Sozialwissenschaftliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und ihrer zwischengeschalteten Stelle im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bei der Erfüllung der ihr in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 obliegenden Aufgaben hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

Sozialwissenschaftliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und ihrer zwischengeschalteten Stelle im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bei der Erfüllung der ihr in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 obliegenden Aufgaben hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung. Auf die Website www.esf-bw.de wird verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-07 Auftragsbekanntmachung
2014-07-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
a) Monitoring und Monitoringausschuss— Beratung und Unterstützung beim Monitoring, Information und Aufgabenerfüllung des Monitoringausschusses, ggf. Weiterentwicklung der Indikatorik und Mitwirkung bei eventuellen Änderungsanträgen zum operationellen Programm (OP)b) Durchführungsberichte, Abschlussbericht— Erstellung der 7 jährlichen Durchführungsberichte (2016-2022) und des Abschlussberichts (2023) einschließlich der Dateneingabe in das elektronische Kommunikationssystem der Europäischen Kommission (SFC 2014)c) Erstellung der 2 Fortschrittsberichte (2017 und 2019) einschließlich der Dateneingabe in das elektronische Kommunikationssystem der Europäischen Kommission (SFC 2014)d) Evaluierungen während der Laufzeit des Programms, Ex-Post-Evaluierung— Erstellung und eventuelle Überarbeitung eines Bewertungs-/Evaluierungsplans und Durchführung aller Evaluierungen sowie Erstellung der Evaluierungsberichte während der Programmlaufzeit— optional: Erstellung oder Mitwirkung bei der Erstellung der Ex-Post-Evaluierung (2023)e) Datenverarbeitung— Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung (z. B. Datenerfassung, Dateneingabe, Datenausgabe) bei der mit der Förderabwicklung betrauten zwischengeschalteten Stelle betreffend alle Daten für Monitoring, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben, einschließlich der Angaben zu den einzelnen Teilnehmenden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Dateneingabe in das elektronische Kommunikationssystem der Europäischen Kommission (SFC 2014)f) Beratung und Unterstützung bei eventuellen die vorstehenden Aufgaben lit. a) bis lit. e) betreffenden Fragen oder Vorarbeiten hinsichtlich der anschließenden ESF-Förderperiode.Das Nähere ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Teil der Verdingungsunterlagen versandt werden wird.1 200 000
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Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
Postanschrift: Schellingstraße 15
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.sm.baden-wuerttemberg.de 🌏
E-Mail: thomas.winckler@sm.bwl.de 📧
Telefon: +49 7111233613 📞
Fax: +49 7111233919 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2013-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 218-379442
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sozialwissenschaftliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und ihrer zwischengeschalteten Stelle im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bei der Erfüllung der ihr in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 obliegenden Aufgaben hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung. Auf die Website www.esf-bw.de wird verwiesen.
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Menge oder Umfang:
a) Monitoring und Monitoringausschuss
— Beratung und Unterstützung beim Monitoring, Information und Aufgabenerfüllung des Monitoringausschusses, ggf. Weiterentwicklung der Indikatorik und Mitwirkung bei eventuellen Änderungsanträgen zum operationellen Programm (OP)
b) Durchführungsberichte, Abschlussbericht
— Erstellung der 7 jährlichen Durchführungsberichte (2016-2022) und des Abschlussberichts (2023) einschließlich der Dateneingabe in das elektronische Kommunikationssystem der Europäischen Kommission (SFC 2014)
c) Erstellung der 2 Fortschrittsberichte (2017 und 2019) einschließlich der Dateneingabe in das elektronische Kommunikationssystem der Europäischen Kommission (SFC 2014)
d) Evaluierungen während der Laufzeit des Programms, Ex-Post-Evaluierung
— Erstellung und eventuelle Überarbeitung eines Bewertungs-/Evaluierungsplans und Durchführung aller Evaluierungen sowie Erstellung der Evaluierungsberichte während der Programmlaufzeit
— optional: Erstellung oder Mitwirkung bei der Erstellung der Ex-Post-Evaluierung (2023)
e) Datenverarbeitung
— Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung (z. B. Datenerfassung, Dateneingabe, Datenausgabe) bei der mit der Förderabwicklung betrauten zwischengeschalteten Stelle betreffend alle Daten für Monitoring, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben, einschließlich der Angaben zu den einzelnen Teilnehmenden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Dateneingabe in das elektronische Kommunikationssystem der Europäischen Kommission (SFC 2014)
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f) Beratung und Unterstützung bei eventuellen die vorstehenden Aufgaben lit. a) bis lit. e) betreffenden Fragen oder Vorarbeiten hinsichtlich der anschließenden ESF-Förderperiode.
Das Nähere ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Teil der Verdingungsunterlagen versandt werden wird.
Beschreibung der Optionen:
Zu der vorstehend unter II. 2.1) lit. d) genannten Leistung soll als Option auch die Erstellung oder Mitwirkung bei der Erstellung der Ex-Post-Evaluierung (2023) vergeben werden.
Referenznummer: 46-4305.0-1.1
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ESF

