Sonnenschutzanlagen für den Neubau Seniorenzentrum Siegburg

Stadtbetriebe Siegburg AöR

Die Stadtbetriebe Siegburg AöR, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg, beabsichtigt auf ihrem Grundstück Heinrichstrasse in 53721 Siegburg den Neubau eines Seniorenzentrums mit vollstationärer Pflege für 80 Bewohner vom Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss durchzuführen. Im 3. und 4. Obergeschoss entstehen insgesamt 11 Wohnungen auf Mietbasis mit Service. Der geplante Neubau besteht aus einem Erd- und vier Obergeschossen. Das Gebäude ist teilunterkellert und erhält ein Flachdach. In einem separaten benachbarten Neubau werden eine Kindertagesstätte und eine Seniorentagespflegestätte errichtet.
Die hier betreffenden Leistungen umfassen im Wesentlichen die Sonnenschutzanlagen für den vorgenannten Neubau.
Gegenstand dieses Titels sind die außenliegenden Sonnenschutzanlagen an Süd-, West- und Ostfassaden des Neubaues. Die Anlagen sind steuerungsmäßig so auszulegen, dass sie vom Raum je Fassade gesteuert werden können. Zur Ausführung kommen Raffstores. Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen, sind die Motoren als Mittelmotoren mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang auszuführen. Außerdem vereinfacht sich das Ankuppeln von Behängen bei einer nachträglichen Raumaufteilung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-28 Auftragsbekanntmachung
2013-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sonnenschutzvorrichtungen
Menge oder Umfang: Sonnenschutzanlagen für ein 4,5-geschossiges Gebäude, ca. 5 500 m² BGF.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sonnenschutzvorrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtbetriebe Siegburg AöR
Postanschrift: Nogenter Platz 10
Postleitzahl: 53271
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtbetriebe-siegburg.de 🌏
E-Mail: christoph.schwamborn@siegburg.de 📧
Telefon: +49 224117870 📞
Fax: +49 2241590559 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 064-107073
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
1.) Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle abzufordern. 2.) Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Ausgabe 2012. 3.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Fax oder E-Mail an die Stadtbetriebe Siegburg AöR, Nogenter Platz 10 (Rathaus), z.Hd. Herrn Christoph Schwamborn, Tel.: +49 224117870, Fax: +49 2241590559, E-Mail: christoph.schwamborn@siegburg.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis zum 8.5.2013 zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Etwaige Informationen werden per Fax oder per E-Mail an alle Bieter versandt. 4.) Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VOB/A-EG ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nach. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. 5.) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der - erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausgeführt werden, - ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und - erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtbetriebe Siegburg AöR, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg, beabsichtigt auf ihrem Grundstück Heinrichstrasse in 53721 Siegburg den Neubau eines Seniorenzentrums mit vollstationärer Pflege für 80 Bewohner vom Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss durchzuführen. Im 3. und 4. Obergeschoss entstehen insgesamt 11 Wohnungen auf Mietbasis mit Service. Der geplante Neubau besteht aus einem Erd- und vier Obergeschossen. Das Gebäude ist teilunterkellert und erhält ein Flachdach. In einem separaten benachbarten Neubau werden eine Kindertagesstätte und eine Seniorentagespflegestätte errichtet.
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Die hier betreffenden Leistungen umfassen im Wesentlichen die Sonnenschutzanlagen für den vorgenannten Neubau.
Gegenstand dieses Titels sind die außenliegenden Sonnenschutzanlagen an Süd-, West- und Ostfassaden des Neubaues. Die Anlagen sind steuerungsmäßig so auszulegen, dass sie vom Raum je Fassade gesteuert werden können. Zur Ausführung kommen Raffstores. Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen, sind die Motoren als Mittelmotoren mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang auszuführen. Außerdem vereinfacht sich das Ankuppeln von Behängen bei einer nachträglichen Raumaufteilung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siegburg, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) in den Vergabeunterlagen nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 der Vergabeunterlagen angegebenen und nachstehend aufgeführten Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis für das andere Unternehmen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 der Vergabeunterlagen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bereits mit dem Angebot vorzulegen sind für jedes andere Unternehmen, auf dessen Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung seines Auftrages beruft, die Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen nach Formblatt 236 der Vergabeunterlagen.
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Die nachstehend aufgeführten Verpflichtungserklärungen zu §§ 4 und 18 TVgG-NRW in Anlagen 1 und 2 zum Formblatt 124 der Vergabeunterlagen sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Bietern sowie von den Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages beruft, ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
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Die persönliche Lage des Bieters betreffen folgende abzugebende Erklärungen:
- Erklärung des Bieters/Unternehmens über die Eintragung in das Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung, dass eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister nicht besteht. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter/das Unternehmern zur Bestätigung der Erklärung eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
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- Erklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder aber ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
- Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
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- Erklärung darüber, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigestens 2 500 EUR belegt worden ist.
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Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregisterauszug gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz fordern. Dasselbe gilt für
Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften im Sinne des § 16 Abs. 5 TVgG-NRW.
- Erklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde/wird. Erklärung darüber, dass falls das Angebot in die engere Wahl kommt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorgelegt wird. Sollen bei der Ausführung des Auftrages Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, hat der Bieter für den Verleiher von Arbeitskräften auf Verlangen die vorgenannte Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und auf weiteres Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes einzureichen.
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- Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass falls das Angebot in die engere Wahl kommt, der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.
