Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen an 13 Altenheimen der Münchenstift GmbH

MÜNCHENSTIFT GmbH

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der 13 Häuser der Münchenstift GmbH. Die Münchenstift GmbH („Auftraggeber“) ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochter der Landeshauptstadt München. Er ist mit gegenwärtig rund 1 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und rund 3 000 Bewohnerinnen und Bewohnern in 13 Häusern, die sich auf die ganze Stadt verteilen, eines der größten Dienstleistungsunternehmen für die Senioren in München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen aller 13 Häuser des Auftraggebers seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen der jeweiligen auftragsgegenständlichen Häuser der Auftraggebers sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst:
a) Koordination des Winterdienstes,
b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die der Auftraggeber den Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,
c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden,
d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen:
— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen:
a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,
b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-22 Auftragsbekanntmachung
2013-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung
Menge oder Umfang:
Es werden insgesamt 11 Lose für die 13 Häuser des Auftraggebers ausgeschrieben:— Los 1: Haus St. Martin (MAR),— Los 2: Haus St. Josef (JOS); Margarete-von-Siemens-Haus (MSH),— Los 3: Haus St. Maria Ramersdorf (RAM),— Los 4: Haus an der Rümannstraße (RÜM); Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH),— Los 5: Hans-Sieber-Haus, Manzostraße (MAN),— Los 6: Alfons-Hoffmann-Haus (AHA),— Los 7: Haus an der Effnerstraße (EFF),— Los 8: Haus an der Tauernstraße (TAU),— Los 9: Haus Heilig Geist (HLG),— Los 10: Münchener Bürgerheim (BÜR),— Los 11: Mathildenstift (MAT).Es ist möglich, ein Angebot auf ein Los, auf mehrere Lose oder auf alle Lose abzugeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Münchenstift GmbH
Postanschrift: Severinstraße 2
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchenstift.de 🌏
E-Mail: bau@muenchenstift.de 📧
Fax: +49 8962020444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 164-285727
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
(1) Die ausgedruckten Angebotsunterlagen sind zu unterzeichnen, bei einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied. (2) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per Email zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen. (3) Das Angebot ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Angebot gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend). (4) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. (5) Angebotsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. (6) Die übersandten Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (7) Mehrfachbewerbungen von Einzelbietern oder Mitgliedern von Bietergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Angebote, an denen dieser Einzelbieter oder das Mitglied der Bietergemeinschaft beteiligt ist. (8) Wahrheitswidrige Angaben des Bieters führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) der 13 Häuser der Münchenstift GmbH. Die Münchenstift GmbH („Auftraggeber“) ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochter der Landeshauptstadt München. Er ist mit gegenwärtig rund 1 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und rund 3 000 Bewohnerinnen und Bewohnern in 13 Häusern, die sich auf die ganze Stadt verteilen, eines der größten Dienstleistungsunternehmen für die Senioren in München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen aller 13 Häuser des Auftraggebers seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen der jeweiligen auftragsgegenständlichen Häuser der Auftraggebers sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
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— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst:
a) Koordination des Winterdienstes,
b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die der Auftraggeber den Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,
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c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden,
d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen:
— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen:
a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,
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b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Haus St. Martin (MAR)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses St. Martin, St.-Martin-Str. 34, 81541 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses St. Martin seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen des Hauses St. Martin sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes,b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden,d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
insbesondere:
b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,
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d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Haus St. Josef (JOS) und Margarethe-von-Siemens-Haus (MSH)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses St. Josef, Luise-Kiesselbach-Platz 2, 81377 München und des Margarete-von-Siemens-Hauses, Heiglhofstraße 54, 81377 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses St. Josef und des Margarete-von-Siemens-Hauses seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen des Hauses St. Josef und des Margarete-von-Siemens-Hauses sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes,b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden, d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
insbesondere:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Haus St. Maria, Ramersdorf (RAM)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses St. Maria , Ramersdorf, St.-Martin-Str. 65, 81669 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses St. Maria, Ramersdorf seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen des Hauses St. Maria , Ramersdorf sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes,b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden, d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden
insbesondere:
