Im Jahr 2006 wurde von der Bundesregierung das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) beschlossen. Im NIP werden unter anderem die Beschleunigung der Marktentwicklung von Wasserstoff- und Brennstoffzellenfahrzeugen (Fuel Cell Electric Vehicle – FCEV) und der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur als Ziele genannt. In der bisherigen sozialwissenschaftlichen Begleitforschung des BMVBS zum NIP wurde der aktuelle Akzeptanzstatus der Wasserstoffmobilität analysiert. Derzeit befinden sich FCEV und Wasserstofftankstellen im Übergang von der Phase der Marktvorbereitung in die Phase der Markteinführung. Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags soll der der technologische Systemwechsel im Mobilitätssektor hin zur Wasserstofftechnologie durch breite Beteiligung der Gesellschaft auf unterschiedlichen Ebenen unterstützt werden. So sollen gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern (z. B. Clean Energy Partnership – CEP) und regionalen Akteuren (z. B. Landesagenturen) Handlungskonzepte entwickelt, und deren Einfluss auf die Etablierung der Mobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzelle bewertet werden. Dazu ist es insbesondere erforderlich, finanzielle und gesellschaftliche Förder- und Beteiligungsmodelle zu entwickeln und zu evaluieren, die die Gesellschaft erfolgreich in den Innovationsprozess einbinden, Aufklärungsarbeit zu leisten sowie ein Themenbewusstsein in der Gesellschaft zu schaffen. Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind 8 Arbeitspakete zu bearbeiten: — Förderansätze für Erstkäufer von FCEV und für FCEV-Flotten entwickeln, — die Akzeptanz von staatlichen Fördermaßnahmen zum Aufbau von H2-Flotten und H2-Tankstellen überprüfen und analysieren, — die gesellschaftliche Tragfähigkeit der von H2-Mobility konzipierten Fördermaßnahmen zum Roll-out von Wasserstoffinfrastruktur und FCEV hinterfragen, — neue Beteiligungs- und Kooperationsformate identifiziert und bewerten, die die Erzeugung erneuerbarer Energien und Wasserstoff als Kraftstoff direkt miteinander verknüpfen, — in mehrstufigen Stakeholderdialogen integrierte Nutzungs- und Finanzierungskonzepte erarbeiten, die Kapital, Ideen und Engagement der jeweiligen Region nutzen, — Lernorte schaffen, die die Chancen und Potenziale der von Wasserstoff im Verkehrs – und Energiesystem in einem ganzheitlichen Ansatz (bspw. in einer Ausstellung) aufzeigen und erlebbar machen und die die Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung (z. B. durch Bürgerkonferenzen) zu den Möglichkeiten der Erzeugung regenerativen Wasserstoffs und seiner Speicherung anregen, — Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung unterstützen, — Aufklärungsarbeit bei Umwelt- und Verbraucherverbänden geleistet werden, welche Bedeutung Wasserstoff für Energiewende und Mobilitätswandel hat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind 8 Arbeitspakete zu bearbeiten:— Förderansätze für Erstkäufer von FCEV und für FCEV-Flotten entwickeln,— die Akzeptanz von staatlichen Fördermaßnahmen zum Aufbau von H2-Flotten und H2-Tankstellen überprüfen und analysieren,— die gesellschaftliche Tragfähigkeit der von H2-Mobility konzipierten Fördermaßnahmen zum Roll-out von Wasserstoffinfrastruktur und FCEV hinterfragen,— neue Beteiligungs- und Kooperationsformate identifiziert und bewerten, die die Erzeugung erneuerbarer Energien und Wasserstoff als Kraftstoff direkt miteinander verknüpfen,— in mehrstufigen Stakeholderdialogen integrierte Nutzungs- und Finanzierungskonzepte erarbeiten, die Kapital, Ideen und Engagement der jeweiligen Region nutzen,— Lernorte schaffen, die die Chancen und Potenziale der von Wasserstoff im Verkehrs – und Energiesystem in einem ganzheitlichen Ansatz (bspw. in einer Ausstellung) aufzeigen und erlebbar machen und die die Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung (z. B. durch Bürgerkonferenzen) zu den Möglichkeiten der Erzeugung regenerativen Wasserstoffs und seiner Speicherung anregen,— Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung unterstützen,— Aufklärungsarbeit bei Umwelt- und Verbraucherverbänden geleistet werden, welche Bedeutung Wasserstoff für Energiewende und Mobilitätswandel hat.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind 8 Arbeitspakete zu bearbeiten:— Förderansätze für Erstkäufer von FCEV und für FCEV-Flotten entwickeln,— die Akzeptanz von staatlichen Fördermaßnahmen zum Aufbau von H2-Flotten und H2-Tankstellen überprüfen und analysieren,— die gesellschaftliche Tragfähigkeit der von H2-Mobility konzipierten Fördermaßnahmen zum Roll-out von Wasserstoffinfrastruktur und FCEV hinterfragen,— neue Beteiligungs- und Kooperationsformate identifiziert und bewerten, die die Erzeugung erneuerbarer Energien und Wasserstoff als Kraftstoff direkt miteinander verknüpfen,— in mehrstufigen Stakeholderdialogen integrierte Nutzungs- und Finanzierungskonzepte erarbeiten, die Kapital, Ideen und Engagement der jeweiligen Region nutzen,— Lernorte schaffen, die die Chancen und Potenziale der von Wasserstoff im Verkehrs – und Energiesystem in einem ganzheitlichen Ansatz (bspw. in einer Ausstellung) aufzeigen und erlebbar machen und die die Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung (z. B. durch Bürgerkonferenzen) zu den Möglichkeiten der Erzeugung regenerativen Wasserstoffs und seiner Speicherung anregen,— Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung unterstützen,— Aufklärungsarbeit bei Umwelt- und Verbraucherverbänden geleistet werden, welche Bedeutung Wasserstoff für Energiewende und Mobilitätswandel hat.