Im Rahmen der Einführung des TETRA-Digitalfunks BOS bei der Bayerischen Polizei sind die Einsatzzentralen (EZ) der Bayerischen Polizei an des bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) anzubinden. Bisher sind in jeder EZ Telefonanlage, Notruf-TK-Anlage, Hausgegensprechanlage, Analogfunk und das Einsatzleitsystem (ELS) der Firma Intergraph unabhängig voneinander aufgebaut. Die Bedienung der einzelnen Systeme an den Arbeitsplätzen der Disponenten erfolgt jeweils über unterschiedliche Bediengeräte. Das zu beschaffende Sprachkommunikationssystem (SKS) soll diese bisher getrennten Systeme zusammenführen und mittels einer einheitlichen Bedienoberfläche nutzbar machen. Das SKS soll im Wesentlichen die folgenden Aufgaben übernehmen: Vermittlung für Analog- und Digitalfunk (zentrale Funktion), funktionales Zusammenspiel mit dem vorhandenen ELS der Fa. Intergraph, integrierte Bedienoberfläche für Analogfunk, Digitalfunk, Telefonie, Notruf und Hausgegensprechanlage sowie Ablösung der bestehenden Notruf-TK-Anlage und direkter Anschluss des SKS an die Notrufleitungen. Darüber hinaus soll der Auftragehmer den Systemservice für das zu liefernde SKS erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationssteuerungssystem
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationssteuerungssystem📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillinger Straße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
E-Mail: blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.de📧
Telefon: +49 8912122874📞
Fax: +49 8912122877 📠
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV) vom 12.7.2012 durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2) Die Ausführung des Auftrags erfordert die Sicherstellung und Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen zumindest des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (und ggf. auch VS-VERTRAULICH) gem. Art. 7 Abs. 2 BaySÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern). Die ent-sprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen des BaySÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung - VSA) sind zu beachten und einzuhalten.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VSVgV, § 101 Abs. 7 Satz 3 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 10 Abs. 1 Satz 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit des zu beschaffenden Gesamtsystems, und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung zwingend verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7) Zur Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und bei der unter Abschnitt I.1. genannten Kontaktadresse abrufbaren Vordrucke zu verwenden.
8) Die Vergabestelle wird den Unternehmen, die die zuvor genannten Vordrucke abfordern, zudem ein unverbindliches Informationsblatt für interessierte Unternehmen zu der ausgeschriebenen Leistung übersenden. Dieses unverbindliche Informationsblatt enthält gemäß Abschnitt II.1.5 weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben.
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV) vom 12.7.2012 durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2) Die Ausführung des Auftrags erfordert die Sicherstellung und Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen zumindest des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (und ggf. auch VS-VERTRAULICH) gem. Art. 7 Abs. 2 BaySÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern). Die ent-sprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen des BaySÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung - VSA) sind zu beachten und einzuhalten.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VSVgV, § 101 Abs. 7 Satz 3 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 10 Abs. 1 Satz 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit des zu beschaffenden Gesamtsystems, und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung zwingend verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7) Zur Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und bei der unter Abschnitt I.1. genannten Kontaktadresse abrufbaren Vordrucke zu verwenden.
8) Die Vergabestelle wird den Unternehmen, die die zuvor genannten Vordrucke abfordern, zudem ein unverbindliches Informationsblatt für interessierte Unternehmen zu der ausgeschriebenen Leistung übersenden. Dieses unverbindliche Informationsblatt enthält gemäß Abschnitt II.1.5 weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Einführung des TETRA-Digitalfunks BOS bei der Bayerischen Polizei sind die Einsatzzentralen (EZ) der Bayerischen Polizei an des bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) anzubinden. Bisher sind in jeder EZ Telefonanlage, Notruf-TK-Anlage, Hausgegensprechanlage, Analogfunk und das Einsatzleitsystem (ELS) der Firma Intergraph unabhängig voneinander aufgebaut. Die Bedienung der einzelnen Systeme an den Arbeitsplätzen der Disponenten erfolgt jeweils über unterschiedliche Bediengeräte. Das zu beschaffende Sprachkommunikationssystem (SKS) soll diese bisher getrennten Systeme zusammenführen und mittels einer einheitlichen Bedienoberfläche nutzbar machen. Das SKS soll im Wesentlichen die folgenden Aufgaben übernehmen: Vermittlung für Analog- und Digitalfunk (zentrale Funktion), funktionales Zusammenspiel mit dem vorhandenen ELS der Fa. Intergraph, integrierte Bedienoberfläche für Analogfunk, Digitalfunk, Telefonie, Notruf und Hausgegensprechanlage sowie Ablösung der bestehenden Notruf-TK-Anlage und direkter Anschluss des SKS an die Notrufleitungen. Darüber hinaus soll der Auftragehmer den Systemservice für das zu liefernde SKS erbringen.
Im Rahmen der Einführung des TETRA-Digitalfunks BOS bei der Bayerischen Polizei sind die Einsatzzentralen (EZ) der Bayerischen Polizei an des bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) anzubinden. Bisher sind in jeder EZ Telefonanlage, Notruf-TK-Anlage, Hausgegensprechanlage, Analogfunk und das Einsatzleitsystem (ELS) der Firma Intergraph unabhängig voneinander aufgebaut. Die Bedienung der einzelnen Systeme an den Arbeitsplätzen der Disponenten erfolgt jeweils über unterschiedliche Bediengeräte. Das zu beschaffende Sprachkommunikationssystem (SKS) soll diese bisher getrennten Systeme zusammenführen und mittels einer einheitlichen Bedienoberfläche nutzbar machen. Das SKS soll im Wesentlichen die folgenden Aufgaben übernehmen: Vermittlung für Analog- und Digitalfunk (zentrale Funktion), funktionales Zusammenspiel mit dem vorhandenen ELS der Fa. Intergraph, integrierte Bedienoberfläche für Analogfunk, Digitalfunk, Telefonie, Notruf und Hausgegensprechanlage sowie Ablösung der bestehenden Notruf-TK-Anlage und direkter Anschluss des SKS an die Notrufleitungen. Darüber hinaus soll der Auftragehmer den Systemservice für das zu liefernde SKS erbringen.