b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Haus an der Rümannstraße (RÜM) und Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses an der Rümannstraße, Rümannstraße 60, 80804 München, 81377 München und des Karl-Rudolf-Schulte-Hauses, Leopoldstraße 261, 80807 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses an der Rümannstraße und des Karl-Rudolf-Schulte-Hauses seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen Hauses an der Rümannstraße und des Karl-Rudolf-Schulte-Hauses sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes, b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden, d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
insbesondere:
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Hans-Sieber-Haus (MAN)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hans-Sieber-Hauses, Manzostraße 105, 80997 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hans-Sieber-Hauses seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen des Hans-Sieber-Hauses sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes, b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden,d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11.bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
insbesondere:
d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11.bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Alfons-Hoffmanns-Haus (AHA)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Alfons-Hoffmanns-Hauses, Agnes-Bernauer-Straße 185, 80687 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Alfons-Hoffmanns-Hauses seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen des Alfons-Hoffmanns-Hauses sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes, b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden,d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
insbesondere:
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Haus an der Effnerstraße (EFF)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses an der Effnerstraße , Effnerstraße 76, 81925 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses an der Effnerstraße seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen des Hauses an der Effnerstraße sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes,b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden, d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
insbesondere:
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Haus an der Tauernstraße (TAU)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses an der Tauernstraße , Tauernstraße 11, 81547 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses an der Tauernstraße seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen des Hauses an der Tauernstraße sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes, b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden, d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
insbesondere:
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Haus Heilig Geist (HLG)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Hauses Heilig Geist, Dom Pedro Platz 6, 80637 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Hauses Heilig Geist seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen des Hauses Heilig Geist sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes, b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden, d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
insbesondere:
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Münchener Bürgerheim (BÜR)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Münchener Bürgerheims, Dall'Armistraße 46, 80638 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Münchener Bürgerheims seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen des Münchener Bürgerheims sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes, b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden, d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
insbesondere:
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Mathildestift (MAT)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses sind Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und des Winterdienstes auf allen privaten und öffentlichen Flächen sowie allen weiteren im Straßenreinigungs- und Winterdienstplan dargestellten Flächen und Außenanlagen („Freiflächen“) des Mathildestifts, Mathildenstraße 3b, 80336 München. Der Auftragnehmer hat auf den Freiflächen des Mathildestifts seine Leistungen so zu planen, zu organisieren und durchzuführen, dass eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Freiflächen möglich ist. Insbesondere hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber obliegenden Reinigungs- und Sicherungspflichten nach §§ 3 ff. der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München neben den öffentlichen Straßen auch auf den sonstigen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen des Mathildestifts sorgfältig und vollumfänglich wahrzunehmen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten
insbesondere:— Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst: a) Koordination des Winterdienstes, b) Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch auf denjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen,c) Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes an Werktagen, Feiertagen und Wochenenden,d) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Der Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst ist in der Zeit vom 1.11. bis zum darauf folgenden 30.4. zu erbringen.— Reinigung von Straßen und sonstigen Flächen: a) Reinigen aller in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten Flächen und insbesondere auch derjenigen Flächen, für die dem Auftraggeber die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen, b) Übernahme der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Winterdienst. Die betroffenen Flächen müssen vom Auftragnehmer nach den Anforderungen der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München und darüber hinaus spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gereinigt werden.
insbesondere:
Menge oder Umfang:
Es werden insgesamt 11 Lose für die 13 Häuser des Auftraggebers ausgeschrieben:
— Los 1: Haus St. Martin (MAR),
— Los 2: Haus St. Josef (JOS); Margarete-von-Siemens-Haus (MSH),
— Los 3: Haus St. Maria Ramersdorf (RAM),
— Los 4: Haus an der Rümannstraße (RÜM); Karl-Rudolf-Schulte-Haus (RSH),
— Los 5: Hans-Sieber-Haus, Manzostraße (MAN),
— Los 6: Alfons-Hoffmann-Haus (AHA),
— Los 7: Haus an der Effnerstraße (EFF),