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvbs.de🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 10.1.2014 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2013 bis 1.1.2014 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden, wenn die Anfragen nach dem 20.12.2013, 10.00 Uhr eingehen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 10.1.2014 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2013 bis 1.1.2014 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden, wenn die Anfragen nach dem 20.12.2013, 10.00 Uhr eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Jahr 2006 wurde von der Bundesregierung das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) beschlossen. Im NIP werden unter anderem die Beschleunigung der Marktentwicklung von Wasserstoff- und Brennstoffzellenfahrzeugen (Fuel Cell Electric Vehicle – FCEV) und der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur als Ziele genannt. In der bisherigen sozialwissenschaftlichen Begleitforschung des BMVBS zum NIP wurde der aktuelle Akzeptanzstatus der Wasserstoffmobilität analysiert. Derzeit befinden sich FCEV und Wasserstofftankstellen im Übergang von der Phase der Marktvorbereitung in die Phase der Markteinführung.
Im Jahr 2006 wurde von der Bundesregierung das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) beschlossen. Im NIP werden unter anderem die Beschleunigung der Marktentwicklung von Wasserstoff- und Brennstoffzellenfahrzeugen (Fuel Cell Electric Vehicle – FCEV) und der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur als Ziele genannt. In der bisherigen sozialwissenschaftlichen Begleitforschung des BMVBS zum NIP wurde der aktuelle Akzeptanzstatus der Wasserstoffmobilität analysiert. Derzeit befinden sich FCEV und Wasserstofftankstellen im Übergang von der Phase der Marktvorbereitung in die Phase der Markteinführung.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags soll der der technologische Systemwechsel im Mobilitätssektor hin zur Wasserstofftechnologie durch breite Beteiligung der Gesellschaft auf unterschiedlichen Ebenen unterstützt werden. So sollen gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern (z. B. Clean Energy Partnership – CEP) und regionalen Akteuren (z. B. Landesagenturen) Handlungskonzepte entwickelt, und deren Einfluss auf die Etablierung der Mobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzelle bewertet werden. Dazu ist es insbesondere erforderlich, finanzielle und gesellschaftliche Förder- und Beteiligungsmodelle zu entwickeln und zu evaluieren, die die Gesellschaft erfolgreich in den Innovationsprozess einbinden, Aufklärungsarbeit zu leisten sowie ein Themenbewusstsein in der Gesellschaft zu schaffen.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags soll der der technologische Systemwechsel im Mobilitätssektor hin zur Wasserstofftechnologie durch breite Beteiligung der Gesellschaft auf unterschiedlichen Ebenen unterstützt werden. So sollen gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern (z. B. Clean Energy Partnership – CEP) und regionalen Akteuren (z. B. Landesagenturen) Handlungskonzepte entwickelt, und deren Einfluss auf die Etablierung der Mobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzelle bewertet werden. Dazu ist es insbesondere erforderlich, finanzielle und gesellschaftliche Förder- und Beteiligungsmodelle zu entwickeln und zu evaluieren, die die Gesellschaft erfolgreich in den Innovationsprozess einbinden, Aufklärungsarbeit zu leisten sowie ein Themenbewusstsein in der Gesellschaft zu schaffen.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind 8 Arbeitspakete zu bearbeiten:
— Förderansätze für Erstkäufer von FCEV und für FCEV-Flotten entwickeln,
— die Akzeptanz von staatlichen Fördermaßnahmen zum Aufbau von H2-Flotten und H2-Tankstellen überprüfen und analysieren,
— die gesellschaftliche Tragfähigkeit der von H2-Mobility konzipierten Fördermaßnahmen zum Roll-out von Wasserstoffinfrastruktur und FCEV hinterfragen,
— neue Beteiligungs- und Kooperationsformate identifiziert und bewerten, die die Erzeugung erneuerbarer Energien und Wasserstoff als Kraftstoff direkt miteinander verknüpfen,
— in mehrstufigen Stakeholderdialogen integrierte Nutzungs- und Finanzierungskonzepte erarbeiten, die Kapital, Ideen und Engagement der jeweiligen Region nutzen,
— Lernorte schaffen, die die Chancen und Potenziale der von Wasserstoff im Verkehrs – und Energiesystem in einem ganzheitlichen Ansatz (bspw. in einer Ausstellung) aufzeigen und erlebbar machen und die die Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung (z. B. durch Bürgerkonferenzen) zu den Möglichkeiten der Erzeugung regenerativen Wasserstoffs und seiner Speicherung anregen,
— Lernorte schaffen, die die Chancen und Potenziale der von Wasserstoff im Verkehrs – und Energiesystem in einem ganzheitlichen Ansatz (bspw. in einer Ausstellung) aufzeigen und erlebbar machen und die die Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung (z. B. durch Bürgerkonferenzen) zu den Möglichkeiten der Erzeugung regenerativen Wasserstoffs und seiner Speicherung anregen,
— Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung unterstützen,
— Aufklärungsarbeit bei Umwelt- und Verbraucherverbänden geleistet werden, welche Bedeutung Wasserstoff für Energiewende und Mobilitätswandel hat.