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf der 12-monatigen Mindestvertragsdauer für die Systemserviceleistungen (entsprechend EVB-IT Systemvertrag) verlängert sich die Pflicht des Auftragnehmers zur Erbringung des vertraglichen Systemservice automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, soweit der Auftraggeber nicht kündigt.
Nach Ablauf der 12-monatigen Mindestvertragsdauer für die Systemserviceleistungen (entsprechend EVB-IT Systemvertrag) verlängert sich die Pflicht des Auftragnehmers zur Erbringung des vertraglichen Systemservice automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, soweit der Auftraggeber nicht kündigt.
Referenznummer: 124-8010-23/13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise (Bescheinigungen von dritter Seite), Eigenerklärungen (§ 22 Abs. 2 Satz 1 VSVgV) und Angaben (Auskünfte des Bewerbers) (zusammen „Unterlagen“) gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen vollständig beizubringen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise (Bescheinigungen von dritter Seite), Eigenerklärungen (§ 22 Abs. 2 Satz 1 VSVgV) und Angaben (Auskünfte des Bewerbers) (zusammen „Unterlagen“) gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen vollständig beizubringen.
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Jeder Bewerber füllt die Vordrucke zum Teilnahmeantrag vollständig aus und fügt alle geforderten Unterlagen seinem Teilnahmeantrag bei. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden.
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Jeder Bewerber füllt die Vordrucke zum Teilnahmeantrag vollständig aus und fügt alle geforderten Unterlagen seinem Teilnahmeantrag bei. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden.
Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan oder Fax) einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist mit dem von der Vergabestelle unter I.1 zur Verfügung gestellten roten Kennzettel zu kennzeichnen und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan oder Fax) einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist mit dem von der Vergabestelle unter I.1 zur Verfügung gestellten roten Kennzettel zu kennzeichnen und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
Die Zuverlässigkeit in Sicherheitsfragen der Anbieter für die ausgeschriebenen Leistungen im Zusammenhang mit dem BOS-Digitalfunk ist von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für den ausgeschriebenen Auftrag, dessen Ausführung Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG) sowie zu sicherheitsempfindlichen Stelle einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung (Art. 3 Abs. 1 BaySÜG) erfordert. Der Auftraggeber wird deswegen alle ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen in die Prüfung der Zuverlässigkeit der Bewerber in Bezug auf Sicherheitsfragen einbeziehen und deren Befund zur Grundlage der Prüfung der Eignung und damit der Entscheidung über das Vor-liegen der Eignung machen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften, andere eig-nungsrelevante Unternehmen i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV und Unteraufragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV. Art und Umfang der Untersuchungen sowie deren Ergebnisse werden gegebenenfalls vertraulich behandelt und nur einer Vergabekammer oder einem Gericht offen gelegt. Die relevanten Sicherheitsfragen betreffen insbesondere die Gefahr der Manipulation, Sabotage und der gezielten Abschöpfung von sicherheitsrelevanten/ geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Der Bewerber stimmt diesem Vorgehen zu, wenn er dies nicht innerhalb von drei Werktagen nach Übersendung der Teilnahmeunterlagen gemäß § 107 Abs. 3 GWB rügt.
Die Zuverlässigkeit in Sicherheitsfragen der Anbieter für die ausgeschriebenen Leistungen im Zusammenhang mit dem BOS-Digitalfunk ist von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für den ausgeschriebenen Auftrag, dessen Ausführung Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG) sowie zu sicherheitsempfindlichen Stelle einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung (Art. 3 Abs. 1 BaySÜG) erfordert. Der Auftraggeber wird deswegen alle ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen in die Prüfung der Zuverlässigkeit der Bewerber in Bezug auf Sicherheitsfragen einbeziehen und deren Befund zur Grundlage der Prüfung der Eignung und damit der Entscheidung über das Vor-liegen der Eignung machen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften, andere eig-nungsrelevante Unternehmen i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV und Unteraufragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV. Art und Umfang der Untersuchungen sowie deren Ergebnisse werden gegebenenfalls vertraulich behandelt und nur einer Vergabekammer oder einem Gericht offen gelegt. Die relevanten Sicherheitsfragen betreffen insbesondere die Gefahr der Manipulation, Sabotage und der gezielten Abschöpfung von sicherheitsrelevanten/ geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Der Bewerber stimmt diesem Vorgehen zu, wenn er dies nicht innerhalb von drei Werktagen nach Übersendung der Teilnahmeunterlagen gemäß § 107 Abs. 3 GWB rügt.
Die nachfolgend unter III.2.3 jeweils mit (M) gekennzeichneten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind (Mindestanforderung gem. § 21 Abs. 2 VSVgV). Unternehmen, die nicht über diese mit (M) als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 Satz 1 VSVgV). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Die nachfolgend unter III.2.3 jeweils mit (M) gekennzeichneten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind (Mindestanforderung gem. § 21 Abs. 2 VSVgV). Unternehmen, die nicht über diese mit (M) als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 Satz 1 VSVgV). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. IV.3.4) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 VSVgV). Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. IV.3.4) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 VSVgV). Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck): (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck): (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) bis (6) für Bewerber aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter III.2.1 Nr. (7) aufgeführte Unterlage braucht nur von dem die Bewerbergemeinschaft vertretenden Mitglied eingereicht zu werden. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) bis (6) für Bewerber aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter III.2.1 Nr. (7) aufgeführte Unterlage braucht nur von dem die Bewerbergemeinschaft vertretenden Mitglied eingereicht zu werden. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Ein Bewerber (ebenso eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis seiner…
… wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.2) nach § 26 Abs. 3 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen.
… fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3), auch bezüglich der jeweils mit (M) gekennzeichneten Mindestanforderungen an die Eignung, nach § 27 Abs. 4 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass diese anderen Unternehmen ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Der Nachweis ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) durch die Vorlage einer schriftlichen Zusage der anderen Unternehmen, die dem Bewerber die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, zu erbringen (§ 27 Abs. 4 Satz 3 VSVgV). In diesem Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV und/oder § 27 Abs. 4 VSVgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit dieser anderen Unternehmen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (6) für Unterauftragnehmer aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten anderen Unternehmen im Teilnahmeantrag beizubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. §§ 26, 27 VSVgV sowie ein Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012 - Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010 - VII-Verg 13/10). Ein verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und das seinerseits einen beherrschenden Einfluss auf den erfolgreichen Bieter ausüben kann oder das ebenso wie der erfolgreiche Bieter dem beherrschenden Einfluss eines dritten Unternehmens unterliegt, sei es durch Eigentum, finanzielle Beteiligung oder sonstige Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln (§ 4 Abs. 4 Satz 1 VSVgV). Ein beherrschender Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals eines anderen Unternehmens besitzt, über die Mehrheit der mit den Anteilen eines anderen Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines anderen Unternehmens bestellen kann (§ 4 Abs. 4 Satz 2 VSVgV).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. §§ 26, 27 VSVgV sowie ein Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012 - Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010 - VII-Verg 13/10). Ein verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und das seinerseits einen beherrschenden Einfluss auf den erfolgreichen Bieter ausüben kann oder das ebenso wie der erfolgreiche Bieter dem beherrschenden Einfluss eines dritten Unternehmens unterliegt, sei es durch Eigentum, finanzielle Beteiligung oder sonstige Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln (§ 4 Abs. 4 Satz 1 VSVgV). Ein beherrschender Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals eines anderen Unternehmens besitzt, über die Mehrheit der mit den Anteilen eines anderen Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines anderen Unternehmens bestellen kann (§ 4 Abs. 4 Satz 2 VSVgV).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit er sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (nach § 26 Abs. 3 VSVgV) bzw. seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (nach § 27 Abs. 4 VSVgV) berufen hat, bei der Auftragsausführung (als Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV) einzusetzen bzw. die nachgewiesenen, für die Auftragsausführung erforderlichen sowie zur Verfügung gestellten Mittel der anderen Unternehmen einzusetzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit er sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (nach § 26 Abs. 3 VSVgV) bzw. seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (nach § 27 Abs. 4 VSVgV) berufen hat, bei der Auftragsausführung (als Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV) einzusetzen bzw. die nachgewiesenen, für die Auftragsausführung erforderlichen sowie zur Verfügung gestellten Mittel der anderen Unternehmen einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), den Auftrag oder Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer jeden Grades (vgl. § 9 VSVgV) zu erbringen – welche nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV angegeben worden sind –, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter oder Auftragnehmer ausgewählte Unterauftragnehmer auf Grundlage der Kriterien, die für den Hauptauftrag gelten, und in der Bekanntmachung unter Abschnitt III.2 (Teilnahmebedingungen) oder den Vergabeunterlagen angegeben wurden, abzulehnen, insbesondere in Bezug auf die Eignungs- und Zuschlagskriterien (§ 9 Abs. 5 VSVgV).
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), den Auftrag oder Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer jeden Grades (vgl. § 9 VSVgV) zu erbringen – welche nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV angegeben worden sind –, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter oder Auftragnehmer ausgewählte Unterauftragnehmer auf Grundlage der Kriterien, die für den Hauptauftrag gelten, und in der Bekanntmachung unter Abschnitt III.2 (Teilnahmebedingungen) oder den Vergabeunterlagen angegeben wurden, abzulehnen, insbesondere in Bezug auf die Eignungs- und Zuschlagskriterien (§ 9 Abs. 5 VSVgV).
Eigene Untersuchungen und Ermittlungen des Auftraggebers bzw. dessen Behörden sowie auf Veranlassung des Auftraggebers vorgenommene Untersuchungen oder Ermittlungen anderer Behörden, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, in Bezug auf die Eignung (Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde) und persönliche Lage der Bewerber, Bewerbergemeinschaften, anderer Unternehmen (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) oder Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) sowie zur Sicherstellung des Schutzes von Verschlusssachen bleiben vorbehalten.
Eigene Untersuchungen und Ermittlungen des Auftraggebers bzw. dessen Behörden sowie auf Veranlassung des Auftraggebers vorgenommene Untersuchungen oder Ermittlungen anderer Behörden, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, in Bezug auf die Eignung (Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde) und persönliche Lage der Bewerber, Bewerbergemeinschaften, anderer Unternehmen (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) oder Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) sowie zur Sicherstellung des Schutzes von Verschlusssachen bleiben vorbehalten.
Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Teilnehmer an dem Vergabeverfahren (Bewerber/Bieter) die vergabe- und kartellrechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teil-nahmevoraussetzungen an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten.
Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Teilnehmer an dem Vergabeverfahren (Bewerber/Bieter) die vergabe- und kartellrechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teil-nahmevoraussetzungen an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1 im Einzelnen:
(1) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unter-nehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(1) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unter-nehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
(3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich u.a. vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf de-ren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV).
(3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich u.a. vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf de-ren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV).
(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaats ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen.
(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaats ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen.
(5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihnen zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten.
(5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihnen zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten.
(6) Unterschriebene Scientology-Schutzerklärung (Vordruck) des Bewerbers.
