Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines neuen Staatsangehörigkeitsverfahrens (STAG) für die Landeshauptstadt München, sowie ggf. benötigten Anpassungen in die Systemstruktur des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstadt München. Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung ist die serverseitige Einführungsunterstützung auf Seiten des zentralen IT-Dienstleisters der LHM, it@m. Bestandteile der Ausschreibung sind: a) die Beschaffung eines neuen Staatsangehörigkeitsverfahren für die LHM. b) die ggf. nötigen Anpassungen des Staatsangehörigkeitsverfahren an die Anforderungen der LHM. Die genaue Festlegung der Anpassungen erfolgt in der Verhandlungsrunde. Die Umsetzung muss Anfang 2014 erfolgen. c) die Unterstützung beim Konfigurieren und der Inbetriebnahme des neuen Staatsangehörigkeitsverfahren serverseitig in der Infrastruktur von it@M und clientseitig im KVR, der Inbetriebnahme der Schnittstellen, dem Test und der Fehlerbehebung des Verfahren und der Schnittstellen. d) Migration der Altdaten aus dem bisherigen Einbürgerungsverfahren in das neue Staatsangehörigkeitsverfahren (ca. 30 000 Einbürgerungen und ca. 70 000 Einbürgerungsaktivitäten). e) die Schulung der Nutzer ca. 30 Nutzer des neuen Staatsangehörigkeitsverfahren. f) Service und Wartung für das Verfahren über 5 Jahre. g) Dienstleistungskontingent (Der geschätzte Aufwand für zusätzliche Dienstleistungen rund um das Staatsangehörigkeitsverfahren beläuft sich auf ca. 10 Personentage pro Jahr. Ein Anspruch auf Abnahme besteht nicht.)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang: 330 000
Gesamtwert des Auftrags: 330 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Servicebereich Vergabe
Postanschrift: Herzogspitalstr. 24
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de📧
Fax: +49 8923384990 📠
WICHTIGE HINWEIS
ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN:
Die Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für diesen Teilnahmewettbewerb mit Anlagen
werden
unter http://www.muenchen.de/vgst3, "Aktuelle Ausschreibungen" zum Download zur Verfügung gestellt. Bei
inhaltlichen Widersprüchen haben die Bewerbungsbedingungen für diesen Teilnahmewettbewerb mit deren
Anlagen Vorrang vor dem Inhalt des Bekanntmachungstextes.
INHALT DES TEILNAHMEANTRAGS:
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der
Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen und deren Anlagen entsprechen.
Die Vergabestelle kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
RÜCKFRAGEN:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich an die
Vergabestelle (vgl. I.1) zu richten.
FORM:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben der Bewerbungsbedingungen und Eignungsanforderungen für den
Teilnahmewettbewerb kann die Vergabestelle die betreffenden Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Unterstützung des Auftraggebers
Die Landeshauptstadt München wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere
bei der Bewertung der Teilnahmeanträge von einem Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten
Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich
gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern und zu den Inhalten
der Teilnahmeanträge der Bewerber der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche
Erklärung der Vergabestelle unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten. Die
Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungs-unternehmens durch entsprechende
Compliance-Maßnahmen abgesichert.
Die LHM trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger
Verantwortung. Der externe Dienstleister schlägt insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden
Inhalte in objektiver und an den Interessen der LHM orientierter Weise vor und überprüft die vom Auftraggeber
aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und
Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz,
Transparenz, Produktneutralität etc.).
Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages erklären sich die Bewerber mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages erklären sich die Bewerber mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines neuen Staatsangehörigkeitsverfahrens (STAG) für die Landeshauptstadt München, sowie ggf. benötigten Anpassungen in die Systemstruktur des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstadt München. Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung ist die serverseitige Einführungsunterstützung auf Seiten des zentralen IT-Dienstleisters der LHM, it@m.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines neuen Staatsangehörigkeitsverfahrens (STAG) für die Landeshauptstadt München, sowie ggf. benötigten Anpassungen in die Systemstruktur des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstadt München. Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung ist die serverseitige Einführungsunterstützung auf Seiten des zentralen IT-Dienstleisters der LHM, it@m.
