Strategische Beratung - Beratung und Unterstützung des AOK-Bundesverbandes bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte mit IT Kontext zur Stärkung der Wettbewerbsposition der AOKs
Die AOK-Gemeinschaft steht aktuell vor dem erfolgreichen Abschluss des Rollouts der Anwendung oscare®. Mit dem Abschluss oscare® gewinnt das Thema Zukunftsperspektive für die AOKs an Bedeutung. In diesem Zusammenhang benötigt der AOK-Bundesverband Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte mit IT Kontext zur Stärkung der Wettbewerbsposition der AOKs. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen wird mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten wie z.B. IT Governance, Prozess-Optimierung, strategische Fragestellungen etc. während der Vertragslaufzeit erfolgen. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeber ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link www.aok-business.de/ausschreibungen abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern;
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein:
Nicht öffnen! - "Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes - Strategische Beratung ".
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 21.5.2013, 07:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR
Zentrale Vergabestelle
Frau Silke Beckmann
- Postfachanschrift:
Postfach 11 02 46,
10832 Berlin
- Hausanschrift:
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 07:30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 07:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
(1) Auftraggeber ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link www.aok-business.de/ausschreibungen abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern;
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein:
Nicht öffnen! - "Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes - Strategische Beratung ".
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 21.5.2013, 07:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR
Zentrale Vergabestelle
Frau Silke Beckmann
- Postfachanschrift:
Postfach 11 02 46,
10832 Berlin
- Hausanschrift:
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 07:30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 07:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK-Gemeinschaft steht aktuell vor dem erfolgreichen Abschluss des Rollouts der Anwendung oscare®. Mit dem Abschluss oscare® gewinnt das Thema Zukunftsperspektive für die AOKs an Bedeutung. In diesem Zusammenhang benötigt der AOK-Bundesverband Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte mit IT Kontext zur Stärkung der Wettbewerbsposition der AOKs. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen wird mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten wie z.B. IT Governance, Prozess-Optimierung, strategische Fragestellungen etc. während der Vertragslaufzeit erfolgen. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden.
Die AOK-Gemeinschaft steht aktuell vor dem erfolgreichen Abschluss des Rollouts der Anwendung oscare®. Mit dem Abschluss oscare® gewinnt das Thema Zukunftsperspektive für die AOKs an Bedeutung. In diesem Zusammenhang benötigt der AOK-Bundesverband Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte mit IT Kontext zur Stärkung der Wettbewerbsposition der AOKs. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen wird mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten wie z.B. IT Governance, Prozess-Optimierung, strategische Fragestellungen etc. während der Vertragslaufzeit erfolgen. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Bewerbers, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a) - e) VOF genannten Fälle auf sein Unternehmen zutrifft, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a) - g) VOF bzw. Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Straftaten verurteilt worden ist und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen worden sind.
(1) Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Bewerbers, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a) - e) VOF genannten Fälle auf sein Unternehmen zutrifft, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a) - g) VOF bzw. Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Straftaten verurteilt worden ist und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen worden sind.
(2) Vorlage eines Auszugs in Kopie aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates in dem das Unternehmen ansässig ist, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate ist.
(2) Vorlage eines Auszugs in Kopie aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates in dem das Unternehmen ansässig ist, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate ist.
Allgemeine Hinweise:
a) Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen;
b) Die oben genannten Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers mit Beratungstätigkeiten im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Umsatz muss insgesamt mindestens 1 000 000 EUR brutto betragen.
(2) Nachweis einer bestehenden und gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
— 500 000 EUR gegen Vermögensschäden.
Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich der Versicherungsvertrag aber jeweils um 1 Jahr, hat der Bewerber durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung zu versichern, dass die Versicherung nicht in angegebener Frist gekündigt wurde und mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortbestehen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich der Versicherungsvertrag aber jeweils um 1 Jahr, hat der Bewerber durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung zu versichern, dass die Versicherung nicht in angegebener Frist gekündigt wurde und mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortbestehen wird.
Erfüllt der beigefügte Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung, hat der Bewerber zu erklären, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der oben genannten Mindestdeckungssumme abschließen wird und den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erfüllt der beigefügte Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung, hat der Bewerber zu erklären, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der oben genannten Mindestdeckungssumme abschließen wird und den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
(3) Allgemeine Hinweis: Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die genannten Nachweise einzeln zu erbringen. Es genügt jedoch, dass die Bewerbergemeinschaft den geforderten Mindestumsatz mit Beratungstätigkeiten im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam nachweisen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Allgemeine Hinweis: Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die genannten Nachweise einzeln zu erbringen. Es genügt jedoch, dass die Bewerbergemeinschaft den geforderten Mindestumsatz mit Beratungstätigkeiten im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam nachweisen kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Kurze Unternehmensdarstellung:
(a) Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner;
(b) Darstellung über Zustand und Entwicklung des Unternehmens sowie einzelner Geschäftsfelder.