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind alle in III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu machen. In diesen Fällen (Bietergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 bei Firma 1, Anlage 1.2 bei Firma 2 usw.)
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— Als Anlage 1:
Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF
— Als Anlage 2:
Angaben zum Bewerber:
a) Bewerber mit vollständiger Adresse (Name und Sitz des Unternehmens),
b) Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse),
c) Handelsregistereintrag,
d) Allgemeine Informationen zum Unternehmen bzw. zur Organisation,
e) Bei Bietergemeinschaften: Vorgesehene Arbeitsteilung und vorgesehene Rechtsform sowie Benennung des hauptverantwortlichen Auftragnehmers als bevollmächtigter Vertreter.
— Als Anlage 3:
Erklärung des Bewerbers, dass er keine Zuwendungen aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds erhält
— Als Anlage 4:
—— Erklärung des Bewerbers gemäß § 4 Abs. 2 VOF darüber, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, insbesondere mit (potenziellen) Zuwendungsempfängern von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds oder deren Verbänden sowie
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—— ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen relevanterweise mit anderen zusammenarbeitet, insbesondere mit (potenziellen) Zuwendungsempfängern von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds oder deren Verbänden.
— Als Anlage 5:
Vorlage einer Bescheinigung gemäß § 4 Abs. 9d VOF der zuständigen Finanzbehörde, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Als Anlage 6:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Als Anlage 7:
Darstellung der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem Gebiet, das Gegenstand der Vergabe ist (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber durch
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a) bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber: Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung,
b) bei Leistungen für private Auftraggeber: Eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung (falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, genügt eine Eigenerklärung des Bewerbers).
— Als Anlage 8:
Darstellung der Qualifikation des Bewerbers und insbesondere der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen durch Auflistung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals mit folgenden Angaben:
a) Studiennachweise und Bescheinigungen über berufliche Befähigung,
b) Bescheinigung, auch Arbeitszeugnisse, und/oder Eigenerklärungen über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in Evaluationen, Monitoring und Berichterstattung allgemein und speziell auf dem Gebiet der Europäischen Strukturfonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, sowie über sonstige Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des Europäischen Sozialfonds und der Strukturfondsförderung, über Erfahrungen auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auf der Ebene der Europäischen Union und Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Europäischen Union, über Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich diesbezüglicher elektronischer Erfassungs- und Datenaustauschsysteme sowie allgemein über Erfahrungen in der wirtschaftsmathematischen und EDV-technischen Aufbereitung entsprechender Daten.
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— Als Anlage 9:
Darstellung zur Qualifikation und Erfahrung des für die technische Leitung und Durchführung vorgesehenen Personals, nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen und Angaben zur Organisationsstruktur.
— Als Anlage 10:
Erklärung darüber, wie der Bewerber Verfügbarkeit vor Ort sicherstellen wird.
— Als Anlage 11:
Darstellung der Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
— Als Anlage 12:
Darstellung zur technischen Ausstattung, insbesondere zur technischen Ausrüstung des Bewerbers (z. B. Erreichbarkeit allgemein über Medien, EDV-Ausstattung).
— Als Anlage 13:
Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Nachweis durch z. B. Zertifizierung und Qualitätsmanagement, das zu beschreiben ist).
— Als Anlage 14:
Darstellung zur Erfahrung im Datenaustausch mit Banksystemen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als hauptverantwortlicher Partner und bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft benannt werden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 S. 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben.
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Weitere Informationen und Muster für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen zum LTMG sind beim Regierungspräsidium Stuttgart, Servicestelle LTMG erhältlich (Internet: www.rp-stuttgart.de).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Gibt es mehr als fünf geeignete Bewerber, wird er anhand der vorgelegten Unterlagen eine Auswahl treffen. Die Priorität liegt dabei auf den in III.2.3) als Anlage 7 vorzulegenden Referenzen und den gemäß III.2.3) als Anlage 8 lit. b) vorzulegenden Angaben über die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Winckler

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 46-4305.0-1.1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Fax: +49 30186157010 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 101a S. 3 oder S. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind.
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Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich,. d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Rügen nach Ablauf von 14 Tagen ab Kenntnis von dem Verstoß sind daher unzulässig.
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Er ist weiterhin unzulässig, wenn der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.4)) gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
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Der Antrag ist schließlich auch unzulässig, wenn bei seinem Eingang bei der Vergabekammer mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, eine Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30186150 📞
Quelle: OJS 2013/S 218-379442 (2013-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 138 720 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 140-251835
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 218-379442
ABl. S-Ausgabe: 140

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität (70)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-24 📅
Name: ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Postanschrift: Barbarossaplatz 2
Postort: Köln
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@isg-institut.de 📧
Internetadresse: www.isg-institut.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 101a S. 3 oder S. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind. Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Rügen nach Ablauf von 14 Tagen ab Kenntnis von dem Verstoß sind daher unzulässig. Es ist weiterhin unzulässig, wenn der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.4)) gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Der Antrag ist schließlich auch unzulässig, wenn bei seinem Eingang bei der Vergabekammer mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 140-251835 (2014-07-22)