— Planungsleistungen für den Ausbau der Großen Steinstraße im Rahmen des Stadtbahnprogramms Halle. Das Projekt beginnt westlich des Knotens Große Steinstraße/ Mittelstraße, folgt dem Verlauf der Großen Steinstraße am Joliot-Curie-Platz vorbei bis Knoten Große Steinstraße/ Ludwig-Stur-Straße; — Komplexe Planung mit: Objektplanung Verkehrsanlagen Straße und Straßenbahn einschließlich gleisgeometrischem Entwurf, zunächst Leistungsphasen 1 und 2 mit Option auf die Leistungsphasen 3 bis 7 verkehrsplanerische Untersuchungen über die Grenzen des Vorhabens hinaus (Bereich Joliot-Curie-Platz), Ziel der Baumaßnahme ist die Bevorrechtigung der Straßenbahn durch Lenkung der Verkehrsströme, die Herstellung der Barrierefreiheit sowie eine städtebauliche Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht. (Anwendung der HOAI bei Sitz im Innland).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Menge oder Umfang:
— Verkehrsanlagenplanung nach §§ 44 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 und 2 für Straße und Straßenbahn mit Haltestellen auf einer Streckenlänge von ca. 450 m im Altstadtgebiet von Halle (Option für Leistungsphasen 3 bis 7),— verkehrsplanerische Leistungen,— Darstellung Optionen: Ziffer II. 2.2).
— Verkehrsanlagenplanung nach §§ 44 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 und 2 für Straße und Straßenbahn mit Haltestellen auf einer Streckenlänge von ca. 450 m im Altstadtgebiet von Halle (Option für Leistungsphasen 3 bis 7),— verkehrsplanerische Leistungen,— Darstellung Optionen: Ziffer II. 2.2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hallesche Verkehrs-AG
Postanschrift: Freiimfelder Straße 74
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.havag.com🌏
E-Mail: vergabe@havag.com📧
Telefon: +49 3455815410📞
Fax: +49 3455815415 📠
Erläuterungen zum Teilnahmewettbewerb:
a) Teilnehmerantrag, Bewerberbogen
— Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Teilnehmerantrages einen Bewerberbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden bzw. auszufüllen;
— Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Abschnitt I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform (Papierform, nicht per e-mail) anzufordern;
— Der Bewerberbogen muss vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und / oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein;
— Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen zugelassen.
b) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
c) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
— Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin (5.9.2013, 11:00 Uhr) im verschlossenen Umschlag bei der „Hallesche Verkehrs-AG, Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle“ eingehen;
— Der Umschlag ist unter Verwendung des im Bewerberbogen (Anlage 15) enthaltenen Vordrucks: „Aufkleber“ zu kennzeichnen;
— Die Übersendung hat mittels rechtsverbindlich unterschriebenem Anschreiben zu erfolgen, in dem die Richtigkeit der Angaben im Bewerberbogen bestätigt wird.
d) Hinweise zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; Dies betrifft nicht die unter Ziffer III.2.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen). Ausreichend ist insoweit, wenn die geforderten Referenzen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft entsprechend nachgewiesen werden.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
cc) Subunternehmer (Nachunternehmer/Unterauftragnehmer):
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieses Subunternehmers berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3.d) bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
e) Referenzprojekte
Es sind insgesamt nur zwei Referenzobjekte anzugeben. Es werden nur zwei Referenobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben ist der Bewerbungsbogen zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen. Da nur maximal zwei Referenzobjekte gewertet werden, sind die Seiten des Bewerbungsbogens nicht zu vervielfältigen. Darüber hinausgehende zusätzliche Referenzobjekte werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Bewerberbogen, in vervielfältigten Formblättern oder in zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
f) Prüfung der Teilnahmeanträge:
aa) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung zunächst auf Vollständigkeit prüfen;
bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung:
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, siehe oben) inhaltlich darauf prüfen, ob in Ziffer III.1) bis III.3), VI.3) a) bis e) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Vorgaben eingehalten werden.
cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 3 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (siehe Ziffer IV.1.2 Hinweis auf Punktebewertung).
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen können.
