Technische Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen

Deutscher Bundestag – Verwaltung

LOS 1: Personalunterstützung und/oder mietweise Bereitstellung technischer Ausstattung in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
(1) Die Leistung beinhaltet die Beauftragung von
a) Personalunterstützung (Bereitstellung von Personal zur Betreuung einer speziellen Veranstaltung) oder
b) Anmietung von Gerätschaften sowie
c) die Personalunterstützung und Anmietung von Geräten.
(2) Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dauer einer Personalunterstützung und den Umfang der Beistellung technischer Ausstattung trifft die AG.
Die Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter ist nach den Erfordernissen der Leistungserbringung durch den AN festzusetzen. Der Umfang der Leistung variiert und kann
- von der stundenweise bis zur vollständigen personellen Betreuung von Veranstaltungen,
- der Bereitstellung einzelner Komponenten bis zur kompletten technischen Ausstattung einer Veranstaltung sowie
- zur umfassenden Planung, Disposition und Durchführung einer Veranstaltung reichen.
(3) Die Personalunterstützung umfasst:
- die technische Betreuung der Veranstaltung und den Betrieb der eingesetzten Anlagen. Dies beinhaltet bundestagseigene und ggf. beim AN angemietete Technik.
- die Sicherstellung der qualifizierten Nutzung der eingebauten und mobilen Technik in den Tagungsräumen des Deutschen Bundestages.
- die vorbereitende Planung der Sitzungsbetreuung.
- Die Betreuung der installierten bundestagseigenen sowie der ggf. angemieteten Technik:
- Soweit erforderlich Auf- und Abbau der bundestagseigenen Technik. Durch die AG beigestellte Geräte werden durch den AN aus den Lagern der AG in den Liegenschaften abgeholt und nach Veranstaltungsende auch dorthin wieder verbracht. Die Räumlichkeiten sind in ihren ursprünglichen
Zustand zurückzusetzen.
- Funktionskontrolle und Inbetriebnahme.
- Störungsbehebung. Soweit der AN die Störung kurzfristig nicht selbst beheben kann, erfolgt eine Weiterleitung der Störungsmeldung an Mitarbeiter des Referates IT 3.
- Die Bedienung der installierten Technik während der Veranstaltungen.
- In einzelnen Fällen kann eine umfangreiche Planung einer Veranstaltung nötig sein. Hierzu erstellt der AN auf Verlangen der AG die geforderten Unterlagen, wie z.B. ein statisches Gutachten der Bühnen- und Rigginginstallation, die notwendigen Brandschutznachweise, Prüfbücher, Bauhandbücher usw. Diese müssen fristgerecht an die AG übergeben werden.
(4) Die Miete umfasst:
- die betriebsbereite Beistellung einzusetzender Konferenz-, Dolmetsch-, Medien-, Bühnen-, Beschallungs- und Lichttechnik einschließlich des betriebsfertigen Aufbaus und der vollständigen Inbetriebnahme. Hierzu gehört der Nachweis der Funktionsfähigkeit vor Ort, auch im Zusammenspiel mit vorhandenen Anlagen des Deutschen Bundestages sowie bei Bedarf die Einweisung des technischen Personals der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
- die Planung der Veranstaltung, die Disposition der einzusetzenden Mitarbeiter durch den AN und die Kalkulation der Auf- und Abbauzeiten.
- Transporte angemieteter Technik einschl. An- und Abfahrten bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
- Transporte bundestagseigener Technik, soweit gleichzeitig Technik angemietet wird, einschl. An- und Abfahrten aus einem Lager der Auftraggeberin bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
- Die hier beschrieben Positionen werden nicht gesondert vergütet. Vielmehr sind die Aufwendungen dafür in den Gerätemietpreis einzukalkulieren.
LOS 2: Personalunterstützung und mietweise Bereitstellung technischer Ausstattung außerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages und an anderen Tagungsorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Leistung beinhaltet die Beauftragung von
a) Personalunterstützung (Bereitstellung von Personal zur Betreuung einer speziellen Veranstaltung) oder
b) Anmietung von Gerätschaften sowie
c) die Personalunterstützung und Anmietung von Geräten.