Bestandteile der Ausschreibung sind:
a) die Beschaffung eines neuen Staatsangehörigkeitsverfahren für die LHM.
b) die ggf. nötigen Anpassungen des Staatsangehörigkeitsverfahren an die Anforderungen der LHM. Die genaue Festlegung der Anpassungen erfolgt in der Verhandlungsrunde. Die Umsetzung muss Anfang 2014 erfolgen.
c) die Unterstützung beim Konfigurieren und der Inbetriebnahme des neuen Staatsangehörigkeitsverfahren serverseitig in der Infrastruktur von it@M und clientseitig im KVR, der Inbetriebnahme der Schnittstellen, dem Test und der Fehlerbehebung des Verfahren und der Schnittstellen.
c) die Unterstützung beim Konfigurieren und der Inbetriebnahme des neuen Staatsangehörigkeitsverfahren serverseitig in der Infrastruktur von it@M und clientseitig im KVR, der Inbetriebnahme der Schnittstellen, dem Test und der Fehlerbehebung des Verfahren und der Schnittstellen.
d) Migration der Altdaten aus dem bisherigen Einbürgerungsverfahren in das neue Staatsangehörigkeitsverfahren (ca. 30 000 Einbürgerungen und ca. 70 000 Einbürgerungsaktivitäten).
e) die Schulung der Nutzer ca. 30 Nutzer des neuen Staatsangehörigkeitsverfahren.
f) Service und Wartung für das Verfahren über 5 Jahre.
g) Dienstleistungskontingent (Der geschätzte Aufwand für zusätzliche Dienstleistungen rund um das Staatsangehörigkeitsverfahren beläuft sich auf ca. 10 Personentage pro Jahr. Ein Anspruch auf Abnahme besteht nicht.)
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung um 5 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 10000939
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Landeshauptstadt München, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
**Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 , "Aktuelle Ausschreibungen" zum Download zur Verfügung gestellt.
**Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 , "Aktuelle Ausschreibungen" zum Download zur Verfügung gestellt.
A.1.1 Dokumente
Bitte bestätigen Sie, dass sämtliche Dokumente (u.a. Arbeitspapiere, Monatsberichte) in deutscher Sprache verfasst und der LHM in digitaler Form (mindestens als *.pdf oder OpenOffice-Formate ab Version 3.x) zur Verfügung gestellt werden.
A.1.2 Deutsche Sprache
Bitte bestätigen Sie, dass alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Projekt anwenden werden.
A.1.3 Eigenerklärungen
Legen Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4 ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Teilnahmeantrag bei. Fehlende bzw. nicht ausgefüllte und/oder nicht unterschriebene Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
**Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http:// www.muenchen.de/vgst3, "Aktuelle Ausschreibungen" zum Download zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
**Hinweis: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http:// www.muenchen.de/vgst3, "Aktuelle Ausschreibungen" zum Download zur Verfügung gestellt.
B.2.1 Leistungsportfolio
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand kurz dar. Beschreiben Sie alle Nachunternehmer oder Unternehmen der Bewerbergemeinschaft. Gehen Sie dabei auch auf alle auftragsbezogenen Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen ein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand kurz dar. Beschreiben Sie alle Nachunternehmer oder Unternehmen der Bewerbergemeinschaft. Gehen Sie dabei auch auf alle auftragsbezogenen Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen ein.
Stellen Sie in diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Ihre Eignung hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur vorliegenden Ausschreibung unterstreichen.
Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf max. 15 DIN A4 Seiten, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5.
B.2.2 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2010, 2011 und 2012 bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro an. Erwartet wird hierbei ein Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von jeweils mindestens 50 000 EUR. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Subunternehmern werden die Angaben für die Wertung addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2010, 2011 und 2012 bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro an. Erwartet wird hierbei ein Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von jeweils mindestens 50 000 EUR. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Subunternehmern werden die Angaben für die Wertung addiert.
