Mit der Schließung des Bergwerks Lippe, Standort Westerholt, zum 31. Dezember 2008 entstand für die beiden Städte Gelsenkirchen und Herten eine gemeinsame Herausforderung, da sich die Fläche der Zeche auf das Gebiet beider Kommunen erstreckt. Für die an das Zechengelände angrenzenden Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich werden die Auswirkungen auf vielen Ebenen direkt spürbar sein: im Einzelhandel, auf dem Wohnungsmarkt, im Verkehr und ganz besonders auf dem Arbeitsmarkt und im Ausbildungssektor. Unter dem Motto "Zwei Städte - ein Ziel“ arbeiten Gelsenkirchen und Herten mit einem Interkommunalen Integrierten Handlungskonzept (IIHK) daran, die Auswirkungen der Bergwerksschließung auf die drei Stadtteile aufzufangen und Nachfolgenutzungen vorzubereiten. Mit dem integrierten Handlungsprogramm sollen sowohl die stadtteilbezogenen Themenstellungen bearbeitet, die interkommunalen und gemeinschaftlichen Fragen beantwortet und umgesetzt als auch interkommunale Netzwerke und Zusammenarbeit initiiert werden. Das interkommunale Stadtteilmanagement für die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich soll in einem Vor-Ort-Büro die unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte des Stadterneuerungsprozesses koordinieren und umsetzen. Ein wichtiger Kooperationspartner des Stadtteilmanagements ist die interkommunale Projektgemeinschaft Westerholt 1/2, deren Aufgabe die Projektsteuerung für die Umnutzung der Zechenbrache Westerholt ist. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im gesamten Stadterneuerungsgebiet der drei Stadtteile in ständiger Kooperation mit den kommunalen Projektleitern übernehmen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Entwicklung und der Umsetzungskoordination der örtlichen und interkommunalen Stadterneuerungsprojekte, der Organisation von Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozessen, dem Projekt- und Finanzcontrolling sowie in der Mitwirkung bei der Förderantragstellung. Auftraggeber des interkommunalen Stadtteilmanagements sind die beiden Städte Gelsenkirchen und Herten gemeinsam.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Das interkommunale Stadtteilmanagement soll mit maximal 5 Personen besetzt sein und folgende Aufgaben wahrnehmen: Fachkoordination für Planungs- und Bauprojekte, Fachkoordination für lokale Wirtschaftsentwicklung, Fachkoordination für Bildungs- und Sozialmanagement, Finanzkoordination. Die Projektleitung des interkommunalen Projektteams soll als Teilaufgabe von einer der Personen übernommen werden. Für die Erbringung der Leistung wird ein Zeitkontingent von 6.400 Jahresstunden angesetzt. Das Stadtteilbüro soll mindestens 25 Std./Woche über die gesamte Projektlaufzeit geöffnet sein, ein Fachkoordinator/in muss während der Öffnungszeiten anwesend sein. Ein Einsatz zu anderen Tageszeiten (z. B. Abendveranstaltungen) ist im Rahmen des Gesamtstundenkontingents nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich bzw. erforderlich.- Organisatorischer und inhaltlicher Aufbau des Stadtteilmanagements,- Wahrnehmung der Vermittlungsfunktion zwischen den Bewohner/innen, lokalen Akteuren und den beiden Städten,- Initiierung und Unterstützung von Netzwerk- und Gremienarbeit, Geschäftsführung des interkommunalen Gebietsbeirats,- Konzeption, Organisation und Durchführung von Aktivierungs- und Beteiligungsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit,- Berichterstattung in Politik und Verwaltung,- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Förderanträgen, der Fortschreibung des Interkommunalen Integrierten Handlungskonzeptes, bei Evaluation und Monitoring,- Projektsteuerung in den Bereichen Planen und Bauen, Wohnungsbestandsverbesserung, Gestaltung des öffentlichen Raums etc.,- Betreuung externer Planungsbüros bei Planungs- und Bauprojekten,- Unterstützung und Beratung von lokalen Gewerbetreibenden und Existenzgründern,- Aufbau und Koordination eines Flächen- und Leerstandsmanagements für die BereichePolsumer Straße in Hassel und Bahnhofstraße in Westerholt,- Aufbau einer Netzwerkstruktur im Bereich Bildung und Soziales.- Fördermittelrecherche für Projekte in den Bereichen Bildung und Soziales, beratende Begleitung externer Projektträger bei der Projektumsetzung,- Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung von bewohnergetragenen Projekten (Quartiersfonds), Geschäftsführung des Quartiersfonds,- Rechnungslegung, Finanzcontrolling, Mitarbeit an den kommunalen Haushaltsanmeldungen.- Erstellung der Verwendungsnachweise für die Fördermittel und Vorbereitung der Mittelabrufe bei der Bezirksregierung.