(7) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers, von Unterauftragnehmern (i.S.v. § 9 VSVgV), an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
(7) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers, von Unterauftragnehmern (i.S.v. § 9 VSVgV), an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
(1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
(3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich u.a. vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV).
(3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich u.a. vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV).
(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaats ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen.
(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaats ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen.
(5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Unternehmens, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in ihrem Besitz befindlichen oder ihnen zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten.
(5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Unternehmens, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in ihrem Besitz befindlichen oder ihnen zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten.
(6) Unterschriebene Scientology-Schutzerklärung (Vordruck) des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Vordruck).
(2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 1 Millionen Euro für Personenschäden und 1,5 Millionen Euro für Sachschäden je Versicherungsfall bzw. 5 Millionen Euro für Personenschäden und 5 Millionen Euro für Sachschäden je Versicherungsjahr besteht (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 1 Millionen Euro für Personenschäden und 1,5 Millionen Euro für Sachschäden je Versicherungsfall bzw. 5 Millionen Euro für Personenschäden und 5 Millionen Euro für Sachschäden je Versicherungsjahr besteht (Vordruck).
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.2.2 Nr. (2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/ Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.2.2 Nr. (2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/ Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe (gemäß Vordruck) der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
(2) Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Forschungs-/Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens im Bereich des Digitalfunk, insbesondere hinsichtlich Hardware-/Softwareentwicklung.
(3) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung/-kontrolle.
Mindeststandards:
Das im Rahmen dieser Ausschreibung zu beschaffende Sprachkommunikations-system (SKS) hat die Aufgabe, die bisher getrennten Systeme (Analogfunk, Notruf-TK-Anlage, Hausgegensprechanlage, Telefonanlage) zusammenzuführen, um den Digitalfunk zu erweitern und mittels einer einheitlichen Bedienoberfläche nutzbar zu machen. Gleichzeitig muss die Bedienung verschiedener Funktionen aus dem bestehenden Einsatzleitsystem heraus erfolgen können. Das SKS muss die Leitstellenschnittstellen LS1 und LS2 anbinden und zu diesem Zweck ein TETRA-Gateway verwenden. Dieses muss zum einen die Funktion als Krypto-Gateway leisten und zum anderen die mit dem TETRA-Standard codierten Sprachsignale transcodieren können.
Das im Rahmen dieser Ausschreibung zu beschaffende Sprachkommunikations-system (SKS) hat die Aufgabe, die bisher getrennten Systeme (Analogfunk, Notruf-TK-Anlage, Hausgegensprechanlage, Telefonanlage) zusammenzuführen, um den Digitalfunk zu erweitern und mittels einer einheitlichen Bedienoberfläche nutzbar zu machen. Gleichzeitig muss die Bedienung verschiedener Funktionen aus dem bestehenden Einsatzleitsystem heraus erfolgen können. Das SKS muss die Leitstellenschnittstellen LS1 und LS2 anbinden und zu diesem Zweck ein TETRA-Gateway verwenden. Dieses muss zum einen die Funktion als Krypto-Gateway leisten und zum anderen die mit dem TETRA-Standard codierten Sprachsignale transcodieren können.
(4) Die Bewerber haben daher zum Nachweis ihrer Eignung aussagekräftige Referenzprojekte – die die Realisierung eines Sprachkommunikationssystems zum Inhalt haben müssen – nachzuweisen. Ein Bewerber muss deshalb die nachfolgend beschriebenen 3 Leistungsbereiche innerhalb mindestens eines entsprechenden Referenzprojekts nachweisen, wobei alle 3 Leistungsbereiche jeweils in demselben Referenzprojekt realisiert sein müssen und das Referenzprojekt in Betrieb genommen worden sein muss (M):
(4) Die Bewerber haben daher zum Nachweis ihrer Eignung aussagekräftige Referenzprojekte – die die Realisierung eines Sprachkommunikationssystems zum Inhalt haben müssen – nachzuweisen. Ein Bewerber muss deshalb die nachfolgend beschriebenen 3 Leistungsbereiche innerhalb mindestens eines entsprechenden Referenzprojekts nachweisen, wobei alle 3 Leistungsbereiche jeweils in demselben Referenzprojekt realisiert sein müssen und das Referenzprojekt in Betrieb genommen worden sein muss (M):
- Leistungsbereich 1: mindestens eine Referenz, bei der ein Sprachkommunikationssystem über zwei TETRA-Gateways im Digitalfunk für nationale oder internationale Sicherheitsbehörden nach Standard TETRA 25 (keine ÖPNV-/SPNV-/ Eisenbahn-Projekte für Bündelfunk/TETRA, kein TETRAPOL-Standard) über zwei unterschiedliche Vermittlungsstellen (z.B. DXT) gleichzeitig Sprach-Ressourcen (z.B. TCS-Clients) abruft (M);
- Leistungsbereich 1: mindestens eine Referenz, bei der ein Sprachkommunikationssystem über zwei TETRA-Gateways im Digitalfunk für nationale oder internationale Sicherheitsbehörden nach Standard TETRA 25 (keine ÖPNV-/SPNV-/ Eisenbahn-Projekte für Bündelfunk/TETRA, kein TETRAPOL-Standard) über zwei unterschiedliche Vermittlungsstellen (z.B. DXT) gleichzeitig Sprach-Ressourcen (z.B. TCS-Clients) abruft (M);
- Leistungsbereich 2: Realisierung einer bidirektionalen Schnittstelle zwischen dem Sprachkommunikationssystem und einem Einsatzleitsystem innerhalb desselben Referenzprojekts, um Bedienvorgänge des Sprachkommunikationssystems in die Benutzeroberfläche des Einsatzleitsystems zu integrieren und weiterhin einen Zugriff vom Sprachkommunikationssystem auf die Datenbank des Einsatzleitsystems zu realisieren (M);
- Leistungsbereich 2: Realisierung einer bidirektionalen Schnittstelle zwischen dem Sprachkommunikationssystem und einem Einsatzleitsystem innerhalb desselben Referenzprojekts, um Bedienvorgänge des Sprachkommunikationssystems in die Benutzeroberfläche des Einsatzleitsystems zu integrieren und weiterhin einen Zugriff vom Sprachkommunikationssystem auf die Datenbank des Einsatzleitsystems zu realisieren (M);
- Leistungsbereich 3: Durchführung der gesamten Notrufabwicklung (mindestens Annahme und Weiterverarbeitung von Gesprächen) über das Sprachkommunikationssystem innerhalb desselben Referenzprojekts (M).