B.2.3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils für die Jahre 2010, 2011 und 2012. Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils 4 Personen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils für die Jahre 2010, 2011 und 2012. Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils 4 Personen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
Mindeststandards:
Mindestpunktzahl
Insgesamt (Summe über alle Bewertungskriterien) muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 000 (von insgesamt 10 000 möglichen) Eignungspunkten erreichen, um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 000 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Insgesamt (Summe über alle Bewertungskriterien) muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 000 (von insgesamt 10 000 möglichen) Eignungspunkten erreichen, um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 000 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
**HINWEIS: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen und Vordrucke finden sich in den
Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren. Diese werden unter http://
www.muenchen.de/vgst3, "Aktuelle Ausschreibungen" zum Download zur Verfügung gestellt.
B.2.1 Referenzprojekte
Stellen Sie drei IT-Referenzprojekte bezogen auf den Auftragsgegenstand dar. Hierbei sollte ein Projekt bevorzugt bei einer mit der Landeshauptstadt München vergleichbaren Kommune (oder Verwaltungsgemeinschaft); d. h. mit mehr als 300.000 Einwohner dargestellt werden. Gehen Sie dabei auf das eingesetzte Fachverfahren und das spezifische Vorgehen bei der Einführung sowie die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer ein.
Stellen Sie drei IT-Referenzprojekte bezogen auf den Auftragsgegenstand dar. Hierbei sollte ein Projekt bevorzugt bei einer mit der Landeshauptstadt München vergleichbaren Kommune (oder Verwaltungsgemeinschaft); d. h. mit mehr als 300.000 Einwohner dargestellt werden. Gehen Sie dabei auf das eingesetzte Fachverfahren und das spezifische Vorgehen bei der Einführung sowie die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer ein.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei mehrere passende Referenzen zu nennen. In diesem Fall benennen Sie eigenverantwortlich die drei für diesen Auftragsgegenstand am Besten geeigneten Referenzen.
Jede dieser von Ihnen benannten Referenzen fließt mit maximal zu einem Drittel der hier erreichbaren Punkte in die Ermittlung der Eignungspunkte (EP) ein.
Hinweis: Bitte orientieren Sie sich an der vorangegangenen Auflistung. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden. Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf max. 15 DIN A4 Seiten, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5.
Hinweis: Bitte orientieren Sie sich an der vorangegangenen Auflistung. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden. Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf max. 15 DIN A4 Seiten, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Antrages führen. Es wird der Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht. Die LHM behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Antrages führen. Es wird der Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht. Die LHM behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine, aber gesamtschuldnerische Haftung der Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber ist Voraussetzung für Vertragsschluss.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es wird mit diesem Vergabeverfahren der Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf der Grundlage eines EVB-IT Systemvertrages (= Werklieferungsvertrag) über die in Ziffer 1 dieses Vergabevermerks beschriebenen Leistungen geschlossen. Die Vertragslaufzeit wird 5 Jahre betragen. Es ist eine Option zur einmaligen Verlängerung um weitere 5 Jahre vorgesehen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Es wird mit diesem Vergabeverfahren der Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf der Grundlage eines EVB-IT Systemvertrages (= Werklieferungsvertrag) über die in Ziffer 1 dieses Vergabevermerks beschriebenen Leistungen geschlossen. Die Vertragslaufzeit wird 5 Jahre betragen. Es ist eine Option zur einmaligen Verlängerung um weitere 5 Jahre vorgesehen.
Nach § 4 EG Abs. 7 VOL/A darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung vier Jahre nicht überschreiten, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme. Der LHM ist bewusst, dass sowohl die initiale Vertragslaufzeit als auch die Vertragsverlängerungsoption ein insoweit relevanter Umstand ist und sowohl die initale als auch die maximal mögliche Vertragslaufzeit von zehn Jahren damit eine vergaberechtlich gerechtfertigte Ausnahme darstellen muss. Denn die Regellaufzeit soll dazu dienen, Wettbewerb im Bereich des öffentlichen Auftragsrechts zu gewährleisten und beispielsweise den Einfluss dominanter Auftragnehmer begrenzen. Vorliegend ist jedoch sowohl die gewählte initiale als auch die insgesamte Vertragslaufzeit durch den Auftragsgegenstand und/oder besondere Umstände gerechtfertigt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Nach § 4 EG Abs. 7 VOL/A darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung vier Jahre nicht überschreiten, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme. Der LHM ist bewusst, dass sowohl die initiale Vertragslaufzeit als auch die Vertragsverlängerungsoption ein insoweit relevanter Umstand ist und sowohl die initale als auch die maximal mögliche Vertragslaufzeit von zehn Jahren damit eine vergaberechtlich gerechtfertigte Ausnahme darstellen muss. Denn die Regellaufzeit soll dazu dienen, Wettbewerb im Bereich des öffentlichen Auftragsrechts zu gewährleisten und beispielsweise den Einfluss dominanter Auftragnehmer begrenzen. Vorliegend ist jedoch sowohl die gewählte initiale als auch die insgesamte Vertragslaufzeit durch den Auftragsgegenstand und/oder besondere Umstände gerechtfertigt.
