Technische Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen

Deutscher Bundestag – Verwaltung

LOS 1: Personalunterstützung und/oder mietweise Bereitstellung technischer Ausstattung in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
(1) Die Leistung beinhaltet die Beauftragung von
a) Personalunterstützung (Bereitstellung von Personal zur Betreuung einer speziellen Veranstaltung) oder
b) Anmietung von Gerätschaften sowie
c) die Personalunterstützung und Anmietung von Geräten.
(2) Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dauer einer Personalunterstützung und den Umfang der Beistellung technischer Ausstattung trifft die AG.
Die Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter ist nach den Erfordernissen der Leistungserbringung durch den AN festzusetzen. Der Umfang der Leistung variiert und kann
- von der stundenweise bis zur vollständigen personellen Betreuung von Veranstaltungen,
- der Bereitstellung einzelner Komponenten bis zur kompletten technischen Ausstattung einer Veranstaltung sowie
- zur umfassenden Planung, Disposition und Durchführung einer Veranstaltung reichen.
(3) Die Personalunterstützung umfasst:
- die technische Betreuung der Veranstaltung und den Betrieb der eingesetzten Anlagen. Dies beinhaltet bundestagseigene und ggf. beim AN angemietete Technik.
- die Sicherstellung der qualifizierten Nutzung der eingebauten und mobilen Technik in den Tagungsräumen des Deutschen Bundestages.
- die vorbereitende Planung der Sitzungsbetreuung.
- Die Betreuung der installierten bundestagseigenen sowie der ggf. angemieteten Technik:
- Soweit erforderlich Auf- und Abbau der bundestagseigenen Technik. Durch die AG beigestellte Geräte werden durch den AN aus den Lagern der AG in den Liegenschaften abgeholt und nach Veranstaltungsende auch dorthin wieder verbracht. Die Räumlichkeiten sind in ihren ursprünglichen
Zustand zurückzusetzen.
- Funktionskontrolle und Inbetriebnahme.
- Störungsbehebung. Soweit der AN die Störung kurzfristig nicht selbst beheben kann, erfolgt eine Weiterleitung der Störungsmeldung an Mitarbeiter des Referates IT 3.
- Die Bedienung der installierten Technik während der Veranstaltungen.
- In einzelnen Fällen kann eine umfangreiche Planung einer Veranstaltung nötig sein. Hierzu erstellt der AN auf Verlangen der AG die geforderten Unterlagen, wie z.B. ein statisches Gutachten der Bühnen- und Rigginginstallation, die notwendigen Brandschutznachweise, Prüfbücher, Bauhandbücher usw. Diese müssen fristgerecht an die AG übergeben werden.
(4) Die Miete umfasst:
- die betriebsbereite Beistellung einzusetzender Konferenz-, Dolmetsch-, Medien-, Bühnen-, Beschallungs- und Lichttechnik einschließlich des betriebsfertigen Aufbaus und der vollständigen Inbetriebnahme. Hierzu gehört der Nachweis der Funktionsfähigkeit vor Ort, auch im Zusammenspiel mit vorhandenen Anlagen des Deutschen Bundestages sowie bei Bedarf die Einweisung des technischen Personals der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
- die Planung der Veranstaltung, die Disposition der einzusetzenden Mitarbeiter durch den AN und die Kalkulation der Auf- und Abbauzeiten.
- Transporte angemieteter Technik einschl. An- und Abfahrten bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
- Transporte bundestagseigener Technik, soweit gleichzeitig Technik angemietet wird, einschl. An- und Abfahrten aus einem Lager der Auftraggeberin bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
- Die hier beschrieben Positionen werden nicht gesondert vergütet. Vielmehr sind die Aufwendungen dafür in den Gerätemietpreis einzukalkulieren.
LOS 2: Personalunterstützung und mietweise Bereitstellung technischer Ausstattung außerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages und an anderen Tagungsorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Leistung beinhaltet die Beauftragung von
a) Personalunterstützung (Bereitstellung von Personal zur Betreuung einer speziellen Veranstaltung) oder
b) Anmietung von Gerätschaften sowie
c) die Personalunterstützung und Anmietung von Geräten.
(2) Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dauer einer Personalunterstützung und den Umfang der Beistellung technischer Ausstattung trifft die AG.
Die Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter ist nach den Erfordernissen der Leistungserbringung durch den AN festzusetzen. Der Umfang der Leistung variiert und kann
- von der stundenweise bis zur vollständigen personellen Betreuung von Veranstaltungen,
- der Bereitstellung einzelner Komponenten bis zur kompletten technischen Ausstattung einer Veranstaltung sowie
- zur allumfassenden Planung, Disposition und Durchführung einer Veranstaltung reichen.
(3) Die Personalunterstützung umfasst:
- Die vorbereitende Planung der Sitzungsbetreuung.
- Betreuung der Veranstaltung und Bedienung der eingesetzten Anlagen.
- Die Sicherstellung der qualifizierten Nutzung der eingesetzten Technik.
- Die technische Betreuung und Bedienung der ggf. beigestellten bundestagseigenen sowie der gemieteten Technik u. a.:
- Auf- und Abbau. Die Räumlichkeiten sind in ihren ursprünglichen Zustand zu-rückzusetzen.
- Funktionskontrolle und Inbetriebnahme.
- Störungsdiagnose und –behebung bei angemieteter Technik.
- In einzelnen Fällen kann eine umfangreiche Planung einer Veranstaltung nötig sein. Hierzu erstellt der AN auf Verlangen der AG die geforderten Unterlagen, wie z.B. ein statisches Gutachten der Bühnen- und Rigginginstallation, die notwendigen Brandschutznachweise Prüfbücher, Bauhandbücher usw. Diese müssen fristgerecht an die AG übergeben werden.
(4) Die Miete umfasst:
- die betriebsbereite Beistellung einzusetzender Konferenz-, Dolmetsch-, Medien-, Bühnen- und Lichttechnik einschließlich des betriebsfertigen Aufbaus und der vollständigen Inbetriebnahme. Hierzu gehört der Nachweis der Funktionsfähigkeit vor Ort, auch im Zusammenspiel mit vorhandenen oder beigestellten Anlagen sowie bei Bedarf die Einweisung des technischen Personals der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
- die Planung der Veranstaltung, die Disposition der einzusetzenden Mitarbeiter durch den AN und die Kalkulation der Auf- und Abbauzeiten.
- Transporte angemieteter Technik einschließlich An- und Abfahrten bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
- Transporte bundestagseigener Technik, soweit gleichzeitig Technik angemietet wird, einschl. An- und Abfahrten aus einem Lager der Auftraggeberin bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
- Die hier beschrieben Positionen werden nicht gesondert vergütet. Vielmehr sind die Aufwendungen dafür in den Gerätemietpreis einzukalkulieren.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-09.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-09 Auftragsbekanntmachung
2013-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verwandte Suchen 🔍