Sicherheitstechnische Begutachtung und aufsichtliche Kontrollen bezüglich des Betriebs der Standort-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Schleswig-Holstein
Beginn der Sachverständigentätigkeit: Standort-Zwischenlager Brunsbüttel (SZB) 1.1.2014; Standort-Zwischenlager Brokdorf (ZL-KBR) 1.1.2014; Standort-Zwischenlager Krümmel (SZK) 13.11.2014. Die Betreibergesellschaften der drei Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein (E.ON und Vattenfall) betreiben an den Standorten der Kernkraftwerke Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel jeweils ein Zwischenlager für die trockene Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb des jeweiligen Kernkraftwerks. Der Betrieb der Standort-Zwischenlager erfolgt auf der Grundlage der atomrechtlichen Genehmigungen und den Anforderungen aus dem kerntechnischen sowie dem konventionellen Regelwerk und unterliegt der staatlichen Aufsicht. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 Atomgesetz (AtG). Die atomrechtlichen Sachverständigen (bzw. Sachverständigenorganisationen) haben sicherheitstechnische Prüfungen, Begutachtungen, aufsichtliche Kontrollen sowie die Beratung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Standort-Zwischenlager zu leisten. Neben den Tätigkeiten während der normalen Arbeitszeit können im Falle von Vorkommnissen/Störungen auch Einsätze der Sachverständigen außerhalb der regulären Arbeitszeit erforderlich werden. Zu diesem Betrieb der Standort-Zwischenlager gehören insbesondere auch die Einlagerungsvorgänge von Transport- und Lagerbehältern in die Lager. Die Begutachtung bezieht sich nicht auf den Bereich Anlagensicherung. In den Begutachtungsumfang, der sich in Bezug auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu richten hat, gehen folgende Punkte mit ein, wobei Weiterleitungsnachrichten des Bundes, Empfehlungen der Reaktorsicherheits- (RSK), Strahlenschutz- (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK), Vorgaben des Bundesumweltministeriums etc. ebenso zu beachten sind wie die Regelungen und Nebenbestimmungen der jeweiligen Genehmigungen nach § 6 AtG für die Standort-Zwischenlager: 1. Kontrolle des Zustands, der Funktion und des Betriebsverhaltens der Standort-Zwischenlager einschließlich der Transport- und Lagebehälter: 1.1. Prüftätigkeit im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen; 1.2. Vor-Ort-Kontrollen; 1.3. Kontrolle des Betriebsreglements; 1.4. Begutachtung und begleitende Kontrollen von technischen Änderungen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Komponenten des Standort-Zwischenlagers; 1.5. Auswertung von Betriebsergebnissen und Messergebnissen; 1.6. Analyse und Auswertung von Vorkommnissen, Meldepflichtigen Ereignissen. 2. Prüfung von Fachkundeaspekten; 3. Sicherheitsüberprüfungen; 4. Begutachtung des Brandschutzes; 5. Begutachtung und Prüftätigkeit in bautechnischer Hinsicht unter atomrechtlichen Gesichtspunkten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991479📞
Fax: +49 4315991465 📠
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
- Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Standort-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Schleswig-Holstein. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
- Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
Fragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich schriftlich bis zum 9.8.2013 an die Faxnummer +49 4315991465 oder per Mail an florian.seelig@gmsh.de zu richten.
Fragen und Antworten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden Ihnen unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen zur Verfügung gestellt.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
- Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Standort-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Schleswig-Holstein. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
- Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
Fragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich schriftlich bis zum 9.8.2013 an die Faxnummer +49 4315991465 oder per Mail an florian.seelig@gmsh.de zu richten.
Die Betreibergesellschaften der drei Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein (E.ON und Vattenfall) betreiben an den Standorten der Kernkraftwerke Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel jeweils ein Zwischenlager für die trockene Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb des jeweiligen Kernkraftwerks.
Die Betreibergesellschaften der drei Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein (E.ON und Vattenfall) betreiben an den Standorten der Kernkraftwerke Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel jeweils ein Zwischenlager für die trockene Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb des jeweiligen Kernkraftwerks.
Der Betrieb der Standort-Zwischenlager erfolgt auf der Grundlage der atomrechtlichen Genehmigungen und den Anforderungen aus dem kerntechnischen sowie dem konventionellen Regelwerk und unterliegt der staatlichen Aufsicht.
Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 Atomgesetz (AtG). Die atomrechtlichen Sachverständigen (bzw. Sachverständigenorganisationen) haben sicherheitstechnische Prüfungen, Begutachtungen, aufsichtliche Kontrollen sowie die Beratung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Standort-Zwischenlager zu leisten. Neben den Tätigkeiten während der normalen Arbeitszeit können im Falle von Vorkommnissen/Störungen auch Einsätze der Sachverständigen außerhalb der regulären Arbeitszeit erforderlich werden. Zu diesem Betrieb der Standort-Zwischenlager gehören insbesondere auch die Einlagerungsvorgänge von Transport- und Lagerbehältern in die Lager.
Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 Atomgesetz (AtG). Die atomrechtlichen Sachverständigen (bzw. Sachverständigenorganisationen) haben sicherheitstechnische Prüfungen, Begutachtungen, aufsichtliche Kontrollen sowie die Beratung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Standort-Zwischenlager zu leisten. Neben den Tätigkeiten während der normalen Arbeitszeit können im Falle von Vorkommnissen/Störungen auch Einsätze der Sachverständigen außerhalb der regulären Arbeitszeit erforderlich werden. Zu diesem Betrieb der Standort-Zwischenlager gehören insbesondere auch die Einlagerungsvorgänge von Transport- und Lagerbehältern in die Lager.
Die Begutachtung bezieht sich nicht auf den Bereich Anlagensicherung.
In den Begutachtungsumfang, der sich in Bezug auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu richten hat, gehen folgende Punkte mit ein, wobei Weiterleitungsnachrichten des Bundes, Empfehlungen der Reaktorsicherheits- (RSK), Strahlenschutz- (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK), Vorgaben des Bundesumweltministeriums etc. ebenso zu beachten sind wie die Regelungen und Nebenbestimmungen der jeweiligen Genehmigungen nach § 6 AtG für die Standort-Zwischenlager:
In den Begutachtungsumfang, der sich in Bezug auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu richten hat, gehen folgende Punkte mit ein, wobei Weiterleitungsnachrichten des Bundes, Empfehlungen der Reaktorsicherheits- (RSK), Strahlenschutz- (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK), Vorgaben des Bundesumweltministeriums etc. ebenso zu beachten sind wie die Regelungen und Nebenbestimmungen der jeweiligen Genehmigungen nach § 6 AtG für die Standort-Zwischenlager:
1. Kontrolle des Zustands, der Funktion und des Betriebsverhaltens der Standort-Zwischenlager einschließlich der Transport- und Lagebehälter:
1.1. Prüftätigkeit im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen;
1.2. Vor-Ort-Kontrollen;
1.3. Kontrolle des Betriebsreglements;
1.4. Begutachtung und begleitende Kontrollen von technischen Änderungen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Komponenten des Standort-Zwischenlagers;
1.5. Auswertung von Betriebsergebnissen und Messergebnissen;
1.6. Analyse und Auswertung von Vorkommnissen, Meldepflichtigen Ereignissen.
2. Prüfung von Fachkundeaspekten;
3. Sicherheitsüberprüfungen;
4. Begutachtung des Brandschutzes;
5. Begutachtung und Prüftätigkeit in bautechnischer Hinsicht unter atomrechtlichen Gesichtspunkten.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: ZB-50-13-0375000-4121.7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz des zukünftigen Auftragnehmers;
Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3 („Sonstige Informationen“). Die nach III.2.1 bis III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Kontaktstelle gemäß I.1 vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Bei "möglichst" vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist Vorlage mit Bewerbung zu empfehlen, die Auftraggeberin kann Auswahl nach IV.1.2 ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Angabe/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen). Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.2.1-III.2.3) wie für den Bewerber selbst erforderlich, in diesem Fall allerdings ausschließlich bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich, ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die unter II.1.5 und II.2.2 genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Formalitäten persönliche Lage:
Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3 („Sonstige Informationen“). Die nach III.2.1 bis III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Kontaktstelle gemäß I.1 vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Bei "möglichst" vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist Vorlage mit Bewerbung zu empfehlen, die Auftraggeberin kann Auswahl nach IV.1.2 ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Angabe/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen). Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.2.1-III.2.3) wie für den Bewerber selbst erforderlich, in diesem Fall allerdings ausschließlich bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich, ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die unter II.1.5 und II.2.2 genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Formalitäten persönliche Lage:
1.) Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Tätigkeitsfeldern, möglichst zu Schwerpunkten, Ausrichtung, Strategien; auf gesonderte Anforderung: Nachweis der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
2.) Eigenerklärungen (je gesondert) über das Nichtvorliegen der in § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF genannten Umstände.
3.) Angabe, ob und in welchem Umfang der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist (falls der Auskunft berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen, ist dies zu erläutern).