Nach den Erläuterungen der Europäischen Kommission zu Rahmenvereinbarungen (vgl. Haak, in Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht Kompaktkommentar, § 4 VOL/A EG, Rn. 21) können insbesondere die Armortisierung von ungewöhnlich hohen (Entwicklungs-) Kosten, die durch den Leistungsgegenstand hervorgerufen werden, oder andere technische Besonderheiten des zu beschaffenden Produkts eine längere Vertragslaufzeit rechtfertigen. Beides ist vorliegend der Fall:
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Nach den Erläuterungen der Europäischen Kommission zu Rahmenvereinbarungen (vgl. Haak, in Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht Kompaktkommentar, § 4 VOL/A EG, Rn. 21) können insbesondere die Armortisierung von ungewöhnlich hohen (Entwicklungs-) Kosten, die durch den Leistungsgegenstand hervorgerufen werden, oder andere technische Besonderheiten des zu beschaffenden Produkts eine längere Vertragslaufzeit rechtfertigen. Beides ist vorliegend der Fall:
Die Durchführung der Systemimplementierung ist in 2013/2014 geplant. In diesem Zeitraum sind die in Abschnitt 2.1 der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb „Staatsangehörigkeitsverfahren“ aufgeführten Bestandteile des Auftragsgegenstands vom zukünftigen Auftragnehmer durchzuführen. In Anbetracht auch der zu erbringenden Migrationsleistungen wird somit ein nicht unerheblicher Teil der initialen Vertragslaufzeit für die Implementierung eines neuen Systems samt Migrationen aus dem Altsystem verwendet, welches dann im Anschluss – idealerweise ab Anfang 2014 - produktiv läuft. Zwar ist der Begriff der „Entwicklungskosten“ vorliegend nicht 100%ig zutreffend, da von der Beschaffung einer Standardsoftware ausgegangen wird. Es ist jedoch auf Grund der Besonderheiten der LHM, insbesondere ihrer IT-Strategie, von umfänglichen Anpassung-/Customizing-Tätigkeiten auszugehen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Durchführung der Systemimplementierung ist in 2013/2014 geplant. In diesem Zeitraum sind die in Abschnitt 2.1 der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb „Staatsangehörigkeitsverfahren“ aufgeführten Bestandteile des Auftragsgegenstands vom zukünftigen Auftragnehmer durchzuführen. In Anbetracht auch der zu erbringenden Migrationsleistungen wird somit ein nicht unerheblicher Teil der initialen Vertragslaufzeit für die Implementierung eines neuen Systems samt Migrationen aus dem Altsystem verwendet, welches dann im Anschluss – idealerweise ab Anfang 2014 - produktiv läuft. Zwar ist der Begriff der „Entwicklungskosten“ vorliegend nicht 100%ig zutreffend, da von der Beschaffung einer Standardsoftware ausgegangen wird. Es ist jedoch auf Grund der Besonderheiten der LHM, insbesondere ihrer IT-Strategie, von umfänglichen Anpassung-/Customizing-Tätigkeiten auszugehen.
