Telekommunikationsanlagen
Das LZPD NRW beabsichtigt, die bei den Polizeibehörden in NRW und beim LZPD NRW vorhandenen Telekommunikationsanlagen an den Stand der Technik anzupassen. Der Auftrag betrifft die interne Telekommunikation im Bereich Sprache (Voice) und andere damit verbundene Dienste, jedoch nicht die Providerleistungen für die externe Kommunikation. Der Auftrag wird eine Laufzeit von mindestens 48 Monaten haben.
Zurzeit werden für die Sprachkommunikation insgesamt ca. 450 TK-Anlagen genutzt. Die TK-Anlagen gliedern sich in Hauptanlagen sowie deren Unteranlagen. Der Verbund von Hauptanlage und den jeweiligen Unteranlagen wird als eine Netzgruppe bezeichnet. Die Gesamtzahl der Netzgruppen beträgt 50. Die Anzahl der pro Netzgruppe eingesetzten Unteranlagen variiert von wenigen Anlagen bis ca. 50 Anlagen. Die Netzgruppen sind über das polizeieigene Wide Area Network IP-basierend miteinander vernetzt.
Das Mengengerüst der TK-Umgebung umfasst u. a.:
Ca. 270 externe S2M-Anbindungen,
Ca. 1 350 externe S0-Anbindungen,
Ca. 150 Vermittlungsplätze,
Ca. 44 000 digitale Endgeräte (Zweidrahttechnik),
Ca. 5 200 IP-Endgeräte,
Ca. 8 000 analoge Anschlüsse für Telefone und Faxgeräte,
DECT-Endgeräte,
Türsprechanlagen und Türöffner.
Der Betrieb der TK-Anlagen obliegt den Behörden selbst. Das LZPD NRW ist für den Betrieb des übergeordneten Verbunds der TK-Anlagen zuständig.
Die neue Lösung muss im Wesentlichen folgende Eigenschaften aufweisen:
Zentrale Vermittlungskomponenten müssen die Steuerung der standortübergreifenden Kommunikation innerhalb des TK-Verbundes übernehmen. Die Standorte müssen durch Einsatz vom Komponenten mit Survival-Funktion autark und zumindest in den Telefoniegrundfunktionen von den zentralen Komponenten unabhängig sein. Sowohl die Endgeräte als auch die Gateways an den dezentralen Standorten greifen über das Wide Area Network (WAN) auf zentrale TK-Komponenten zu. Die vollständig redundante Ausführung zentraler Komponenten und Gateways muss im Angebot enthalten sein. Die Skalierbarkeit der neuen TK-Lösung muss dem heutigen Mengengerüst entsprechen und weiteren Ausbau ermöglichen. Die neue Lösung muss die Anbindung zentraler Applikationsserver im Rechenzentrum des LZPD NRW unterstützen. In der ersten Ausbaustufe ist die Realisierung von Zusatzapplikationen für einen Teil der Anwender vorgesehen, aber die angebotene TK-Lösung muss für den künftigen Ausbau Schnittstellen zu Zusatzanwendungen bieten, sodass jeder Teilnehmer unabhängig von der Behördenzugehörigkeit Applikationen wie Unified Messaging, Unified Communications, Kollaboration und Videokonferenzen von beliebigen Arbeitsplätzen aus unter wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nutzen kann. Die neue TK-Umgebung umfasst Schnittstellen zum öffentlichen Telefonnetz sowie weiteren konventionellen TK-Systemen und -Endgeräten. Sonderlösungen und Nicht-IP-Anwendungen müssen weiter unterstützt werden. Für die Anbindung der Leitstellen an die TK-Umgebung sind S2M-Anschlüsse mit QSIG-Unterstützung erforderlich. Die neue Lösung beinhaltet alle Werkzeuge, die für das Management der neuen TK-Umgebung erforderlich sind. Das Sicherheitskonzept für die neue TK-Umgebung muss dem BSI-Grundschutz entsprechen.
Es ist sowohl die nicht-IP- als auch die IP-basierende Variante für die Anbindung von Telefon-Endgeräten zulässig. Für die Nicht-IP-Variante können bestehende Mehrdrahtkabel in den Gebäuden genutzt werden. Für die IP-Variante muss jedes Angebot die Bereitstellung zusätzlicher Mini-Switches mit PoE-Funktion beinhalten, da ca. 90 % der LAN-Verkabelung in LWL ausgelegt ist (Fiber-to-the-Desk).
Die Topologie der TK-Umgebung, d. h. die Unterteilung in ca. 50 Netzgruppen, soll auch in der neuen Umgebung beibehalten werden, damit die neue Lösung keine sofortige Anpassung des bisherigen verteilten Betriebsmodells erfordert.
Ferner hat der Auftragnehmer Schulungen des fachlichen und technischen Personals des Auftraggebers im Rahmen von Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten NRW (LAFP NRW) nach den didaktisch-methodischen Vorgaben des LAFP NRW durchzuführen. Darüber hinaus sind elektronische und ausdruckfähige Dokumentationen und didaktisch aufbereitete Schulungsunterlagen in deutscher Sprache zur umfassenden Nutzung und Weiterverarbeitung in der Polizei NRW als Word-Dokument und pdf-Format bereitzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-12-30
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Auftragsbekanntmachung
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2014-07-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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