4.) Angabe, inwieweit der Bewerber Aufträge aus der Energiewirtschaft ausführt, ausgeführt hat bzw. in Zukunft auszuführen beabsichtigt (insbesondere für Auftraggeber aus der Kerntechnik).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.) Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.) Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen.
6.) Erklärung zum
a) Gesamtumsatz und zum
b) Umsatz für vergleichbare technische Beratungsleistungen, möglichst gesondert für die sicherheitstechnische Begutachtung und aufsichtliche Kontrollen über Zwischenlager nach § 6 AtG, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Umsatz für vergleichbare technische Beratungsleistungen, möglichst gesondert für die sicherheitstechnische Begutachtung und aufsichtliche Kontrollen über Zwischenlager nach § 6 AtG, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7.) Nachweis der für die Sachverständigentätigkeit notwendigen, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden theoretischen und praktischen Fachkenntnisse; Befähigung, die Ergebnisse unter Einhaltung der BMI-Rahmenrichtlinie für Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren darzustellen.
7.) Nachweis der für die Sachverständigentätigkeit notwendigen, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden theoretischen und praktischen Fachkenntnisse; Befähigung, die Ergebnisse unter Einhaltung der BMI-Rahmenrichtlinie für Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren darzustellen.
8.) Nachzuweisen sind besondere Fachkunde und mehrjährige einschlägige Erfahrungen anhand von Referenzlisten erbrachter sowie vergleichbarer Leistungen zu gutachtlichen Leistungen bezogen auf aufsichtliche Maßnahmen zur Lagerung von Brennelementen und Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen in Zwischenlager nach § 6 AtG mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber, möglichst auch Rechnungswert (Vergütung), möglichst auch Angabe der Vergabeverfahrensart für die Projekte sowie möglichst Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers); Referenzen sind entsprechend den Kategorien aufgegliedert übersichtlich darzustellen., Veröffentlichungen
8.) Nachzuweisen sind besondere Fachkunde und mehrjährige einschlägige Erfahrungen anhand von Referenzlisten erbrachter sowie vergleichbarer Leistungen zu gutachtlichen Leistungen bezogen auf aufsichtliche Maßnahmen zur Lagerung von Brennelementen und Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen in Zwischenlager nach § 6 AtG mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber, möglichst auch Rechnungswert (Vergütung), möglichst auch Angabe der Vergabeverfahrensart für die Projekte sowie möglichst Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers); Referenzen sind entsprechend den Kategorien aufgegliedert übersichtlich darzustellen., Veröffentlichungen
9.) Erklärung, dass Gutachten und sämtliche weiteren gutachtlichen Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bekanntmachung des Bundesinnenministeriums vom 15.12.1983 – RS I 6 – 513820/4 – GMBl. 1984 S. 21) und des jeweils aktuell gültigen deutschen Regelwerks einschließlich der Empfehlungen der Entsorgungskommission (ESK) betr. die „Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern“ sowie der RSK- und SSK-Empfehlungen erstellt werden,
9.) Erklärung, dass Gutachten und sämtliche weiteren gutachtlichen Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bekanntmachung des Bundesinnenministeriums vom 15.12.1983 – RS I 6 – 513820/4 – GMBl. 1984 S. 21) und des jeweils aktuell gültigen deutschen Regelwerks einschließlich der Empfehlungen der Entsorgungskommission (ESK) betr. die „Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern“ sowie der RSK- und SSK-Empfehlungen erstellt werden,
10.) Darstellung der Anzahl und beruflichen Qualifikation der Personen, welche die Leistungen tatsächlich und verantwortlich erbringen, möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen.
11.) Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit der Projektleitung,
12.) Angaben zu den jährlichen Mitteln, der Anzahl der Beschäftigten des gesamten Unternehmens und die Anzahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren,
13.) Fortbildung:
Beschreibung und Nachweis regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung aktueller Fachkenntnisse des im Auftragsfall eingesetzten Personals,
14.) Angabe der Reaktionszeit bei Anlässen, die die Anwesenheit qualifizierter Sachverständiger vor Ort (auch außerhalb der regulären Arbeitszeit) erfordern, Darstellung zur Fähigkeit einen Bereitschaftsdienst einzurichten,
15.) Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12 b AtG,
16.) Verschwiegenheit:
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse; diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten. Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben,
Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse; diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten. Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben,
17.) Unparteilichkeit:
Erklärung über die Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt,
18.) Unbedenklichkeitserklärung in Bezug auf eine sachliche, unbestechliche und vertrauenswürdige Wahrnehmung der Aufgaben,
19.) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil in %) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will.
