Technologische Fortentwicklung Integrationsverfahren Polizei (IGVP-FE)

Freistaat Bayern und Freistaat Thüringen

Für die Bearbeitung und Verwaltung der polizeilichen Vorgänge wird in Bayern und Thüringen flächendeckend das selbstentwickelte Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) „Integrationsverfahren Polizei (IGVP)“ eingesetzt. Das Verfahren verfügt über einen sehr weiten Funktionsumfang und ist bei den Anwendern fachlich akzeptiert.
Die polizeilichen Prozesse, wie etwa die Erfassung und Speicherung von Vorgängen, die Erzeugung des benötigten Schriftguts, die Beteiligung unterschiedlicher Dienststellen und der damit verbundenen Zusammenarbeit nach dem Prinzip der Einmalerfassung / Mehrfachnutzung werden derzeit durch IGVP realisiert. Darüber hinaus dient dieses System zur Recherche über diverse Arten von Informationen bezüglich Personen, Sachen oder Ereignissen, die in polizeilichen Vorgängen aufgetreten sind. Hinzu kommen Funktionalitäten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und die Anbindung an diverse Drittsysteme, wie das Fahndungssystem INPOL (Informationssystem Polizei), der Datenaustausch mit der Staatsanwaltschaft (DASTA), der Übergang zum Verfahren VOWI (Verkehrsordnungswidrigkeiten), dem Erkennungsdienst digital (ED-Di), der Spuren- und Asservatenverwaltung, das EASy-System (Ermittlungs- und Analyseunterstützendes IuK-System), Gladis (Geografisches Lage-/Auswertung-/Darstellungs- und Informationssystem), VULKAN (Verkehrs-Unfall-Lage-Karten und Analyse-Netzwerk), DiFo (digitale Fotographie), EKAA (elektronischer KAN-Aktennachweis), sowie weitere von IGVP bereitgestellte Webservices. Die vorgenannten Systeme in der Bayerischen und Thüringer Polizei unterscheiden sich.
Das Verfahren IGVP stellt für die polizeiliche Sachbearbeitung somit die zentrale Datenbasis in Bayern und Thüringen dar. Große Teile der Funktionalität der Drittsysteme können ohne die Basis IGVP nicht sinnvoll eingesetzt werden. Die permanente Verfügbarkeit (24*7) von IGVP ist von enormer Bedeutung, um die reibungslose Polizeiarbeit sicherzustellen. Das System wurde durch die Bayerische Polizei in Kooperation mit den Polizeien der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Thüringen entwickelt (teilweise extern beauftragt) und hat in Bayern ca. 35.000 Anwender.
Ausgehend vom ca. 20 Jahre zurückliegenden Entwicklungsbeginn von IGVP bedarf es wegen struktureller Defizite, die den vielen Anpassungen der letzten Jahre geschuldet sind und der in wesentlichen Teilen veralteten und heterogenen Technik einer technologischen Fortentwicklung von IGVP unter Beibehaltung des aktuellen fachlichen Umfangs des Verfahrens. IGVP wird also aus technischen und betrieblichen Gründen fortentwickelt.
Der Auftraggeber beabsichtigt daher, ein Grundsystem, dessen Wartung und Pflege und IT-Leistungen für die technologische Fortentwicklung des Integrationsverfahrens Polizei zu beschaffen.
Aufgrund der Komplexität der Aufgabe, den vielfältigen Rahmenbedingungen und den unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten wurde vor der eigentlichen Beauftragung zur technologischen Fortentwicklung ein Vorprojekt beauftragt. Das Vorprojekt hatte die Aufgabe, die unterschiedlichen Möglichkeiten der Fortentwicklung auf ihre Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, sowie die sich daraus ergebenden Folgen zu erheben. Im Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass die Fortentwicklung auf Basis eines Grundsystems machbar ist und die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Das Grundsystem kann auch aus mehreren Einzelprodukten bestehen, die aber durch den Anbieter zu einem lauffähigen Gesamtsystem integriert werden, wobei der Anbieter die alleinige und umfassende Verantwortung für das Zusammenspiel der Einzelprodukte trägt. Dieses integrierte Gesamtsystem wird vom Auftraggeber als Standardsoftware (gem. EVB-IT) betrachtet und ist dann Gegenstand der Beschaffung, nicht die einzelnen Systemkomponenten. Die Zusage für Wartung und Pflege durch den Anbieter gilt ebenfalls für das Gesamtsystem und nicht für die Einzelkomponenten.
