Das Projekt Spreehafenhalbinsel umfasst den kompletten Neubau eines Standortes der Hafenbahn. Hierfür ist im südlichen bereich das Betriebsgelände herzustellen. In dem hier vorliegendem 2. Bauabschnitt wird die Herstellung sämtlicher Verkehrsanlagen ausgeschrieben. Für den Neubau des Betriebshofes der Hafenbahn der HPA ist im Zusammenhang mit dem 2. BA Herstellung sämtlicher Verkehrsanlagen ausgeschrieben. Diese umfassen ca. 1 150 m Gleis und ca. 4 500 m² Asphaltfahrbahn mit entsprechenden Parkplatz- und Nebenanlagen, inkl. der kompletten Beleuchtung, Entwässerung und Neuverlegung der Versorgungstrassen. Der Gleisbau gliedert sich in folgende Abschnitte: — ca. 1 050 m als Holzschwellengleis in Schotter, — ca. 100 m überfahrbar (Betonschwellen in Schotter), eingedeckt mit Gussasphalt, — Lieferung und Einbau von 10 Weichen 54 – 190 – 1:7 bzw. 54 – 190 – 1:9, — Herstellung von ca. 6 700 m² Planumsschutzschicht, d = 25 cm einschließlich aller Aufbruch- und Erdarbeiten. Der Straßenbau umfasst inkl. Herstellung des Unterbaues und den notwendigen Aufbruch- und Erdarbeiten: — ca. 4 500 m² Asphalt Bauklasse 3, — ca. 850 m² Pflasterdecke für Fahrgassen, Parkplätze und Gehwege.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-11.
Auftragsbekanntmachung (2013-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten
Menge oder Umfang: gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gleisbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hamburg Port Authority -AöR-
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de/🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428472822📞
Fax: +49 40428472305 📠
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Ausländische Bieter/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
Die Angebote sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV.3.1) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR
Neuer Wandrahm 4
Zentraler Einkauf
20457 Hamburg
Fax +49 40428472612
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht, und zwar im Bereich "Für Hafenkunden" und dort unter "Ausschreibungen/Bauleistungen". Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Ausländische Bieter/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
Die Angebote sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV.3.1) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote an folgende Adresse zu richten:
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht, und zwar im Bereich "Für Hafenkunden" und dort unter "Ausschreibungen/Bauleistungen". Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt Spreehafenhalbinsel umfasst den kompletten Neubau eines Standortes der Hafenbahn. Hierfür ist im südlichen bereich das Betriebsgelände herzustellen. In dem hier vorliegendem 2. Bauabschnitt wird die Herstellung sämtlicher Verkehrsanlagen ausgeschrieben.
Das Projekt Spreehafenhalbinsel umfasst den kompletten Neubau eines Standortes der Hafenbahn. Hierfür ist im südlichen bereich das Betriebsgelände herzustellen. In dem hier vorliegendem 2. Bauabschnitt wird die Herstellung sämtlicher Verkehrsanlagen ausgeschrieben.
Für den Neubau des Betriebshofes der Hafenbahn der HPA ist im Zusammenhang mit dem 2. BA Herstellung sämtlicher Verkehrsanlagen ausgeschrieben. Diese umfassen ca. 1 150 m Gleis und ca. 4 500 m² Asphaltfahrbahn mit entsprechenden Parkplatz- und Nebenanlagen, inkl. der kompletten Beleuchtung, Entwässerung und Neuverlegung der Versorgungstrassen.
Für den Neubau des Betriebshofes der Hafenbahn der HPA ist im Zusammenhang mit dem 2. BA Herstellung sämtlicher Verkehrsanlagen ausgeschrieben. Diese umfassen ca. 1 150 m Gleis und ca. 4 500 m² Asphaltfahrbahn mit entsprechenden Parkplatz- und Nebenanlagen, inkl. der kompletten Beleuchtung, Entwässerung und Neuverlegung der Versorgungstrassen.
Der Gleisbau gliedert sich in folgende Abschnitte:
— ca. 1 050 m als Holzschwellengleis in Schotter,
— ca. 100 m überfahrbar (Betonschwellen in Schotter), eingedeckt mit Gussasphalt,
— Lieferung und Einbau von 10 Weichen 54 – 190 – 1:7 bzw. 54 – 190 – 1:9,
— Herstellung von ca. 6 700 m² Planumsschutzschicht, d = 25 cm einschließlich aller Aufbruch- und Erdarbeiten.
Der Straßenbau umfasst inkl. Herstellung des Unterbaues und den notwendigen Aufbruch- und Erdarbeiten:
— ca. 4 500 m² Asphalt Bauklasse 3,
— ca. 850 m² Pflasterdecke für Fahrgassen, Parkplätze und Gehwege.
Referenznummer: F-0041-13-O-EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
2. formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Abs. 1 und 4 SektVO vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
2. Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind;
2. dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung;
3. das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen stehen ab sofort (bzw. ab Verkaufsdatum) nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: https://vergabe.rib.de
Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme „890 Spreehafenhalbinsel“; Vergabenummer „F-0041-13-O-EU“.
Die Weitergabe der Ausschreibungen an Dritte ist nicht zulässig.
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes muss die HPA einen Überblick über alle aktuellen Bewerber für eine Vergabemaßnahme haben. Bereits registrierte Firmen werden beim Download automatisch in die Firmenliste aufgenommen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Düsternstraße 10
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20335
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.