Das interkommunale Stadtteilmanagement soll mit maximal 5 Personen besetzt sein und folgende Aufgaben wahrnehmen: Fachkoordination für Planungs- und Bauprojekte, Fachkoordination für lokale Wirtschaftsentwicklung, Fachkoordination für Bildungs- und Sozialmanagement, Finanzkoordination. Die Projektleitung des interkommunalen Projektteams soll als Teilaufgabe von einer der Personen übernommen werden. Für die Erbringung der Leistung wird ein Zeitkontingent von 6.400 Jahresstunden angesetzt. Das Stadtteilbüro soll mindestens 25 Std./Woche über die gesamte Projektlaufzeit geöffnet sein, ein Fachkoordinator/in muss während der Öffnungszeiten anwesend sein. Ein Einsatz zu anderen Tageszeiten (z. B. Abendveranstaltungen) ist im Rahmen des Gesamtstundenkontingents nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich bzw. erforderlich.- Organisatorischer und inhaltlicher Aufbau des Stadtteilmanagements,- Wahrnehmung der Vermittlungsfunktion zwischen den Bewohner/innen, lokalen Akteuren und den beiden Städten,- Initiierung und Unterstützung von Netzwerk- und Gremienarbeit, Geschäftsführung des interkommunalen Gebietsbeirats,- Konzeption, Organisation und Durchführung von Aktivierungs- und Beteiligungsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit,- Berichterstattung in Politik und Verwaltung,- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Förderanträgen, der Fortschreibung des Interkommunalen Integrierten Handlungskonzeptes, bei Evaluation und Monitoring,- Projektsteuerung in den Bereichen Planen und Bauen, Wohnungsbestandsverbesserung, Gestaltung des öffentlichen Raums etc.,- Betreuung externer Planungsbüros bei Planungs- und Bauprojekten,- Unterstützung und Beratung von lokalen Gewerbetreibenden und Existenzgründern,- Aufbau und Koordination eines Flächen- und Leerstandsmanagements für die BereichePolsumer Straße in Hassel und Bahnhofstraße in Westerholt,- Aufbau einer Netzwerkstruktur im Bereich Bildung und Soziales.- Fördermittelrecherche für Projekte in den Bereichen Bildung und Soziales, beratende Begleitung externer Projektträger bei der Projektumsetzung,- Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung von bewohnergetragenen Projekten (Quartiersfonds), Geschäftsführung des Quartiersfonds,- Rechnungslegung, Finanzcontrolling, Mitarbeit an den kommunalen Haushaltsanmeldungen.- Erstellung der Verwendungsnachweise für die Fördermittel und Vorbereitung der Mittelabrufe bei der Bezirksregierung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gelsenkirchen, Referat 63 – Bauordnung und Bauverwaltung, 63/4.1 – Zentrale Vergabestelle, Rathaus Buer, Zimmer 56-59
Postanschrift: Goldbergstraße 12
Postleitzahl: 45894
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gelsenkirchen.de🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@gelsenkirchen.de📧
Telefon: +49 2091694341📞
Fax: +49 2091694821 📠
Mit der Schließung des Bergwerks Lippe, Standort Westerholt, zum 31. Dezember 2008 entstand für die beiden Städte Gelsenkirchen und Herten eine gemeinsame Herausforderung, da sich die Fläche der Zeche auf das Gebiet beider Kommunen erstreckt. Für die an das Zechengelände angrenzenden Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich werden die Auswirkungen auf vielen Ebenen direkt spürbar sein: im Einzelhandel, auf dem Wohnungsmarkt, im Verkehr und ganz besonders auf dem Arbeitsmarkt und im Ausbildungssektor. Unter dem Motto "Zwei Städte - ein Ziel“ arbeiten Gelsenkirchen und Herten mit einem Interkommunalen Integrierten Handlungskonzept (IIHK) daran, die Auswirkungen der Bergwerksschließung auf die drei Stadtteile aufzufangen und Nachfolgenutzungen vorzubereiten. Mit dem integrierten Handlungsprogramm sollen sowohl die stadtteilbezogenen Themenstellungen bearbeitet, die interkommunalen und gemeinschaftlichen Fragen beantwortet und umgesetzt als auch interkommunale Netzwerke und Zusammenarbeit initiiert werden.