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- Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW. Die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen als Anlage 1 zu Formblatt 124 enthalten.
Die Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmern und / oder Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Soweit die Nachunternehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften bereits vor Abgabe des Angebotes bekannt sind, sind die Verpflichtungserklärungen nach § 4 TVgG-NRW auch für diese mit dem Angebot einzureichen.
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- Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TVgG-NRW. Die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen als Anlage 2 zu Formblatt 124 enthalten.
Die Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmern und / oder Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Soweit die Nachunternehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften bereits vor Abgabe des Angebotes bekannt sind, sind die Verpflichtungserklärungen nach § 18 TVgG-NRW auch für diese mit dem Angebot einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) in den Vergabeunterlagen nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 der Vergabeunterlagen angegebenen und nachstehend aufgeführten Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis für das andere Unternehmen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 der Vergabeunterlagen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bereits mit dem Angebot vorzulegen sind für jedes andere Unternehmen, auf dessen Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung seines Auftrages beruft, die Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen nach Formblatt 236 der Vergabeunterlagen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist wie folgt nachzuweisen:
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- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) in den Vergabeunterlagen nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 der Vergabeunterlagen angegebenen und nachstehend aufgeführten Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis für das andere Unternehmen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 der Vergabeunterlagen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bereits mit dem Angebot vorzulegen sind für jedes andere Unternehmen, auf dessen Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung seines Auftrages beruft, die Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen nach Formblatt 236 EG der Vergabeunterlagen. Den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit betreffen folgende abzugebenden Erklärungen des Bieters:
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- Erklärung des Bieters darüber, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden und für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, zu drei Referenzen Referenzbescheinigungen mit folgenden Mindestangaben vorgelegt werden: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
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- Erklärung des Bieters über die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehenden, erforderlichen Arbeitskräfte und Erklärung darüber, dass falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, der Bieter die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angibt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 vom Hundert der Nettoauftragssumme wahlweise duch Einbehalt, Hinterlegung von Geld oder durch eine Bürgschaft nach Ziffer 5 der Besonderen Vertrgsbedingungen, Formblatt 214 der Vergabeunterlagen.
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Sicherheitsleistung für Mängelansprüche in Höhe von 5 vom Hundert der Nettoauftragssumme wahlweise durch Einbehalt, durch Hinterlegung von Geld oder durch eine Bürgschaft nach Ziffer 5 der Besonderen Vertragsbedingungen, Formblatt 214 der Vergabeunterlagen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach § 16 VOB/B und Ziffer 4 der Besonderen Vertragsbedingungen Formblatt 214 der Vergabeunterlagen, Abschlagszahlungen auf Antrag; siehe auch Ziffern 12 und 13 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen, Formblatt 215 der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen ist der Betrag von 20 EUR auf das nachstehend genannte Konto zu überweisen. Die Kosten werden nicht erstattet. Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Die Bankverbindung lautet wie folgt:
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Konto-Nr.: 1 018 389
Bankleitzahl: 370 502 99
Bankinstitut: Kreissparkasse Köln
IBAN: DE83370502990001018389
BIC: COKSDE33XXX
Betreff: "Unterlagen Ausschreibung Sonnenschutzanlagen Seniorenzentrum"
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-14 📅
Öffnungsort:
Stadtbetriebe Siegburg AöR, Nogenter Platz 10 (Rathaus), 3. Stock, in 53271 Siegburg, Deutschland
Ort des Eröffnungstermins: Stadtbetriebe Siegburg AöR, Nogenter Platz 10 (Rathaus), 3. Stock, in 53271 Siegburg, Deutschland
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieterinnen und Bieter sowie ihre Bevollmächtigten. Bevollmächtigte Personen müssen einen schriftlichen Nachweis über ihre Bevollmächtigung vorzeigen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtbetriebe Siegburg AöR
Herrn Christoph Schwamborn

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-12-02 📅
Datum des Endes: 2014-01-31 📅
Zusätzliche Informationen
1.) Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle abzufordern.
2.) Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Ausgabe 2012.
3.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Fax oder E-Mail an die Stadtbetriebe Siegburg AöR, Nogenter Platz 10 (Rathaus), z.Hd. Herrn Christoph Schwamborn, Tel.: +49 224117870, Fax: +49 2241590559, E-Mail: christoph.schwamborn@siegburg.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis zum 8.5.2013 zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Etwaige Informationen werden per Fax oder per E-Mail an alle Bieter versandt.
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4.) Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VOB/A-EG ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nach. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
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5.) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
- erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausgeführt werden,
- ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und
- erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221147-3116 📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäichen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 064-107073 (2013-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 66 415,09 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 134-231488
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 64-107073
ABl. S-Ausgabe: 134

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siegburg

Auftragsvergabe
Name: Sitzmann GmbH
Postanschrift: Auf den Bleichen 10
Postort: Schlitz
Postleitzahl: 36110
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2211473116 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 134-231488 (2013-07-09)