Da das Grundsystem nur einen Teil der Funktionen des gesamten Fachsystems IGVP-FE abdeckt, werden die fehlenden Funktionen im Rahmen eines Software-Entwicklungsprojektes erstellt. Nach den Erkenntnissen des Vorprojektes sind das mindestens ca. 70% der Funktionalität von IGVP-FE.
Die Erstellung von IGVP-FE kann durch Konfiguration des Grundsystems, durch Modifikation über Werkzeuge des Grundsystems (z.B. Erweiterung der Bedienoberfläche) oder durch Erstellung von Individualsoftware unter Verwendung von Programmbibliotheken des Grundsystems erfolgen.
Die Verantwortung für die Entwicklung, Einführung und Betrieb von IGVP-FE liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber baut auch eine Projektorganisation zur Realisierung von IGVP-FE auf. Vom Bieter wird eine Bereitstellung von Fachpersonal für die einzelnen Projektphasen und für verschiedene typische Rollen erwartet, das in diese Organisation integriert wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-20 Auftragsbekanntmachung
2014-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern und Freistaat Thüringen
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.de 📧
Fax: +49 8912122878 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 059-097517
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach Maßgabe eines Informationsmemorandums zu erstellen, das bei der vorgenannten Kontaktstelle (Bayerisches Landeskriminalamt, SG124 - Beschaffung/Zentraleinkauf) in textlicher Form (e-mail oder Telefax) angefordert werden kann. Telefonische Anfragen werden nicht berücksichtigt. Das Informationsmemorandum enthält u.a. Formblätter für die Erstellung des Teilnahmeantrags sowie nähere Erläuterungen zum Verfahrensablauf und zur Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Bearbeitung und Verwaltung der polizeilichen Vorgänge wird in Bayern und Thüringen flächendeckend das selbstentwickelte Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) „Integrationsverfahren Polizei (IGVP)“ eingesetzt. Das Verfahren verfügt über einen sehr weiten Funktionsumfang und ist bei den Anwendern fachlich akzeptiert.
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Die polizeilichen Prozesse, wie etwa die Erfassung und Speicherung von Vorgängen, die Erzeugung des benötigten Schriftguts, die Beteiligung unterschiedlicher Dienststellen und der damit verbundenen Zusammenarbeit nach dem Prinzip der Einmalerfassung / Mehrfachnutzung werden derzeit durch IGVP realisiert. Darüber hinaus dient dieses System zur Recherche über diverse Arten von Informationen bezüglich Personen, Sachen oder Ereignissen, die in polizeilichen Vorgängen aufgetreten sind. Hinzu kommen Funktionalitäten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und die Anbindung an diverse Drittsysteme, wie das Fahndungssystem INPOL (Informationssystem Polizei), der Datenaustausch mit der Staatsanwaltschaft (DASTA), der Übergang zum Verfahren VOWI (Verkehrsordnungswidrigkeiten), dem Erkennungsdienst digital (ED-Di), der Spuren- und Asservatenverwaltung, das EASy-System (Ermittlungs- und Analyseunterstützendes IuK-System), Gladis (Geografisches Lage-/Auswertung-/Darstellungs- und Informationssystem), VULKAN (Verkehrs-Unfall-Lage-Karten und Analyse-Netzwerk), DiFo (digitale Fotographie), EKAA (elektronischer KAN-Aktennachweis), sowie weitere von IGVP bereitgestellte Webservices. Die vorgenannten Systeme in der Bayerischen und Thüringer Polizei unterscheiden sich.
