TBW Lieferung Elektrischer Energie 2014 (kurz auch TBW Stromlieferung 2014)

Technische Betriebe Wilhelmshaven („TBW“)

TBW (ein Eigenbetrieb der Stadt Wilhelmshaven) schreibt die Belieferung mit elektrischer Energie (Strom) für seinen Bedarf (Kläranlage, Pumpwerke, Straßenbeleuchtung und Sonstige) im Offenen Verfahren auf Grundlage der VOL/A-EG europaweit aus. Im Vergabeverfahren lässt sich TBW von GGS Wilhelmshaven vertreten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-16 Auftragsbekanntmachung
2014-01-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Ca. 9 200 000 kWh/a davon ca. 3 700 000 kWh/a für SLP und ca 5 500 000 kWh/a für RLM Abnahmestellen.1 700 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Betriebe Wilhelmshaven („TBW“)
Postanschrift: Freiligrathstr. 420
Postleitzahl: 26386
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.tbw-whv.de 🌏
E-Mail: renke.wirdemann@ggs-whv.de 📧
Telefon: +49 4421162656 📞
Fax: +49 442116412656 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 181-312031
ABl. S-Ausgabe: 181

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
TBW (ein Eigenbetrieb der Stadt Wilhelmshaven) schreibt die Belieferung mit elektrischer Energie (Strom) für seinen Bedarf (Kläranlage, Pumpwerke, Straßenbeleuchtung und Sonstige) im Offenen Verfahren auf Grundlage der VOL/A-EG europaweit aus. Im Vergabeverfahren lässt sich TBW von GGS Wilhelmshaven vertreten.
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Menge oder Umfang:
Ca. 9 200 000 kWh/a davon ca. 3 700 000 kWh/a für SLP und ca 5 500 000 kWh/a für RLM Abnahmestellen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird für ein Jahr vergeben und kann optional von TWB einmal um 12 Monate verlängert werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: TBW Stromlieferung 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmshaven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen:
Seit Bestand des Unternehmens, mindestens jedoch seit 1.1.2011, sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen zur Leistung von Abgaben und Steuern erfüllt zu haben, insbesondere bezüglich der gesetzlichen Sozialversicherung sowie das eigene Unternehmen ordnungsgemäß in den Gewerbe- Handels und Berufsregistern angemeldet zu haben und dort ordnungsgemäß eingetragen zu sein und über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen, mit einer Mindesthaftpflicht von 1 000 000 EUR pro Schadensfall und 3 000 000 EUR pro Jahr und dass keine der in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe auf das Unternehmen zutreffen und über sonstige Umstände der persönlichen Lage des Bieters sowie sonstige Eintragungen in berufs- oder betrieblichen Register, soweit solche Umstände leistungsrelevant sein können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärungen:
— über den in den letzten 36 Monaten erwirtschafteten Gesamtumsatz und
— über den in den Arten der ausgeschriebenen Leistungen in den 36 Monaten erwirtschafteten Gesamtumsatz und
— über sonstige Umstände der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Mindeststandards:
Eigenerklärung:
— durch Stromlieferungen in den letzten 36 Monaten einen Gesamtumsatz von mindestens 3 000 000 EUR netto erwirtschaftet zu haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen:
— über die Anzahl der in den letzten 36 Monaten beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert in Berufsgruppen und
— über die in den letzten 36 Monaten erbrachten Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Referenzliste),
— über die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen,
— über die technische Leitung und die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht,
— über sonstige Umstände der technischen Leistungsfähigkeit.
Mindeststandards: — über mindestens 3 Referenzprojekte für eine vergleichbare Leistung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: GGS (Eigenbetrieb der Stadt Wilhelmshaven)
Herrn Wirdemann
Internetadresse: www.tbw-whv.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TBW Stromlieferung 2014

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung
Postanschrift: Auf der Hure 12
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der die Bieter- und die Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der Stadt Wilhelmshaven (diese vertreten durch die TBW, dieser Eigenbetrieb vertreten durch GGS). Sieht sich einem Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der GGS (als Vertreterin der Stadt Wilhelmshaven und deren Eigenbetrieb TBW) zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der GGS (als der Vertreterin der Stadt Wilhelmshaven und des Eigenbetriebes TBW) geltend gemacht werden. Teilt die Stadt Wilhelmshaven (vertreten durch die TBW oder dieser Eigenbetrieb vertreten durch die GGS) dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachtrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 100 1a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch die Stadt Wilhelmshafen (oder durch deren Vertreter) geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information. Die Unwirksamkeit gemäß § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2013/S 181-312031 (2013-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 617 431 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 011-014769
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 181-312031
ABl. S-Ausgabe: 11

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (95)
2. Rechtliche Sicherheit (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-09 📅
Name: GEW Wilhelmshaven GmbH
Postanschrift: Nahestraße 12
Postort: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Renke Wirdemann

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der die Bieter- und die Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der Stadt Wilhelmshaven (diese vertreten durch TBW, dieser vertreten durch GGS). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei GGS (Vertreter des TBW, dieser die Stadt Wilhelmshaven vertretend) zu rügen (§ 107 Abs. 3. Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber GGS geltend gemacht werden. Teilt GGS (in Vertretung von TBW und dieser die Stadt Wilhelmshaven vertretend) dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch die Stadt Wilhelmshafen (vertreten durch TBW und dieser vertreten durch GGS) geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die GGS (in Vertretung des TBW und dieser die Stadt Wilhelmshaven vertretend). Die Unwirksamkeit gemäß § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie nach Prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekennt gegeben, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2014/S 011-014769 (2014-01-14)