Die Referenzprojekte und Leistungsbereiche sind unter Nutzung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks darzustellen. Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Kriterien auch insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mailadresse, Bezeichnung des Referenzprojektes, Angabe des Auftragnehmers, Leistungszeitraum, Auftragswert, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt, Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt.
Die Referenzprojekte und Leistungsbereiche sind unter Nutzung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks darzustellen. Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Kriterien auch insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mailadresse, Bezeichnung des Referenzprojektes, Angabe des Auftragnehmers, Leistungszeitraum, Auftragswert, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt, Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt.
In jedem Fall muss aus der Referenzprojektbeschreibung die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzprojekts mit den 3 Leistungsbereichen hervorgehen. Weiterhin muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber hierbei selbst durchgeführt hat. Die bloße Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen demnach eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
In jedem Fall muss aus der Referenzprojektbeschreibung die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzprojekts mit den 3 Leistungsbereichen hervorgehen. Weiterhin muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber hierbei selbst durchgeführt hat. Die bloße Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen demnach eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
(5) Vorlage (gemäß Vordruck) aussagekräftiger (anonymisierter) Mitarbeiterprofile zum Nachweis der Qualifikation und der Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und eines Stellvertreters (M). Dabei muss der Projektleiter mindestens 5 Jahre und der stellv. Projektleiter mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich BOS-Leitstellen sowie im Projektmanagement aufweisen (M).
(5) Vorlage (gemäß Vordruck) aussagekräftiger (anonymisierter) Mitarbeiterprofile zum Nachweis der Qualifikation und der Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und eines Stellvertreters (M). Dabei muss der Projektleiter mindestens 5 Jahre und der stellv. Projektleiter mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich BOS-Leitstellen sowie im Projektmanagement aufweisen (M).
(6) Zum Nachweis der Zertifizierung des TETRA-Gateways (siehe Abschnitt III.2.3) muss ein Zertifikat der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bzw. einer von ihr zugelassenen sachverständigen Prüfstelle (§§ 15a, 15b BDBOSG, §§ 1 ff. BDBOSZertV) mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden (M). Das Zertifikat muss hierbei mindestens folgende Funktionspakete gemäß den IOP-Richtlinien der BDBOS beinhalten:
(6) Zum Nachweis der Zertifizierung des TETRA-Gateways (siehe Abschnitt III.2.3) muss ein Zertifikat der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bzw. einer von ihr zugelassenen sachverständigen Prüfstelle (§§ 15a, 15b BDBOSG, §§ 1 ff. BDBOSZertV) mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden (M). Das Zertifikat muss hierbei mindestens folgende Funktionspakete gemäß den IOP-Richtlinien der BDBOS beinhalten:
Die Einreichung dieses Nachweises in (unbeglaubigter) Kopie ist zugelassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards: Es gelten die gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnersich haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) gilt § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als vertraulich eingestufte Information an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht für die Unterauftragsvergabe, wenn die Weitergabe der als vertraulich eingestuften Information für den Teilnahmeantrag, das Angebot oder die Auftragsausführung erforderlich ist. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) gilt § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als vertraulich eingestufte Information an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht für die Unterauftragsvergabe, wenn die Weitergabe der als vertraulich eingestuften Information für den Teilnahmeantrag, das Angebot oder die Auftragsausführung erforderlich ist. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant angegebenen anderen Unternehmen (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) und zur Auftragsausführung vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem jeweiligen Geheimhaltungsgrad (VS-Nur für den Dienstgebrauch gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG sowie ggf. VS-Vertraulich gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 BaySÜG) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Die einzelnen Anforderungen ergeben sich aus den unter III.2 angegebenen Teilnahmebedingungen sowie den Vergabeunterlagen des weiteren Vergabeverfahrens.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant angegebenen anderen Unternehmen (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) und zur Auftragsausführung vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem jeweiligen Geheimhaltungsgrad (VS-Nur für den Dienstgebrauch gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG sowie ggf. VS-Vertraulich gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 BaySÜG) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Die einzelnen Anforderungen ergeben sich aus den unter III.2 angegebenen Teilnahmebedingungen sowie den Vergabeunterlagen des weiteren Vergabeverfahrens.
Die ausgewählten Bewerber haben vor Erhalt der Vergabeunterlagen – nach Aufforderung durch die Vergabestelle – eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Vorgabe durch den Auftraggeber abzugeben. Im Falle der Weigerung wird der betroffene Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die ausgewählten Bewerber haben vor Erhalt der Vergabeunterlagen – nach Aufforderung durch die Vergabestelle – eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Vorgabe durch den Auftraggeber abzugeben. Im Falle der Weigerung wird der betroffene Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Im Digitalfunk BOS dürfen nur solche Endgeräte und Funkleitstellen bzw. Leitstellenbestandteile verwendet werden, die von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als hierfür geeignet zertifiziert worden sind (§§ 15a, 15b BDBOSG sowie §§ 1 ff. BDBOSZertV). Hierzu ist die erfolgreiche Durchführung einer technischen Überprüfung durch eine von der BDBOS zugelassene sachverständige Prüfstelle erforderlich. Dies bedingt, dass die auf Grundlage dieser Ausschreibung zu liefernde Systemtechnik entsprechend den Vorgaben der BDBOS zertifiziert werden muss. Die einzelnen Anforderungen ergeben sich aus den unter III.2 angegebenen Teilnahmebedingungen sowie den Vergabeunterlagen des weiteren Vergabeverfahrens.