(2) Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dauer einer Personalunterstützung und den Umfang der Beistellung technischer Ausstattung trifft die AG.
Die Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter ist nach den Erfordernissen der Leistungserbringung durch den AN festzusetzen. Der Umfang der Leistung variiert und kann
- von der stundenweise bis zur vollständigen personellen Betreuung von Veranstaltungen,
- der Bereitstellung einzelner Komponenten bis zur kompletten technischen Ausstattung einer Veranstaltung sowie
- zur allumfassenden Planung, Disposition und Durchführung einer Veranstaltung reichen.
(3) Die Personalunterstützung umfasst:
- Die vorbereitende Planung der Sitzungsbetreuung.
- Betreuung der Veranstaltung und Bedienung der eingesetzten Anlagen.
- Die Sicherstellung der qualifizierten Nutzung der eingesetzten Technik.
- Die technische Betreuung und Bedienung der ggf. beigestellten bundestagseigenen sowie der gemieteten Technik u. a.:
- Auf- und Abbau. Die Räumlichkeiten sind in ihren ursprünglichen Zustand zu-rückzusetzen.
- Funktionskontrolle und Inbetriebnahme.
- Störungsdiagnose und –behebung bei angemieteter Technik.
- In einzelnen Fällen kann eine umfangreiche Planung einer Veranstaltung nötig sein. Hierzu erstellt der AN auf Verlangen der AG die geforderten Unterlagen, wie z.B. ein statisches Gutachten der Bühnen- und Rigginginstallation, die notwendigen Brandschutznachweise Prüfbücher, Bauhandbücher usw. Diese müssen fristgerecht an die AG übergeben werden.
(4) Die Miete umfasst:
- die betriebsbereite Beistellung einzusetzender Konferenz-, Dolmetsch-, Medien-, Bühnen- und Lichttechnik einschließlich des betriebsfertigen Aufbaus und der vollständigen Inbetriebnahme. Hierzu gehört der Nachweis der Funktionsfähigkeit vor Ort, auch im Zusammenspiel mit vorhandenen oder beigestellten Anlagen sowie bei Bedarf die Einweisung des technischen Personals der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
- die Planung der Veranstaltung, die Disposition der einzusetzenden Mitarbeiter durch den AN und die Kalkulation der Auf- und Abbauzeiten.
- Transporte angemieteter Technik einschließlich An- und Abfahrten bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
- Transporte bundestagseigener Technik, soweit gleichzeitig Technik angemietet wird, einschl. An- und Abfahrten aus einem Lager der Auftraggeberin bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
- Die hier beschrieben Positionen werden nicht gesondert vergütet. Vielmehr sind die Aufwendungen dafür in den Gerätemietpreis einzukalkulieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-09 Auftragsbekanntmachung
2013-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
(1) Pro Jahr finden rd. 2.800 Veranstaltungen statt.Die Anzahl der Veranstaltungen variiert, auf der Basis der Vorjahre ergeben sich folgende Volumina:- rd. 2.700 in 40 Sälen innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages,- rd. 50 in Berlin, aber außerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages,- ca. 45 an anderen Tagungsorten im Bundesgebiet und- ca. 5 in der Vertretung des Bundestages bei der EU in Brüssel.(2) Ein Teil dieser Veranstaltungen soll durch den AN technisch betreut werden. Daneben soll, soweit notwendig, technische Ausstattung beigestellt werden.Bisher wurden jährlich- a) rd. 170 Veranstaltungen innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages sowie- b) rd. 10 Veranstaltungen in Berlin außerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages und- c) rd. 25 Veranstaltungen im übrigen Bundesgebiet sowie in der Liegenschaft des Bundestages in Brüssel.durch Firmen, mit denen in der Vergangenheit ein Vertrag über diese Leistung abge-schlossen wurde , unterstützt.(3) Dabei verteilen sich die Mengen zuPkt. 2.2 Abs. 2 Buchst. a auf das LOS 1 und die Mengen zuPkt. 2.2 Abs. 2 Buchst. b und c auf das LOS 2.(4) Der Umfang der Anmietung technischer Ausstattung und der Umfang der Personalunterstützung können aufgrund des parlamentarischen Betriebes variieren und sind hier nur geschätzt angegeben.. Den Preisblättern A, B und C ist daher ein Mengengerüst, basierend auf den Erfahrungen der Vorjahre, beigefügt, das als Kalkulationsgrundlage dienen kann. Diese Grundlage ist unverbindlich und beinhaltet keinen Anspruch auf Erfüllung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-09 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 008-009556