Menge oder Umfang:
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind 8 Arbeitspakete zu bearbeiten:
— Förderansätze für Erstkäufer von FCEV und für FCEV-Flotten entwickeln,
— die Akzeptanz von staatlichen Fördermaßnahmen zum Aufbau von H2-Flotten und H2-Tankstellen überprüfen und analysieren,
— die gesellschaftliche Tragfähigkeit der von H2-Mobility konzipierten Fördermaßnahmen zum Roll-out von Wasserstoffinfrastruktur und FCEV hinterfragen,
— neue Beteiligungs- und Kooperationsformate identifiziert und bewerten, die die Erzeugung erneuerbarer Energien und Wasserstoff als Kraftstoff direkt miteinander verknüpfen,
— in mehrstufigen Stakeholderdialogen integrierte Nutzungs- und Finanzierungskonzepte erarbeiten, die Kapital, Ideen und Engagement der jeweiligen Region nutzen,
— Lernorte schaffen, die die Chancen und Potenziale der von Wasserstoff im Verkehrs – und Energiesystem in einem ganzheitlichen Ansatz (bspw. in einer Ausstellung) aufzeigen und erlebbar machen und die die Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung (z. B. durch Bürgerkonferenzen) zu den Möglichkeiten der Erzeugung regenerativen Wasserstoffs und seiner Speicherung anregen,
— Lernorte schaffen, die die Chancen und Potenziale der von Wasserstoff im Verkehrs – und Energiesystem in einem ganzheitlichen Ansatz (bspw. in einer Ausstellung) aufzeigen und erlebbar machen und die die Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung (z. B. durch Bürgerkonferenzen) zu den Möglichkeiten der Erzeugung regenerativen Wasserstoffs und seiner Speicherung anregen,
— Meinungsbildungsprozesse in der Bevölkerung unterstützen,
— Aufklärungsarbeit bei Umwelt- und Verbraucherverbänden geleistet werden, welche Bedeutung Wasserstoff für Energiewende und Mobilitätswandel hat.
Dauer: 28 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen). (Achtung: gilt nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes und nicht für Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen). (Achtung: gilt nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes und nicht für Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 VgV).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— — abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters,
— — Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und das Projektteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Akzeptanzforschung im Bereich der Wasserstoffmobilität und in Bezug auf die Bewertung von Fördermaßnahmen.
2. Umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Methoden der Beteiligung von Stakeholdern und Bürgern.
3. Umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen der Nutzung ökonomischer Bewertungsmethoden im Bereich Wasserstoffmobilität.
4. Einbezug sozial- und naturwissenschaftlicher Professionen in die Projektbearbeitung, um die notwendige Inter- und Transdisziplinarität zu sichern, d. h.:
— Mind. 3-jährige Berufserfahrung der Ingenieurwissenschaften in den Bereichen Maschinenbau oder Biochemie oder Physik und zusätzliche Erfahrung über die Projektarbeit in diesem Bereich,
— Mind. 3-jährige Berufserfahrung der Sozialwissenschaften (insbesondere der Soziologie) und zusätzliche Erfahrung der Projektarbeit in diesem Bereich.
5. Vernetzung mit den relevanten Akteuren im Bereich Wasserstoffmobilität (z. B. Clean Energy Partnership) bezogen auf das gesamte Bundesgebiet.
6. Vernetzung mit den Umwelt- und Verbraucherverbänden in Verbindung mit den relevanten Akteuren im Bereich Wasserstoffmobilität.
7. Umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit wissenschaftlichen Wissens-Centren und mit Meinungsbildungsprozessen in der Bevölkerung.
Es sind zu den Punkten 1. bis 7. jeweils 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 7. jeweils 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— — Projektbezeichnung,
— — Projektinhalt,
— — Projektlaufzeit,
— — erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— — Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
— — Angabe des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Anke Jann
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 10.1.2014 zu stellen.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 10.1.2014 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2013 bis 1.1.2014 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden, wenn die Anfragen nach dem 20.12.2013, 10.00 Uhr eingehen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2013 bis 1.1.2014 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden, wenn die Anfragen nach dem 20.12.2013, 10.00 Uhr eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2013/S 222-386747 (2013-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi)
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
Fax: +49 30201993334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. inhlatliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-08-29 📅
Name: InnoZ GmbH
Postanschrift: Torgauer Str. 12-15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist
oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.