Mit der Schließung des Bergwerks Lippe, Standort Westerholt, zum 31. Dezember 2008 entstand für die beiden Städte Gelsenkirchen und Herten eine gemeinsame Herausforderung, da sich die Fläche der Zeche auf das Gebiet beider Kommunen erstreckt. Für die an das Zechengelände angrenzenden Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich werden die Auswirkungen auf vielen Ebenen direkt spürbar sein: im Einzelhandel, auf dem Wohnungsmarkt, im Verkehr und ganz besonders auf dem Arbeitsmarkt und im Ausbildungssektor. Unter dem Motto "Zwei Städte - ein Ziel“ arbeiten Gelsenkirchen und Herten mit einem Interkommunalen Integrierten Handlungskonzept (IIHK) daran, die Auswirkungen der Bergwerksschließung auf die drei Stadtteile aufzufangen und Nachfolgenutzungen vorzubereiten. Mit dem integrierten Handlungsprogramm sollen sowohl die stadtteilbezogenen Themenstellungen bearbeitet, die interkommunalen und gemeinschaftlichen Fragen beantwortet und umgesetzt als auch interkommunale Netzwerke und Zusammenarbeit initiiert werden.
Das interkommunale Stadtteilmanagement für die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich soll in einem Vor-Ort-Büro die unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte des Stadterneuerungsprozesses koordinieren und umsetzen. Ein wichtiger Kooperationspartner des Stadtteilmanagements ist die interkommunale Projektgemeinschaft Westerholt 1/2, deren Aufgabe die Projektsteuerung für die Umnutzung der Zechenbrache Westerholt ist. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im gesamten Stadterneuerungsgebiet der drei Stadtteile in ständiger Kooperation mit den kommunalen Projektleitern übernehmen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Entwicklung und der Umsetzungskoordination der örtlichen und interkommunalen Stadterneuerungsprojekte, der Organisation von Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozessen, dem Projekt- und Finanzcontrolling sowie in der Mitwirkung bei der Förderantragstellung.
Das interkommunale Stadtteilmanagement für die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich soll in einem Vor-Ort-Büro die unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte des Stadterneuerungsprozesses koordinieren und umsetzen. Ein wichtiger Kooperationspartner des Stadtteilmanagements ist die interkommunale Projektgemeinschaft Westerholt 1/2, deren Aufgabe die Projektsteuerung für die Umnutzung der Zechenbrache Westerholt ist. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im gesamten Stadterneuerungsgebiet der drei Stadtteile in ständiger Kooperation mit den kommunalen Projektleitern übernehmen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Entwicklung und der Umsetzungskoordination der örtlichen und interkommunalen Stadterneuerungsprojekte, der Organisation von Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozessen, dem Projekt- und Finanzcontrolling sowie in der Mitwirkung bei der Förderantragstellung.