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
- Es können auch Angebote für beide Lose abgegeben werden. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 18.2.2013 gestellt wurden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
LOS 1: Personalunterstützung und/oder mietweise Bereitstellung technischer Ausstattung in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
(1) Die Leistung beinhaltet die Beauftragung von
a) Personalunterstützung (Bereitstellung von Personal zur Betreuung einer speziellen Veranstaltung) oder
b) Anmietung von Gerätschaften sowie
c) die Personalunterstützung und Anmietung von Geräten.
(2) Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dauer einer Personalunterstützung und den Umfang der Beistellung technischer Ausstattung trifft die AG.
Die Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter ist nach den Erfordernissen der Leistungserbringung durch den AN festzusetzen. Der Umfang der Leistung variiert und kann
- von der stundenweise bis zur vollständigen personellen Betreuung von Veranstaltungen,
- der Bereitstellung einzelner Komponenten bis zur kompletten technischen Ausstattung einer Veranstaltung sowie
- zur umfassenden Planung, Disposition und Durchführung einer Veranstaltung reichen.
(3) Die Personalunterstützung umfasst:
- die technische Betreuung der Veranstaltung und den Betrieb der eingesetzten Anlagen. Dies beinhaltet bundestagseigene und ggf. beim AN angemietete Technik.
- die Sicherstellung der qualifizierten Nutzung der eingebauten und mobilen Technik in den Tagungsräumen des Deutschen Bundestages.
- die vorbereitende Planung der Sitzungsbetreuung.
- Die Betreuung der installierten bundestagseigenen sowie der ggf. angemieteten Technik:
- Soweit erforderlich Auf- und Abbau der bundestagseigenen Technik. Durch die AG beigestellte Geräte werden durch den AN aus den Lagern der AG in den Liegenschaften abgeholt und nach Veranstaltungsende auch dorthin wieder verbracht. Die Räumlichkeiten sind in ihren ursprünglichen
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Zustand zurückzusetzen.
- Funktionskontrolle und Inbetriebnahme.
- Störungsbehebung. Soweit der AN die Störung kurzfristig nicht selbst beheben kann, erfolgt eine Weiterleitung der Störungsmeldung an Mitarbeiter des Referates IT 3.
- Die Bedienung der installierten Technik während der Veranstaltungen.
- In einzelnen Fällen kann eine umfangreiche Planung einer Veranstaltung nötig sein. Hierzu erstellt der AN auf Verlangen der AG die geforderten Unterlagen, wie z.B. ein statisches Gutachten der Bühnen- und Rigginginstallation, die notwendigen Brandschutznachweise, Prüfbücher, Bauhandbücher usw. Diese müssen fristgerecht an die AG übergeben werden.
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(4) Die Miete umfasst:
- die betriebsbereite Beistellung einzusetzender Konferenz-, Dolmetsch-, Medien-, Bühnen-, Beschallungs- und Lichttechnik einschließlich des betriebsfertigen Aufbaus und der vollständigen Inbetriebnahme. Hierzu gehört der Nachweis der Funktionsfähigkeit vor Ort, auch im Zusammenspiel mit vorhandenen Anlagen des Deutschen Bundestages sowie bei Bedarf die Einweisung des technischen Personals der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
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- die Planung der Veranstaltung, die Disposition der einzusetzenden Mitarbeiter durch den AN und die Kalkulation der Auf- und Abbauzeiten.