— Los 8: Haus an der Tauernstraße (TAU),
— Los 9: Haus Heilig Geist (HLG),
— Los 10: Münchener Bürgerheim (BÜR),
— Los 11: Mathildenstift (MAT).
Es ist möglich, ein Angebot auf ein Los, auf mehrere Lose oder auf alle Lose abzugeben.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer über den vorgesehenen Vertragszeitraum (1.11.2013 bis 30.4.2015) mit Verlängerungsoption bis zum 30.4.2017 zu beauftragen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen; bei Bietergemeinschaften gelten diese Anforderungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft:
(1) Soweit der Bieter dort eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Berufs-, Partnerschafts- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters, sowie Eigenerklärung des Bieters, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
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(2) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
(3) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
(4) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht vorliegen.
(5) Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
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(6) Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
7) Nachweis gem. § 7 EG Abs. 2b) VOL/A über die bestehende Haftpflichtversicherung des Bieters. Im Falle von geringen Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in Ziffer III.1.1) genannt, ist zusätzlich eine schriftliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen nach Ziffer III.1.1) angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften muss ein solcher Nachweis für jedes Mitglied mit der Bewerbung vorgelegt werden.
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8) Eigenerklärung gem. § 7 EG Abs. 2d) VOL/A über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und Winterdienstes gemäß Beschreibung unter II.1.5)) des Bieters, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010-2012), jeweils in EUR netto. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
9) Eigenerklärungen von höchstens 3 vom Bieter erbrachte, mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) vergleichbare Referenzprojekte von Leistungen der Straßenreinigung sowie des Winterbereitschafts- und Winterdienstes aus den letzten 3 Jahren, rückgerechnet vom Schlusstermin für die Abgabe des Angebots (IV.3.4), mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, einer kurzen Bezeichnung und –beschreibung des Vorhabens mit Beschreibung der erbrachten Leistungen/des Leistungsumfangs und der vertraglichen Stellung des Bieters im Rahmen des Referenzprojekts; Angabe des Ortes der Ausführung, des Ausführungszeitraums sowie des Auftragswertes. Sollten an anderer Stelle als in dem dafür vorgesehenen Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten o. ä.) werden diese nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist.
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10) Benennung des für die ausschreibungspflichtige Leistung des Winterdienstes zum Einsatz kommenden Objektleiters mit Angabe der Dauer seiner Berufserfahrung als Objektleiter im Bereich des Winterdienstes. Als Objektleiter darf nur benannt werden, wer die ausschreibungsgegenständliche Leistung hauptverantwortlich selbst im Tagesgeschäft bearbeiten wird.
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(11) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche technische Ausrüstung und welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität welchem Mitglied zuzuordnen sind.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt anhand von (Monats-) Pauschalen, Tagessätzen und ggf. zu Stundensätzen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— nach der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote, z. B. Angebote als Einzelunternehmen und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder Angebot unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros oder mehrere Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller Mehrfachangebote.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Mihael Lackovic
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-04-30 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Die ausgedruckten Angebotsunterlagen sind zu unterzeichnen, bei einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied.
(2) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per Email zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(3) Das Angebot ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Angebot gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
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(4) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(5) Angebotsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(6) Die übersandten Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(7) Mehrfachbewerbungen von Einzelbietern oder Mitgliedern von Bietergemeinschaften führen zum Ausschluss sämtlicher Angebote, an denen dieser Einzelbieter oder das Mitglied der Bietergemeinschaft beteiligt ist.
(8) Wahrheitswidrige Angaben des Bieters führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilienstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://regierung-oberbayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 107 Abs. 3 GWB, wenn:
1. der Antragsteller den im Nachprüfungsverfahren gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Mehr anzeigen
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 164-285727 (2013-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 248-433386
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 164-285727
ABl. S-Ausgabe: 248

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-18 📅
Name: Parolex GmbH
Postanschrift: Am Westpark 1
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣

4️⃣
Name: AAB Wurmböck GmbH
Postanschrift: Maria-Probst-Straße 28
Postleitzahl: 80939

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣

9️⃣
Name: O.K. Service Gebäudemanagement GmbH
Postanschrift: Eifelstraße 4
Postort: Mainhausen
Postleitzahl: 63533

1️⃣0️⃣

1️⃣1️⃣
Name: Arifi GmbH
Postanschrift: Ottobrunner Straße 20
Postleitzahl: Putzbrunn
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5
4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
E-Mail: mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den im Nachprüfungsverfahren gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Mehr anzeigen
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: wie VI.3.1)
Quelle: OJS 2013/S 248-433386 (2013-12-19)