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Das Verfahren IGVP stellt für die polizeiliche Sachbearbeitung somit die zentrale Datenbasis in Bayern und Thüringen dar. Große Teile der Funktionalität der Drittsysteme können ohne die Basis IGVP nicht sinnvoll eingesetzt werden. Die permanente Verfügbarkeit (24*7) von IGVP ist von enormer Bedeutung, um die reibungslose Polizeiarbeit sicherzustellen. Das System wurde durch die Bayerische Polizei in Kooperation mit den Polizeien der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Thüringen entwickelt (teilweise extern beauftragt) und hat in Bayern ca. 35.000 Anwender.
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Ausgehend vom ca. 20 Jahre zurückliegenden Entwicklungsbeginn von IGVP bedarf es wegen struktureller Defizite, die den vielen Anpassungen der letzten Jahre geschuldet sind und der in wesentlichen Teilen veralteten und heterogenen Technik einer technologischen Fortentwicklung von IGVP unter Beibehaltung des aktuellen fachlichen Umfangs des Verfahrens. IGVP wird also aus technischen und betrieblichen Gründen fortentwickelt.
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Der Auftraggeber beabsichtigt daher, ein Grundsystem, dessen Wartung und Pflege und IT-Leistungen für die technologische Fortentwicklung des Integrationsverfahrens Polizei zu beschaffen.
Aufgrund der Komplexität der Aufgabe, den vielfältigen Rahmenbedingungen und den unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten wurde vor der eigentlichen Beauftragung zur technologischen Fortentwicklung ein Vorprojekt beauftragt. Das Vorprojekt hatte die Aufgabe, die unterschiedlichen Möglichkeiten der Fortentwicklung auf ihre Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, sowie die sich daraus ergebenden Folgen zu erheben. Im Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass die Fortentwicklung auf Basis eines Grundsystems machbar ist und die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
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Das Grundsystem kann auch aus mehreren Einzelprodukten bestehen, die aber durch den Anbieter zu einem lauffähigen Gesamtsystem integriert werden, wobei der Anbieter die alleinige und umfassende Verantwortung für das Zusammenspiel der Einzelprodukte trägt. Dieses integrierte Gesamtsystem wird vom Auftraggeber als Standardsoftware (gem. EVB-IT) betrachtet und ist dann Gegenstand der Beschaffung, nicht die einzelnen Systemkomponenten. Die Zusage für Wartung und Pflege durch den Anbieter gilt ebenfalls für das Gesamtsystem und nicht für die Einzelkomponenten.
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Da das Grundsystem nur einen Teil der Funktionen des gesamten Fachsystems IGVP-FE abdeckt, werden die fehlenden Funktionen im Rahmen eines Software-Entwicklungsprojektes erstellt. Nach den Erkenntnissen des Vorprojektes sind das mindestens ca. 70% der Funktionalität von IGVP-FE.
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Die Erstellung von IGVP-FE kann durch Konfiguration des Grundsystems, durch Modifikation über Werkzeuge des Grundsystems (z.B. Erweiterung der Bedienoberfläche) oder durch Erstellung von Individualsoftware unter Verwendung von Programmbibliotheken des Grundsystems erfolgen.
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Die Verantwortung für die Entwicklung, Einführung und Betrieb von IGVP-FE liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber baut auch eine Projektorganisation zur Realisierung von IGVP-FE auf. Vom Bieter wird eine Bereitstellung von Fachpersonal für die einzelnen Projektphasen und für verschiedene typische Rollen erwartet, das in diese Organisation integriert wird.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 124-8010-114/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Bayern und Freistaat Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen; in diesem Fall ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen.
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— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes über den Bestand von Versicherungsschutz für eine Betriebshaftpflichtversicherung i.H. von mindestens 6 Millionen Euro. Hierzu ist eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchsten drei Monate alte Deckungsbestätigung des Versicherers vorzulegen. Ersatzweise kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
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— Gesamt-Jahresumsatz Ihres Unternehmens (in Euro) jeweils für die Jahre 2010, 2011 und 2012.
Hinweis: Das Unternehmen des Bewerbers muss nicht seit mindestens drei Jahren existent und/oder geschäftstätig gewesen sein. Diese Anforderung ist insoweit nicht im Sinne einer inhaltlichen Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verstehen.
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— Jahresumsatz Ihres Unternehmens (in Euro) für (Projekt-) Dienstleistungen vergleichbar zu IGVP-FE für die Jahre 2010, 2011 und 2012.