Im Digitalfunk BOS dürfen nur solche Endgeräte und Funkleitstellen bzw. Leitstellenbestandteile verwendet werden, die von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als hierfür geeignet zertifiziert worden sind (§§ 15a, 15b BDBOSG sowie §§ 1 ff. BDBOSZertV). Hierzu ist die erfolgreiche Durchführung einer technischen Überprüfung durch eine von der BDBOS zugelassene sachverständige Prüfstelle erforderlich. Dies bedingt, dass die auf Grundlage dieser Ausschreibung zu liefernde Systemtechnik entsprechend den Vorgaben der BDBOS zertifiziert werden muss. Die einzelnen Anforderungen ergeben sich aus den unter III.2 angegebenen Teilnahmebedingungen sowie den Vergabeunterlagen des weiteren Vergabeverfahrens.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB, §§ 21 ff. VSVgV) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 erfüllen, werden nicht mehr als 3 Bewerber vom Auftraggeber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 21 Abs. 3 VSVgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Kriterien (1) bis (4).Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium (Abschnitt IV.1.2 Nr. (1) bis (4)) erreichten Punkte werden jeweils zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt sind maximal 190 Punkte zu erreichen. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. (1) Kriterium "weitere zertifizierte Funktionspakete":Bezüglich des im Rahmen der Zertifizierung des TETRA-Gateway (vgl. Abschnitt III.2.3 Nr. (4)) nach §§ 15a, 15b BDBOSG, §§ 1 ff. BDBOSZertV erhaltene Zertifikat bewertet der Auftraggeber die Zertifizierung der folgenden Funktionspakete (gemäß den IOP-Richtlinien der BDBOS) mit folgenden Punkten:- LST-GRK-ANK Gruppenkommunikation–Anklopfen (10 Punkte),- LST-DUR-SEN Durchsageruf–Sendender Teilnehmer (10 Punkte),- LST-HIL-EMP Hilferuf–Empfänger (10 Punkte),- LST-KAT-SEN Katastrophenruf–Sendender Teilnehmer (10 Punkte).Hierzu ist das Zertifikat des TETRA-Gateways der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bzw. einer von ihr zugelassenen sachverständigen Prüfstelle (§§ 15a, 15b BDBOSG, §§ 1 ff. BDBOSZertV) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Einreichung dieses Nachweises (in unbeglaubigter) Kopie ist zugelassen. Es sind max. 40 Punkte (gemäß obiger Auflistung) zu erreichen. Ohne Vorlage dieses Nachweises erfolgt die Wertung mit 0 Punkten.(2) Kriterium "zertifiziertes TETRA-Gateway in Verbindung mit dem Sprachkommunikationssystem im BOS-Digitalfunk Deutschland":Angabe (gemäß Vordruck) einer Referenz, bei der sich ein an die LS1/2 (Leitstellenschnittstellen) angeschaltetes und von der BDBOS zertifiziertes TETRA-Gateway in Verbindung mit einem Sprachkommunikationssystem (SKS) im BOS Digitalfunk in Deutschland bereits im Betrieb befindet. Die angegebene Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben bei dem Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen vor.Zum eingesetzten, zertifizierten TETRA-Gateway müssen mindestens folgende Angaben in der Referenz aufgeführt werden: Gerätetyp, Gerätename, Hersteller, Zertifizierungsdatum, Hardware-Version, Software-Version, BOS-IOP-Richtlinie, Systemtechnik-Version. Sofern die oben genannten Voraussetzungen unter Abschnitt IV.1.2 Nr. (2) ebenfalls erfüllt werden, ist es zulässig, dass ein bereits unter Abschnitt III.2.3 Nr. (1) angegebenes Referenzprojekt erneut als eine Referenz nach Abschnitt IV.1.2 Nr. (2) eingereicht wird.Eine in Abschnitt IV.1.2 Nr. (2) aufgeführte Referenz, bei der nicht alle der oben bestimmtem Anforderungen erfüllt sind, wird mit 0 Punkten gewertet; eine Referenz, bei der sämtliche oben genannten Anforderungen erfüllt werden, wird mit 50 Punkten bewertet.(3) Kriterium "Schnittstelle zu Einsatzleitsystem der Firma Intergraph":In den Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei ist das Einsatzleitsystem der Firma Intergraph installiert. Zum Zeitpunkt des vorgesehenen Einsatzes des Sprachkommunikationssystems wird das Einsatzleitsystem der Firma Intergraph voraussichtlich in der Version 9.2 vorliegen.Daher wird anhand des Vordrucks um Angabe einer Referenz gebeten, bei der ein Sprachkommunikationssystem mit dem Einsatzleitsystem der Firma Intergraph (I-CAD) über eine Schnittstelle verbunden wurde, um Bedienvorgänge des Sprachkommunikationssystems in die Benutzeroberfläche des Einsatzleitsystems der Firma Intergraph (I-CAD) zu integrieren. Es wird ausschließlich eine Referenz gewertet, bei der diese Schnittstelle nachweislich implementiert und in Betrieb ist. Die angegebene Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben bei dem Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen vor. Eine Referenz, bei der die Schnittstelle derzeit erst umgesetzt wird, wird mit 0 Punkten gewertet. Im Übrigen ergeben sich die Punkte wie folgt:- Erfolgreiche Anbindung über Schnittstelle des Sprachkommunikationssystems zum Einsatzleitsystem der Firma Intergraph (I-CAD) in der Version 9.0.x bis 9.2.x (50 Punkte),- Erfolgreiche Anbindung über Schnittstelle des Sprachkommunikationssystems zum Einsatzleitsystem der Firma Intergraph in der Version 8.0.x bis 8.1.x (30 Punkte),- Erfolgreiche Anbindung über Schnittstelle des Sprachkommunikationssystems zum Einsatzleitsystem der Firma Intergraph (I-CAD) in der Version kleiner als 8.0.x (10 Punkte),- Keine Schnittstelle des Sprachkommunikationssystems zum Einsatzleitsystem der Firma Intergraph (I-CAD) bzw. erst in Realisierung (0 Punkte).Es sind max. 50 Punkte (gemäß obiger Auflistung) zu erreichen.