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NV05.11 Notfallkonzept/Ertüchtigung Anschlussfuge
Diese Leistungen wurden im Hauptvertrag Juni 2016 bereits grundsätzlich vereinbart. Vereinbart war die Erstellung eines Notfallkonzeptes für die vorsorgliche Sicherung der Anschlussfuge zwischen Komplexbauwerk und Absperrbauwerk.
Nach Durchführung erneuter Tauchermessungen der verfügbaren Dehnungswelle des Fugenbleches und Feststellung des schlechten Zustandes, wurde Ende 2016 vom AG festgelegt, die Erarbeitung eines Notfallkonzeptes abzubrechen und dafür Planungs- und Überwachungsleistungen zur Ertüchtigung der Anschlussfuge zu erbringen. Alle über die Erstellung des Notfallkonzeptes hinausgehenden Leistungen waren bisher vertraglich nicht vereinbart. Dies geschieht hiermit.
NV05.12 Ersatzrohwasserversorgung Teil 2
Diese Leistungen wurden grundsätzlich in der Nachtragsvereinbarung 03 vom August 2019 beauftragt.
Der Stundenaufwand für die Bearbeitung der Variantenuntersuchung zur Ersatzrohwasserversorgung sowie der Variantenuntersuchung zur Optimierung des Zeitraumes der Totalentleerung war höher als vorabgeschätzt. Zwischenberatungen sowie die Ergebnisvorstellung waren im Nachtrag mit dem Hinweis auf eine mögliche Nachbeauftragung nicht enthalten.
Die über den bereits vereinbarten Aufwand hinausgehende Stundenanzahl wir hiermit vertraglich gebunden.
NV05.2 Bauzustandserfassung OFD Wasserwechselzone
Auch diese Leistungen wurden grundsätzlich in der Nachtragsvereinbarung 04 September 2020
vertraglich vereinbart. Auf Grund der zahlreichen Schäden war die Berichterstellung aufwändiger als vorabgeschätzt. Die zusätzlich notwendige Bearbeitungszeit wird hiermit vertraglich vereinbart.
NV05.3 Anpassung Retentionsberechnung HQ2/BHQ1/2
Diese Leistungen wurden grundsätzlich in der Nachtragsvereinbarung 04 September 2020
vertraglich vereinbart. Auf Grund mehrmalig geänderter Randbedingungen im Rahmen diverser Abstimmungen wurde die Retentionsberechnung einschl. Bericht mehrfach überarbeitet.
Die zusätzlich angefallenen Leistungen werden hiermit beauftragt.
NV05.4 Vorsperre Dittersbach – Prüfung vorgezogene Schützinstallation
Zusätzlich zur bereits in der Nachtragsvereinbarung 04 September 2020 vereinbarten Prüfung der vorgezogenen Schützinstallation sollte geprüft werden, ob die bisher bauzeitlich vorgesehene Schützkonstruktion auch dauerhaft eingesetzt werden kann. Damit sollten Steuerungsoptionen entsprechend Stellungnahme R22 (R22/07/2020) realisiert werden können.
NV05.5 Erstellung Gesamtablaufplan
Auch diese Leistungen wurden grundsätzlich in der Nachtragsvereinbarung 04 September 2020
vertraglich vereinbart.
Der Gesamtablaufplan wird weiterhin fortgeschrieben. Die Vorausschätzung des erforderlichen Zeitbedarfes wird hiermit vertraglich vereinbart.
NV05.6 Vorstellung Ausführungsplanung
Um das inzwischen neue Bearbeiterteam der Komplexsanierung sowie alle weitere Beteiligten der Maßnahme nach der langen Planungspause wieder auf einen Stand zu bringen, wurde die ARGE aufgefordert, die Ausführungsplanung mittels ppt vorzustellen.
Dies erfolgte am 30.09.2020.
NV05.7 Mehrfertigung Ausführungsplanung
Damit alle Beteiligten die Ausführungsplanung parallel prüfen konnten, wurde der AN aufgefordert zwei weitere Papierexemplare zu erstellen. Die Unterlagen wurden im April 2020 übergeben.
NV05.8 Konzept Funktionsprüfung Entnahmeanlagen Wiedereinstau
Im Vorfeld eines Probestauprogrammes wurde der AN aufgefordert (EL26 und 14.01.2021), ein Konzept zu erstellen, welches die notwendigen Funktionsprüfungen vor der VOB-Abnahme bzw. vor Inbetriebnahme der Entnahmeanlagen erfasst.
NV05.9 Konzept Vorsperre Umbau HWE
Resultierend aus den Ergebnissen der Notiz 66 (siehe NV05.4) wurde der AN aufgefordert zu prüfen, ob der vorgesehene bauzeitliche Einbau des Schützes (bisher am GA) auch dauerhaft in die HWE installiert werden kann. Damit wäre jedoch die Abflusssteuerung erst ab 491,50m möglich (liegt über dem bisher angenommenen Teildauerstau). Es sollte geprüft werden, welche Auswirkungen dies auf den bauzeitlichen Hochwasserschutz hat. Es erfolgten bis zum 09.03.2021 noch Abstimmungen diesbezüglich zur Konkretisierung der Aufgabenstellung.
Aus Kapazitätsgründen erfolgte dann keine weitere Bearbeitung des AN.
In einer betriebsinternen Abstimmung am 11.05.2021 wurde festgestellt, dass der diesbezügliche Umbau der HWE für die bauzeitliche HW-Steuerung ungünstig ist und daher der Umbau als separates Projekt beplant werden soll.
Am 25.05.2021 wurde die Leistung beim AN gestoppt. Der bis dahin erbrachte Stundenaufwand wird hiermit vertraglich vereinbart.
NV05.10 Begleitung Armaturentest Störreservelager LTV
Entsprechend Email vom 07.05.2021 an den AN sollte geprüft werden, ob die bauzeitlichen Armaturen für die Wasserhaltung über die Grundablässe aus Beständen der Störreserve der LTV generiert werden können. Im B ZM/OWE sind Armaturen vorrätig, diese sollte auf ihre Eignung geprüft werden. Es sollte weiterhin eine Richtpreisrecherche zur Aufarbeitung der vorrätigen Armaturen erfolgen.
Der notwendige Stundenaufwand wird hiermit vertraglich vereinbart.