— Jahresumsatz (in Euro) für Lizenzverkäufe eines Grundsystems (in Funktionsumfang und Komplexität vergleichbar mit IGVP-FE) für die Jahre 2010, 2011 und 2012.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Gesamtzahl der aktuell fest angestellten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) Ihres Unternehmens, die in Softwareentwicklungsprojekten (nicht in der SW-Produktentwicklung) tätig sind.
— Anzahl der SW-Entwicklungsprojekte (bevorzugt für Polizei oder öffentlichen Verwaltung) mit einem Dienstleistungsanteil größer 2 Millionen Euro, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden.
Nennen Sie Projektname, Kunde und Volumen (in Euro) der Dienstleistung (und falls abweichend, den Anteil des Bieters).
— Erfahrungen in der SW-Entwicklung in Projekten.
— Erfahrungen in der Migration von Altdatenbeständen, insbesondere von relationalen Datenbanken.
— Erfahrungen bei der schrittweisen Ablösung von Altsystemen und den Anforderungen, die u.a. durch die parallele Nutzung des Alt- und Nachfolgesystems entstehen.
— Erfahrungen in Erstellung / Einführung von Vorgangsbearbeitungssystemen.
— Nachweis der Qualifikation der für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter durch Profile.
Hinweis: Im Projekt IGVP-FE bestehen bestimmte Anforderungen an die Fachkunde der Mitarbeiter für die verschiedenen Rollen im Projekt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Informationsmemorandum, das bei der Kontaktstelle des Auftraggebers anzufordern ist.
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Die Mitarbeiter, die für diese Rollen vorgesehen sind, sind zu benennen und deren jeweilige Eignung für die Rolle ist zu beschreiben. Es steht dem Anbieter frei, diese Nachweise in anonymisierter Form zu erbringen.
Mindeststandards:
— Zum Nachweis der Erfahrungen in der SW-Entwicklung, in der Migration von Altdatenbeständen, bei der schrittweisen Ablösung von Altsystemen und mit der Erstellung / Einführung von Vorgangsbearbeitungssystemen hat der Bewerber die Möglichkeit, jeweils spezifische Referenzen zu benennen, die das jeweilige Eignungskriterium bestmöglich erfüllen. Es ist mindestens 1 Referenzprojekt für jedes dieser Eignungskriterien zu benennen, das von dem Bewerber durchgeführt wurde. In Summe müssen mindestens 3 unterschiedliche Referenzen benannt werden.
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Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt, nicht in anschließenden Wartungs- oder Pflegeverträgen).
— In der Summe aller Profile zum Nachweis der Qualifikation der Mitarbeiter müssen 50% der maximal erreichbaren Punkte erreicht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 7
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Das zu beschaffende Grundsystem wird über einen längeren Zeitraum fortentwickelt. Die Projektlaufzeit bis zur vollständigen Ablösung des vorhandenen Systems wird derzeit auf 7 Jahre geschätzt.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Höhe Gesamt-Jahresumsatz (10 %), Höhe Jahresumsatz vergleichbare Dienstleistung (10 %), Höhe Jahresumsatz Lizenzverkäufe (10 %), Gesamtzahl Mitarbeiter in SW-Entwicklungsprojekten (5 %), Anzahl in den letzten 3 Jahren abgeschlossene SW-Entwicklungsprojekte (10 %), Erfahrungen SW-Entwicklungsprojekte (15 %), Erfahrungen Migration Altdaten (5 %), Erfahrungen Ablösung Altsysteme (5 %), Erfahrungen Erstellung/Einführung Vorgangsbearbeitungssysteme (15 %), rollenspezifische Fachkunde der Mitarbeiter (15 %).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE2, DEG0
Kontakt
Kontaktperson: Bayerisches Landeskriminalamt
SG 124 - Beschaffung / Zentraleinkauf

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 124-8010-114/12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 059-097517 (2013-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 148-266085
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 59-097517
ABl. S-Ausgabe: 148

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Freistaat Bayern und Freistaat,
Thüringen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-09 📅
Name: SAP Deutschland AG & Co. KG
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Postort: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2014/S 148-266085 (2014-08-01)