Zudem müssen sich diese bis bis zur Produktivsetzung der neuen Software entstandenen Aufwendungen durch die Nutzung des (neuen) Systems erst einmal amortisieren. Dies ist im regulären Vertragszeitraum (4 Jahre) nicht darstellbar, sondern frühestens nach 5 Jahren. Wenn jedoch die Leistungserbringung zu einem für die LHM befriedigenden Ergebnis und einer akzeptablen Lösung nach Maßgabe der Vertragsunterlagen führt, so ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit – und damit insbesondere auch der Pflegeleistungen für die Software – um weitere 5 Jahre zur definitiven Amortisierung angezeigt. Das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen ist damit wirtschaftlich auch sehr gut vertretbar. Insoweit sind insbesondere die Konzeptions-, Customizing- und anschließenden Einführungsleistungen in dem besonderen LiMux- und OpenSource-Umfeld der LHM zu betrachten. Diese machen im Vergleich zu einer „Standard-Einführung“ eines solchen Produkts überdurchschnittliche zusätzliche Tätigkeiten und ggf. Anpassungen an der Software erforderlich, die in einem anderen Technologie-Umfeld nicht oder nicht in diesem Umfang anfallen würden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Zudem müssen sich diese bis bis zur Produktivsetzung der neuen Software entstandenen Aufwendungen durch die Nutzung des (neuen) Systems erst einmal amortisieren. Dies ist im regulären Vertragszeitraum (4 Jahre) nicht darstellbar, sondern frühestens nach 5 Jahren. Wenn jedoch die Leistungserbringung zu einem für die LHM befriedigenden Ergebnis und einer akzeptablen Lösung nach Maßgabe der Vertragsunterlagen führt, so ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit – und damit insbesondere auch der Pflegeleistungen für die Software – um weitere 5 Jahre zur definitiven Amortisierung angezeigt. Das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen ist damit wirtschaftlich auch sehr gut vertretbar. Insoweit sind insbesondere die Konzeptions-, Customizing- und anschließenden Einführungsleistungen in dem besonderen LiMux- und OpenSource-Umfeld der LHM zu betrachten. Diese machen im Vergleich zu einer „Standard-Einführung“ eines solchen Produkts überdurchschnittliche zusätzliche Tätigkeiten und ggf. Anpassungen an der Software erforderlich, die in einem anderen Technologie-Umfeld nicht oder nicht in diesem Umfang anfallen würden.
Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist die große Relevanz des zu beschaffenden Staatsangehörigkeits-Systems für das Tagesgeschäft der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LHM einerseits, sowie die Auswirkung – insbesondere für Mitbürger mit (noch) nicht deutscher Staatsangehörigkeit - andererseits. Damit die neue Anwendung zudem sicher und effizient beherrscht wird, aber auch Akzeptanz bei den vorgenannten Personengruppen findet, ist von herausragender Bedeutung, dass insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LHM lediglich bei einem Fehlschlagen des Projekts „EWO-II_StA“ mit dem Umstieg auf ein anderes, neues Produkt belastet werden. Diese wäre der Fall, wenn nach Ablauf von fünf Jahren eine erneute Ausschreibung einer solchen Anwendung erfolgen müsste, welche möglicherweise einen neuen Auftragnehmer mit einem neuen Produkt zu Folge hätte.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist die große Relevanz des zu beschaffenden Staatsangehörigkeits-Systems für das Tagesgeschäft der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LHM einerseits, sowie die Auswirkung – insbesondere für Mitbürger mit (noch) nicht deutscher Staatsangehörigkeit - andererseits. Damit die neue Anwendung zudem sicher und effizient beherrscht wird, aber auch Akzeptanz bei den vorgenannten Personengruppen findet, ist von herausragender Bedeutung, dass insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LHM lediglich bei einem Fehlschlagen des Projekts „EWO-II_StA“ mit dem Umstieg auf ein anderes, neues Produkt belastet werden. Diese wäre der Fall, wenn nach Ablauf von fünf Jahren eine erneute Ausschreibung einer solchen Anwendung erfolgen müsste, welche möglicherweise einen neuen Auftragnehmer mit einem neuen Produkt zu Folge hätte.
