1. Die Auftraggeberin ist eine kommunal übergreifende Dienstleistungsgesellschaft, die von den nordrheinwestfälischen Verkehrsunternehmen DVG (Duisburger Verkehrsgesellschaft AG), EVAG (Essener Verkehrs-AG) und MVG (Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH) gehalten wird und die für diese Muttergesellschaften das operative Geschäft abwickelt. Die Ticketautomaten gehen nach Abnahme in das Eigentum der DVG, EVAG und MVG über. Bei der Vertragsabwicklung wird die Auftraggeberin berechtigt sein, Schäden aufgrund von Mängeln der vertraglichen Leistung oder sonstigen Pflichtverletzungen des AN sowie alle sonstigen Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis wie eigene geltend zu machen.