Auftraggeber des interkommunalen Stadtteilmanagements sind die beiden Städte Gelsenkirchen und Herten gemeinsam.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Das interkommunale Stadtteilmanagement soll mit maximal 5 Personen besetzt sein und folgende Aufgaben wahrnehmen: Fachkoordination für Planungs- und Bauprojekte, Fachkoordination für lokale Wirtschaftsentwicklung, Fachkoordination für Bildungs- und Sozialmanagement, Finanzkoordination. Die Projektleitung des interkommunalen Projektteams soll als Teilaufgabe von einer der Personen übernommen werden. Für die Erbringung der Leistung wird ein Zeitkontingent von 6.400 Jahresstunden angesetzt. Das Stadtteilbüro soll mindestens 25 Std./Woche über die gesamte Projektlaufzeit geöffnet sein, ein Fachkoordinator/in muss während der Öffnungszeiten anwesend sein. Ein Einsatz zu anderen Tageszeiten (z. B. Abendveranstaltungen) ist im Rahmen des Gesamtstundenkontingents nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich bzw. erforderlich.
Das interkommunale Stadtteilmanagement soll mit maximal 5 Personen besetzt sein und folgende Aufgaben wahrnehmen: Fachkoordination für Planungs- und Bauprojekte, Fachkoordination für lokale Wirtschaftsentwicklung, Fachkoordination für Bildungs- und Sozialmanagement, Finanzkoordination. Die Projektleitung des interkommunalen Projektteams soll als Teilaufgabe von einer der Personen übernommen werden. Für die Erbringung der Leistung wird ein Zeitkontingent von 6.400 Jahresstunden angesetzt. Das Stadtteilbüro soll mindestens 25 Std./Woche über die gesamte Projektlaufzeit geöffnet sein, ein Fachkoordinator/in muss während der Öffnungszeiten anwesend sein. Ein Einsatz zu anderen Tageszeiten (z. B. Abendveranstaltungen) ist im Rahmen des Gesamtstundenkontingents nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich bzw. erforderlich.
- Organisatorischer und inhaltlicher Aufbau des Stadtteilmanagements,
- Wahrnehmung der Vermittlungsfunktion zwischen den Bewohner/innen, lokalen Akteuren und den beiden Städten,
- Initiierung und Unterstützung von Netzwerk- und Gremienarbeit, Geschäftsführung des interkommunalen Gebietsbeirats,
- Konzeption, Organisation und Durchführung von Aktivierungs- und Beteiligungsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit,
- Berichterstattung in Politik und Verwaltung,
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Förderanträgen, der Fortschreibung des Interkommunalen Integrierten Handlungskonzeptes, bei Evaluation und Monitoring,
- Projektsteuerung in den Bereichen Planen und Bauen, Wohnungsbestandsverbesserung, Gestaltung des öffentlichen Raums etc.,
- Betreuung externer Planungsbüros bei Planungs- und Bauprojekten,
- Unterstützung und Beratung von lokalen Gewerbetreibenden und Existenzgründern,
- Aufbau und Koordination eines Flächen- und Leerstandsmanagements für die Bereiche
Polsumer Straße in Hassel und Bahnhofstraße in Westerholt,
- Aufbau einer Netzwerkstruktur im Bereich Bildung und Soziales.
- Fördermittelrecherche für Projekte in den Bereichen Bildung und Soziales, beratende Begleitung externer Projektträger bei der Projektumsetzung,
- Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung von bewohnergetragenen Projekten (Quartiersfonds), Geschäftsführung des Quartiersfonds,
- Rechnungslegung, Finanzcontrolling, Mitarbeit an den kommunalen Haushaltsanmeldungen.
- Erstellung der Verwendungsnachweise für die Fördermittel und Vorbereitung der Mittelabrufe bei der Bezirksregierung.
Beschreibung der Optionen:
Das Stadtteilmanagement soll zunächst für die Dauer von 3 Jahren eingesetzt werden und wird mit Fördermitteln von Bund und Land NRW finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung ist beabsichtigt, jedoch abhängig von einer weiteren Förderung.
Referenznummer: 13-0207-00
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 6 EG VOL/A
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angaben zu Mitarbeiterstruktur, Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte (2010-2012).
