04552
Postort: Borna
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreisleipzig.de 🌏
E-Mail: vergabe@lk-l.de 📧
Telefon: +49 34332411-152/151 📞
Fax: +49 34332411-198 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 087-148189
ABl. S-Ausgabe: 87

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Serviceprovidervertrag Verkehrsüberwachung - über die Zurverfügungstellung, Betriebsunterstützung und Instandhaltung von Überwachungsanlagen mit Datenaufbereitung zur amtlichen Kontrollauswertung.
Losnummer: 01
Bezeichnung des Loses: Serviceprovidervertrag Verkehrsüberwachung;
Kurze Beschreibung:
Serviceprovidervertrag Verkehrsüberwachung - über die Zurverfügungstellung, Betriebsunterstützung und Instandhaltung von Überwachungsanlagen mit Datenaufbereitung zur amtlichen Kontrollauswertung, in der Ortslage Espenhain, B 95;
Menge oder Umfang: Es sind max. 47 000 Fälle jährlich zu erwarten;
Losnummer: 02
Kurze Beschreibung:
Serviceprovidervertrag Verkehrsüberwachung - über die Zurverfügungstellung, Betriebsunterstützung und Instandhaltung von Überwachungsanlagen mit Datenaufbereitung zur amtlichen Kontrollauswertung, in der Ortslage Machern;
Menge oder Umfang: Es sind max. 23 000 Fälle jährlich zu erwarten.
Losnummer: 03
Kurze Beschreibung:
Serviceprovidervertrag Verkehrsüberwachung - über die Zurverfügungstellung, Betriebsunterstützung und Instandhaltung von Überwachungsanlagen mit Datenaufbereitung zur amtlichen Kontrollauswertung, in der Ortslage Markranstädt;
Menge oder Umfang: Es sind max. 10 000 Fälle jährlich zu erwarten
Beschreibung der Optionen:
Die Erstlaufzeit verlängert sich jeweils um zwölf (12) weitere Monate, sofern der Vertrag nicht sechs (6) Monate vor seinem jeweiligen Ablauf von einer der beiden Parteien schriftlich per Einschreiben gekündigt wird, maximal 3-Mal.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 23/LK-L/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 04579 Ortslage Espenhain, Ortslage Machern, Ortslage Markranstädt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Information zur Rechtsform des Bieters und zum Firmenhauptsitz, z.B. HRB-Auszug;
2. Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Auskunft des Herkunftslandes bei ausländischen Bietern;
3. je eine Bescheinigung des Finanzamtes und der Stadtkasse (Gemeindesteuerkasse), dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung öffentlicher Aufträge bestehen. Diese Bescheinigungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein;
4. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, die nicht älter als 8 Wochen sein darf;
5. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, die nicht älter als 6 Monate sein darf;
6. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung;
7. Referenzliste über ausgeführte Aufträge des beschriebenen Umfangs der Leistung;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe III.2.1
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8. Nachweis der Zulassung der Geschwindigkeitsmessanlage/n von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt;
9. Nachweise zur Gerichtsfestigkeit der Messergebnisse der jeweiligen Anlage.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers bestimmt sich nach der Anzahl der für den Auftraggeber verwertbaren Falldatensätze der jeweiligen Geschwindigkeitsmessanlage. Der Abrechnungszyklus ist monatlich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Dem Auftragnehmer werden die erforderlichen Planungs-, Projektierungs-, Bau-, Montage- und Inbetriebnahmeleistungen übertragen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: 10,59 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes 23/LK-L/2013 an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV Vergabe GmbH, Ostsächsische Sparkasse Dresden, Konto 3200066228, BLZ 850 503 00 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist mit kostenpflichtigem Zugang ebenfalls unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z.B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 5,95 EUR, ist mit kostenpflichtigem Zugang unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Labud, Herrn Schönig
Internetadresse: www.landkreisleipzig.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe24.de 🌏
Name: SDV Vergabe GmbH
Postanschrift: Tharandter Str. 35
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Telefon: +49 35142031477 📞
E-Mail: vergabeunterlagen@sdv.de 📧
Fax: +49 35142031460 📠
URL der Dokumente: www.vergabe24.de. 🌏
Name: Landratsamt Landkreis Leipzig, Poststelle Haus 4

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 23/LK-L/2013
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 51-083862

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1 genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziffer VI.4.1). Der Antrag auf ein Nachprüfverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat bzw. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ebenso unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 087-148189 (2013-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 100 580 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Leipzig Landratsamt
Kontakt
Telefon: +49 3433241-1152/1151 📞
Fax: +49 34332411198 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 180-311271
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 87-148189
ABl. S-Ausgabe: 180

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 04579 Ortslage Espenhain, Ortslage Machern, Ortslage Markiranstädt.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-30 📅
Name: VDS Verkehrstechnik GmbH
Postanschrift: Walter-Vetter-Straße 4
Postort: Löbau
Postleitzahl: 02728
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Name: JENOPTIK Robot GmbH
Postanschrift: Postfach 10054
Postort: 40769
Postleitzahl: Monheim am Rhein
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1 genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziffer VI.3.1). Der Antrag auf ein Nachprüfverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat bzw. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ebenso unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 180-311271 (2013-09-16)