Alles in allem ist daher in Abwägung der Aufwände und deren Amortisierung sowie sonstiger besonderer, insbesondere technischer und organisatorischer Umstände auf Seiten der LHM, aber auch der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger in diesem sensiblen Bereich, die Vorenthaltung der Leistung vom Markt, also einer Wettbewerbseinschränkung, eine Vertragslaufzeit von initial 5 und maximal möglichen zehn Jahren vergaberechtlich nicht zu beanstanden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Alles in allem ist daher in Abwägung der Aufwände und deren Amortisierung sowie sonstiger besonderer, insbesondere technischer und organisatorischer Umstände auf Seiten der LHM, aber auch der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger in diesem sensiblen Bereich, die Vorenthaltung der Leistung vom Markt, also einer Wettbewerbseinschränkung, eine Vertragslaufzeit von initial 5 und maximal möglichen zehn Jahren vergaberechtlich nicht zu beanstanden.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien (vgl. Abschnitt 3, sowie die geforderten Erklärungen und Angaben [siehe Abschnitt 4]). Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben: (A)– Ausschlusskriterium (B)– Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet) Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z.B. von Klammerzusätzen o.Ä.) stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A [vgl. Abschnitt 1.4]). Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur: 0 bis 3 PunkteInsgesamt niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. 4 bis 7 PunkteInsgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen der Auftraggeberin heranreicht. 8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung die den Erwartungen der Auftraggeberin voll oder in einem besonderen Maße entspricht. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mindestens 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 3 Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden zumindest die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Summe der Eignungspunkte ermittelt sich wie folgt: Alle Teilnahmeanträge werden hinsichtlich der Eignung beurteilt. Dabei werden die Teilnahmeanträge je Kriterium (siehe Kriterienkatalog in Abschnitt 3) geprüft und bewertet. Die Gewichtung der einzelnen (B)-Kriterien steht in Abschnitt 3 als Gewichtungspunkte (GP) rechts außen neben jedem (B)-Kriterium, deutlich als GP gekennzeichnet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten GP multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Teilnahmeantrag die entsprechende Summe der Eignungspunkte (EP). Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen. Mindestpunktzahl Insgesamt (Summe über alle Bewertungskriterien) muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 000 (von insgesamt 10 000 möglichen) Eignungspunkten erreichen, um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 000 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien (vgl. Abschnitt 3, sowie die geforderten Erklärungen und Angaben [siehe Abschnitt 4]). Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben: (A)– Ausschlusskriterium (B)– Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet) Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Hinweis: Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z.B. von Klammerzusätzen o.Ä.) stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A [vgl. Abschnitt 1.4]). Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur: 0 bis 3 PunkteInsgesamt niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. 4 bis 7 PunkteInsgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen der Auftraggeberin heranreicht. 8 bis 10 Punkte Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung die den Erwartungen der Auftraggeberin voll oder in einem besonderen Maße entspricht. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mindestens 3 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 3 Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden zumindest die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Summe der Eignungspunkte ermittelt sich wie folgt: Alle Teilnahmeanträge werden hinsichtlich der Eignung beurteilt. Dabei werden die Teilnahmeanträge je Kriterium (siehe Kriterienkatalog in Abschnitt 3) geprüft und bewertet. Die Gewichtung der einzelnen (B)-Kriterien steht in Abschnitt 3 als Gewichtungspunkte (GP) rechts außen neben jedem (B)-Kriterium, deutlich als GP gekennzeichnet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten GP multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Teilnahmeantrag die entsprechende Summe der Eignungspunkte (EP). Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen. Mindestpunktzahl Insgesamt (Summe über alle Bewertungskriterien) muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 000 (von insgesamt 10 000 möglichen) Eignungspunkten erreichen, um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 000 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Mit Abgabe eines Teilnahmeantrages erklären sich die Bewerber mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügefristen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die
Bewerber
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h.
innerhalb von 10 Tagen - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe
gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber
für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
anstreben
können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur
innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle
diesbezüglich
ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2013/S 070-116429 (2013-04-08)
Ergänzende Angaben (2013-04-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-30 📅
Name: AKDB AöR
Postanschrift: Hansastr. 12-16
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 74-122408
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. innerhalb von 10 Tagen – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. innerhalb von 10 Tagen – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur iinnerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur iinnerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2014/S 011-014812 (2014-01-14)