(4) Kriterium "Anzahl eingebundener Leitstellenarbeitsplätze im Bereich BOS-Digitalfunk Deutschland":Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer Referenz über den Einsatz eines Sprachkommunikationssystems inkl. TETRA-Gateway (siehe Abschnitt IV.1.2 Nr. (2)) in einem Projekt für den BOS Digitalfunk in Deutschland, bei dem mehrere Leitstellenarbeitsplätze (LAP) eingebunden wurden. Dabei ist darzustellen, wie bei mehreren LAP in einem Raum die Audioentkopplung realisiert wurde; eine Wertung der Audioentkopplung erfolgt erst ab drei LAP.Hierbei wird ausschließlich eine Referenz gewertet, die nachweislich implementiert und in Betrieb ist. Die angegebene Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben beim Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen vor. Eine Referenz, bei der die Umsetzung derzeit erst erfolgt, wird mit 0 Punkten gewertet. Im Übrigen ergeben sich die Punkte wie folgt:- Referenz mit acht oder mehr LAP im Bereich BOS-Digitalfunk Deutschland (30 Punkte) und Audioentkopplung (mindestens drei LAP) (20 Punkte),- Referenz mit drei bis sieben LAP im Bereich BOS-Digitalfunk Deutschland (15 Punkte) und Audioentkopplung (mindestens drei LAP) (20 Punkte),- Referenz mit zwei oder weniger LAP im Bereich BOS-Digitalfunk Deutschland (0 Punkte).Es sind max. 50 Punkte (gemäß obiger Auflistung) zu erreichen.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB, §§ 21 ff. VSVgV) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 erfüllen, werden nicht mehr als 3 Bewerber vom Auftraggeber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 21 Abs. 3 VSVgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Kriterien (1) bis (4).Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium (Abschnitt IV.1.2 Nr. (1) bis (4)) erreichten Punkte werden jeweils zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt sind maximal 190 Punkte zu erreichen. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. (1) Kriterium "weitere zertifizierte Funktionspakete":Bezüglich des im Rahmen der Zertifizierung des TETRA-Gateway (vgl. Abschnitt III.2.3 Nr. (4)) nach §§ 15a, 15b BDBOSG, §§ 1 ff. BDBOSZertV erhaltene Zertifikat bewertet der Auftraggeber die Zertifizierung der folgenden Funktionspakete (gemäß den IOP-Richtlinien der BDBOS) mit folgenden Punkten:- LST-GRK-ANK Gruppenkommunikation–Anklopfen (10 Punkte),- LST-DUR-SEN Durchsageruf–Sendender Teilnehmer (10 Punkte),- LST-HIL-EMP Hilferuf–Empfänger (10 Punkte),- LST-KAT-SEN Katastrophenruf–Sendender Teilnehmer (10 Punkte).Hierzu ist das Zertifikat des TETRA-Gateways der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bzw. einer von ihr zugelassenen sachverständigen Prüfstelle (§§ 15a, 15b BDBOSG, §§ 1 ff. BDBOSZertV) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Einreichung dieses Nachweises (in unbeglaubigter) Kopie ist zugelassen. Es sind max. 40 Punkte (gemäß obiger Auflistung) zu erreichen. Ohne Vorlage dieses Nachweises erfolgt die Wertung mit 0 Punkten.(2) Kriterium "zertifiziertes TETRA-Gateway in Verbindung mit dem Sprachkommunikationssystem im BOS-Digitalfunk Deutschland":Angabe (gemäß Vordruck) einer Referenz, bei der sich ein an die LS1/2 (Leitstellenschnittstellen) angeschaltetes und von der BDBOS zertifiziertes TETRA-Gateway in Verbindung mit einem Sprachkommunikationssystem (SKS) im BOS Digitalfunk in Deutschland bereits im Betrieb befindet. Die angegebene Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben bei dem Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen vor.Zum eingesetzten, zertifizierten TETRA-Gateway müssen mindestens folgende Angaben in der Referenz aufgeführt werden: Gerätetyp, Gerätename, Hersteller, Zertifizierungsdatum, Hardware-Version, Software-Version, BOS-IOP-Richtlinie, Systemtechnik-Version. Sofern die oben genannten Voraussetzungen unter Abschnitt IV.1.2 Nr. (2) ebenfalls erfüllt werden, ist es zulässig, dass ein bereits unter Abschnitt III.2.3 Nr. (1) angegebenes Referenzprojekt erneut als eine Referenz nach Abschnitt IV.1.2 Nr. (2) eingereicht wird.Eine in Abschnitt IV.1.2 Nr. (2) aufgeführte Referenz, bei der nicht alle der oben bestimmtem Anforderungen erfüllt sind, wird mit 0 Punkten gewertet; eine Referenz, bei der sämtliche oben genannten Anforderungen erfüllt werden, wird mit 50 Punkten bewertet.(3) Kriterium "Schnittstelle zu Einsatzleitsystem der Firma Intergraph":In den Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei ist das Einsatzleitsystem der Firma Intergraph installiert. Zum Zeitpunkt des vorgesehenen Einsatzes des Sprachkommunikationssystems wird das Einsatzleitsystem der Firma Intergraph voraussichtlich in der Version 9.2 vorliegen.Daher wird anhand des Vordrucks um Angabe einer Referenz gebeten, bei der ein Sprachkommunikationssystem mit dem Einsatzleitsystem der Firma Intergraph (I-CAD) über eine Schnittstelle verbunden wurde, um Bedienvorgänge des Sprachkommunikationssystems in die Benutzeroberfläche des Einsatzleitsystems der Firma Intergraph (I-CAD) zu integrieren. Es wird ausschließlich eine Referenz gewertet, bei der diese Schnittstelle nachweislich implementiert und in Betrieb ist. Die angegebene Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben bei dem Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen vor. Eine Referenz, bei der die Schnittstelle derzeit erst umgesetzt wird, wird mit 0 Punkten gewertet. Im Übrigen ergeben sich die Punkte wie folgt:- Erfolgreiche Anbindung über Schnittstelle des Sprachkommunikationssystems zum Einsatzleitsystem der Firma Intergraph (I-CAD) in der Version 9.0.x bis 9.2.x (50 Punkte),- Erfolgreiche Anbindung über Schnittstelle des Sprachkommunikationssystems zum Einsatzleitsystem der Firma Intergraph in der Version 8.0.x bis 8.1.x (30 Punkte),- Erfolgreiche Anbindung über Schnittstelle des Sprachkommunikationssystems zum Einsatzleitsystem der Firma Intergraph (I-CAD) in der Version kleiner als 8.0.x (10 Punkte),- Keine Schnittstelle des Sprachkommunikationssystems zum Einsatzleitsystem der Firma Intergraph (I-CAD) bzw. erst in Realisierung (0 Punkte).Es sind max. 50 Punkte (gemäß obiger Auflistung) zu erreichen.