Von diesen 1000 Punkten entfallen:
* maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen, wobei maximal:
— 320 Punkte für Erfahrung, Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und
— 380 Punkte für Personaleinsatzkonzept/Darstellung des Projektablaufs erzielt werden können
* maximal 300 Punkte für Referenzen vergeben werden, wobei maximal 150 Punkte pro Referenz erreicht werden können.
Die konkrete Bewertungsmatrix wird mit dem Bewerbungsbogen übersandt.
g) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots mit inhaltsgleichen Vergabeunterlagen auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller und wirtschaftlicher Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
j) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch aussstehenden Bewilligung von Fördermitteln. D. h. eine Beauftragung kann nur erfolgen, soweit die für die Finanzierung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Fördermittel bewilligt werden. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Teilnehmern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüchen zu;
k) Bekanntmachung nach Richtlinie 2004/17/EG.
— Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Teilnehmerantrages einen Bewerberbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden bzw. auszufüllen;
— Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Abschnitt I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform (Papierform, nicht per e-mail) anzufordern;
— Der Bewerberbogen muss vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und / oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein;
— Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen zugelassen.
b) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
c) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
— Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin (5.9.2013, 11:00 Uhr) im verschlossenen Umschlag bei der „Hallesche Verkehrs-AG, Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle“ eingehen;
— Der Umschlag ist unter Verwendung des im Bewerberbogen (Anlage 15) enthaltenen Vordrucks: „Aufkleber“ zu kennzeichnen;
— Die Übersendung hat mittels rechtsverbindlich unterschriebenem Anschreiben zu erfolgen, in dem die Richtigkeit der Angaben im Bewerberbogen bestätigt wird.
d) Hinweise zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; Dies betrifft nicht die unter Ziffer III.2.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen). Ausreichend ist insoweit, wenn die geforderten Referenzen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft entsprechend nachgewiesen werden.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieses Subunternehmers berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3.d) bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
e) Referenzprojekte
Es sind insgesamt nur zwei Referenzobjekte anzugeben. Es werden nur zwei Referenobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben ist der Bewerbungsbogen zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen. Da nur maximal zwei Referenzobjekte gewertet werden, sind die Seiten des Bewerbungsbogens nicht zu vervielfältigen. Darüber hinausgehende zusätzliche Referenzobjekte werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Bewerberbogen, in vervielfältigten Formblättern oder in zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
f) Prüfung der Teilnahmeanträge:
aa) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung zunächst auf Vollständigkeit prüfen;
bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung:
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, siehe oben) inhaltlich darauf prüfen, ob in Ziffer III.1) bis III.3), VI.3) a) bis e) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Vorgaben eingehalten werden.
cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 3 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (siehe Ziffer IV.1.2 Hinweis auf Punktebewertung).
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen können.
Von diesen 1000 Punkten entfallen:
* maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen, wobei maximal:
— 320 Punkte für Erfahrung, Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und
— 380 Punkte für Personaleinsatzkonzept/Darstellung des Projektablaufs erzielt werden können
* maximal 300 Punkte für Referenzen vergeben werden, wobei maximal 150 Punkte pro Referenz erreicht werden können.
Die konkrete Bewertungsmatrix wird mit dem Bewerbungsbogen übersandt.
g) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots mit inhaltsgleichen Vergabeunterlagen auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller und wirtschaftlicher Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
j) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch aussstehenden Bewilligung von Fördermitteln. D. h. eine Beauftragung kann nur erfolgen, soweit die für die Finanzierung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Fördermittel bewilligt werden. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Teilnehmern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüchen zu;
k) Bekanntmachung nach Richtlinie 2004/17/EG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Planungsleistungen für den Ausbau der Großen Steinstraße im Rahmen des Stadtbahnprogramms Halle. Das Projekt beginnt westlich des Knotens Große Steinstraße/ Mittelstraße, folgt dem Verlauf der Großen Steinstraße am Joliot-Curie-Platz vorbei bis Knoten Große Steinstraße/ Ludwig-Stur-Straße;
— Planungsleistungen für den Ausbau der Großen Steinstraße im Rahmen des Stadtbahnprogramms Halle. Das Projekt beginnt westlich des Knotens Große Steinstraße/ Mittelstraße, folgt dem Verlauf der Großen Steinstraße am Joliot-Curie-Platz vorbei bis Knoten Große Steinstraße/ Ludwig-Stur-Straße;
— Komplexe Planung mit:
Objektplanung Verkehrsanlagen Straße und Straßenbahn einschließlich gleisgeometrischem Entwurf, zunächst Leistungsphasen 1 und 2 mit Option auf die Leistungsphasen 3 bis 7 verkehrsplanerische Untersuchungen über die Grenzen des Vorhabens hinaus (Bereich Joliot-Curie-Platz), Ziel der Baumaßnahme ist die Bevorrechtigung der Straßenbahn durch Lenkung der Verkehrsströme, die Herstellung der Barrierefreiheit sowie eine städtebauliche Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht. (Anwendung der HOAI bei Sitz im Innland).