- Transporte angemieteter Technik einschl. An- und Abfahrten bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
- Transporte bundestagseigener Technik, soweit gleichzeitig Technik angemietet wird, einschl. An- und Abfahrten aus einem Lager der Auftraggeberin bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
- Die hier beschrieben Positionen werden nicht gesondert vergütet. Vielmehr sind die Aufwendungen dafür in den Gerätemietpreis einzukalkulieren.
LOS 2: Personalunterstützung und mietweise Bereitstellung technischer Ausstattung außerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages und an anderen Tagungsorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- zur allumfassenden Planung, Disposition und Durchführung einer Veranstaltung reichen.
- Die vorbereitende Planung der Sitzungsbetreuung.
- Betreuung der Veranstaltung und Bedienung der eingesetzten Anlagen.
- Die Sicherstellung der qualifizierten Nutzung der eingesetzten Technik.
- Die technische Betreuung und Bedienung der ggf. beigestellten bundestagseigenen sowie der gemieteten Technik u. a.:
- Auf- und Abbau. Die Räumlichkeiten sind in ihren ursprünglichen Zustand zu-rückzusetzen.
- Störungsdiagnose und –behebung bei angemieteter Technik.
- In einzelnen Fällen kann eine umfangreiche Planung einer Veranstaltung nötig sein. Hierzu erstellt der AN auf Verlangen der AG die geforderten Unterlagen, wie z.B. ein statisches Gutachten der Bühnen- und Rigginginstallation, die notwendigen Brandschutznachweise Prüfbücher, Bauhandbücher usw. Diese müssen fristgerecht an die AG übergeben werden.
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- die betriebsbereite Beistellung einzusetzender Konferenz-, Dolmetsch-, Medien-, Bühnen- und Lichttechnik einschließlich des betriebsfertigen Aufbaus und der vollständigen Inbetriebnahme. Hierzu gehört der Nachweis der Funktionsfähigkeit vor Ort, auch im Zusammenspiel mit vorhandenen oder beigestellten Anlagen sowie bei Bedarf die Einweisung des technischen Personals der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
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- Transporte angemieteter Technik einschließlich An- und Abfahrten bis in den Veranstaltungsraum und zurück.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Technische Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen
Kurze Beschreibung:
Los 1 bezieht sich auf Veranstaltungen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 umfasst Veranstaltungen außerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin, die im Stadtgebiet Berlin sowie im übrigen Bundesgebiet und in Brüssel stattfinden.
Menge oder Umfang:
(1) Pro Jahr finden rd. 2.800 Veranstaltungen statt.
Die Anzahl der Veranstaltungen variiert, auf der Basis der Vorjahre ergeben sich folgende Volumina:
- rd. 2.700 in 40 Sälen innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages,
- rd. 50 in Berlin, aber außerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages,
- ca. 45 an anderen Tagungsorten im Bundesgebiet und
- ca. 5 in der Vertretung des Bundestages bei der EU in Brüssel.
(2) Ein Teil dieser Veranstaltungen soll durch den AN technisch betreut werden. Daneben soll, soweit notwendig, technische Ausstattung beigestellt werden.
Bisher wurden jährlich
- a) rd. 170 Veranstaltungen innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages sowie
- b) rd. 10 Veranstaltungen in Berlin außerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages und
- c) rd. 25 Veranstaltungen im übrigen Bundesgebiet sowie in der Liegenschaft des Bundestages in Brüssel.
durch Firmen, mit denen in der Vergangenheit ein Vertrag über diese Leistung abge-schlossen wurde , unterstützt.
(3) Dabei verteilen sich die Mengen zu
Pkt. 2.2 Abs. 2 Buchst. a auf das LOS 1 und die Mengen zu
Pkt. 2.2 Abs. 2 Buchst. b und c auf das LOS 2.