- Angaben zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten.
- Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
- Gesamtumsatz des Bewerbers sowie Umsatz in vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in Ziff. I.1) genannten Stelle erhältlich ist. Das Bewerbungsformular ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.
- Angaben zur Geschäftsführung des Bewerbers.
- Namentliche Benennung, Berufserfahrung und Qualifikation aller einzusetzenden Personen mit ihren Aufgaben im Projektteam.
- Angaben zu vergleichbaren, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vom Bewerber (Referenzen).
- Personenspezifische Referenzen aller einzusetzenden Personen für vergleichbare Leistungen.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in Ziff. I.1) genannten Stelle erhältlich ist. Das Bewerbungsformular ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Mindeststandards: Mindestens eine Referenz des Bewerbers für eine vergleichbare Leistung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage bilden die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Vergütung der Personalkosten erfolgt über Abschläge auf Basis der Stundennachweise. Die Räumlichkeiten des Stadtteilbüros im Projektgebiet, die technische Ausstattung und Ersteinrichtung werden von den Städten Gelsenkirchen und Herten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sachkosten für Arbeitsmaterial, Strom, Zeitungen etc. sind vom Auftragnehmer zu übernehmen und werden pauschal abgegolten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Grundlage bilden die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Vergütung der Personalkosten erfolgt über Abschläge auf Basis der Stundennachweise. Die Räumlichkeiten des Stadtteilbüros im Projektgebiet, die technische Ausstattung und Ersteinrichtung werden von den Städten Gelsenkirchen und Herten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sachkosten für Arbeitsmaterial, Strom, Zeitungen etc. sind vom Auftragnehmer zu übernehmen und werden pauschal abgegolten.
Gesamtbudget für Personal- und Sachkosten für 3 Jahre ohne MwSt. 907.563,00 EUR.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften und Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird. Arbeits- und Bietergemeinschaften müssen die unter III.1.4) und III.2 genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften und Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird. Arbeits- und Bietergemeinschaften müssen die unter III.1.4) und III.2 genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Abgabe des Angebotes sind die folgenden Verpflichtungserklärungen für Auftragnehmer und deren Nachunternehmer sowie Verleiher von Arbeitskräften gemäß dem Tariftreue- und Vergabe-gesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) abzugeben:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentlohnung, Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Fehlende Unterlagen sind gem. § 19 EG (2) VOL/A spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-08-01 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) (20)
2. Qualität des Angebotskonzeptes (20)
3. Stundenaufteilung (15)
4. Präsentation beim Verhandlungsgespräch (15)
5. Verbindlichkeit und Ausstrahlung (15)
6. Verständnis des Konzeptes und diskursive Qualitäten (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herten , Fachbereich 2.2 - Stadtumbau
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 2
Postort: Herten
Postleitzahl: 45699
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kalusok
Internetadresse: www.gelsenkirchen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://ausschreibungen.gelsenkirchen.de🌏
Name: Stadt Gelsenkirchen, Referat 61 - Stadtplanung
Postanschrift: Goldbergstr. 12
Kontaktperson: Frau Kranich
Telefon: +49 2091694318📞
E-Mail: doris.kranich@gelsenkirchen.de📧
Fax: +49 2091694803 📠
URL für weitere Informationen: http://www.stadterneuerung-gelsenkirchen.de🌏
Name: Stadt Gelsenkirchen, Referat 63 - Bauordnung und Bauverwaltung, 63/4.1 - Zentrale Vergabestelle, Rathaus Buer, Zimmer 56-59
URL der Dokumente: www.gelsenkirchen.de🌏
URL der Teilnahme: www.gelsenkirchen.de🌏
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-0207-00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Internetadresse: http://www.brms.nrw.de🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster erhältlich
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 126-216119 (2013-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 069 072,20 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Vergabenummer 13-0207-00
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-23 📅
Name: Planungsgruppe Stadtbüro
Postanschrift: Huckarder Straße 8-12
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Internetadresse: www.brms.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.