Objektplanung Verkehrsanlagen Straße und Straßenbahn einschließlich gleisgeometrischem Entwurf, zunächst Leistungsphasen 1 und 2 mit Option auf die Leistungsphasen 3 bis 7 verkehrsplanerische Untersuchungen über die Grenzen des Vorhabens hinaus (Bereich Joliot-Curie-Platz), Ziel der Baumaßnahme ist die Bevorrechtigung der Straßenbahn durch Lenkung der Verkehrsströme, die Herstellung der Barrierefreiheit sowie eine städtebauliche Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht. (Anwendung der HOAI bei Sitz im Innland).
Menge oder Umfang:
— Verkehrsanlagenplanung nach §§ 44 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 und 2 für Straße und Straßenbahn mit Haltestellen auf einer Streckenlänge von ca. 450 m im Altstadtgebiet von Halle (Option für Leistungsphasen 3 bis 7),
— verkehrsplanerische Leistungen,
— Darstellung Optionen: Ziffer II. 2.2).
Beschreibung der Optionen:
— Leistungsphasen 3 bis 7, §§ 44 ff HOAI,
— Leistungen nach Anlage 1 der HOAI:
1.1 Leistung Umweltverträglichkeitsstudie
1.3 Leistungen für Schallschutz und Raumakustik, teilweise (Schallschutz)
1.4 Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, teilweise (Baugrunduntersuchung)
1.5 Vermessungstechnische Leistungen, teilweise (Entwurfsvermessung)
— städtebauliche Planungen zur Gestaltung der Verkehrsanlagen und des Umfeldes,
— Planung Bahnenergieanlagen und Kommunikationstechnik, Verkehrstechnik,
— Medienplanung für Abwasser, Wasser-, Strom- und Gasversorgung und Leitungskoordinierung
Abrechnungsgrundlage HOAI nur bei Sitz im Inland.
Dauer: 9 Monate
Referenznummer: A 2013/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle/ Saale.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignungskriterien, folgend aus Abschnitt III. dieser Bekanntmachung, muss der Bewerber einen Bewerberbogen ausfüllen.
— Abzufordern bei: siehe Abschnitt I. 1) dieser Bekanntmachung,
— Einzelheiten zur Verwendung ergeben sich neben nachfolgenden Ausführungen des Weiteren aus Abschnitt VI. 3) dieser Bekanntmachung
zu Punkt III. 2.1:
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend);
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend);
b) Schriftliche Eigenerklärungen folgenden Inhalts, § 21 SektVO (Anlage 3 Bewerberbogen):
aa) Erklärung, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
bb) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
cc) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;
dd) Erklärung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachgekommen wird bzw. wurde;
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (zum Beispiel durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts- /konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts- /konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur- /Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen;
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (zum Beispiel durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts- /konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts- /konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur- /Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen;
d) Der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) hat zum Nachweis dafür, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Er muss gem. den europäischen Normen (DIN ISO 9001) zertifiziert sein. Der Auftraggeber erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an; vgl. § 23 Abs. 1 SektVO.
d) Der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) hat zum Nachweis dafür, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Er muss gem. den europäischen Normen (DIN ISO 9001) zertifiziert sein. Der Auftraggeber erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an; vgl. § 23 Abs. 1 SektVO.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR bei Personenschäden und über 2 000 000 EUR bei sonstigen Schäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen (Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend);
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinem Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise / Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Gemeinschaft addiert;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinem Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise / Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Gemeinschaft addiert;
c) Für Nachauftragnehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen.