19.) Angabe des jeweiligen Bewerbers, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil in %) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will.
20.) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird (insbes. Qualitätsmanagementsystem, Verfügbarkeit/Zugriff auf aktuelles Regelwerk, ggf. Software für Projektkommunikationssystem, Terminplanung und -verfolgung, Datenbanken zur Kostenschätzung und - Verfolgung).
20.) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird (insbes. Qualitätsmanagementsystem, Verfügbarkeit/Zugriff auf aktuelles Regelwerk, ggf. Software für Projektkommunikationssystem, Terminplanung und -verfolgung, Datenbanken zur Kostenschätzung und - Verfolgung).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorhaltung der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 5 000 000 gem. Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen III.2.2.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bewerbers sowie Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Auftraggeber begrüßt die Bildung von Bietergemeinschaften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bewerbers sowie Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Auftraggeber begrüßt die Bildung von Bietergemeinschaften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Leistungsfähigkeit nach Maßgabe folgender Kriterien (auf der Grundlage der gem. III.2.1-III.2.3 eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität), im Einzelnen: [1] Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung: Gesamt 15%), davon, [1.1] Gesamtumsatz der letzten drei Jahre gem. 6a), (Gewichtung 5%).[1.2] Umsatz bei entsprechenden/artverwandten Leistungen gem. 6b), (Gewichtung 10%)[2] Technische Leistungsfähigkeit (Gewichtung: Gesamt 85 %) davon,[2.1] Referenzlisten des Unternehmens über Projekte mit Sachverständigenleistungen im Zusammenhang mit der Lagerung von abgebrannten Brennelementen und Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen, Veröffentlichungen gem. 8.),(Gewichtung 30%)[2.2] Darstellung der Anzahl und beruflichen Qualifikation der zur Bearbeitung vorgesehenen Personen gem. 10., 11.), (Gewichtung:20 %),[2.3] Ausstattung gem. 20.), (Gewichtung 15 %), [2.4] Organisationseindruck nach Unternehmensprofil, Verknüpfungen, Schnittstellen gem., 1., 3., 12.), (Gewichtung:15%). [2.5] Reaktionszeit gem. 14.) (Gewichtung 5%)Klarstellender Hinweis: Die Kriterien betreffen die Auswahl im Teilnahmewettbewerb, die Kriterien für den Zuschlag werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1).
Leistungsfähigkeit nach Maßgabe folgender Kriterien (auf der Grundlage der gem. III.2.1-III.2.3 eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität), im Einzelnen: [1] Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung: Gesamt 15%), davon, [1.1] Gesamtumsatz der letzten drei Jahre gem. 6a), (Gewichtung 5%).[1.2] Umsatz bei entsprechenden/artverwandten Leistungen gem. 6b), (Gewichtung 10%)[2] Technische Leistungsfähigkeit (Gewichtung: Gesamt 85 %) davon,[2.1] Referenzlisten des Unternehmens über Projekte mit Sachverständigenleistungen im Zusammenhang mit der Lagerung von abgebrannten Brennelementen und Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen, Veröffentlichungen gem. 8.),(Gewichtung 30%)[2.2] Darstellung der Anzahl und beruflichen Qualifikation der zur Bearbeitung vorgesehenen Personen gem. 10., 11.), (Gewichtung:20 %),[2.3] Ausstattung gem. 20.), (Gewichtung 15 %), [2.4] Organisationseindruck nach Unternehmensprofil, Verknüpfungen, Schnittstellen gem., 1., 3., 12.), (Gewichtung:15%). [2.5] Reaktionszeit gem. 14.) (Gewichtung 5%)Klarstellender Hinweis: Die Kriterien betreffen die Auswahl im Teilnahmewettbewerb, die Kriterien für den Zuschlag werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-09-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Florian Seelig
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-50-13-0375000-4121.7
Zusätzliche Informationen
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF 2009 geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
- Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Standort-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Schleswig-Holstein. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
- Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Standort-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Schleswig-Holstein. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
- Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
- Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
Fragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich schriftlich bis zum 9.8.2013 an die Faxnummer +49 4315991465 oder per Mail an florian.seelig@gmsh.de zu richten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991479📞
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
Fax: +49 4315991465 📠
Quelle: OJS 2013/S 142-247511 (2013-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-28 📅
Name: ARGE Standort-Zwischenlager Schleswig-Holstein Vertreten durch TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG
Postanschrift: Große Bahnstr. 31
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR FB 812
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112📞
Quelle: OJS 2014/S 064-109542 (2014-03-28)