Stromlieferung

Stadt Köthen (Anhalt)

Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 61 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsbemessung mit einem Verbrauch von ca. 692 000 kWh pro Jahr und 2 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsbemessung mit einem Verbrauch von ca. 144 000 kWh pro Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-08 Auftragsbekanntmachung
2013-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: 63 Abnahmestellen mit ca. 836 000 kWh pro Jahr.1 101 860
Gesamtwert des Auftrags: 1 101 860 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köthen (Anhalt)
Postanschrift: Marktstraße 1 - 3
Postleitzahl: 06366
Postort: Köthen (Anhalt)
Kontakt
Internetadresse: http://www.koethen-anhalt.de 🌏
E-Mail: m.freitag@koethen-stadt.de 📧
Telefon: +49 3496425414 📞
Fax: +49 34964256414 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 091-154823
ABl. S-Ausgabe: 91

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 61 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsbemessung mit einem Verbrauch von ca. 692 000 kWh pro Jahr und 2 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsbemessung mit einem Verbrauch von ca. 144 000 kWh pro Jahr.
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Menge oder Umfang: 63 Abnahmestellen mit ca. 836 000 kWh pro Jahr.
Beschreibung der Optionen:
2 x 12 Monate; Der geschätzte Auftragswert ist das Volumen von einer Laufzeit von 4 Jahren und einer 2 x 12-monatigen Verlängerungsoption. Die Verlängerungsoption muss spätestens 2 Monate vor Ablauf ausgesprochen werden.
Referenznummer: Verg.Nr. 54/13/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 63 Abnahmestellen in der Stadt Köthen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen zur Eignung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen zur Eignung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen zur Eignung;
— Selbstauskunft zur Anzeige der Energiebelieferung und Nichtuntersagung gem. § 5 EnWG soweit eine
Anzeigenpflicht besteht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B i.V.m. dem Stromliefervertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen Mitarbeiter für die Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
per Überweisung an
Stadt Köthen (Anhalt), Stadtkasse
Bank: Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Kto.: 302011714
BLZ: 80053722
Zahlungsgrd.: Verg.Nr. 54/13/10
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-07-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Frau M. Freitag
Internetadresse: www.koethen-anhalt.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Verg.Nr. 54/13/10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt, Verkgabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einen Antrag auf Nachprüfungsverfahren kann gem. § 107 Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bei der Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unverzüglich nach Erkennen des gegenüber dem Auftraggeber gerügten und nicht abgeholfenen Verstoßes gegen Vergabevorschriften zu stellen, jedoch binnen 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe der Rüge.
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Quelle: OJS 2013/S 091-154823 (2013-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 296 770,82 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Marktstraße 1-3

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 198-341946
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 91-154823
ABl. S-Ausgabe: 198

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-16 📅
Name: Stadtwerke Schwerin GmbH
Postanschrift: Eckdrift 43-45
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einen Antrag auf Nachprüfungsverfahren kann gem. § 107 Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bei der Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unverzüglich nach Erkennen des gegenüber dem Auftraggeber gerügten und nicht abgeholfenen Verstoßes gegen Vergabevorschriften zu stellen, jedoch binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe der Rüge.
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Quelle: OJS 2013/S 198-341946 (2013-10-09)