Im Übrigen wird auf Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Bewerbers samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
c) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projekt- bzw. Objektleiter/in, Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Der Projektleiter muss über nachgewiesene Erfahrungen in der komplexen Planung von Verkehrsanlagen mit Straßenbahngleisanlagen in Altstadtbereichen verfügen. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben werden zu den entsprechenden Mitarbeitern/innen folgende Angaben erwartet:
c) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projekt- bzw. Objektleiter/in, Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Der Projektleiter muss über nachgewiesene Erfahrungen in der komplexen Planung von Verkehrsanlagen mit Straßenbahngleisanlagen in Altstadtbereichen verfügen. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben werden zu den entsprechenden Mitarbeitern/innen folgende Angaben erwartet:
— Namensnennung,
— vorgesehene Funktion,
— Benennung der beruflichen Qualifikation,
— Berufserfahrung mit Darstellung von persönlichen Referenzprojekten,
— beruflicher Werdegang,
— Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie
— Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall.
d) Angaben zu zwei realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 72 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen durchgeführt wurden (Ausbau von innerstädtischen Straßenbahntrassen im Altstadtgebiet). Erwartet werden zu den vom Bewerber ausgewählten Referenzprojekten folgende Angaben:
d) Angaben zu zwei realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 72 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen durchgeführt wurden (Ausbau von innerstädtischen Straßenbahntrassen im Altstadtgebiet). Erwartet werden zu den vom Bewerber ausgewählten Referenzprojekten folgende Angaben:
— Name des Auftraggebers;
— Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Gesamtauftragswert in EURO, netto;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben: Leistungsphasen nach HOAI, zusätzliche und besondere Leistungen;
— Darstellung der besonderen Umstände der Leistungserbringung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme 3 000 000 EUR für Personenschäden, 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern (ggf. objektkonkret) vorzuweisen.
Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme 3 000 000 EUR für Personenschäden, 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern (ggf. objektkonkret) vorzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: SektVO, BGB, HOAI in der geltenden Fassung (bei Sitz im Inland).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
— Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmenantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen, unter Angabe der Rechtsform,
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
— Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen;
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen;
— Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen;
— Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses analog;
— Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
— Die 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl entsprechend der Auswertung der im Bewerbungsbogen zusammengefassten Kriterien (beste Eignung) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert;
— Die Definition der Auswahlkriterien erfolgt unter Abschnitt VI. 3. dieser Bekanntmachung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Seume
Internetadresse: www.havag.com🌏
Name: Abforderung der Unterlagen für Teilnahmeantrag (Bewerberbogen) ist möglich wie folgt: schriftlich über o.g. Adresse: Hallesche Verkehrs-AG, Vergabestelle
Postort: Halle
Name: ausschließlich in Papierform an: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A 2013/12
Zusätzliche Informationen
Erläuterungen zum Teilnahmewettbewerb:
a) Teilnehmerantrag, Bewerberbogen
— Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Teilnehmerantrages einen Bewerberbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden bzw. auszufüllen;
— Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Abschnitt I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform (Papierform, nicht per e-mail) anzufordern;
— Der Bewerberbogen muss vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und / oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein;
— Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen zugelassen.
b) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
c) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
— Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin (5.9.2013, 11:00 Uhr) im verschlossenen Umschlag bei der „Hallesche Verkehrs-AG, Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle“ eingehen;
— Der Umschlag ist unter Verwendung des im Bewerberbogen (Anlage 15) enthaltenen Vordrucks: „Aufkleber“ zu kennzeichnen;
— Die Übersendung hat mittels rechtsverbindlich unterschriebenem Anschreiben zu erfolgen, in dem die Richtigkeit der Angaben im Bewerberbogen bestätigt wird.
