Gegenstand der Ausschreibung ist die Stromlieferung an 252 Zählpunkte der Auftraggeberin. Der jährliche Strombezug aller 252 Zählpunkte beträgt voraussichtlich: — rd. 11.297.000 kWh pro Jahr — unterteilt auf 41 RLM-Zählpunkte und 211 SLP-Zählpunkte; diese unterteilt in 4 Lose: Los 1: 41 RLM-Zählpunkte, für den Zeitraum: 1.1.2014, 00:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 Uhr Los 2: 211 SLP-Zählpunkte, für den Zeitraum: 1.1.2014, 00:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 Los 3: 41 RLM-Zählpunkte, für den Zeitraum: 1.1.2016, 00:00 Uhr bis 31.12.2017, 24:00 Uhr Los 4: 211 SLP-Zählpunkte, für den Zeitraum: 1.1.2016, 00:00 Uhr bis 31.12.2017, 24:00 Uhr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Der jährliche Strombezug aller 252 Zählpunkte beträgt im Lieferzeitraum voraussichtlich:— rd. 11.297.000 kWh pro Jahr— unterteilt auf 41 RLM-Zählpunkte und 211 SLP-ZählpunkteDie Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Zählpunkte erfolgt für folgende/n Zeitraum/räume:Los 1:41 RLM-Zählpunkte, für den Zeitraum:1.1.2014, 00:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 UhrLos 2:211 SLP-Zählpunkte, für den Zeitraum:1.1.2014, 00:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00Los 3:41 RLM-Zählpunkte, für den Zeitraum:1.1.2016, 00:00 Uhr bis 31.12.2017, 24:00 UhrLos 4:211 SLP-Zählpunkte, für den Zeitraum:1.1.2016, 00:00 Uhr bis 31.12.2017, 24:00 Uhr.
Der jährliche Strombezug aller 252 Zählpunkte beträgt im Lieferzeitraum voraussichtlich:— rd. 11.297.000 kWh pro Jahr— unterteilt auf 41 RLM-Zählpunkte und 211 SLP-ZählpunkteDie Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Zählpunkte erfolgt für folgende/n Zeitraum/räume:Los 1:41 RLM-Zählpunkte, für den Zeitraum:1.1.2014, 00:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 UhrLos 2:211 SLP-Zählpunkte, für den Zeitraum:1.1.2014, 00:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00Los 3:41 RLM-Zählpunkte, für den Zeitraum:1.1.2016, 00:00 Uhr bis 31.12.2017, 24:00 UhrLos 4:211 SLP-Zählpunkte, für den Zeitraum:1.1.2016, 00:00 Uhr bis 31.12.2017, 24:00 Uhr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2. und Ziff. III.2.3. der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen.
(3) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Sie sind jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2. und Ziff. III.2.3. der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen.
(3) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Sie sind jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Stromlieferung an 252 Zählpunkte der Auftraggeberin. Der jährliche Strombezug aller 252 Zählpunkte beträgt voraussichtlich:
— rd. 11.297.000 kWh pro Jahr
— unterteilt auf 41 RLM-Zählpunkte und 211 SLP-Zählpunkte; diese unterteilt in 4 Lose:
Los 1:
41 RLM-Zählpunkte, für den Zeitraum:
1.1.2014, 00:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 Uhr
Los 2:
211 SLP-Zählpunkte, für den Zeitraum:
1.1.2014, 00:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00
Los 3:
1.1.2016, 00:00 Uhr bis 31.12.2017, 24:00 Uhr
Los 4:
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Stromlieferung für die 41 RLM-Zählpunkte der AOK-NordWest - Die Gesundheitskasse für den Zeitraum 1.1.2014–31.12.2015.
Menge oder Umfang: Der jährliche Strombezug aller 41 RLM-Zählpunkte beträgt insgesamt rd. 8.571.000 kWh/a. Der Zeitraum der Stomlieferung ist 1.1.2014–31.12.2015.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Stromlieferung für die 211 SLP-Zählpunkte der AOK-NordWest - Die Gesundheitskasse für den Zeitraum 1.1.2014–31.12.2015.
Menge oder Umfang: Der jährliche Strombezug aller 211 SLP-Zählpunkte beträgt insgesamt rd. 2.726.000 kWh/a. Der Zeitraum der Stromlieferung ist 1.1.2014–31.12.2015.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Stromlieferung für die 41 RLM-Zählpunkte der AOK-NordWest - Die Gesundheitskasse für den Zeitraum 1.1.2016–31.12.2017.
Menge oder Umfang: Der jährliche Strombezug aller 41 RLM-Zählpunkte beträgt insgesamt rd. 8.571.000 kWh/a. Der Zeitraum der Stomlieferung ist 1.1.2016–31.12.2017.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Stromlieferung für die 211 SLP-Zählpunkte der AOK-NordWest - Die Gesundheitskasse für den Zeitraum 1.1.2016–31.12.2017.
Menge oder Umfang: Der jährliche Strombezug aller 211 SLP-Zählpunkte beträgt insgesamt rd. 2.726.000 kWh/a. Der Zeitraum der Stromlieferung ist 1.1.2016–31.12.2017.
Der jährliche Strombezug aller 252 Zählpunkte beträgt im Lieferzeitraum voraussichtlich:
— rd. 11.297.000 kWh pro Jahr
— unterteilt auf 41 RLM-Zählpunkte und 211 SLP-Zählpunkte
Die Ausschreibung der Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Zählpunkte erfolgt für folgende/n Zeitraum/räume:
Los 1:
41 RLM-Zählpunkte, für den Zeitraum:
1.1.2014, 00:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 Uhr
Los 2:
211 SLP-Zählpunkte, für den Zeitraum:
1.1.2014, 00:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00
Los 3:
1.1.2016, 00:00 Uhr bis 31.12.2017, 24:00 Uhr
Los 4:
1.1.2016, 00:00 Uhr bis 31.12.2017, 24:00 Uhr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW);
(3) Ggf. Verpflichtungserklärung zur Beachtung vertraglicher Nebenbedingungen zu sozialen Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes Nordrhein-Westfalen (TvgG – NRW);
(4) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
(5) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG;
(6) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Mindeststandards:
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Sachschäden (500.000 EUR); Personenschäden (1.000.000 EUR); alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese nach Zuschlagserteilung mit Vertragsschluss abgeschlossen wird.
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Sachschäden (500.000 EUR); Personenschäden (1.000.000 EUR); alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese nach Zuschlagserteilung mit Vertragsschluss abgeschlossen wird.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
(1) Stromkennzeichnung des Angebotes gem. EU-Richtlinie 2003/54/EG (Anteil EE-Strom);
(2) Angabe von insgesamt 3 Referenzen, über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Stromlieferleistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer);
(2) Angabe von insgesamt 3 Referenzen, über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Stromlieferleistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer);
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu bennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu bennen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Patrizia Krahn
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2. und Ziff. III.2.3. der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen.
Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2. und Ziff. III.2.3. der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen.
(3) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Sie sind jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Sie sind jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetztes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der
Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
GWB.
Quelle: OJS 2013/S 140-243447 (2013-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch.
Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, Deutschland.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-30 📅
Name: LichtBlick SE
Postanschrift: Zirkusweg 6
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: LichtBlich SE
3️⃣
4️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2013/S 195-336435 (2013-10-04)