Neuerrichtung eines Schulgebäudes und Rückbau eines Bestandsgebäudes. Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt die Neuerrichtung eines Gebäudeteils des Heinrich-Hertz-Europakollegs. Ein bestehender Gebäudeteil ist dafür rückzubauen. Der zu errichtende neue Gebäudeteil der Berufsschule soll dem veränderten Raumbedarf gerecht werden und neben einer Mensa Raum für ein Elektrolabor und ein Lackierlabor sowie Platz für Klassenräume bieten. Eine Machbarkeitsstudie liegt bereits vor. Die Maßnahme umfasst u. a. — selektiver Rückbau des Gebäudeteils A (ca. 5 000 m³ Bruttogeschossfläche) inklusive sämtlicher Nebenarbeiten und inklusive ordnungsgemäßem Transport und Entsorgung sämtlicher Baurestmassen, — Neubau Gebäudeteil A mit Mensa, Elektrolabor, Lackierlabor und Klassenräumen (ca. 8 500 m³ Bruttogeschossfläche), — räumliche Anbindung des neu errichteten Gebäudeteils an bestehendes Schulgebäude. Von den Planern wird erwartet, dass sie über ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die anstehende Planungsaufgabe in hoher gestalterisch-funktionaler Qualität im vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten können. Daneben legt der Auftraggeber besonderen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) in allen Planungsphasen. Erreichbarkeit und regelmäßige auch kurzfristige Präsenz an der Baustelle wird spätestens ab Leistungsphase 7 vorausgesetzt. Erwartet wird, dass vergleichbare Projekte (Art und Größenordnung) realisiert wurden und Erfahrungen in der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben bestehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen mit den Leistungsphasen 1-9 HOAI.Ingenieurleistungen – Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, § 53ff mit folgenden Anlagengruppen: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Starkstrom- und Blitzschutzanlagen; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen (Aufzüge); Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen.
Ingenieurleistungen mit den Leistungsphasen 1-9 HOAI.Ingenieurleistungen – Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, § 53ff mit folgenden Anlagengruppen: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Starkstrom- und Blitzschutzanlagen; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen (Aufzüge); Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.vmp-rheinland.de🌏
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de📧
Telefon: +46 228774343📞
Fax: +49 228773602 📠
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp.rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag mit dem im Teilnahmeantrag hinterlegten Aufkleber an genannte Kontaktstelle (Zentrales Vergabeamt) zu richten.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge wie z. B. per E-Mail oder Telefax oder auf Datenträgern sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYDCB
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp.rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag mit dem im Teilnahmeantrag hinterlegten Aufkleber an genannte Kontaktstelle (Zentrales Vergabeamt) zu richten.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge wie z. B. per E-Mail oder Telefax oder auf Datenträgern sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYDCB
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neuerrichtung eines Schulgebäudes und Rückbau eines Bestandsgebäudes.
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt die Neuerrichtung eines Gebäudeteils des Heinrich-Hertz-Europakollegs. Ein bestehender Gebäudeteil ist dafür rückzubauen. Der zu errichtende neue Gebäudeteil der Berufsschule soll dem veränderten Raumbedarf gerecht werden und neben einer Mensa Raum für ein Elektrolabor und ein Lackierlabor sowie Platz für Klassenräume bieten. Eine Machbarkeitsstudie liegt bereits vor.
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt die Neuerrichtung eines Gebäudeteils des Heinrich-Hertz-Europakollegs. Ein bestehender Gebäudeteil ist dafür rückzubauen. Der zu errichtende neue Gebäudeteil der Berufsschule soll dem veränderten Raumbedarf gerecht werden und neben einer Mensa Raum für ein Elektrolabor und ein Lackierlabor sowie Platz für Klassenräume bieten. Eine Machbarkeitsstudie liegt bereits vor.
Die Maßnahme umfasst u. a.
— selektiver Rückbau des Gebäudeteils A (ca. 5 000 m³ Bruttogeschossfläche) inklusive sämtlicher Nebenarbeiten und inklusive ordnungsgemäßem Transport und Entsorgung sämtlicher Baurestmassen,
— Neubau Gebäudeteil A mit Mensa, Elektrolabor, Lackierlabor und Klassenräumen (ca. 8 500 m³ Bruttogeschossfläche),
— räumliche Anbindung des neu errichteten Gebäudeteils an bestehendes Schulgebäude.
Von den Planern wird erwartet, dass sie über ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die anstehende Planungsaufgabe in hoher gestalterisch-funktionaler Qualität im vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten können. Daneben legt der Auftraggeber besonderen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) in allen Planungsphasen.
Von den Planern wird erwartet, dass sie über ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die anstehende Planungsaufgabe in hoher gestalterisch-funktionaler Qualität im vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten können. Daneben legt der Auftraggeber besonderen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) in allen Planungsphasen.
Erreichbarkeit und regelmäßige auch kurzfristige Präsenz an der Baustelle wird spätestens ab Leistungsphase 7 vorausgesetzt. Erwartet wird, dass vergleichbare Projekte (Art und Größenordnung) realisiert wurden und Erfahrungen in der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben bestehen.