d) Hinweise zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; Dies betrifft nicht die unter Ziffer III.2.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen). Ausreichend ist insoweit, wenn die geforderten Referenzen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft entsprechend nachgewiesen werden.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; Dies betrifft nicht die unter Ziffer III.2.3.d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen). Ausreichend ist insoweit, wenn die geforderten Referenzen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft entsprechend nachgewiesen werden.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieses Subunternehmers berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3.d) bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieses Subunternehmers berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3.d) bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
e) Referenzprojekte
Es sind insgesamt nur zwei Referenzobjekte anzugeben. Es werden nur zwei Referenobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben ist der Bewerbungsbogen zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen. Da nur maximal zwei Referenzobjekte gewertet werden, sind die Seiten des Bewerbungsbogens nicht zu vervielfältigen. Darüber hinausgehende zusätzliche Referenzobjekte werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Bewerberbogen, in vervielfältigten Formblättern oder in zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
Es sind insgesamt nur zwei Referenzobjekte anzugeben. Es werden nur zwei Referenobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben ist der Bewerbungsbogen zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen. Da nur maximal zwei Referenzobjekte gewertet werden, sind die Seiten des Bewerbungsbogens nicht zu vervielfältigen. Darüber hinausgehende zusätzliche Referenzobjekte werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Bewerberbogen, in vervielfältigten Formblättern oder in zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
f) Prüfung der Teilnahmeanträge:
aa) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung zunächst auf Vollständigkeit prüfen;
bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung:
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, siehe oben) inhaltlich darauf prüfen, ob in Ziffer III.1) bis III.3), VI.3) a) bis e) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Vorgaben eingehalten werden.
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, siehe oben) inhaltlich darauf prüfen, ob in Ziffer III.1) bis III.3), VI.3) a) bis e) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Vorgaben eingehalten werden.
cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 3 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (siehe Ziffer IV.1.2 Hinweis auf Punktebewertung).
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 3 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (siehe Ziffer IV.1.2 Hinweis auf Punktebewertung).
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen können.
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen können.
Von diesen 1000 Punkten entfallen:
* maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen, wobei maximal:
— 320 Punkte für Erfahrung, Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und
— 380 Punkte für Personaleinsatzkonzept/Darstellung des Projektablaufs erzielt werden können
* maximal 300 Punkte für Referenzen vergeben werden, wobei maximal 150 Punkte pro Referenz erreicht werden können.
Die konkrete Bewertungsmatrix wird mit dem Bewerbungsbogen übersandt.
g) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots mit inhaltsgleichen Vergabeunterlagen auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller und wirtschaftlicher Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
j) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch aussstehenden Bewilligung von Fördermitteln. D. h. eine Beauftragung kann nur erfolgen, soweit die für die Finanzierung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Fördermittel bewilligt werden. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Teilnehmern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüchen zu;
j) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch aussstehenden Bewilligung von Fördermitteln. D. h. eine Beauftragung kann nur erfolgen, soweit die für die Finanzierung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Fördermittel bewilligt werden. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Teilnehmern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüchen zu;
Erläuterungen zum Teilnahmewettbewerb:
a) Teilnehmerantrag, Bewerberbogen:
— Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Teilnehmerantrages einen Bewerberbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden bzw. auszufüllen.
— Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Abschnitt I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform (Papierform, nicht per E-Mail) anzufordern.
— Der Bewerberbogen muss vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein
— Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen zugelassen.
b)
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
c) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
— Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin (5.9.2013, 11:00 Uhr) im verschlossenen Umschlag bei der „Hallesche Verkehrs-AG, Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle“ eingehen.
— Der Umschlag ist unter Verwendung des im Bewerberbogen (Anlage 15) enthaltenen Vordrucks: „Aufkleber“ zu kennzeichnen.
— Die Übersendung hat mittels rechtsverbindlich unterschriebenem Anschreiben zu erfolgen, in dem die Richtigkeit der Angaben im Bewerberbogen bestätigt wird.
d) Hinweise zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; Dies betrifft nicht die unter Ziffer III.2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen). Ausreichend ist insoweit, wenn die geforderten Referenzen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft entsprechend nachgewiesen werden.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
cc) Subunternehmer (Nachunternehmer/Unterauftragnehmer):
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieses Subunternehmers berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3.d) bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
e) Referenzprojekte:
Es sind insgesamt nur 2 Referenzobjekte anzugeben. Es werden nur 2 Referenobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben ist der Bewerbungsbogen zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen. Da nur maximal zwei Referenzobjekte gewertet werden, sind die Seiten des Bewerbungsbogens nicht zu vervielfältigen. Darüber hinausgehende zusätzliche Referenzobjekte werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Bewerberbogen, in vervielfältigten Formblättern oder in zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
f) Prüfung der Teilnahmeanträge:
aa)
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung zunächst auf Vollständigkeit prüfen.
bb)
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung:
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, siehe oben) inhaltlich darauf prüfen, ob in Ziffer III.1) bis III.3), VI.3) a) bis e) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Vorgaben eingehalten werden.
cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 3 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (siehe Ziffer IV.1.2) Hinweis auf Punktebewertung).
