Sicherheitstechnische Begutachtung und aufsichtliche Kontrollen bezüglich des Betriebs der Standort-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Schleswig-Holstein
Beginn der Sachverständigentätigkeit:
Standort-Zwischenlager Brunsbüttel (SZB) 1.1.2014;
Standort-Zwischenlager Brokdorf (ZL-KBR) 1.1.2014;
Standort-Zwischenlager Krümmel (SZK) 13.11.2014.
Die Betreibergesellschaften der drei Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein (E.ON und Vattenfall) betreiben an den Standorten der Kernkraftwerke Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel jeweils ein Zwischenlager für die trockene Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb des jeweiligen Kernkraftwerks.
Der Betrieb der Standort-Zwischenlager erfolgt auf der Grundlage der atomrechtlichen Genehmigungen und den Anforderungen aus dem kerntechnischen sowie dem konventionellen Regelwerk und unterliegt der staatlichen Aufsicht.
Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 Atomgesetz (AtG). Die atomrechtlichen Sachverständigen (bzw. Sachverständigenorganisationen) haben sicherheitstechnische Prüfungen, Begutachtungen, aufsichtliche Kontrollen sowie die Beratung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Standort-Zwischenlager zu leisten. Neben den Tätigkeiten während der normalen Arbeitszeit können im Falle von Vorkommnissen/Störungen auch Einsätze der Sachverständigen außerhalb der regulären Arbeitszeit erforderlich werden. Zu diesem Betrieb der Standort-Zwischenlager gehören insbesondere auch die Einlagerungsvorgänge von Transport- und Lagerbehältern in die Lager.
Die Begutachtung bezieht sich nicht auf den Bereich Anlagensicherung.
In den Begutachtungsumfang, der sich in Bezug auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu richten hat, gehen folgende Punkte mit ein, wobei Weiterleitungsnachrichten des Bundes, Empfehlungen der Reaktorsicherheits- (RSK), Strahlenschutz- (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK), Vorgaben des Bundesumweltministeriums etc. ebenso zu beachten sind wie die Regelungen und Nebenbestimmungen der jeweiligen Genehmigungen nach § 6 AtG für die Standort-Zwischenlager:
1. Kontrolle des Zustands, der Funktion und des Betriebsverhaltens der Standort-Zwischenlager einschließlich der Transport- und Lagebehälter:
1.1. Prüftätigkeit im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen;
1.2. Vor-Ort-Kontrollen;
1.3. Kontrolle des Betriebsreglements;
1.4. Begutachtung und begleitende Kontrollen von technischen Änderungen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Komponenten des Standort-Zwischenlagers;
1.5. Auswertung von Betriebsergebnissen und Messergebnissen;
1.6. Analyse und Auswertung von Vorkommnissen, Meldepflichtigen Ereignissen.
2. Prüfung von Fachkundeaspekten;
3. Sicherheitsüberprüfungen;
4. Begutachtung des Brandschutzes;
5. Begutachtung und Prüftätigkeit in bautechnischer Hinsicht unter atomrechtlichen Gesichtspunkten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-07-19
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Auftragsbekanntmachung
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2014-03-28
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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