Die 5 Linien des Stadtlinienverkehrs Limburg a. d. Lahn dienen der Feinerschließung des Kernstadtbereichs. Es werden die Wohngebiete in der Kernstadt mit der Innenstadt und dem Regionalbahnhof verbunden. An dem zentralen Umsteigepunkt Regionalbahnhof "ZOB West / Süd" werden die Anschlüsse sowohl innerhalb des Stadtbusnetzes als auch mit dem überregionalen Schienenverkehr sichergestellt. Der ICE-Bahnhof wird mit einer eigenständigen Linie angebunden, wodurch eine bessere Abstimmung auf den Fernverkehr (Ankunft / Abfahrt) und Anpassungen bei Verschiebungen im Fahrplan ermöglicht wird. Die Verkehrsleistung ist mit Midibussen (niederflur oder low-entry) durchzuführen. Ferner ist ein barrierefreier Ein- und Ausstieg für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Die Leistungen können zu Betriebsstart fahrplanmäßig mit 5 Fahrzeugen und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 260.521 Nkm p.a. sowie gerundeten 18.343 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH und Stadtlinienverkehr Limburg a. d. Lahn - Eigenbetrieb der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Postanschrift: c/o VLDW, Karl-Kellner-Ring 49
Postleitzahl: 35576
Postort: Wetzlar
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren.
nachr. HAD-Ref. : 990/177
nachr. V-Nr/AKZ : 3163
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren.
nachr. HAD-Ref. : 990/177
nachr. V-Nr/AKZ : 3163
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 5 Linien des Stadtlinienverkehrs Limburg a. d. Lahn dienen der Feinerschließung des Kernstadtbereichs. Es werden die Wohngebiete in der Kernstadt mit der Innenstadt und dem Regionalbahnhof verbunden.
An dem zentralen Umsteigepunkt Regionalbahnhof "ZOB West / Süd" werden die Anschlüsse sowohl innerhalb des Stadtbusnetzes als auch mit dem überregionalen Schienenverkehr sichergestellt.
Der ICE-Bahnhof wird mit einer eigenständigen Linie angebunden, wodurch eine bessere Abstimmung auf den Fernverkehr (Ankunft / Abfahrt) und Anpassungen bei Verschiebungen im Fahrplan ermöglicht wird.
Die Verkehrsleistung ist mit Midibussen (niederflur oder low-entry) durchzuführen. Ferner ist ein barrierefreier Ein- und Ausstieg für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste zu gewährleisten.
Referenznummer: 3163
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65549 Limburg a. d. Lahn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit einschließlich der Erklärung nach dem Gemeinsamen Runderlass vom 03. April 1995 in der Fassung vom 14. November 2007 (StAnz. S. 2327) über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bietererklärung zur Zuverlässigkeit einschließlich der Erklärung nach dem Gemeinsamen Runderlass vom 03. April 1995 in der Fassung vom 14. November 2007 (StAnz. S. 2327) über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Selbsteinschätzung: Darlegung zu kommunalwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 EG Abs. 8 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). [Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen.]
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 EG Abs. 8 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). [Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen.]
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV: Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt;
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV: Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt;
oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. einer Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Datum der Angebotsabgabe enden;
oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. einer Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Datum der Angebotsabgabe enden;
oder Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der VO (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem in IV.3.4 genannten Datum der Angebotsabgabe enden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit: unterzeichnete Erklärung des Bieters hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit: unterzeichnete Erklärung des Bieters hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Angabe von vergleichbaren erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe von vergleichbaren erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.3.4 genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.],
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.],
— Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.]
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.]
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages bzw. Betriebsführungsübertargungsvertarges ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages bzw. Betriebsführungsübertargungsvertarges ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
Mindeststandards: Siehe Anlage "Mindestanforderungen an die Fahrzeuge".
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem jeweiligen Vertrag (VV und BÜV) einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) nach § 11 EG Abs. 4 VOL/A Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes eines durchschnittlichen Kalenderjahres bereit stellen.
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem jeweiligen Vertrag (VV und BÜV) einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) nach § 11 EG Abs. 4 VOL/A Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes eines durchschnittlichen Kalenderjahres bereit stellen.
Die Sicherheitsleistung ist durch Bankbürgschaft zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung abzugeben, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt und unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage erfolgt.
Die Sicherheitsleistung ist durch Bankbürgschaft zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung abzugeben, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt und unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage erfolgt.
Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt spätestens nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Vertrages.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt spätestens nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B (in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung gültigen Fassung) soweit im Verkehrsvertrag bzw- Betriebsführungsübertragungsvertrag nebst Anlagen nicht etwas anderes geregelt ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung:
— Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform,
— Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder.
Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage F zum Angebotsschreiben "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" abzugeben. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass nicht nur unter der Anlage F zum Angebotsschreiben "Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft" die Unterschriften aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft erforderlich sind, sondern auch unter dem Angebotsschreiben sowie allen mit einem eigenen Unterschriftenfeld versehenen Anlagen zum Angebotsschreiben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage F zum Angebotsschreiben "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" abzugeben. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass nicht nur unter der Anlage F zum Angebotsschreiben "Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft" die Unterschriften aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft erforderlich sind, sondern auch unter dem Angebotsschreiben sowie allen mit einem eigenen Unterschriftenfeld versehenen Anlagen zum Angebotsschreiben.
Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges Angebot einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch - bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters - des Angebotes der Bietergemeinschaft führen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges Angebot einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch - bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters - des Angebotes der Bietergemeinschaft führen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: IGDB GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Kontaktperson: Herrn Lips
Telefon: +49 61035067110📞
E-Mail: ausschreibung@igdb.de📧
Fax: +49 61035067121 📠
URL für weitere Informationen: http://www.igdb.de🌏
URL der Dokumente: http://www.igdb.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 3163
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 117-193882
Zusätzliche Informationen
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) unter Nennung des Unternehmens inkl. Adresse sowie eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) abzufordern,
— Bei persönlicher Abholung der Vergabeunterlagen ist im Vorfeld mit der IGDB GmbH ein Abholungstermin zu vereinbaren.
nachr. HAD-Ref. : 990/177
nachr. V-Nr/AKZ : 3163
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 149-259471 (2013-07-31)
Ergänzende Angaben (2013-08-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Ausführung der Verkehrsleistungen durch Unterauftragnehmer ist auf 50 % der kalenderjährlich zu erbringenden Nutzwagenkilometer beschränkt.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Limburg a. d. Lahn.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-19 📅
Name: Gebr. Schermuly Busunternehmen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hohe Straße 21
Postort: Mengerskirchen
Postleitzahl: 35794
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816/ 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 225-392274 (2013-11-19)