(4) Kriterium "Anzahl eingebundener Leitstellenarbeitsplätze im Bereich BOS-Digitalfunk Deutschland":Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer Referenz über den Einsatz eines Sprachkommunikationssystems inkl. TETRA-Gateway (siehe Abschnitt IV.1.2 Nr. (2)) in einem Projekt für den BOS Digitalfunk in Deutschland, bei dem mehrere Leitstellenarbeitsplätze (LAP) eingebunden wurden. Dabei ist darzustellen, wie bei mehreren LAP in einem Raum die Audioentkopplung realisiert wurde; eine Wertung der Audioentkopplung erfolgt erst ab drei LAP.Hierbei wird ausschließlich eine Referenz gewertet, die nachweislich implementiert und in Betrieb ist. Die angegebene Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben beim Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen vor. Eine Referenz, bei der die Umsetzung derzeit erst erfolgt, wird mit 0 Punkten gewertet. Im Übrigen ergeben sich die Punkte wie folgt:- Referenz mit acht oder mehr LAP im Bereich BOS-Digitalfunk Deutschland (30 Punkte) und Audioentkopplung (mindestens drei LAP) (20 Punkte),- Referenz mit drei bis sieben LAP im Bereich BOS-Digitalfunk Deutschland (15 Punkte) und Audioentkopplung (mindestens drei LAP) (20 Punkte),- Referenz mit zwei oder weniger LAP im Bereich BOS-Digitalfunk Deutschland (0 Punkte).Es sind max. 50 Punkte (gemäß obiger Auflistung) zu erreichen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet 124 Beschaffung/Zentraleinkauf - Vergabestelle
Herrn Johannes Starzer
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Referenz Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Prior_information_notice
Zusätzliche Informationen
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV) vom 12.7.2012 durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV) vom 12.7.2012 durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2) Die Ausführung des Auftrags erfordert die Sicherstellung und Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen zumindest des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (und ggf. auch VS-VERTRAULICH) gem. Art. 7 Abs. 2 BaySÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern). Die ent-sprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen des BaySÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung - VSA) sind zu beachten und einzuhalten.
2) Die Ausführung des Auftrags erfordert die Sicherstellung und Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen zumindest des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (und ggf. auch VS-VERTRAULICH) gem. Art. 7 Abs. 2 BaySÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern). Die ent-sprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen des BaySÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung - VSA) sind zu beachten und einzuhalten.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VSVgV, § 101 Abs. 7 Satz 3 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 10 Abs. 1 Satz 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit des zu beschaffenden Gesamtsystems, und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung zwingend verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 10 Abs. 1 Satz 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit des zu beschaffenden Gesamtsystems, und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung zwingend verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7) Zur Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und bei der unter Abschnitt I.1. genannten Kontaktadresse abrufbaren Vordrucke zu verwenden.
8) Die Vergabestelle wird den Unternehmen, die die zuvor genannten Vordrucke abfordern, zudem ein unverbindliches Informationsblatt für interessierte Unternehmen zu der ausgeschriebenen Leistung übersenden. Dieses unverbindliche Informationsblatt enthält gemäß Abschnitt II.1.5 weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben.
8) Die Vergabestelle wird den Unternehmen, die die zuvor genannten Vordrucke abfordern, zudem ein unverbindliches Informationsblatt für interessierte Unternehmen zu der ausgeschriebenen Leistung übersenden. Dieses unverbindliche Informationsblatt enthält gemäß Abschnitt II.1.5 weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklichauf die Rügeobliegenheiten für Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklichauf die Rügeobliegenheiten für Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilungnach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung derInformation durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilungnach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung derInformation durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
§ 101a Abs. 1 GWB lautet:
"Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 087-147795 (2013-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt
Auftragsvergabe
Name: Frequentis AG
Postanschrift: Innovationsstraße 1
Postort: Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich 🇦🇹
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilungnach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilungnach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2014/S 094-164664 (2014-05-13)