Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen an 13 Altenheimen der Münchenstift GmbH
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der 13 Häuser der Münchenstift GmbH. Die Münchenstift GmbH („Auftraggeber“) ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochter der Landeshauptstadt München. Er ist mit gegenwärtig rund 1 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und rund 3 000 Bewohnerinnen und Bewohnern in 13 Häusern, die sich auf die ganze Stadt verteilen, eines der größten Dienstleistungsunternehmen für die Senioren in München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen aller 13 Häuser des Auftraggebers seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen der jeweiligen auftragsgegenständlichen Häuser der Auftraggebers sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst:
a) Koordination des Winterdienstes,
b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die der Auftraggeber den Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,
c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden,
d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen:
— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen:
a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,
b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-08-22
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Auftragsbekanntmachung
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2013-12-19
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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