Erreichbarkeit und regelmäßige auch kurzfristige Präsenz an der Baustelle wird spätestens ab Leistungsphase 7 vorausgesetzt. Erwartet wird, dass vergleichbare Projekte (Art und Größenordnung) realisiert wurden und Erfahrungen in der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben bestehen.
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen mit den Leistungsphasen 1-9 HOAI.
Ingenieurleistungen – Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, § 53ff mit folgenden Anlagengruppen: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Starkstrom- und Blitzschutzanlagen; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen (Aufzüge); Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen.
Ingenieurleistungen – Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, § 53ff mit folgenden Anlagengruppen: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Starkstrom- und Blitzschutzanlagen; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen (Aufzüge); Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen.
Referenznummer: SGB-179601
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW:
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, verpflichtet, die gem. §§ 4, 18 und 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot abzugeben.
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, verpflichtet, die gem. §§ 4, 18 und 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot abzugeben.
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 6 VOF, dass der Bewerber nicht wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden kann, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
— Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 9 VOF, dass der Bewerber:
a) sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
b) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
c) nicht im Rahmen seiner Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat,
d) seiner Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nachkommt, sowie
e) bei der Erteilung von Auskünften, in erheblichem Maß falscher Erklärungen nicht schuldig macht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) (§ 5 Abs. 4c VOF).
Kann ein Bewerber aus einem wichtigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bewerber aus einem wichtigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Erklärung zu Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, welche die zur Ausschreibung anstehende Leistung tatsächlich erbringen (§ 4 Abs. 3 VOF),
— Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen in den Jahren 2010, 2011, 2012, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (insbesondere Neubau, Umbau, Sanierung von Schulen, Berufsschulen und Lehrwerkstätten), mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit der erbrachten Dienstleistung, sowie die öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung (§ 5 Abs. 5b VOF),
— Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen in den Jahren 2010, 2011, 2012, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (insbesondere Neubau, Umbau, Sanierung von Schulen, Berufsschulen und Lehrwerkstätten), mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit der erbrachten Dienstleistung, sowie die öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung (§ 5 Abs. 5b VOF),
— Dokumentation von Referenzobjekten dient zum Nachweis der Fachkunde im Hinblick auf die technische Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bewerbers. Die Darstellung auf den Referenz-blättern soll deshalb mindestens einen Regel-grundriss, und ein Foto des fertiggestellten Gesamtprojektes sowie weitere Darstellungen beinhalten,
— Dokumentation von Referenzobjekten dient zum Nachweis der Fachkunde im Hinblick auf die technische Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bewerbers. Die Darstellung auf den Referenz-blättern soll deshalb mindestens einen Regel-grundriss, und ein Foto des fertiggestellten Gesamtprojektes sowie weitere Darstellungen beinhalten,
— die Anzahl der Referenzobjekte ist nicht beschränkt,
— Referenzschreiben zu den Projekten dienen dem Nachweis der Kundenzufriedenheit im Besonderen im Hinblick auf die Einhaltung von Kosten- und Terminvorgaben,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 5 Abs. 5h VOF),
— Erklärung über Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren 2010, 2011, 2012 (§ 5 Abs. 5d VOF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 5 Abs. 4 a VOF), dass der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden verfügt bzw. zusagt für den Auftragsfall den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung oder die Erhöhung der Versicherungssumme auf die oben genannten Summen.
— Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 5 Abs. 4 a VOF), dass der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden verfügt bzw. zusagt für den Auftragsfall den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung oder die Erhöhung der Versicherungssumme auf die oben genannten Summen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) der Technischen Gebäude-ausrüstung, Fachrichtung HLS und/oder Elektrotechnik:
1.) Zur Bewerbung ist jeder zugelassen, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die o. g. Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik als solcher tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach der o. g. Voraussetzung benennen können (§ 19 VOF).
2.) Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen, wenn bei jedem Mitglied die in Ziffer 1 genannte Anforderung erfüllt ist.
3.) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen nach Ziffer 1-2 erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zu Verfügung stehen (§ 5 Abs. 6 VOF).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
3.) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen nach Ziffer 1-2 erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zu Verfügung stehen (§ 5 Abs. 6 VOF).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Es wird geprüft, ob die geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig vorliegen.
2. Im Rahmen der zweiten Stufe wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich geprüft.
3. In einer dritten Stufe wird eine differenzierte Eignungsprüfung anhand der nachfolgenden Kriterien der Bewerber vorgenommen:
Auswahlkriterien – Gewichtung:
Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: 20 %,
(Umsatz des Bewerbers),
Nachweis der technische Leistungsfähigkeit: 80 %.
(Qualifikation der Projektleitung und Projektorganisation; Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen - öffentlicher und privater Auftraggeber; Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter des Bewerbers).
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SGB-179601
Zusätzliche Informationen
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp.rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag mit dem im Teilnahmeantrag hinterlegten Aufkleber an genannte Kontaktstelle (Zentrales Vergabeamt) zu richten.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge wie z. B. per E-Mail oder Telefax oder auf Datenträgern sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYDCB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 248-433271 (2013-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge