Theodor-Heuss-Gymnasium, Andreas-Hofer-Straße 1, 79111 Freiburg / Metallbau Brandschutztüren und -tore, Theodor-Heuss-Gymnasium
Stadt Freiburg im Breisgau - Vergabemanagement
Generalsanierung Klassentrakt, Theodor-Heuss-Gymnasium, Andreas-Hofer- Straße 1, 79111 Freiburg,Metallbau Brandschutztüren und -toreStahlblechtüren im Untergeschoß, Brandschutzschiebetore.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-05-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2013-08-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2013-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brandschutztüren
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brandschutztüren 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau - Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 096-163466
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 15-020866
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 5.6.2013, 12:00 Uhr.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-11 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg im Breisgau
Öffnungsort (Stadt): Freiburg im Breisgau
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Fehrenbachallee 12
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-29 📅
Datum des Endes: 2013-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-22 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013001312/2013001312
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 15-020866
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Name: keine Angaben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2013/S 096-163466 (2013-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brandschutztüren
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brandschutztüren 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau - Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 096-163466
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 15-020866
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 5.6.2013, 12:00 Uhr.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung Klassentrakt, Theodor-Heuss-Gymnasium, Andreas-Hofer- Straße 1, 79111 Freiburg,Metallbau Brandschutztüren und -toreStahlblechtüren im Untergeschoß, Brandschutzschiebetore.
Referenznummer: 2013001312/2013001312
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1a) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 und 4 Nr. 1 VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Beschäftigtenzahl, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft)
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Erklärungen und Nachweise gem. VHB-Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung):
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
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(1b) Gewerbezentralregisterauszug bzw. Führungszeugnis;
(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer;
(2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie
(2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen gem. Formblatt 003 Stadt FR;
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. Formblatt 004 Stadt FR;
(6) Nachweis der Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone der Stadt Freiburg (z. B. Eigenerklärung);
(7) Berufshaftpflichtversicherung;
(8) Bilanzen oder Bilanzauszüge, falls deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist;
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(10) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung;
(11) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
(12) Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung);
Die Nachweise zu Ziffern (1a), (2a) und (3) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes zugelassen.
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Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formbl. 002 Stadt FR.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen nach § 16 VOB/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe.
Bezügl. Transaktionskosten siehe "Deutsche eVergabe - Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen". Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Die Vergabeunterlagen können 5 Tage nach Absendung der Bekanntmachung (siehe VI.5 ) heruntergeladen werden.
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-11 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg im Breisgau
Öffnungsort (Stadt): Freiburg im Breisgau
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Fehrenbachallee 12
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-29 📅
Datum des Endes: 2013-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-22 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013001312/2013001312
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 15-020866
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Name: keine Angaben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
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Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2013/S 096-163466 (2013-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 105 348,80 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 158-275353
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 96-163466
ABl. S-Ausgabe: 158
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2013001312
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Andreas-Hofer-Str. 1, 79111 Freiburg im Breisgau.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-09 📅
Name: Gebr. Burger Metallbau GmbH
Postanschrift: Neunlindenstraße 10
Postort: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2013/S 158-275353 (2013-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 105 348,80 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 158-275353
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 96-163466
ABl. S-Ausgabe: 158
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2013001312
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Andreas-Hofer-Str. 1, 79111 Freiburg im Breisgau.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-09 📅
Name: Gebr. Burger Metallbau GmbH
Postanschrift: Neunlindenstraße 10
Postort: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2013/S 158-275353 (2013-08-13)
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