(2) Angabe von mindestens 4 Referenzen über in den letzten 3 Jahren durchgeführte Beratungsprojekte in den folgenden Bereichen. Es ist jeweils mindestens ein konkretes Referenzprojekt nachzuweisen.
a) Ein Beratungsprojekt im Bereich Prozessoptimierung und Standardisierung Geschäftsprozesse in der GKV.
b) Ein Beratungsprojekt im Bereich Entwicklung einer Anwendungs- bzw. IT-Strategie.
c) Ein Beratungsprojekt im Bereich Strategie- bzw. Organisationsentwicklung oder Entwicklung einer IT-Governance inkl. effizienter IT-Prozesse in der GKV.
d) Ein Beratungsprojekt zur Reorganisation in der GKV
Folgende Angaben sind für jede Referenz zu tätigen:
- Abgabe einer schriftlichen Kurzdarstellung der Tätigkeiten und des Umfangs der Beratungsprojekte auf jeweils maximal 2 Seiten,
- Angabe des Auftraggebers (soweit zulässig; andernfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers/der Auftraggeberin),
- Angabe eines Ansprechpartners für Rückfragen,
- Angabe des Leistungszeitraums,
- Anzahl der Beratertage.
(3) Benennung und Nachweis der Eignung des/der Projektleiters/Projektleiterin, welche/r für den Auftrag vorgesehen ist und der nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf, durch
a) Nachweise der beruflichen Befähigung (Vorlage von Universitäts-/ Hochschulabschlusszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis in Kopie und Darstellung des beruflichen Werdegangs ) sowie
b) Nachweis von Erfahrungen im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands durch Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten.
(4) Benennung und Nachweis der Eignung zweier weiterer Mitarbeiter, welche für den Auftrag vorgesehen sind und die nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden dürfen, durch
a) Nachweis der beruflichen Befähigung durch Darstellung des beruflichen Werdegangs in einem Kurzlebenslauf sowie
(5) Bewerbergemeinschaften können die geforderten Nachweise gemeinsam erbringen.
(6) Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von dem Bewerber/Bieter Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bewerbern/Bietern geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
(6) Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von dem Bewerber/Bieter Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bewerbern/Bietern geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Eigenerklärung des Bewerbers, welche wesentlichenTeilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführenlassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), soll innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht werden. Ergänzungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können mit der Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden.
Die Eigenerklärung des Bewerbers, welche wesentlichenTeilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführenlassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), soll innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht werden. Ergänzungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können mit der Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und ein für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und ein für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Darstellungen zu Referenzprojekten nach Ziffer III.2.3 (2) = 60 %;2. Berufliche Befähigung und Referenzen Projektleiter/in nach Ziffer III.2.3 (3) = 20 %;3. Berufliche Befähigung und Referenzen Personal nach Ziffer III.2.3 (4) = 20.Der Auftraggeber nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Er bewertet die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Schwierigkeitgrad der erbrachten Leistungen. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann und Teilnahmeanträge mit gleicher Punktzahl bewertet werden, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
1. Darstellungen zu Referenzprojekten nach Ziffer III.2.3 (2) = 60 %;2. Berufliche Befähigung und Referenzen Projektleiter/in nach Ziffer III.2.3 (3) = 20 %;3. Berufliche Befähigung und Referenzen Personal nach Ziffer III.2.3 (4) = 20.Der Auftraggeber nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Er bewertet die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Schwierigkeitgrad der erbrachten Leistungen. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann und Teilnahmeanträge mit gleicher Punktzahl bewertet werden, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AOK-Bundesverband GbR
Silke Beckmann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-23 📅
Datum des Endes: 2014-07-22 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link www.aok-business.de/ausschreibungen abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern;
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link www.aok-business.de/ausschreibungen abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und Verhandlung auffordern;
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein:
Nicht öffnen! - "Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes - Strategische Beratung ".
(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 21.5.2013, 07:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR
Zentrale Vergabestelle
Frau Silke Beckmann
- Postfachanschrift:
Postfach 11 02 46,
10832 Berlin
- Hausanschrift:
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 07:30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 07:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 07:30 Uhr MESZ, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 07:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 101a Informations- undWartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 077-130029 (2013-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Auftraggeberin ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführenden Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Jürgen Graalmann.
2) Die vorbeschriebene Leistung wurde im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben.
1) Auftraggeberin ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführenden Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Jürgen Graalmann.
2) Die vorbeschriebene Leistung wurde im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-09 📅
Name: Bain & Company Germany, Inc.
Postanschrift: Karlsplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2013/S 165-287638 (2013-08-26)