(4) Der Umfang der Anmietung technischer Ausstattung und der Umfang der Personalunterstützung können aufgrund des parlamentarischen Betriebes variieren und sind hier nur geschätzt angegeben.. Den Preisblättern A, B und C ist daher ein Mengengerüst, basierend auf den Erfahrungen der Vorjahre, beigefügt, das als Kalkulationsgrundlage dienen kann. Diese Grundlage ist unverbindlich und beinhaltet keinen Anspruch auf Erfüllung.
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Beschreibung der Optionen:
(1) Leistungsbeginn ist der 1. Mai 2013. Die vertraglichen Leistungen sind zunächst bis zum 30. April 2014 zu erbringen.
(2) Zugunsten der Auftraggeberin besteht die Option, die sie bis zum 28.2.2014 ausüben kann, den Vertrag bis zum 30. April 2015 zu verlängern.
(3) Zugunsten der Auftraggeberin besteht eine weitere Option, die sie bis zum 28.2.2015 ausüben kann, den Vertrag bis zum 30.4.2016 zu verlängern.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: ZT6-1133-2012-338-17-IT3

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (wird mit Unterschrift unter dem Angebot abgegeben). Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
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- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
-Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er die angebotenen Leistungen betrifft. Der Gesamtumsatz im auftragsrelevanten Bereich muss zusammen mindestens 2 Millionen EUR (Brutto) betragen.
-Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“.
Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Eurofür Personen- und Sachschäden; Laufzeit mindestens entsprechend des Vertragszeitraums)
-Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Mit Abgabe des Angebots wird bestätigt,
o dass alle einzusetzenden Beschäftigten über zumindest gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die bei Bedarf nachgewiesen werden können,
o dass regelmäßige Fortbildungen aus dem auftragsrelevanten Bereich für die einzusetzenden Beschäftigten durchgeführt werden und
o dass das Unternehmen in der Lage ist, für Veranstaltungen, die dies erfordern, einen geprüften Meister/in für Veranstaltungstechnik der Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung oder Halle zu stellen.
- Angabe von mindestens drei aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Benennung der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse, e-Mail und Rufnummer), der Auftragsvolumina und des technischen Umfanges. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert. Vergleichbar sind Referenzleistungen, die die technische Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen wie z. B. Konferenzen, Tagungen, Ausschusssitzungen, Empfängen und Konzerten in vergleichbarer Größenordnung zum Gegenstand haben.
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- Angabe der Dauer der Tätigkeit des Unternehmens im auftragsrelevanten Bereich. Diese muss mindestens 5 Jahre betragen.
- Angabe über die Mitgliedschaft des Unternehmens in einer der folgenden berufsständigen/fachlichen Vereinigungen: VDT, VPLT, DTHG oder über Maßnahmen, die auf eine vergleichbare Qualitätsorientierung schließen lassen.
- Darstellung eines ausreichenden Qualitätssicherungskonzepts für die Leistungserbringung.
- Vorlage von Ausbildungs- und Qualifikationsprofilen des technischen Personals, das zur Auftragsabwicklung vor Ort eingesetzt werden soll. Es müssen mindestens zwei Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (oder vergleichbarer Ausbildung) mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens drei Jahren Berufserfahrung und ein Meister der Veranstaltungstechnik enthalten sein. Es können sowohl Zeugnisse als auch Eigenerklärungen, die im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung vor Vertragsschluss anhand geeigneter Unterlagen zu belegen sind, vorgelegt werden.
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- Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zubenennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen.
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- Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Sollten Unterauftragnehmer eingesetzt werden, sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den dieser benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei nicht offenem Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2012-338-17-IT3
Zusätzliche Informationen
- Es können auch Angebote für beide Lose abgegeben werden.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 18.2.2013 gestellt wurden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 008-009556 (2013-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 075-125038
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 8-009556
ABl. S-Ausgabe: 75

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-09 📅
Name: Kuchem Konferenztechnik
Postanschrift: Schiffbauerdamm 17
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 075-125038 (2013-04-15)