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen können.
Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
* maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen, wobei maximal:
— 320 Punkte für Erfahrung, Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und
— 380 Punkte für Personaleinsatzkonzept/Darstellung des Projektablaufs erzielt werden können.
* maximal 300 Punkte für Referenzen vergeben werden, wobei maximal 150 Punkte pro Referenz erreicht werden können.
Die konkrete Bewertungsmatrix wird mit dem Bewerbungsbogen übersandt.
g) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots mit inhaltsgleichen Vergabeunterlagen auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller und wirtschaftlicher Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
j) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch aussstehenden Bewilligung von Fördermitteln. D. h. eine Beauftragung kann nur erfolgen, soweit die für die Finanzierung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Fördermittel bewilligt werden. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Teilnehmern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüchen zu.
k) Bekanntmachung nach Richtlinie 2004/17/EG.
— Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Teilnehmerantrages einen Bewerberbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden bzw. auszufüllen.
— Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Abschnitt I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform (Papierform, nicht per E-Mail) anzufordern.
— Der Bewerberbogen muss vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein
— Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen zugelassen.
b)
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
c) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
— Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin (5.9.2013, 11:00 Uhr) im verschlossenen Umschlag bei der „Hallesche Verkehrs-AG, Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle“ eingehen.
— Der Umschlag ist unter Verwendung des im Bewerberbogen (Anlage 15) enthaltenen Vordrucks: „Aufkleber“ zu kennzeichnen.
— Die Übersendung hat mittels rechtsverbindlich unterschriebenem Anschreiben zu erfolgen, in dem die Richtigkeit der Angaben im Bewerberbogen bestätigt wird.
d) Hinweise zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; Dies betrifft nicht die unter Ziffer III.2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen). Ausreichend ist insoweit, wenn die geforderten Referenzen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft entsprechend nachgewiesen werden.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieses Subunternehmers berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3.d) bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
e) Referenzprojekte:
Es sind insgesamt nur 2 Referenzobjekte anzugeben. Es werden nur 2 Referenobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben ist der Bewerbungsbogen zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen. Da nur maximal zwei Referenzobjekte gewertet werden, sind die Seiten des Bewerbungsbogens nicht zu vervielfältigen. Darüber hinausgehende zusätzliche Referenzobjekte werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Bewerberbogen, in vervielfältigten Formblättern oder in zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
f) Prüfung der Teilnahmeanträge:
aa)
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung zunächst auf Vollständigkeit prüfen.
bb)
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung:
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, siehe oben) inhaltlich darauf prüfen, ob in Ziffer III.1) bis III.3), VI.3) a) bis e) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Vorgaben eingehalten werden.
cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 3 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (siehe Ziffer IV.1.2) Hinweis auf Punktebewertung).
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen können.
Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
* maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen, wobei maximal:
— 320 Punkte für Erfahrung, Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und
— 380 Punkte für Personaleinsatzkonzept/Darstellung des Projektablaufs erzielt werden können.
* maximal 300 Punkte für Referenzen vergeben werden, wobei maximal 150 Punkte pro Referenz erreicht werden können.
Die konkrete Bewertungsmatrix wird mit dem Bewerbungsbogen übersandt.
g) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots mit inhaltsgleichen Vergabeunterlagen auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller und wirtschaftlicher Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
j) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch aussstehenden Bewilligung von Fördermitteln. D. h. eine Beauftragung kann nur erfolgen, soweit die für die Finanzierung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Fördermittel bewilligt werden. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Teilnehmern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüchen zu.
k) Bekanntmachung nach Richtlinie 2004/17/EG.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle/Saale.
Auftragsvergabe
Name: iproplan Planungsgesellschaft mbh
Postanschrift: Bernhardstraße 68
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3