Strategische Beratung – Beratung und Unterstützung der AOK Hessen bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsposition
Die AOK Hessen hat nach Phase der Konsolidierung das Wachstum wieder in den Fokus des Handelns gerückt. In diesem Zusammenhang benötigt die AOK Hessen Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsposition. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen wird mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten wie z.B. Service, Organisation, Prozess-Optimierung, Weiterentwicklung Online/Mobile Strategien sowie weiteren strategischen Fragestellungen etc. während der Vertragslaufzeit erfolgen. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/🌏
E-Mail: spe@he.aok.de📧
Fax: +49 6172272159 📠
- Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die dazu erforderlichen Informationen und zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter Punkt I.1) aufgeführten Kontaktstelle anzufordern. Die Auftraggeberin wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge aufgrund der vorgelegten Eignungsnachweise eine Auswahlentscheidung im Sinne von § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Umschläge sind mit der Aufschrift: "Achtung: Teilnahmeanträge! Bitte nicht öffnen!“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der an der Rezeption der o. g. Anschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 12:00 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Rezeption ist von Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr, am Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Auf die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 4 lit. e) VOF wird hingewiesen.
- Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die dazu erforderlichen Informationen und zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter Punkt I.1) aufgeführten Kontaktstelle anzufordern. Die Auftraggeberin wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge aufgrund der vorgelegten Eignungsnachweise eine Auswahlentscheidung im Sinne von § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Umschläge sind mit der Aufschrift: "Achtung: Teilnahmeanträge! Bitte nicht öffnen!“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der an der Rezeption der o. g. Anschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 12:00 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Rezeption ist von Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr, am Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Auf die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 4 lit. e) VOF wird hingewiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Hessen hat nach Phase der Konsolidierung das Wachstum wieder in den Fokus des Handelns gerückt. In diesem Zusammenhang benötigt die AOK Hessen Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsposition. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen wird mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten wie z.B. Service, Organisation, Prozess-Optimierung, Weiterentwicklung Online/Mobile Strategien sowie weiteren strategischen Fragestellungen etc. während der Vertragslaufzeit erfolgen. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden.
Die AOK Hessen hat nach Phase der Konsolidierung das Wachstum wieder in den Fokus des Handelns gerückt. In diesem Zusammenhang benötigt die AOK Hessen Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsposition. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen wird mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten wie z.B. Service, Organisation, Prozess-Optimierung, Weiterentwicklung Online/Mobile Strategien sowie weiteren strategischen Fragestellungen etc. während der Vertragslaufzeit erfolgen. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden.
Beschreibung der Optionen: 6-malige Verlängerung um je 1/2 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 6
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Dauer: 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 4 Abs. 4, 9 VOF sowie Zusicherung, dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
Der o. g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen.
Der o. g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über den Umsatz des Bewerbers mit Beratungstätigkeiten im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, im Zuschlagsfall Vorlage eines Nachweises über eine Versicherungssumme je Versicherungsfall von 500 000 EUR.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bedienen will, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bedienen will, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen.
Mindeststandards:
- Der Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung muss insgesamt mindestens 1 000 000 EUR brutto betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angabe von mindestens 4 Referenzen über in den letzten 3 Jahren durchgeführte Beratungsprojekte in den folgenden Bereichen.
Es ist jeweils mindestens ein konkretes Referenzprojekt nachzuweisen.
a) Ein Beratungsprojekt im Bereich Prozessoptimierung und Standardisierung Geschäftsprozesse in der GKV,
b) Ein Beratungsprojekt im Bereich Bereich Entwicklung einer online/mobile Strategie in der GKV,
c) Ein Beratungsprojekt im Bereich strategische Ausrichtung in der GKV,
d) Ein Beratungsprojekt im Bereich Kundenausrichtung in der GKV.
Folgende Angaben sind für jede Referenz zu tätigen:
- Abgabe einer schriftlichen Kurzdarstellung der Tätigkeiten und des Umfangs der Beratungsprojekte auf jeweils maximal 2 Seiten,
- Angabe des Auftraggebers,
- Angabe eines Ansprechpartners (mit Telefon-/Telefaxnummer/E-Mail-Adresse) für Rückfragen,
- Angabe des Leistungszeitraums,
- Anzahl der Beratertage.
- Benennung eines Projektteams. Das Projektteam soll aus einem/einer Projektleiter/-in und zwei weiteren MitarbeiterInnen bestehen.
Folgende Angaben sind für den/die Projektleiter/-in zu tätigen:
- Vorlage von Universitäts-/Hochschulabschlusszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis in Kopie,
- Nachweis der Beratungserfahrung als Projektleiter/-in,
- Nachweis von Projektleitererfahrungen im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands durch Vorlage von entsprechenden Referenzen.
Folgende Angaben sind jeweils für die zwei weiteren MitarbeiterInnen zu tätigen:
- Nachweis der allgemeinen Beratungserfahrung,
- Nachweis von Erfahrungen im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands durch Vorlage von entsprechenden Referenzen.
Die o. g. Nachweise können Bewerbergemeinschaften gemeinsam erbringen.
Sofern sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bedienen will, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen, sofern sich der Einsatz auf die Leistung bezieht, für deren Einsatz diese vorgesehen sind.
Sofern sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bedienen will, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer zu erbringen, sofern sich der Einsatz auf die Leistung bezieht, für deren Einsatz diese vorgesehen sind.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, haften diese gesamtschuldnerisch.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Maritta Fus
Referenz Zusätzliche Informationen
- Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die dazu erforderlichen Informationen und zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter Punkt I.1) aufgeführten Kontaktstelle anzufordern. Die Auftraggeberin wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge aufgrund der vorgelegten Eignungsnachweise eine Auswahlentscheidung im Sinne von § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
- Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die dazu erforderlichen Informationen und zwingend zu verwendenden Formblätter sind bei der unter Punkt I.1) aufgeführten Kontaktstelle anzufordern. Die Auftraggeberin wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge aufgrund der vorgelegten Eignungsnachweise eine Auswahlentscheidung im Sinne von § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Umschläge sind mit der Aufschrift: "Achtung: Teilnahmeanträge! Bitte nicht öffnen!“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Umschläge sind mit der Aufschrift: "Achtung: Teilnahmeanträge! Bitte nicht öffnen!“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der an der Rezeption der o. g. Anschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 12:00 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Rezeption ist von Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr, am Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der an der Rezeption der o. g. Anschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 12:00 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Rezeption ist von Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr, am Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Auf die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 4 lit. e) VOF wird hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 135-234547 (2013-07-08)
Ergänzende Angaben (2013-07-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Basler Str. 2
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-16 📅
Name: Bain & Company Germany, Inc.
Postanschrift: Karlsplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.